Die Besteuerung der privaten Rentenversicherung ist ein Thema, das viele Sparer umtreibt. Wie hoch fällt die Steuerlast aus und welcher Betrag verbleibt tatsächlich netto von der Rente? Diese Fragen sind entscheidend für die Planung Ihrer Altersvorsorge und verdienen eine detaillierte Betrachtung. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Besteuerung je nach Rentenform und Auszahlungsart variiert. Während eine Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn anders behandelt wird, konzentrieren wir uns hier auf die lebenslange monatliche Rentenzahlung aus einer privaten Rentenversicherung. Für eine umfassende Finanzplanung ist es essenziell, auch die private rentenversicherung steuererklärung korrekt zu handhaben.
Die Ertragsanteilbesteuerung: Dein Alter entscheidet
Bei einer lebenslangen monatlichen Rentenzahlung aus Ihrer privaten Rentenversicherung kommt die sogenannte Ertragsanteilbesteuerung zum Tragen. Diese Regelung ist in § 22 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verankert und legt fest, welcher prozentuale Anteil Ihrer Rente steuerpflichtig ist. Entscheidend ist dabei Ihr Alter zum Zeitpunkt des Bezugs der ersten Rentenzahlung. Vereinfacht ausgedrückt gilt: Je später Sie erstmalig Rente beziehen, desto niedriger ist der zu versteuernde Ertragsanteil.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, den Ertragsanteil mit der tatsächlichen Steuerlast gleichzusetzen. Der Ertragsanteil ist lediglich der Teil Ihrer Rentenzahlung, der der Besteuerung unterliegt, nicht der Steuersatz selbst. Dieser steuerpflichtige Anteil wird anschließend mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz im Rentenalter multipliziert. Die Kenntnis des Ertragsanteils ist jedoch grundlegend, um die effektive Steuerbelastung präzise zu kalkulieren.
Beispielrechnung zur Ertragsanteilbesteuerung
Um die Ertragsanteilbesteuerung besser zu veranschaulichen, werfen wir einen Blick auf die offizielle Tabelle des Ertragsanteils, die zur Bemessung der Steuerlast herangezogen wird.
Nehmen wir an, Sie vollenden Ihr 67. Lebensjahr und möchten zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente auch Ihre private Altersvorsorge in Anspruch nehmen. Sie entscheiden sich für eine lebenslange monatliche Rente von 750 € aus Ihrer privaten Rentenversicherung. Ein Blick in die Tabelle zeigt, dass bei Rentenbeginn mit 67 Jahren ein Ertragsanteil von 17 % steuerpflichtig ist. Gehen wir von einem persönlichen Steuersatz von 30 % im Rentenalter aus, ergibt sich folgende Berechnung:
- Steuerpflichtiger Ertragsanteil: 750 € * 17 % = 127,50 €
- Tatsächliche Steuerlast: 127,50 € * 30 % = 38,25 €
Somit beträgt Ihr monatlicher Steuerabzug 38,25 €. Von den ursprünglich 750 € privater Rente bleiben Ihnen netto 711,75 € übrig. Dies entspricht einer effektiven Steuerlast von rund 5,1 %. Es ist entscheidend zu wissen, dass dieser einmal festgelegte Ertragsanteil für die gesamte Laufzeit Ihrer Rente bindend ist – unabhängig davon, wie alt Sie in späteren Jahren werden. Das Alter bei der ersten Auszahlung ist die Bemessungsgrundlage bis ans Lebensende. Wenn Sie sich zudem für die Auszahlung des gesamten Kapitals interessieren, finden Sie weiterführende Informationen zum halbeinkünfteverfahren rentenversicherung in unserem Blog.
Was passiert im Todesfall während der Rentenphase?
Sollte der Versicherte während der Rentenphase versterben, kann die Rentenzahlung an die Erben übergehen, sofern eine sogenannte Rentengarantiezeit vereinbart wurde. In diesem Fall stellt sich die Frage, wie die Renten auf Seiten der Erben zu versteuern sind. Die Besteuerung dieser Rentenzahlungen für Bezugsberechtigte ist klar geregelt.
Wie die Alte Leipziger in ihrer ETF-Rentenversicherung verständlich darlegt: “Bei Tod während der Rentengarantiezeit sind die Rentenzahlungen an den Bezugsberechtigten nur mit dem sogenannten Ertragsanteil zu versteuern, dabei gilt der für die bisherige Rente angewandte Ertragsanteil weiterhin.” Dies bedeutet, dass für die Erben derselbe Ertragsanteil gilt, der bereits für den ursprünglichen Rentenbezieher festgelegt wurde, unabhängig vom Alter des Erben.
Private Rente vs. Riester, Rürup und “freies” Depot: Steuerliche Unterschiede
Im Gegensatz zu geförderten Altersvorsorgeprodukten wie der Riester- oder Rürup-Rente, die bereits in der Ansparphase Steuervorteile bieten, gibt es bei einer privaten Rentenversicherung keine direkten Abzugsmöglichkeiten während der Einzahlungsphase. Die Beiträge, die Sie beispielsweise in eine fondsgebundene Rentenversicherung investieren, stammen aus Ihrem bereits versteuerten Nettoeinkommen. Gerade hier liegen die Vorteile einer lebensversicherung auszahlung steuerfrei im Fokus, die im Vergleich zur privaten Rentenversicherung andere steuerliche Regeln aufweisen kann.
Der Staat berücksichtigt diesen Umstand jedoch in der Rentenphase durch die vergleichsweise geringe Besteuerung mittels der Ertragsanteilbesteuerung. Entnehmen Sie hingegen im Rentenalter Geld aus einem “freien” Depot, unterliegen die erzielten Kapitalerträge der Kapitalertragsteuer, die in der Regel höher ausfällt. Dies kann einen steuerlichen Vorteil für die private Rentenversicherung gegenüber einem direkt gehaltenen Wertpapierdepot darstellen, insbesondere bei langfristigen Anlagen.
Wenn Sie über den Verkauf einer fondsgebundenen Rentenversicherung nachdenken, sollten Sie auch die steuerlichen Konsequenzen und Alternativen genau prüfen.
Optimale Gestaltung der privaten ETF-Rentenversicherung
Neben der Kenntnis der Besteuerung ist die Wahl des richtigen Tarifs entscheidend für den langfristigen Erfolg Ihrer privaten Altersvorsorge. Selbst die beste Steueroptimierung nützt wenig, wenn Ihre private Rentenversicherung zu hohe Kosten aufweist oder einen zu geringen Rentenfaktor hat. Hohe Verwaltungskosten schmälern die Ablaufleistung und somit Ihre spätere monatliche Rente erheblich.
Wir stellen in unseren Beratungen immer wieder fest, dass viele bestehende Verträge Optimierungspotenzial bergen und durch eine zu hohe Kostenstruktur über die Laufzeit Zehntausende Euro an Rendite verschenkt werden.
Die Wahl einer Nettopolice, insbesondere im Bereich der ETF-Rentenversicherungen, kann hier einen entscheidenden Unterschied machen. Diese Tarife verzichten auf die hohen Abschluss- und Vertriebskosten und ermöglichen so ein effizienteres Wachstum Ihres Kapitals.
Für eine unabhängige und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung, insbesondere zu Nettotarifen und der bestmöglichen Gestaltung Ihrer Altersvorsorge, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Dies schließt auch die Betrachtung von Produkten wie der beste Lebensversicherung im Vergleich ein, um eine ganzheitliche Finanzstrategie zu entwickeln.
Fazit: Die richtige Planung macht den Unterschied
Die Besteuerung der privaten Rentenversicherung ist ein komplexes Feld, das jedoch mit dem richtigen Wissen und einer sorgfältigen Planung beherrschbar wird. Die Ertragsanteilbesteuerung bietet Vorteile gegenüber anderen Anlageformen, insbesondere im Vergleich zur Kapitalertragsteuer auf Depoterträge. Doch erst die Kombination aus steuerlicher Kenntnis und einer kosteneffizienten Produktwahl, wie einer Nettopolice, maximiert Ihre Renditechancen und sichert Ihnen eine möglichst hohe Netto-Rente im Alter. Scheuen Sie sich nicht, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Altersvorsorge optimal aufzustellen.
