Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge: Steuern, Sozialabgaben & Optionen im Überblick

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiger Baustein für viele Arbeitnehmer in Deutschland, um die finanzielle Lücke im Ruhestand zu schließen. Doch was passiert, wenn die bAV zur Auszahlung kommt? Dieser umfassende Leitfaden von Shock Naue beleuchtet detailliert, wie Ihre Betriebsrente ausgezahlt wird, welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte zu beachten sind und welche Wahlmöglichkeiten Sie haben, um Ihre Altersvorsorge optimal zu gestalten. Wir gehen auf die verschiedenen Auszahlungsarten ein, erklären die Besonderheiten bei Steuern und Sozialabgaben und geben Ihnen wertvolle Expertentipps an die Hand, damit Sie bestens informiert in Ihren Ruhestand starten können.

Das Wichtigste zur Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge im Überblick

Die Auszahlung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge ist ein komplexes Thema, das weitreichende finanzielle Auswirkungen hat. Es ist entscheidend, die verschiedenen Optionen und deren Konsequenzen genau zu verstehen. Grundsätzlich stehen Ihnen drei Wege offen: eine monatliche, lebenslange Rentenzahlung, eine einmalige Kapitalauszahlung oder eine Kombination aus beiden. Die Wahl hängt von individuellen Präferenzen, der Vertragslage und den persönlichen Lebensumständen ab. Unabhängig von der gewählten Auszahlungsform fallen auf die Betriebsrente sowohl Steuern als auch Sozialabgaben an, wobei es seit 2020 einen Entlastungsfreibetrag für gesetzlich versicherte Rentner gibt.

Das ist neu in 2026: Entlastung für Betriebsrentner

Eine positive Entwicklung für Bezieher von Betriebsrenten ist die Anpassung des monatlichen Freibetrags für Krankenkassenbeiträge für gesetzlich Pflichtversicherte. Im Jahr 2026 wurde dieser Freibetrag auf 197,75 Euro erhöht. Dies bedeutet, dass Rentner, die eine Betriebsrente erhalten, nur auf den Betrag Krankenkassenbeiträge zahlen müssen, der über diesen Freibetrag hinausgeht. Diese Regelung zielt darauf ab, Betriebsrentner finanziell zu entlasten und die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge weiter zu steigern.

Optionen für die Auszahlung Ihrer Betriebsrente

Bei der Auszahlung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen verschiedenen Varianten, die in den Vertragsbedingungen Ihrer bAV festgelegt sind:

  1. Lebenslange Rente: Dies ist die gängigste Option. Sie erhalten bis zu Ihrem Lebensende jeden Monat einen festen Betrag, dessen Höhe von Ihrem angesparten Kapital und den versicherungsmathematischen Grundlagen abhängt. Dies bietet Planungssicherheit und schützt vor dem Risiko, das Kapital im Alter aufzubrauchen.
  2. Vollständige Kapitalauszahlung: Das gesamte angesparte Alterskapital wird Ihnen auf einmal ausgezahlt. Diese Option bietet maximale Flexibilität bei der Verwendung des Geldes, erfordert jedoch eine sorgfältige Finanzplanung, um den Lebensunterhalt im Alter langfristig zu sichern.
  3. Teilweise Kapitalauszahlung: Eine Mischform, bei der ein Teil des Kapitals (oft bis zu 30 Prozent) zu Beginn einmalig ausgezahlt wird. Der verbleibende Rest des Kapitals wird dann als lebenslange monatliche Rente geleistet. Dies kombiniert Flexibilität mit einer grundlegenden Absicherung.

Die Auszahlung der Betriebsrente beginnt in der Regel mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters, das oft dem gesetzlichen Renteneintrittsalter entspricht. In bestimmten Fällen kann die Auszahlung auch schon ab 62 Jahren erfolgen. Bei Verträgen, die vor 2012 geschlossen wurden, war sogar eine Auszahlung ab 60 Jahren möglich. Für genaue Details und mögliche vorzeitige Auszahlungen sollten Sie stets die spezifischen Vertragsbedingungen Ihrer bAV prüfen und frühzeitig den Kontakt zu Ihrem bAV-Anbieter oder -Betreuer suchen.

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Frühere Auszahlung: Was Sie beachten müssen

Obwohl eine vorzeitige Auszahlung der Betriebsrente in einigen Fällen möglich ist, sollte diese Entscheidung gut überlegt sein. Eine frühere Inanspruchnahme führt fast immer zu einer Reduzierung der monatlichen Rentenhöhe. Der Versicherer kalkuliert die Rentenhöhe unter anderem basierend auf der Summe auf Ihrem Rentenkonto und der voraussichtlichen Dauer der Rentenzahlung. Beginnt die Auszahlung früher, verlängert sich der Zeitraum, in dem der Versicherer leisten muss, und die monatliche Rente fällt entsprechend geringer aus. Dies ist ein wichtiger Aspekt bei der individuellen Rentenplanung.

Rückblick: Die Ansparphase der bAV

Viele Arbeitnehmer nutzen die betriebliche Altersvorsorge (bAV), um ihre gesetzliche Rente aufzustocken und im Alter finanziell besser dazustehen. Ein wesentlicher Vorteil während der Ansparphase ist die Möglichkeit der Entgeltumwandlung. Hierbei werden Teile des Bruttogehalts direkt in die bAV eingezahlt, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen und die Sozialabgabenlast reduzieren. Aktuell können maximal acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei und vier Prozent sozialabgabenfrei eingezahlt werden.

Freibeträge für 2026 in der Ansparphase

Für das Jahr 2026 ergeben sich aus den aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen folgende Freibeträge für die Entgeltumwandlung in der bAV:

  • Sozialabgabenfrei: 338 Euro pro Monat
  • Steuerfrei: 676 Euro pro Monat

Diese Freibeträge sind entscheidend für die Attraktivität der bAV in der Ansparphase, da sie zu einer spürbaren Reduzierung der laufenden Abgabenlast führen.

Steuern auf die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge

Die Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge unterliegen in Deutschland der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die Beiträge in der Ansparphase steuerbegünstigt waren, die Leistungen im Alter jedoch voll versteuert werden müssen. Dies gilt sowohl für lebenslange Rentenzahlungen als auch für einmalige Kapitalauszahlungen.

Rente oder Einmalzahlung: Die steuerliche Perspektive

Im Ruhestand sinkt der persönliche Steuersatz in der Regel deutlich, da die steuerpflichtigen Einnahmen meist geringer ausfallen. Zudem profitieren Rentner vom Altersentlastungsbetrag, der allerdings stufenweise abgebaut wird und 2040 ganz entfällt. Bei der Rentenvariante ergibt sich oft ein positiver Steuereffekt über die Lebenszeit. Eine Einmalzahlung kann hingegen aufgrund der Steuerprogression zu einem höheren Steuersatz im Auszahlungsjahr führen.

Steuern auf die Kapital- bzw. Einmalzahlung: Was Sie wissen sollten

Entscheiden Sie sich für eine einmalige Kapitalauszahlung, führt dies in der Regel zu einer höheren Steuerbelastung im Auszahlungsjahr. Die Steuerprogression bewirkt, dass bei hohen einmaligen Einnahmen auch der persönliche Steuersatz für dieses Jahr ansteigt. Um diesen Effekt abzumildern, kann es sinnvoll sein, die Auszahlung so zu timen, dass sie nicht mit den letzten Gehaltszahlungen im Jahr des Renteneintritts zusammenfällt. Sprechen Sie hierzu unbedingt mit einem Steuerberater oder Ihrem bAV-Anbieter.

Steuerreduktion durch die Fünftelregelung

Bei bestimmten Durchführungswegen, wie der Unterstützungskasse und der Direktzusage, können Betriebsrentner unter Umständen von der sogenannten Fünftelregelung profitieren. Hierbei wird die einmalige Kapitalauszahlung steuerlich so behandelt, als würde sie gleichmäßig auf die nächsten fünf Jahre verteilt. Dies kann die Steuerprogression abmildern und die Gesamtsteuerlast im Vergleich zur vollständigen Besteuerung im Auszahlungsjahr reduzieren.

Steuererklärung bei Einmalzahlung verpflichtend

Wer sich für eine einmalige Kapitalauszahlung entscheidet, ist für das betreffende Jahr des Geldeingangs zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Die Auszahlung der bAV ist in der Anlage R-AV/bAV einzutragen.

Besondere steuerliche Behandlung bei Altverträgen (vor 2005)

Direktversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, genießen eine besondere steuerliche Behandlung. Auf die Einzahlungen wurden in der Ansparphase pauschal 20 Prozent Steuern fällig. Im Gegenzug sind die Auszahlungen in der Rentenphase günstiger: Sie werden mit einem reduzierten Ertragsteil versteuert, und Einmalzahlungen können sogar steuerfrei sein. Allerdings fallen auch bei diesen Altverträgen die vollen Krankenkassenbeiträge auf die Betriebsrente an, was oft als “Doppelverbeitragung” kritisiert wird.

Sozialabgaben bei der Auszahlung der bAV

Neben den Steuern müssen auf die Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge auch Sozialabgaben entrichtet werden. Dies betrifft insbesondere Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Diese Abgaben fallen im Rentenalter an

Wenn Sie als Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflicht- oder freiwillig versichert sind, müssen Sie die Krankenkassenbeiträge auf Ihre Betriebsrente in der Regel in voller Höhe selbst tragen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente entfällt hier der Arbeitgeberanteil, und auch die Rentenversicherung übernimmt keinen Anteil. Insgesamt können so rund 18 Prozent Sozialabgaben (Kranken- und Pflegeversicherung) fällig werden. Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (PKV) sind von diesen Sozialversicherungsbeiträgen auf die bAV befreit.

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Entlastung für Betriebsrentner seit 2020: Der Freibetrag

Seit dem 1. Januar 2020 gibt es einen monatlichen Freibetrag auf Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Freibetrag, der 2026 bei 197,75 Euro liegt, gilt ausschließlich für Krankenkassenbeiträge und nur für gesetzlich Pflichtversicherte (nicht für freiwillig Versicherte). Erst der Teil der Betriebsrente, der diesen Freibetrag übersteigt, wird für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge herangezogen. Beiträge zur Pflegeversicherung müssen hingegen auf die gesamte Betriebsrente gezahlt werden.

Der Freibetrag wird jährlich an die durchschnittliche Lohnentwicklung angepasst und entlastet auch Rentner, die schon vor 2020 Leistungen aus der bAV bezogen haben.

Rechenbeispiel: So profitieren Betriebsrentner vom Freibetrag

Ein Betriebsrentner erhält monatlich 200 Euro Betriebsrente. Ohne Freibetrag würden auf diese Summe die vollen Krankenkassenbeiträge (z.B. 15,6 %) anfallen. Durch den Freibetrag von aktuell 197,75 Euro (Stand 2026) werden Krankenkassenbeiträge jedoch nur noch auf den übersteigenden Betrag von 2,25 Euro erhoben. Dies führt zu einer deutlichen Ersparnis bei den Sozialabgaben.

20192026
Betriebsrente200 €200 €
Freibetrag197,75 €
GKV-Beitrag (15,6 %)*31,20 €0,35 €
Ersparnis Sozialabgaben durch Freibetrag30,85 €

*Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung.

Freibetrag ersetzt Freigrenze

Der Freibetrag hat die frühere Freigrenze abgelöst, die vor 2020 galt. Bei der Freigrenze (z.B. 155,75 Euro im Jahr 2019) mussten auf Betriebsrenten bis zu diesem Betrag keine Krankenkassenbeiträge gezahlt werden. Überschritt die Betriebsrente jedoch die Freigrenze, wurden Beiträge auf die gesamte Summe fällig, was zu einer hohen Belastung führen konnte. Der Freibetrag ist daher eine deutliche Verbesserung für Betriebsrentner.

Rechenbeispiel: Das bleibt bei einer monatlichen Rentenauszahlung übrig

Um die finanziellen Auswirkungen besser zu verdeutlichen, betrachten wir ein vereinfachtes Beispiel einer Person, die ihre bAV als monatliche Rente erhält.

Ansparphase: Einsparung von Steuern und Sozialabgaben

Unsere Beispielperson hat während ihres Berufslebens ein monatliches Bruttoeinkommen von 3.000 Euro. Sie zahlt monatlich 200 Euro in eine betriebliche Altersvorsorge ein. Durch die Entgeltumwandlung reduziert sich ihr zu versteuerndes Bruttoeinkommen auf 2.800 Euro. Dies führt zu einer monatlichen Steuerersparnis von ca. 40 Euro und einer Ersparnis bei den Sozialabgaben von ca. 53 Euro. Mit einem Arbeitgeberzuschuss von 15 % (30 Euro) erhöht sich die tatsächliche Einzahlung in die bAV auf 230 Euro, während das Nettoeinkommen der Person effektiv nur um 107 Euro sinkt.

Monatliches Bruttoeinkommen3.000 €
bAV-Sparrate200 €
Neues zu versteuerndes Brutto2.800 €
Weniger Steuern40 €
Weniger Sozialabgaben53 €
Arbeitgeberzuschuss (15 %)30 €
Einzahlung in die bAV230 €
Effektiv weniger Nettoeinkommen107 €

Monatliche gesetzliche Rente

Nehmen wir an, unsere Beispielperson geht 2023 in Rente und erhält eine gesetzliche Bruttorente von 24.000 Euro pro Jahr. Nach Abzug des Rentenfreibetrags (17 %), Steuern, sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ergibt sich eine monatliche Nettorente von etwa 1.630 Euro.

Gesetzliche Rente (Jahr)24.000 €
Rentenfreibetrag17 %
Zu versteuernder Anteil83 % (19.920 €)
Abzug Steuern– 1.936 €
Abzug Krankenversicherung– 1.752 €
Abzug Pflegeversicherung– 732 €
Rente nach Abzug von Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung (Jahr)19.580 €
Rente nach Abzug von Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung (Monat)1.630 €

Monatliche Rente aus der bAV

Zusätzlich erhält die Person monatlich 400 Euro Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge (4.800 Euro pro Jahr). Diese bAV-Rente ist voll zu versteuern. Die Besteuerung beider Renten steigt dadurch auf 3.203 Euro pro Jahr. Für die Krankenversicherungsbeiträge profitiert die Beispielperson vom Freibetrag, der 2023 bei 169,75 Euro lag (2026: 197,75 Euro). Dadurch fallen Krankenkassenbeiträge nur auf 2.736 Euro der bAV-Auszahlung an, was 403,40 Euro pro Jahr entspricht. Die Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe von 146,40 Euro fallen auf die gesamte bAV-Rente an.

bAV-Rente (Jahr)4.800 €
Steuern auf beide Renten (Jahr)– 3.203 €
bAV: Abzug Krankenversicherung (Jahr)– 403,40 €
bAV: Abzug Pflegeversicherung (Jahr)– 146,40 €
Nettorente und bAV-Rente (Jahr)22.563,20 €
Nettorente und bAV-Rente (Monat)1.880,27 €
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Somit steigt die gesamte Nettorente auf monatlich 1.880,27 Euro. Von den ursprünglichen 400 Euro bAV-Rente bleiben durch Steuerprogression und Sozialabgaben netto etwa 250 Euro übrig.

Auswirkungen der privaten Krankenversicherung

Wäre unsere Beispielperson privat krankenversichert, würden auf die bAV-Auszahlung keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Sie hätte somit netto etwas mehr als 250 Euro von der bAV-Rente zur Verfügung. Allerdings müsste sie in der Regel die Beiträge für ihre private Krankenversicherung selbst tragen, die diese Ersparnis wieder aufzehren könnten.

Rechenbeispiel: Das bleibt bei einer Kapitalauszahlung übrig

Betrachten wir nun, wie sich eine einmalige Kapitalauszahlung der bAV auf die Finanzen auswirkt, basierend auf den gleichen Ausgangsbedingungen wie im vorherigen Beispiel.

Kapitalauszahlung der bAV und deren Besteuerung

Unsere Beispielperson erhält weiterhin eine gesetzliche Bruttojahresrente von 24.000 Euro. Zusätzlich kommt eine einmalige Kapitalauszahlung der bAV in Höhe von 40.000 Euro hinzu. Das zu versteuernde Einkommen aus der gesetzlichen Rente beträgt 19.920 Euro. Zusammen mit der bAV-Kapitalauszahlung ergibt sich nun ein zu versteuerndes Gesamteinkommen von 59.920 Euro. Daraus resultieren folgende Abzüge:

Zu versteuerndes Einkommen aus beiden Renten59.920 €
Steuern auf beide Renten– 15.902 €
Ges. Rente: Abzug Krankenversicherung– 2.484 €
bAV: Abzug Krankenversicherung*– 2.866 €
Abzug Pflegeversicherung– 1.220 €
Nettorente und bAV-Rente41.528 €

*inklusive des Freibetrags, gerechnet auf 10 Jahre

Von der Summe aus gesetzlicher Rente und bAV-Einmalzahlung bleiben am Ende 41.528 Euro netto übrig. Wenn man die bAV-Kapitalauszahlung isoliert betrachtet, bleiben von den ursprünglichen 40.000 Euro brutto nach Steuern und Abgaben lediglich 22.000 Euro netto.

Steuern bei der Kapitalauszahlung: Hohe Einmalzahlung

Bei der Kapitalauszahlung wird die gesamte Summe zu 100 Prozent mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Dieser Steuersatz richtet sich nach der Höhe der gesamten Einkünfte im Steuerjahr, die durch die hohe Einmalzahlung stark ansteigen. Dies kann die Steuerprogression deutlich verstärken. Besonders ungünstig ist es, wenn die Auszahlung in das gleiche Jahr fällt, in dem noch Gehaltszahlungen erfolgten.

Sozialabgaben bei der Kapitalauszahlung: Fiktive Verteilung auf 10 Jahre

Für die Berechnung der Sozialabgaben wird die Kapitalauszahlung fiktiv auf zehn Jahre bzw. 120 Monate verteilt. Das bedeutet, dass der Rentner Sozialabgaben zahlen muss, als hätte er zehn Jahre lang eine Rente erhalten. Der Auszahlungsbetrag wird dafür durch 120 geteilt. Basierend auf dieser Logik fallen bei unserer Beispielperson die vollen Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung an, verteilt über diese zehn Jahre.

Wann sich eine Kapitalauszahlung lohnt

In unserem Beispiel wurde die Kapitalauszahlung durch Steuern und Abgaben beinahe halbiert. Dies lässt die monatliche Rentenvariante oft sinnvoller erscheinen. Eine Kapitalauszahlung kann sich jedoch lohnen, wenn Sie schnell eine sehr große Geldsumme benötigen, beispielsweise für eine größere Investition, die Tilgung von Schulden oder eine größere Anschaffung. Auch wenn Sie nicht erwarten, lange genug zu leben, um von einer lebenslangen Rente zu profitieren, kann die Einmalzahlung die bessere Wahl sein. Die Entscheidung ist sehr individuell und sollte nach sorgfältiger Abwägung und idealerweise mit professioneller Beratung getroffen werden.

Wichtige Expertentipps zur bAV-Auszahlung

Unsere Experten von Shock Naue geben Ihnen wertvolle Ratschläge, um die Auszahlungsphase Ihrer betrieblichen Altersvorsorge optimal zu gestalten.

Expertentipp 1: Lohnt sich die bAV in der Auszahlungsphase?

„Oft hören wir die Aussage: ‚Von der betrieblichen Altersvorsorge habe ich nichts, weil im Alter sowieso wieder alles für Steuern und Sozialabgaben draufgeht.‘ Das stimmt so nicht! Es kommt immer auf den Einzelfall an, denn viele Faktoren wie der Arbeitgeberzuschuss oder die zu erwartende Rendite spielen eine Rolle. Eine professionelle Beratung vor Vertragsabschluss ist essenziell. In unserer individuellen Beratung stellen wir die Ersparnisse bei Steuern und Sozialabgaben während der Ansparphase den Abgaben während der Auszahlungsphase gegenüber. Da im Alter gewöhnlich die Steuerlast geringer ist, hat man dann häufig dennoch einen deutlichen Vorteil von seiner Betriebsrente.“

![Stephan Seidenfad, Geschäftsführer](