Die finanzielle Absicherung und Vorsorge für die Zukunft unserer Kinder ist ein Thema, das viele Eltern und Erziehungsberechtigte beschäftigt. Mit KindersparER GO! bietet die ERGO Versicherung AG eine flexible Lebensversicherung an, die speziell darauf ausgelegt ist, ein Kapitalpolster für den Nachwuchs aufzubauen. Dieses Produkt kombiniert die Sicherheit einer klassischen Anlage mit den Chancen einer fondsgebundenen Veranlagung, um individuelle Vorsorgewünsche zu erfüllen.
Was ist KindersparER GO! und wie funktioniert es?
KindersparER GO! ist eine Lebensversicherung, die flexible Einzahlungsmöglichkeiten und Veranlagungsstrategien bietet. Bei jeder Einzahlung werden zunächst 4% Versicherungssteuer sowie Kosten für den Abschluss, die Verwaltung und die Risikoübernahme abgezogen. Die verbleibenden Beträge, die sogenannten Sparprämien, werden anschließend nach Ihren Vorgaben investiert. Die Versicherungssteuer wird von der ERGO Versicherung AG abgeführt, während die Kosten, die unter anderem vom Alter der versicherten Person, der Laufzeit und der gewählten Einzahlungsart abhängen, im Versicherungsantrag detailliert aufgeführt sind.
Ihre Anlageoptionen bei KindersparER GO!
Die investierte Prämie wird von der ERGO Versicherung AG gemäß Ihrem gewünschten Verhältnis entweder im klassischen Versicherungsdeckungsstock oder im Deckungsstock für fondsgebundene Lebensversicherungen angelegt.
Der Klassische Versicherungsdeckungsstock
Deckungsstöcke sind spezielle Sondervermögen eines Versicherungsunternehmens, die getrennt vom übrigen Vermögen verwaltet werden und der Überwachung durch die Finanzmarktaufsicht unterliegen. Hierdurch wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet. Ansprüche im Konkursfall werden, soweit anteilig möglich, aus dem jeweiligen Deckungsstock bevorzugt befriedigt, wobei Verluste nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Bei der klassischen Veranlagung erhöhen zugewiesene Gewinnanteile die Deckungsrückstellung. Diese werden insbesondere dann vergeben, wenn die erwirtschafteten Veranlagungserträge über dem Rechnungszins von 0% liegen und sind unwiderruflich. Zukünftige Gewinnanteile können jedoch nicht garantiert werden.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Für Versicherungsnehmer, die erhöhte Risiken tragen und Kursschwankungen akzeptieren können, bietet KindersparER GO! eine Auswahl an nachhaltigen Fonds verschiedener Assetklassen. Die Wertentwicklung dieser Fonds ist maßgeblich von den Entwicklungen der internationalen Kapitalmärkte, Zinssätzen, Inflationsraten und Währungswechselkursen abhängig. Es ist entscheidend, vor Vertragsabschluss die “Wesentlichen Anlegerinformationen” des gewählten Fonds sorgfältig zu lesen, um die potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen. Für einen umfassenden Überblick über alternative Anlagemöglichkeiten können Sie auch einen kryptobörse vergleich in Betracht ziehen.
Für wen ist KindersparER GO! geeignet?
KindersparER GO! richtet sich an Versicherungsnehmer, die eine finanzielle Vorsorge für ein Kind aufbauen möchten und dabei entweder:
- Die Sicherheit einer klassischen Veranlagung bevorzugen.
- Die erhöhten Risiken einer Fondsveranlagung tragen und Kursschwankungen während der Laufzeit akzeptieren können.
- Eine Kombination aus beiden Veranlagungswelten wünschen, um Sicherheit und Renditechancen optimal zu verbinden.
Diese Flexibilität ermöglicht es, die Vorsorge an die individuelle Risikobereitschaft und die finanziellen Ziele anzupassen. Die Wahl zwischen klassischer oder fondsgebundener Veranlagung hängt stark von der persönlichen Präferenz ab, ähnliche Überlegungen spielen auch bei der Entscheidung für eine mlp lebensversicherung eine Rolle.
Flexibilität für die Zukunft Ihres Kindes
Ein besonderes Merkmal von KindersparER GO! ist die Möglichkeit, dass der Vertrag zu zwei wählbaren Zeitpunkten – wenn das Kind 18 oder 25 Jahre alt ist – vom erwachsenen Kind übernommen werden kann. Das Kind wird dann sowohl Versicherungsnehmer als auch versicherte Person und kann den Vertrag lebenslang weiterführen, ohne neue Gesundheitsfragen beantworten zu müssen.
Zum sogenannten Vorsorgezeitpunkt leistet die ERGO Versicherung die vorhandene Deckungsrückstellung, sofern das Recht auf lebenslange Weiterführung nicht ausgeübt wird. Diese Deckungsrückstellung entspricht je nach gewählter Veranlagungsform dem Ergebnis der klassischen Deckungsstockveranlagung (inklusive zugewiesener Gewinnbeteiligung), dem Geldwert der vorhandenen Fondsanteile oder einer Kombination aus beidem.
Im Ablebensfall der versicherten Person bis zum Vorsorgezeitpunkt übernimmt ERGO die weitere Prämienzahlung bis zu diesem Zeitpunkt in Höhe der zuletzt vom Versicherungsnehmer gezahlten Prämie, sofern der Vertrag aufrecht ist. Tritt der Todesfall nach dem Vorsorgezeitpunkt ein, wenn das erwachsene Kind den Vertrag bereits übernommen hat, werden 105% des Vertragsguthabens, mindestens jedoch die eingezahlten Prämien (ohne Versicherungssteuer und Risikoprämien bis zum Vorsorgezeitpunkt), an die namentlich genannten Begünstigten ausgezahlt, und der Vertrag endet.
Bei einer Weiterführung durch das erwachsene Kind ist die Laufzeit lebenslang, was einen monatlich flexiblen Abruf des Vertragsguthabens ermöglicht. Je nach Veranlagungsform wird der Wert aus dem klassischen Deckungsstock (inklusive Gewinnbeteiligung) und/oder das vorhandene Fondsvermögen ausgezahlt. Eine Übertragung von Fondsanteilen ist bei fondsgebundener Veranlagung nicht möglich. Wenn Sie sich für digitale Assets interessieren, könnten die Fragen ” kryptowährung kaufen welche ” oder ” krypto jetzt kaufen ” für Sie relevant sein, auch wenn diese nicht Teil dieses Vorsorgeprodukts sind.
Wichtige Hinweise zu Risiken und Steuer
Während für den klassischen Deckungsstock Veranlagungsverluste ausgeschlossen sind, bietet KindersparER GO! bei der fondsgebundenen Veranlagung keine Garantien auf Kapitalerhalt. Hier tragen Sie das volle Anlagerisiko, was bis zu einem teilweisen oder sogar vollständigen Kapitalverlust führen kann. Eine vorzeitige Kündigung (Rückkauf vor Laufzeitende), insbesondere bei kurzer Laufzeit, kann dazu führen, dass die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer aufgrund der angefallenen Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten nicht die gesamten Einzahlungen zurückerhält.
Die steuerliche Behandlung gilt für natürliche Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich (unbeschränkte Steuerpflicht) und hängt von den persönlichen Verhältnissen ab. Zukünftige Änderungen der Steuergesetze sind möglich. Bei Eintritt des Kindes in den Versicherungsvertrag sind die zu diesem Zeitpunkt geltenden steuerlichen Vorschriften und deren Folgen zu beachten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dieser Vertrag dann als Novation gilt und die Weiterführung zu einer Steuerpflicht des Eintretenden in Höhe von 4% Versicherungssteuer auf das Vertragsguthaben führt.
Fazit:
KindersparER GO! der ERGO Versicherung AG bietet eine durchdachte und flexible Lösung für die langfristige finanzielle Vorsorge von Kindern. Mit der Wahl zwischen einer sicheren klassischen Anlage und der chancenreichen fondsgebundenen Veranlagung können Eltern eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vorsorge aufbauen. Beachten Sie jedoch stets die verbundenen Risiken, insbesondere bei fondsgebundenen Produkten, und informieren Sie sich umfassend über die Vertragsdetails und steuerlichen Implikationen. Eine fundierte Entscheidung bildet die Basis für eine sichere Zukunft Ihres Kindes.
