Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) über eine Direktversicherung kann eine attraktive Möglichkeit sein, fürs Alter vorzusorgen. Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Direktversicherung anbietet, sollten Sie sich jedoch stets mit den damit verbundenen Vor- und Nachteilen auseinandersetzen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Eine Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer fungiert und die Beiträge direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abzieht und an eine Versicherungsgesellschaft überweist. Dies führt zur sogenannten Entgeltumwandlung, die verschiedene steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Effekte hat.
Vorteile der Direktversicherung für Arbeitnehmer
Die Direktversicherung bietet einige attraktive Anreize, die sie für viele Arbeitnehmer zu einer überlegenswerten Option machen.
Höhere Renditechancen
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre geförderten Beiträge mit mindestens 20 Prozent bezuschusst und die Direktversicherung für mehrere Mitarbeiter gleichzeitig abschließt, ist sie aus Renditegesichtspunkten in der Regel vorteilhafter als eine privat abgeschlossene Rentenversicherung. Der Arbeitgeberzuschuss ist hier ein entscheidender Faktor, der die Attraktivität der Direktversicherung deutlich erhöht.
Attraktive Steuervorteile
Ein wesentlicher Vorteil liegt in den steuerlichen Aspekten. Wenn Ihr Chef die Direktversicherung im Jahr 2005 oder später für Sie abgeschlossen hat, sind Ihre Beiträge in der Ansparphase steuerfrei. Ihre spätere Rente wird dann im Rentenalter steuerpflichtig. Da der persönliche Steuersatz im Rentenalter in den allermeisten Fällen niedriger ist als während der aktiven Berufszeit, ergibt sich hieraus ein signifikanter Steuervorteil. Diese Steuerstundung trägt maßgeblich zur Attraktivität der Direktversicherung als Altersvorsorge bei.
Hohe Sicherheit und Unverfallbarkeit
Alle Einzahlungen des Arbeitnehmers in die Direktversicherung sind sicher und in der Versicherungssprache als “unverfallbar” bezeichnet. Das bedeutet, selbst bei einem Wechsel der Arbeitsstelle bleibt Ihr angespartes Kapital erhalten. Bei den Beiträgen des Arbeitgebers hängt die Unverfallbarkeit von den Vertragsdetails ab. Seit 2018 gilt: Arbeitgeberbeiträge sind gesichert, wenn ein Mitarbeiter mindestens drei Jahre im Unternehmen tätig war und beim Jobwechsel mindestens 21 Jahre alt war. Manche Arbeitgeber räumen die Unverfallbarkeit der eigenen Beiträge aber auch schon direkt von Beginn an ein.
Flexibilität bei seltenem Jobwechsel
Wechseln Sie im Laufe Ihres Berufslebens nur ein- oder zweimal den Arbeitgeber, lässt sich die Direktversicherung gut handhaben. Die beste Lösung ist, wenn der neue Arbeitgeber den bestehenden Vertrag übernimmt. Es ist aber auch möglich, das Guthaben auf einen neuen Vertrag zu übertragen oder den alten Vertrag ruhen zu lassen und in einem neuen Vertrag weiterzusparen. Dies bietet eine gewisse Flexibilität, solange die Wechsel nicht zu häufig erfolgen. Die Auszahlung einer Direktversicherung kann steuerliche Besonderheiten aufweisen.
Optional: Berufsunfähigkeitsversicherung integrieren
Wer eine Direktversicherung abschließt, kann manchmal eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) integrieren – oft sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dies ist besonders vorteilhaft für Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen bei einer regulären BU-Versicherung nur einen eingeschränkten Schutz erhalten würden oder Schwierigkeiten hätten, überhaupt eine abzuschließen. Diese Kombinationsmöglichkeit bietet einen wertvollen Zusatzschutz.
Keine Krankenkassenbeiträge für Privatversicherte
Arbeitnehmer, die privat krankenversichert sind, müssen im Alter keine Krankenkassenbeiträge auf die betriebliche Rente oder eine mögliche Einmalauszahlung aus der Direktversicherung zahlen. Dies ist ein klarer Vorteil gegenüber gesetzlich Krankenversicherten. Eine Direktversicherung kann auch eine Lebensversicherung sein.
Nachteile der Direktversicherung für Arbeitnehmer
Trotz der vielen Vorteile gibt es auch Aspekte, die kritisch betrachtet werden sollten.
Volle Krankenkassenbeiträge auf die Betriebsrente (GKV-Versicherte)
Ein gravierender Nachteil für Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, sind die vollen Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Versorgungsbezüge, zu denen auch Zahlungen aus der Direktversicherung gehören. Das bedeutet, der Rentner muss sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil selbst bezahlen, was insgesamt gut 19 Prozent des Auszahlungsbetrags ausmacht (Stand 2023). Diese Regelung gilt für pflichtversicherte und freiwillig versicherte Rentner in der GKV.
Allerdings gibt es für pflichtversicherte Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung seit 2020 eine Entlastung: Krankenkassenbeiträge auf die Betriebsrente fallen nur noch für Beträge an, die den Freibetrag für Versorgungsbezüge in Höhe von knapp 197,75 Euro im Monat (Stand 2023) übersteigen. Zu den Versorgungsbezügen zählen neben der Betriebsrente auch andere Bezüge aus einem früheren Dienstverhältnis, beispielsweise Ruhegeld oder Hinterbliebenenrenten (§ 226 Abs. 1 und 2 SGB V). Bei einer Einmalauszahlung werden die Abgaben auf zehn Jahre verteilt, wenn die auf zehn Jahre gerechnete Betriebsrente über 160 Euro pro Monat liegt.
Geringere Sozialversicherungsleistungen
Durch die Entgeltumwandlung verringert sich Ihr Bruttolohn während der Ansparphase. Da die Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) auf der Grundlage des Bruttolohns berechnet werden, kann dies dazu führen, dass Sie später geringere Leistungen aus diesen Sozialsystemen erhalten, beispielsweise im Falle von Arbeitslosigkeit oder bei der gesetzlichen Rente.
Mangelnde Kostenübersicht
Da Sie als Arbeitnehmer die Versicherung nicht selbst abschließen, ist es oft schwierig zu erkennen, ob der Vertrag günstig oder teuer ist. Die Versicherungsgesellschaft ist nicht verpflichtet, Ihnen die genauen Kosten bei Vertragsabschluss transparent auszuweisen. Sie müssen aktiv danach fragen, um detaillierte Informationen zu erhalten. Dies kann die Vergleichbarkeit und Transparenz erschweren.
Probleme bei häufigem Jobwechsel
Wer im Laufe seines Berufslebens häufiger die Arbeitsstelle wechseln möchte, sollte die Direktversicherung kritisch prüfen. Denn jeder Wechsel erfordert eine Auseinandersetzung mit dem Verbleib der bisherigen Direktversicherung. Oft müssen Arbeitnehmer bei einer Übertragung des Guthabens auf einen neuen Vertrag beim neuen Arbeitgeber schlechtere Konditionen oder Übertragungsgebühren hinnehmen. In solchen Fällen könnten andere Formen der Altersvorsorge, wie Riester-Verträge oder eine flexible Vorsorge mit einem ETF-Sparplan, die bessere Wahl sein. Auch das Thema betriebliche Lebensversicherung kündigen kann hier relevant werden.
Fazit
Die Direktversicherung bietet sowohl attraktive Vorteile, insbesondere durch Arbeitgeberzuschüsse und Steuervorteile, als auch bestimmte Nachteile, die vor allem die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung im Rentenalter und die Auswirkungen auf die Sozialversicherungsleistungen betreffen. Bevor Sie sich für eine Direktversicherung entscheiden, ist es ratsam, alle individuellen Faktoren zu berücksichtigen: Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss? Sind Sie gesetzlich oder privat krankenversichert? Wie oft planen Sie, den Arbeitgeber zu wechseln? Eine gründliche Abwägung und gegebenenfalls eine unabhängige Beratung helfen Ihnen, die optimale Entscheidung für Ihre persönliche Altersvorsorge zu treffen.
