Förderprogramm „Entwicklung digitaler Technologien“: Deutschlands Weg zur digitalen Souveränität

Deutschland setzt mit dem Förderprogramm „Entwicklung Digitaler Technologien“ (2022-2026) ein starkes Signal für die Stärkung seiner digitalen Innovationskraft und internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Ziel ist es, die digitale Transformation der Wirtschaft nachhaltig zu gestalten und die technologische Souveränität des Landes auszubauen. Dieses ambitionierte Programm, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) initiiert wurde, zielt darauf ab, Schlüsseltechnologien zu fördern, innovative Anwendungen zu entwickeln und zukunftsweisende Ökosysteme aufzubauen. Es integriert aktuelle technologische Trends, wirtschaftliche Bedarfe und gesellschaftspolitische Erfordernisse, um Deutschland als führenden Standort für digitale Innovationen zu etablieren.

Kernziele und Fördergegenstände

Das übergeordnete Ziel des Programms ist die Erhöhung der digitalen Kompetenz und Innovationskraft in der deutschen Wirtschaft, insbesondere im Bereich der anwendungsnahen Forschung und Entwicklung. Dies umfasst die Förderung von Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz (KI), Cybersicherheit, Quanten-Computing, Blockchain und Robotik. Ebenso im Fokus stehen die Entwicklung vertrauenswürdiger Identitätsmanagementlösungen, der Ausbau von Kommunikationstechnologien (5G/6G) sowie die Erschließung von digitalen Zwillingen und Dateninfrastrukturen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung von Lösungen, die ganzheitlich, nachhaltig sind und zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen. Das Programm unterstützt die Beschleunigung des Transfers von wissenschaftlichen Ergebnissen hin zu marktfähigen Lösungen und stärkt damit die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas.

Technologieentwicklung und Anwendungsfelder

Das Förderprogramm gliedert sich in die drei Schwerpunktbereiche „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme“. Im Bereich „Technologien“ werden grundlegende Forschungsarbeiten in Feldern wie KI-Methoden für erklärbare KI, fortschrittliche Kommunikationstechnologien, IT-Sicherheitskomponenten, Daten-Technologien für souveräne Analysen, Quanten-Computing-Software und Geoinformationssysteme gefördert.

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Der Schwerpunkt „Anwendungen“ konzentriert sich auf die Erprobung und Weiterentwicklung digitaler Anwendungen in relevanten Wirtschaftsbereichen. Dazu gehören:

  • Digitale Produktion (Industrie 4.0): Integration von digitalen Zwillingen, autonome Intralogistik, verstärkter Einsatz von 5G/6G und KI, sowie Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten.
  • Digitale Nachhaltigkeit: Entwicklung KI-basierter Services zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zur Minimierung von Emissionen, mit Fokus auf die Vermeidung von Rebound-Effekten.
  • Intelligente Lebens- und Arbeitsumgebungen: Förderung von KI-, Cloud- und Edge-basierten Anwendungen für Assistenzsysteme, kollaborative Robotik, Telemedizin und Weiterbildung.
  • Intelligente Systeme zur Krisenprävention und -bewältigung: Entwicklung von Anwendungen zur Einschätzung, Minderung und Bewältigung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und gesundheitlicher Krisen.

Aufbau zukunftsweisender Ökosysteme

Der Schwerpunkt „Ökosysteme“ zielt auf die Schaffung volkswirtschaftlich relevanter Netzwerke ab, die den Transfer neuer Technologien und Anwendungen in die breite wirtschaftliche Nutzung, insbesondere in den Mittelstand, beschleunigen. Hierbei werden starke Allianzen von Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft gefördert, die neue Marktmodelle und Standards etablieren können. Die Projekte sollen Interoperabilität, Skalierbarkeit, Transparenz und Sicherheit gewährleisten und eine breite Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unterstützen. Ein Bezug zum europäischen Modell GAIA-X wird dabei angestrebt.

Förderinstrumente und Verfahren

Projektvorschläge können im Rahmen von thematischen Förderaufrufen eingereicht werden, die auf der Webseite http://www.digitale-technologien.de veröffentlicht werden. Zur Verfügung stehen verschiedene Förderinstrumente, darunter Anwendungs- und Technologieprojekte, Ökosystem-Förderungen, Innovationskonzepte und internationale Kooperationsprojekte. Die Auswahl der Projekte erfolgt wettbewerblich auf Basis von Kriterien wie Innovationsgehalt, Umsetzbarkeit, Qualität des Konsortiums, Marktpotenzial und Nachhaltigkeit.

Beteiligte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse. Die Beteiligung von KMU und jungen Unternehmen wird ausdrücklich begrüßt und positiv bewertet. Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken mehrerer unabhängiger Partner in Verbundprojekten, wobei mindestens ein KMU beteiligt sein muss. Die Partner regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

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Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, wobei die Förderquoten für Unternehmen zwischen 25% und 50% der förderfähigen Kosten liegen können, für KMU sind höhere Intensitäten möglich. Forschungseinrichtungen können bis zu 100% gefördert werden.

Erfolgskontrolle und Laufzeit

Das Förderprogramm legt großen Wert auf die Erfolgskontrolle. Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, während und nach der Projektlaufzeit Daten für die Erfolgskontrolle zur Verfügung zu stellen. Die Ergebnisse der Projekte sollen zur Erreichung der Ziele des Förderprogramms beitragen, einschließlich der Erhöhung der Sichtbarkeit, der Generierung von Spillover-Effekten und der Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele. Das Förderprogramm ist bis zum 30. Juni 2026 befristet.