Direktversicherung: Eine sinnvolle Altersvorsorge oder eine versteckte Falle?

In der heutigen Zeit, in der die gesetzliche Rente oft als unsicher gilt, suchen viele Menschen nach Wegen, ihre Altersvorsorge aufzustocken. Die Direktversicherung, eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), wird dabei häufig als attraktive Option präsentiert. Doch was verbirgt sich wirklich hinter diesem Vorsorgemodell? Ist es die ideale Lösung, um Steuern und Sozialabgaben zu sparen und gleichzeitig fürs Alter vorzusorgen, oder lauern hier Fallstricke, die im Rentenalter zu unangenehmen Überraschungen führen können? In diesem Artikel beleuchten wir die Direktversicherung umfassend und helfen Ihnen, eine fundierte Entscheidung für Ihre finanzielle Zukunft zu treffen.

Was ist eine Direktversicherung und wie funktioniert sie?

Eine Direktversicherung gehört zu den sogenannten Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Hierbei schließt der Arbeitgeber einen Versicherungsvertrag für seinen Arbeitnehmer ab. Das Besondere daran: In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, über den Arbeitgeber für das Alter vorzusorgen. Direktversicherungen sind besonders in kleinen und mittleren Unternehmen beliebt. Sie können als klassische kapitalbildende Lebensversicherung, Rentenversicherung oder als fondsgebundene Varianten dieser Produkte ausgestaltet sein. Die genaue Form hängt oft vom Versicherungsanbieter ab, mit dem der Arbeitgeber zusammenarbeitet. Häufig profitieren Arbeitnehmer von Rahmenverträgen, die aufgrund eines “Mengenrabatts” bessere Konditionen bieten.

Die Finanzierung kann auf zwei Wegen erfolgen: Entweder der Arbeitgeber trägt die Beiträge komplett, oder der Arbeitnehmer finanziert einen Teil der Beiträge aus seinem Bruttolohn – dies wird als Entgeltumwandlung bezeichnet. Seit 2019 sind Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, neue bAV-Verträge, die über Entgeltumwandlung finanziert werden, mit mindestens 15 Prozent des umgewandelten Bruttobeitrags zu bezuschussen, sofern sie dadurch Sozialversicherungsbeiträge sparen. Diese Pflicht gilt seit 2022 auch für bereits bestehende Verträge vor 2019. Die Entgeltumwandlung bietet den Vorteil, dass die Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen und die Sozialabgaben in der Ansparphase reduzieren. Dies führt dazu, dass der Nettoaufwand für die zusätzliche Altersvorsorge geringer ist als der tatsächliche Beitrag, der in den Vertrag fließt. Bei der Betrachtung der verschiedenen Anlagemöglichkeiten sollten Sie auch die aktuellen Entwicklungen auf dem Markt für aktuelle Finanzdaten in Echtzeit im Auge behalten.

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Es ist wichtig zu wissen, dass Arbeitnehmer jährlich maximal 4 Prozent der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung der alten Bundesländer sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung investieren können. Bis zu 8 Prozent sind sogar steuerfrei. Diese Werte ändern sich jährlich. Obwohl dies auf den ersten Blick attraktiv erscheint, da Sie mehr Netto vom Brutto für die Rente übrig haben, gibt es eine Kehrseite: Durch die Entgeltumwandlung sinkt Ihr Bruttogehalt. Dies bedeutet, dass Sie weniger Beiträge in die gesetzlichen Sozialversicherungen einzahlen. Die Folge sind geringere Ansprüche bei Arbeitslosen-, Kranken- und Elterngeld sowie eine niedrigere Erwerbsminderungs- und Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das kann bei der langfristigen Finanzplanung für Finanzen in Beziehungen eine wichtige Rolle spielen.

Auszahlung der Direktversicherung im Alter: Was bleibt übrig?

Ein oft unterschätzter Aspekt der Direktversicherung ist die Auszahlungsphase im Alter. Während der Ansparphase von steuerlichen Vorteilen und Sozialabgabeneinsparungen profitiert wird, müssen die Auszahlungen im Rentenalter in der Regel versteuert und voll verbeitragt werden – und das kann die eigentlichen Auszahlungsbeträge erheblich schmälern.

Kranken- und Pflegeversicherung auf die Direktversicherungsauszahlung

Bei der Auszahlung einer Direktversicherung werden im Rentenalter in der Regel die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Das bedeutet, Sie zahlen nicht nur den Arbeitnehmer-, sondern auch den Arbeitgeberanteil. Es gibt einen Freibetrag (derzeit 164,50 Euro im Jahr 2022), bis zu dem die Rentenauszahlung von der Krankenversicherungspflicht befreit ist. Die Pflegeversicherungsbeiträge hingegen fallen ab dem ersten Euro an. Der volle Krankenversicherungsbeitrag betrug 2022 14,6 Prozent zuzüglich kassenindividueller Zusatzbeiträge, und der Beitragssatz für die Pflegeversicherung lag bei 3,05 Prozent (für Kinderlose ab 23 Jahren 3,4 Prozent).

Wird die Direktversicherung als Einmalzahlung ausgezahlt, wird der Betrag rechnerisch auf zehn Jahre verteilt. Auf diesen fiktiven monatlichen Betrag werden dann abzüglich des Freibetrags die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Für freiwillig gesetzlich Versicherte oder Rentner, deren Einkünfte über der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung liegen (2022: 58.050 Euro), entfällt dieser Freibetrag – sie zahlen also ab dem ersten Euro Beiträge. Nur privat krankenversicherte Rentner müssen auf ihre Betriebsrente keine Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Diese erheblichen Abzüge sind ein wichtiger Faktor, den man bei der Bewertung der Attraktivität einer Direktversicherung berücksichtigen sollte.

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Besteuerung der Direktversicherungsauszahlung

Die Besteuerung der Kapitalauszahlung einer Direktversicherung hängt stark vom Abschlussdatum des Vertrages ab. Bei sogenannten “Altverträgen”, die vor 2005 abgeschlossen wurden, kann die Auszahlung unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein: wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre betrug, mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt wurden und die Beiträge in der Ansparphase pauschal versteuert wurden. Wird bei Altverträgen eine Rentenauszahlung gewählt, greift die sogenannte Ertragsanteilsbesteuerung. Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils richtet sich nach dem Renteneintrittsalter – je später der Rentenbeginn, desto niedriger der steuerpflichtige Anteil.

Bei “Neuverträgen”, also Verträgen ab 2005, gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, die Auszahlungen in Form von Renten oder Kapitalleistungen sind erst im Rentenalter mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Dieser ist im Alter oft niedriger als der Steuersatz während des Berufslebens. Dennoch muss man diese Besteuerung in seiner persönlichen Finanzplanung berücksichtigen. Für eine umfassende Übersicht über Ihre finanziellen Möglichkeiten, sollten Sie auch die wichtige Aktienentwicklungen verfolgen.

Frühzeitige Auszahlung der Direktversicherung: Geht das?

Die Auszahlung einer Direktversicherung ist in der Regel an den Vertragsablauf und das Renteneintrittsalter gebunden. Eine vorzeitige Auszahlung vor Rentenbeginn ist meist nicht möglich. Die früheste Auszahlung erfolgt in den meisten Fällen ab 60 Jahren, kann aber je nach Vertrag auch später festgelegt sein. Verträge, die ab dem Jahr 2012 abgeschlossen wurden, zahlen sogar erst ab 62 Jahren aus.

Spezielle Regelungen können für bestimmte Berufe mit einem früheren gesetzlichen Rentenalter gelten; hierzu sollten die Details im Arbeits- und Tarifvertrag geprüft werden. Wer beispielsweise schon mit 55 Jahren vorzeitig in Rente gehen möchte, hat in der Regel nur die Option, den Direktversicherungsvertrag bis zum regulären Ablaufdatum ruhen zu lassen. Ein detaillierter Blick auf Ihre individuellen Vorsorgemöglichkeiten kann Ihnen dabei helfen, die [Entwicklung des Goldpreises](https://shocknaue.com/goldpreis in euro finanzen net/) besser einschätzen zu können, falls dies eine alternative Anlagestrategie für Sie darstellt.

Direktversicherung: Lohnt sich der Abschluss wirklich?

Die Frage, ob sich eine Direktversicherung lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten und ist im Vorfeld schwer zu kalkulieren. Die Verbraucherschützerin Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen betont, dass zu viele Bedingungen und Eventualitäten den Erfolg einer Direktversicherung beeinflussen. Man tauscht im Grunde Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung gegen Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge. Die Rentenhöhe aus der Direktversicherung hängt maßgeblich von der Höhe des Arbeitgeberzuschusses ab.

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Es gibt entscheidende Fragen, die Sie sich stellen sollten, bevor Sie eine Direktversicherung abschließen:

  • Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss? Experten wie Weidenbach raten dazu, dass sich ein Abschluss für den Arbeitnehmer in der Regel nur dann lohnt, wenn der Arbeitgeber die Beiträge in der Ansparphase mit mindestens 20 Prozent bezuschusst. Je höher der Zuschuss oder wenn der Arbeitgeber die Beiträge komplett übernimmt, desto attraktiver wird das Angebot. Bei einem reinen Mindestzuschuss von 15 Prozent sollten Sie genau abwägen, ob die Vorteile die Nachteile der geringeren gesetzlichen Rente aufwiegen.
  • Welche Auswirkungen hat die Entgeltumwandlung auf die gesetzliche Rente? Insbesondere bei geringeren Einkommen können die Beiträge, die durch die Entgeltumwandlung eingespart werden, die Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung spürbar mindern.
  • Passt die Direktversicherung zu Ihrer Lebens- und Berufsplanung? Wer plant, häufiger den Job zu wechseln, sollte vorsichtig sein. Die Mitnahme von Direktversicherungsverträgen ist oft kompliziert. Im schlimmsten Fall müssen Sie den Vertrag stilllegen oder privat weiterführen, was die Flexibilität für andere private Vorsorgeformen, wie beispielsweise über zum aktuellen Goldpreis in Euro oder ETFs, einschränken kann.

Insgesamt zeigt sich, dass eine Direktversicherung zwar Vorteile in der Ansparphase bietet, die Nachteile in der Auszahlungsphase – insbesondere durch die Verbeitragung zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die nachgelagerte Besteuerung – jedoch erheblich sein können. Eine individuelle Beratung ist unerlässlich, um Ihre persönliche Situation zu bewerten und zu entscheiden, ob eine Direktversicherung der richtige Baustein für Ihre Altersvorsorge ist. Eine Faustregel besagt: Altersvorsorge sollte nie auf nur einem Bein stehen. Diversifikation, also die Streuung Ihrer Anlagen, minimiert das Gesamtrisiko und sollte ein Kernprinzip Ihrer Finanzstrategie sein.

Wichtiger Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen der allgemeinen Aufklärung und stellen keine Finanzberatung dar. Für eine individuelle Einschätzung Ihrer Situation sollten Sie stets professionelle Finanzberater oder die Verbraucherzentrale konsultieren.