Eine Lebensversicherung abzuschließen, ist für viele eine bewährte Methode, um Kapital für die Zukunft aufzubauen und für das Alter vorzusorgen. Manchmal ändern sich jedoch die Lebensumstände, oder man ist mit der gewählten Anlageform nicht mehr zufrieden und überlegt, die Lebensversicherung zu verkaufen. Doch wie verhält es sich, wenn es sich um eine betriebliche Lebensversicherung – eine sogenannte Direktversicherung – handelt? Hierbei schließt in der Regel Ihr Arbeitgeber eine Lebensversicherung für Sie als Teil Ihrer betrieblichen Altersvorsorge ab. Daraus ergeben sich spezielle Fragen: Kann Ihr Chef diese Versicherung einfach verkaufen? Oder steht Ihnen als Begünstigter dieses Recht zu? Dieser Ratgeber beleuchtet die Besonderheiten und gibt Aufschluss über die Möglichkeiten und Grenzen beim Verkauf einer betrieblichen Lebensversicherung.
Was ist eine betriebliche Lebensversicherung (Direktversicherung)?
Die betriebliche Lebensversicherung, oft auch als Direktversicherung bezeichnet, unterscheidet sich grundlegend von einer privaten Lebensversicherung. Ihr Arbeitgeber agiert hierbei als Versicherungsnehmer. Er ist der Vertragspartner des Versicherungsunternehmens und verpflichtet sich damit, ein Vertragsverhältnis einzugehen, das Ihnen als Arbeitnehmer im Rentenalter eine garantierte Kapitalauszahlung oder eine regelmäßige Rentenzahlung sichert. Dieses Instrument dient primär der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und unterliegt daher spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen, die eine flexible Verfügung, wie den Verkauf, stark einschränken.
Die Finanzierung einer solchen Direktversicherung kann auf verschiedene Weisen erfolgen:
- Alleinige Finanzierung durch den Arbeitnehmer: Hierbei werden die Beiträge über eine Gehaltsumwandlung direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgeführt. Dies reduziert das zu versteuernde Einkommen und die Sozialabgaben.
- Alleinige Finanzierung durch den Arbeitgeber: In diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber die vollständigen Beitragszahlungen als freiwillige Leistung.
- Mischfinanzierung: Eine Kombination aus beiden Modellen, bei der sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einen Anteil der Beiträge leisten.
Unabhängig davon, wer letztendlich die Beiträge zahlt, bleibt der Arbeitgeber stets der Versicherungsnehmer. Er ist die juristische Person, die den Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft abschließt. Sie als Arbeitnehmer sind der Begünstigte, der die Leistungen im Rentenalter erhält.
Lässt sich eine betriebliche Lebensversicherung verkaufen?_Die Rahmenbedingungen einer betrieblichen Lebensversicherung sind komplex und schränken die Verkaufsmöglichkeiten stark ein._
Der entscheidende Unterschied: Privat versus betrieblich
Während eine private Lebensversicherung oft als flexibles Finanzprodukt gehandelt werden kann, bei dem der Versicherungsnehmer im Bedarfsfall die Möglichkeit hat, sie zu kündigen, zu beleihen oder auf dem Zweitmarkt zu verkaufen, verhält es sich bei der betrieblichen Lebensversicherung anders. Der primäre Zweck der betrieblichen Altersvorsorge ist es, eine ergänzende Einkommensquelle für den Ruhestand des Arbeitnehmers zu sichern. Diese Zweckbindung schützt die Altersvorsorge vor einem vorzeitigen Zugriff und trägt dazu bei, dass die Leistung tatsächlich im Alter zur Verfügung steht. Daher sind die gesetzlichen Regelungen und die Vertragsbedingungen der Versicherer in diesem Bereich deutlich restriktiver. Beispielsweise können viele private Lebensversicherungen, je nach Vertrag und Bedingungen, flexibler gehandhabt werden, oft auch im Hinblick auf lebensversicherung pferd check24 oder andere spezielle Absicherungen.
Kann mein Arbeitgeber die betriebliche Lebensversicherung verkaufen?
Die kurze Antwort lautet: Nein, Ihr Arbeitgeber kann Ihre betriebliche Lebensversicherung nicht einfach verkaufen. Obwohl er der Versicherungsnehmer ist und somit der Vertragspartner des Versicherungsunternehmens, ist die Direktversicherung an den Zweck der betrieblichen Altersvorsorge gebunden. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht frei über den Vertrag verfügen kann, um ihn beispielsweise an Dritte zu veräußern. Im Höchstfall könnte der Arbeitgeber versuchen, einen sogenannten Rückkauf der betrieblichen Lebensversicherung zu veranlassen. Ein Rückkauf würde bedeuten, dass die Versicherung vorzeitig beendet und der Rückkaufswert an den Arbeitgeber ausgezahlt wird.
Allerdings ist dies in der Praxis nahezu ebenso unmöglich wie eine einfache Kündigung der Direktversicherung. Die Versicherungsgesellschaften sind in der Regel sehr zurückhaltend, solchen Anträgen zuzustimmen, da sie dazu beitragen möchten, den Versorgungszweck zu erfüllen und die steuerlichen Vorteile, die mit der bAV verbunden sind, nicht zu gefährden.
Kann ich als Arbeitnehmer meine betriebliche Lebensversicherung verkaufen?
Auch Sie als Arbeitnehmer haben als Begünstigter in der Regel nicht das Recht, Ihre betriebliche Lebensversicherung zu verkaufen. Da der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer ist und die Versicherung dem Zweck der Altersvorsorge dient, sind Sie als Arbeitnehmer nicht der Verfügungsberechtigte über den Vertrag. Die Möglichkeit, eine mlp lebensversicherung oder andere private Verträge zu veräußern, besteht bei betrieblichen Modellen meist nicht. Selbst wenn sich ein Versicherungsunternehmen ausnahmsweise auf einen Rückkauf einlassen würde, bringt Ihnen dies in den meisten Fällen keinen direkten Nutzen. Der Grund dafür ist, dass die Auszahlung der betrieblichen Lebensversicherung in den allermeisten Fällen erst mit dem Erreichen des Rentenalters erfolgt. Ein vorzeitiger Zugriff auf das angesparte Kapital ist die Ausnahme und nur unter sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
Ihr Arbeitgeber kann Ihre betriebliche Lebensversicherung nicht verkaufen – Sie allerdings auch nicht._Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer können eine betriebliche Lebensversicherung ohne Weiteres verkaufen, da sie zweckgebunden ist._
Alternativen zum Verkauf: Beitragsfreistellung
Da der Verkauf oder die Kündigung einer betrieblichen Lebensversicherung in den meisten Fällen nicht praktikabel oder gar unmöglich ist, stellt sich die Frage nach Alternativen. Eine häufig genutzte Möglichkeit ist die Beitragsfreistellung. Sie können einen Antrag auf Beitragsfreistellung stellen, sodass keine weiteren Beiträge mehr in die Versicherung eingezahlt werden müssen. Dies ist insbesondere dann eine Option, wenn Sie die Beiträge zuvor selbst über eine Gehaltsumwandlung geleistet haben und diese Zahlungen einstellen möchten, beispielsweise bei einem Arbeitgeberwechsel oder finanziellen Engpässen.
Die Beitragsfreistellung hat zur Folge, dass das bis dahin angesparte Kapital weiterhin im Vertrag verbleibt und sich – je nach Vertragsbedingungen – bis zum Rentenalter verzinst. Allerdings müssen Sie auch bei einer Beitragsfreistellung auf die Auszahlung warten, bis Sie das gesetzliche Rentenalter erreichen. Die Höhe der späteren Rente oder Kapitalauszahlung reduziert sich entsprechend der fehlenden Beitragszahlungen. Eine Beitragsfreistellung ist eine sinnvolle Option, um finanzielle Belastungen zu mindern, ohne den Anspruch auf die Altersvorsorge vollständig aufzugeben.
Fazit: Zweckbindung schützt die Altersvorsorge
Der Verkauf einer betrieblichen Lebensversicherung ist aufgrund ihrer Zweckbindung an die betriebliche Altersvorsorge in den meisten Fällen nicht möglich – weder für den Arbeitgeber als Versicherungsnehmer noch für den Arbeitnehmer als Begünstigten. Die gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen sind darauf ausgelegt, das angesparte Kapital für den Ruhestand zu sichern und einen vorzeitigen Zugriff zu verhindern. Wer sich von laufenden Beitragszahlungen entlasten möchte, findet in der Beitragsfreistellung eine praktikable Alternative. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass die Auszahlung des Kapitals in der Regel erst mit Eintritt ins Rentenalter erfolgt. Bei Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge oder zu den individuellen Möglichkeiten sollten Sie stets eine fachkundige Beratung, beispielsweise bei einem unabhängigen Finanzberater oder Rechtsanwalt, in Anspruch nehmen.
