Energiepreispauschale (EPP): So sichern Sie sich den Bonus nachträglich über die Steuererklärung

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Die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro sollte die gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 abfedern. Doch nicht jeder, der Anspruch hatte, hat sie auch automatisch erhalten. Falls Sie zu den Personen gehören, die den Bonus bislang vermissen, ist die gute Nachricht: Sie können die Energiepreispauschale immer noch nachträglich erhalten. Der Schlüssel dazu ist die Abgabe Ihrer Steuererklärung für das Jahr 2022. In einigen speziellen Fällen ist es sogar möglich, die Pauschale doppelt zu kassieren.

Dieser Artikel beleuchtet detailliert, wie Sie die Energiepreispauschale nachträglich beantragen können, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und was Sie bei der Besteuerung beachten sollten. Wir führen Sie durch die spezifischen Regelungen für Arbeitnehmer, Minijobber, Rentner, Selbstständige, Ehrenamtliche und ehemalige Studenten, um sicherzustellen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen und keine Fristen verpassen.

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Wie Sie die Energiepreispauschale jetzt noch erhalten

Die Energiepreispauschale (EPP) wurde größtenteils bereits im Jahr 2022 ausgezahlt. Sollten Sie die 300 Euro noch nicht erhalten haben, bleibt die Steuererklärung 2022 Ihr wichtigstes Werkzeug, um den Bonus nachträglich zu sichern. Anspruch auf die Pauschale haben Sie, wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehören und bisher keine Zahlung erhalten haben:

  • Arbeitnehmer
  • Minijobber
  • Rentner mit zusätzlichem Minijob
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Ehrenamtliche

Für Personen, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, gilt eine großzügige Frist: Sie können Ihre Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen. Das bedeutet, dass Sie die Steuererklärung für das Jahr 2022 noch bis zum 31. Dezember 2026 abgeben können, um die Energiepreispauschale nachträglich zu erhalten. Diese Möglichkeit ist besonders wichtig, da sie sicherstellt, dass niemand den Anspruch verliert, selbst wenn die ursprüngliche Auszahlung ausblieb.

Es ist ratsam, diese Option zu nutzen, um die finanzielle Entlastung, die Ihnen zusteht, auch tatsächlich zu erhalten. Bei Fragen zur Versteuerung von verschiedenen Einkünften und deren Auswirkungen auf die Rente kann das halbeinkünfteverfahren rentenversicherung relevant sein.

Wer hat Anspruch auf die Energiepreispauschale? – Voraussetzungen im Detail

Grundsätzlich haben alle Personen Anspruch auf die Energiepreispauschale, die im Jahr 2022 (auch nur für einen Teil des Jahres) Einkünfte als Arbeitnehmer, Freiberufler, Gewerbetreibender oder Landwirt bezogen haben. Im Folgenden gehen wir auf die spezifischen Voraussetzungen für jede Gruppe ein.

Für Arbeitnehmer: Wenn die Auszahlung im September 2022 ausblieb

Als Arbeitnehmer, der die Voraussetzungen für die EPP erfüllte, hätten Sie die Pauschale in der Regel über Ihre Lohnabrechnung erhalten sollen. Überprüfen Sie Ihre Lohnsteuerbescheinigung für 2022: Ein “E” (für Einmalzahlung) in Zeile 2 weist auf den Erhalt der EPP hin.

Wenn Sie im September 2022 keine Energiepreispauschale erhalten haben, obwohl Sie anspruchsberechtigt waren, können Sie diese über Ihre Steuererklärung für das Steuerjahr 2022 einfordern. Die Pauschale wird Ihnen dann als Steuerrückerstattung gutgeschrieben. Je schneller Sie die Erklärung abgeben, desto zügiger erhalten Sie Ihr Geld.

Mögliche Gründe, warum die EPP nicht ausbezahlt wurde, sind vielfältig:

  • Sie waren am 1. September 2022 arbeitslos gemeldet.
  • Ihr Arbeitsverhältnis begann erst nach dem 1. September 2022.
  • Ihr Arbeitgeber nutzte einen jährlichen Anmeldungszeitraum für die Lohnsteuer.
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Diese Szenarien bedeuten nicht, dass Ihr Anspruch verfällt; sie erfordern lediglich den Umweg über die Steuererklärung.

Für Minijobber: Besonderheiten bei der EPP

Auch Minijobber gehören zur Kategorie der Angestellten und haben somit grundsätzlich Anspruch auf die Energiepreispauschale. Die EPP sollte vorrangig über einen Hauptjob ausgezahlt werden. Wenn der Minijob ein zusätzlicher Nebenjob ist, erhalten Sie die 300 Euro nicht zweimal. Entscheidend ist Ihr Beschäftigungsverhältnis am Stichtag 1. September 2022.

Gründe, warum die Pauschale bei Minijobbern noch nicht ausgezahlt wurde, können sein:

  • Sie haben die EPP bereits in Ihrem Hauptjob erhalten.
  • Sie waren am 1. September 2022 nicht als Minijobber angestellt.
  • Sie waren per Haushaltsscheck in einem privaten Haushalt tätig.
  • Als gewerblicher Minijobber haben Sie Ihrem Arbeitgeber nicht bescheinigt, dass es sich um Ihre einzige Arbeit handelt.
  • Sie waren nur kurzfristig beschäftigt oder als Aushilfskraft in der Land- und Forstwirtschaft tätig.

Wer zahlt bei Minijobbern die Energiepreispauschale?

Für Minijobber gab es drei gängige Wege, den 300-Euro-Bonus zu erhalten:

  1. Hauptjob und Minijob: Haben Sie einen Hauptjob, zahlt der dortige Arbeitgeber die EPP mit dem Lohn aus. Als geringfügig Beschäftigter in einem Nebenjob erhalten Sie die Pauschale nicht doppelt.
  2. Ausschließlich Minijob: War der Minijob Ihre einzige Beschäftigung am 1. September 2022, hätten Sie die Pauschale mit dem September-Lohn erhalten sollen. Voraussetzung war hier oft eine Bestätigung gegenüber dem Arbeitgeber, dass es sich um Ihre einzige Erwerbstätigkeit handelte.
  3. Kein Job am Stichtag: Falls Sie zum 1. September 2022 keinen Job hatten, können Sie die Pauschale über die Steuererklärung für das Jahr 2022 in der “Anlage Sonstiges” beanspruchen, indem Sie dort einen im Jahr 2022 ausgeübten Minijob angeben und vermerken, dass die EPP noch nicht gezahlt wurde. Das Finanzamt zahlt die 300 Euro dann direkt aus.

Für Rentner: EPP nur in Verbindung mit einem Minijob (oder PV-Anlage)

Rentner, die im Dezember 2022 bereits im Ruhestand waren, erhielten die Pauschale in der Regel automatisch von der Rentenstelle. Wer trotz Anspruch die Einmalzahlung nicht bekommen hat, konnte diese bis zum 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beantragen. Wer diese Frist versäumt hat, geht leider leer aus.

Waren Sie als Rentner jedoch nebenbei berufstätig (z.B. in einem Minijob), haben Sie zusätzlich Anspruch auf die EPP für Erwerbstätige. Dieser Anspruch besteht somit völlig legal zweimal für das Jahr 2022. Falls Ihr Arbeitgeber die Energiepauschale in diesem Fall nicht ausbezahlt hat, sollten Sie unbedingt die Steuererklärung 2022 abgeben, um sich diesen zusätzlichen Bonus zu sichern.

Dies gilt grundsätzlich auch für Rentner mit einer privaten Photovoltaik-Anlage, da sie aus Sicht des Finanzamts als Gewerbetreibende gelten. Ohne Gewinnerzielungsabsicht bei der PV-Anlage erzielen Sie jedoch keine gewerblichen Einkünfte und haben in diesem Fall keinen Anspruch auf die EPP für Erwerbstätige. Bei der Altersvorsorge stellt sich oft die Frage nach dem kapitalwahlrecht – also der Möglichkeit, sich das angesparte Vermögen auf einmal oder in Raten auszahlen zu lassen.

So lief die Auszahlung in 2022 für Rentner ab

Die EPP erhielten Rentner, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 in Deutschland wohnhaft waren und Anspruch auf eine der folgenden Renten hatten:

  • Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Hinterbliebenenrente
  • Rente aus Künstlersozialversicherung
  • Rente der berufsständischen Versorgungswerke
  • Versorgungsbezüge nach Beamten- oder Soldatenversorgungsgesetz

Die Art der Rente (befristet oder unbefristet) spielte keine Rolle, jedoch waren Rentner der gesetzlichen Unfallversicherung von der Pauschale ausgeschlossen. Auch wenn Sie mehrere Renten bezogen haben (z.B. Alters- und Witwenrente), gab es die Energiepreispauschale trotzdem nur einmal. Weitere Informationen finden Sie in den FAQs des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Für Kleinunternehmer und Selbstständige ohne Steuervorauszahlungen

Selbstständige profitierten von der Energiepreispauschale, indem ihre vierteljährliche Steuervorauszahlung für das dritte Quartal 2022 um 300 Euro gekürzt wurde.

Falls Sie als Selbstständiger keine Vorauszahlungen geleistet haben oder Ihre Vorauszahlungen weniger als 300 Euro betrugen, sichern Sie sich die Pauschale ebenfalls über die Steuererklärung 2022. Dort wird sie bei der Festsetzung Ihrer Einkommensteuer automatisch berücksichtigt und reduziert Ihre Steuerschuld.

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Für Kleinunternehmer gilt dasselbe: Sie holen sich den Bonus nachträglich, indem Sie Ihre Steuererklärung für 2022 einreichen. Die 300 Euro werden dann bei der Berechnung Ihrer Einkommensteuer berücksichtigt und mindern die zu zahlenden Steuern.

Für Ehrenamtliche mit steuerfreier Vergütung

Waren Sie im September 2022 ehrenamtlich tätig und erhielten dafür eine Vergütung – sei es eine Aufwandsentschädigung oder auch nur ein Fahrtkostenzuschuss? Dann haben Sie ebenfalls Anspruch auf die Energiepreispauschale, sofern Sie eine Steuererklärung für das Jahr 2022 abgeben. Wichtig ist hierbei, dass Sie die Pauschale nicht bereits über den Arbeitgeber Ihres Hauptjobs erhalten haben, da die EPP pro Person nur einmalig gewährt wird.

Studenten aufgepasst: Frist für die steuerfreie 200 Euro Einmalzahlung ist abgelaufen

Auch Studenten wurde vom Staat mit einer einmaligen Bonuszahlung in Höhe von 200 Euro geholfen. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern war diese Pauschale für Studenten sogar steuerfrei! Die Auszahlung war im Zeitraum vom 28. Februar bis 2. Oktober 2023 möglich.

Aktuell ist eine Auszahlung der Energiepreispauschale an Studenten nur noch dann möglich, wenn Sie im September 2022 einen (Mini-)Job hatten und die Pauschale bisher nicht vom Arbeitgeber erhalten haben. In diesem Fall können Sie die Steuererklärung 2022 abgeben und sich so die 300 Euro nachträglich sichern. Beginnen Sie am besten sofort mit der Erstellung Ihrer Erklärung – je schneller diese beim Finanzamt ist, desto eher erhalten Sie Ihr Geld.

Welche Voraussetzungen gab es bei der Einmalzahlung für Studenten?

Bis zum 30. September 2023 konnten Studenten den Bonus beantragen. Diese Einmalzahlung war an spezifische Voraussetzungen geknüpft:

  1. Einschreibung: Sie mussten am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben sein. Auch Teilzeitstudenten, duale Studenten, Studenten im Urlaubssemester, Promotionsstudenten, ausländische Studenten mit Immatrikulation in Deutschland sowie Schüler in bestimmten Fachschulklassen und vergleichbaren Bildungsgängen profitierten.
  2. Wohnsitz in Deutschland: Zum 1. Dezember 2022 musste Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland sein. Hierfür genügte auch eine Aufenthaltsdauer von nur einem Semester.

Der Antrag für die 200 Euro Einmalzahlung erfolgte über eine spezielle Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Die Energiepreispauschale in der Steuererklärung eintragen

Um die 300 Euro EPP nachträglich zu erhalten, müssen Sie Ihre entsprechenden Einkünfte in Ihrer Steuererklärung angeben. Moderne Steuersoftware wie WISO Steuer berücksichtigt die EPP dann automatisch, basierend auf Ihren Eingaben.

Unser Tipp: Nutzen Sie den Steuer-Abruf, um den Aufwand des Abtippens vieler Zahlen zu vermeiden. Ihr Arbeitgeber übermittelt die Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt. Steuersoftware kann diese Daten direkt vom Finanzamt abrufen und an der korrekten Stelle in Ihrer Erklärung eintragen, was den Prozess erheblich vereinfacht.

  • Für Minijobber: Wenn Sie einen Minijob hatten, müssen Sie etwas mehr ausfüllen: Unter “Sonstige Angaben > bEPP” tragen Sie Ihre Daten ein. Um die verschiedenen Pauschalen auseinanderzuhalten, bezeichnet WISO Steuer die berufsbezogene Pauschale als “bEPP” und die Pauschale für Rentner als “rEPP”.

Ist die Energiepreispauschale steuerpflichtig?

Nur Studenten durften sich über einen steuerfreien Bonus von 200 Euro freuen. Alle anderen Empfänger müssen die 300 Euro Energiepreispauschale versteuern. Bei Arbeitnehmern wurde der Betrag vom Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn ausgezahlt und anschließend über die Lohnsteuer versteuert. Dieses Vorgehen entspricht der Besteuerung von zusätzlichem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Selbstständige und Rentner versteuern die Energiepauschale über ihre jährliche Steuererklärung.

In der Steuererklärung wird bei Arbeitnehmern mit geringen Nebeneinkünften jedoch der sogenannte Härteausgleich berücksichtigt: Bleiben Ihre Nebeneinkünfte zusammen mit der Energiepreispauschale unter 410 Euro, bleibt die EPP dennoch steuerfrei. Dies ist eine wichtige Regelung, um kleine Einkommen zu entlasten. Die Entscheidung zwischen lebensversicherung rente oder auszahlung hat ebenfalls erhebliche steuerliche Auswirkungen, die sorgfältig abgewogen werden sollten.

Zwei Energiepreispauschalen: Ist das möglich?

Ja, in bestimmten Konstellationen ist es tatsächlich möglich, die Energiepreispauschale zweimal zu erhalten.

Ein Beispiel: Wenn Sie studieren und nebenbei einen Job haben, oder wenn Sie Rentner sind und sich noch etwas dazuverdienen bzw. eine Photovoltaik-Anlage betreiben, haben Sie in beiden Fällen Anspruch auf die Energiepauschale für Erwerbstätige – und zwar zusätzlich zu Ihrer EPP für Studenten beziehungsweise der EPP für Rentner.

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Diese zusätzliche EPP für Erwerbstätige sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber im September 2022 ausbezahlt haben. Ist dies nicht geschehen, haben Sie immer noch die Möglichkeit, sich diesen Bonus über die Steuererklärung 2022 zu sichern. Dies stellt eine attraktive Möglichkeit dar, die finanzielle Entlastung optimal auszuschöpfen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Energiepreispauschale & Steuern

Wann bekomme ich die Energiepreispauschale?

Die ursprünglichen Fristen für die Auszahlung bzw. Beantragung sind bereits abgelaufen. Haben Sie diese verpasst, können Sie die EPP in der Regel nicht mehr erhalten. Eine wichtige Ausnahme besteht: Wenn Sie einen Anspruch auf die EPP hatten und Ihr Arbeitgeber sie nicht ausgezahlt hat (z.B. weil Sie bis Ende August angestellt, aber am Stichtag 1. September 2022 arbeitslos waren), können Sie den Bonus über die Steuererklärung 2022 nachträglich als Steuererstattung erhalten.

Sind die 300 Euro EPP steuerfrei?

Die 300 Euro EPP sind für Arbeitnehmer nicht steuerfrei. Der Bonus wird zusammen mit dem Bruttogehalt im Auszahlungsmonat versteuert. Auch die 300 Euro EPP für Rentner gelten als steuerpflichtige Einnahme und müssen vollständig versteuert werden – allerdings nur, wenn Ihre Gesamteinnahmen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigen. Zudem prüft das Finanzamt, ob Ihre Nebeneinkünfte, einschließlich der Energiepreispauschale, unter der Freigrenze des sogenannten Härteausgleichs von 410 Euro liegen. In diesem Fall bleibt die EPP komplett steuerfrei. Liegen die Nebeneinkünfte zwischen 410 Euro und 820 Euro, erfolgt eine ermäßigte Besteuerung.

Was ist, wenn der Chef die Pauschale nicht zahlt?

Sofern Sie anspruchsberechtigt sind, verfällt Ihr Anspruch nicht: Sie haben die Möglichkeit, die Pauschale über Ihre Steuererklärung 2022 nachträglich als Steuererstattung zu erhalten.

Kann ich die Energiepreispauschale auch jetzt noch bekommen?

Arbeitnehmer, die 2022 Gehalt, aber keine Energiepreispauschale bekommen haben, haben weiterhin Anspruch auf die EPP. Dies gilt auch für Rentner, die 2022 einen Nebenjob hatten. Betroffene können die Energiepreispauschale über die Steuererklärung 2022 nachträglich als Steuererstattung erhalten. Für die anderen EPP (200 Euro für Studenten und 300 Euro für Rentner ohne Erwerbstätigkeit) gilt: Nach Ablauf der Antragsfrist ist eine Beantragung in der Regel nicht mehr möglich.

Woher weiß ich, ob ich die EPP bekommen habe?

Sie sollten die Energiepreispauschale auf Ihrer Gehaltsabrechnung oder durch eine separate Mitteilung von der auszahlenden Stelle erkennen können. Die Auszahlung der EPP für Erwerbstätige wird in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung unter Zeile 3 im Bruttolohn als “sonstiger Bezug” vermerkt. Auf der Lohnsteuerbescheinigung für 2022 sollte die Energiepreispauschale als “Einmalbezug” (kurz “E”) erkennbar sein. Bei Unsicherheiten hilft eine Nachfrage beim Arbeitgeber. Rentner sollten von ihrer Rentenkasse informiert worden sein.

Ist die Pauschale für Rentner steuerfrei?

Rentner müssen die Energiepreispauschale vollständig versteuern – allerdings nur, wenn die Rente sowie gegebenenfalls weitere Einnahmen in der Summe den jährlichen Grundfreibetrag übersteigen. Wer Nebeneinkünfte hat, die zusammen mit der EPP 410 Euro nicht überschreiten, muss keine Steuern auf den Bonus zahlen.

Gibt es auch eine Energiepreispauschale für Minijobber?

Wenn der Minijob Ihre Hauptbeschäftigung war, hätten Sie die Energiepauschale im September 2022 vom Arbeitgeber bekommen sollen. Ist das nicht passiert, können Sie dies noch über Ihre Steuererklärung für das Jahr 2022 nachholen.

Wie sieht es mit der EPP für Selbstständige und Kleinunternehmer aus?

Selbstständige erhielten die Energiepreispauschale über ihre vierteljährliche Vorauszahlung, indem sie einfach 300 Euro weniger Steuern zahlten. Haben Sie keine Vorauszahlungen geleistet, erhalten Sie die EPP automatisch über die Steuererklärung für das Jahr 2022.

Bekomme ich im Ehrenamt die Energiepreispauschale?

Ehrenamtliche, die eine Aufwandsentschädigung oder Ehrenamtspauschale erhalten, haben Anspruch auf die Energiepreispauschale. Ehrenamtler ohne jegliche Aufwandsentschädigung haben hingegen keinen Anspruch darauf.

Die Energiepreispauschale war eine wichtige Entlastung in Zeiten steigender Energiekosten. Auch wenn die Auszahlungsfristen für viele bereits abgelaufen sind, bleibt die Möglichkeit, den Bonus über die Steuererklärung 2022 nachträglich zu sichern. Nutzen Sie diese Chance, um sich die Ihnen zustehende finanzielle Unterstützung zu holen. Bei Unsicherheiten ist die Konsultation eines Steuerberaters oder die Nutzung einer qualifizierten Steuersoftware empfehlenswert.