Wenn die Gesundheit nicht mehr mitspielt und an eine Vollzeitbeschäftigung nicht mehr zu denken ist, stellt sich für viele die existenzielle Frage: Wie sichere ich mein Einkommen? Die deutsche Sozialversicherung bietet hierfür eine wichtige Stütze: die Erwerbsminderungsrente. Sie dient dazu, Ihr Einkommen zu ersetzen oder zu ergänzen, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen die wichtigsten Voraussetzungen, die Unterschiede zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung und was Sie beim Thema Hinzuverdienst beachten müssen. Aktuelle Änderungen, wie eine mögliche einmalige rentenzahlung 2025, zeigen, dass das System stetig angepasst wird.
Was ist die Erwerbsminderungsrente genau?
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung für Personen, die das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben, aber aufgrund von Krankheit oder Behinderung in ihrer Arbeitsfähigkeit stark eingeschränkt sind. Es wird dabei zwischen zwei Stufen unterschieden:
- Rente wegen voller Erwerbsminderung: Diese erhalten Sie, wenn Ihr Leistungsvermögen auf unter drei Stunden pro Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gesunken ist. Sie soll Ihr Einkommen ersetzen.
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung: Können Sie noch zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten, haben Sie unter Umständen Anspruch auf diese Rente. Sie dient als Ergänzung zu einem möglichen Teilzeiteinkommen.
Die wichtigsten Voraussetzungen für Ihren Anspruch
Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen Sie sowohl medizinische als auch versicherungsrechtliche Kriterien erfüllen. Die Rentenversicherung folgt dabei stets dem Grundsatz “Reha vor Rente”. Das bedeutet, es wird immer zuerst geprüft, ob Ihre Arbeitsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen wiederhergestellt werden kann.
Medizinische Voraussetzungen
Der entscheidende Faktor ist Ihr sogenanntes Restleistungsvermögen. Ein ärztlicher Gutachter der Rentenversicherung prüft, wie viele Stunden Sie pro Tag noch in der Lage sind, irgendeiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen – unabhängig von Ihrem erlernten Beruf.
- Unter 3 Stunden täglich: Es liegt eine volle Erwerbsminderung vor.
- 3 bis unter 6 Stunden täglich: Es liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor.
- 6 Stunden und mehr täglich: Es besteht kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Neben dem medizinischen Aspekt müssen Sie auch bestimmte versicherungsrechtliche Bedingungen erfüllen. Hierzu zählen vor allem die Wartezeit und die Beitragsdichte.
- Allgemeine Wartezeit: Sie müssen mindestens fünf Jahre in der Deutschen Rentenversicherung versichert gewesen sein, bevor die Erwerbsminderung eingetreten ist.
- Pflichtbeiträge: In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen Sie mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben. Dies können Beiträge aus einer Anstellung, aber auch aus dem Bezug von Krankengeld oder Arbeitslosengeld sein. Die genaue höhe rentenversicherungsbeitrag spielt dabei eine Rolle für die spätere Rentenhöhe.
Zeiten der Kindererziehung, der häuslichen Pflege oder auch bestimmte Phasen der Arbeitslosigkeit können angerechnet werden. Sollten Sie die drei Pflichtbeitragsjahre unverschuldet, etwa wegen Krankheit, nicht erfüllen können, kann der Fünfjahreszeitraum unter Umständen verlängert werden.
Volle vs. Teilweise Erwerbsminderungsrente im Detail
Die Einstufung als voll oder teilweise erwerbsgemindert hat direkte Auswirkungen auf die Rentenhöhe und Ihre Möglichkeiten, nebenbei zu arbeiten. Die rentenversicherung höhe bei teilweiser Erwerbsminderung ist in der Regel halb so hoch wie bei einer vollen Erwerbsminderung.
Rente wegen voller Erwerbsminderung
Diese Rente kommt infrage, wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Eine Besonderheit gilt für Menschen mit Behinderung, die in einer anerkannten Werkstatt tätig sind: Sie gelten in der Regel als voll erwerbsgemindert und erfüllen die Voraussetzungen, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren in einer solchen Einrichtung erfüllt haben.
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Können Sie noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten, aber keinen passenden Teilzeitarbeitsplatz finden, kann unter Umständen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes gewährt werden. Dies ist jedoch eine Ausnahme.
Hinzuverdienst: Das dürfen Sie zur Rente dazuverdienen
Seit dem 1. Januar 2023 gelten flexible und dynamische Hinzuverdienstgrenzen. Die pauschale Grenze von 6.300 Euro pro Jahr wurde abgeschafft.
- Bei voller Erwerbsminderungsrente lag die jährliche Hinzuverdienstgrenze für 2025 bei 19.661,25 Euro.
- Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente beträgt die Grenze seit dem 1. Januar 2025 mindestens 39.322,50 Euro.
Wichtig: Trotz großzügiger Grenzen müssen Sie das für die Rente maßgebliche Leistungsvermögen einhalten. Arbeiten Sie bei einer vollen Erwerbsminderungsrente regelmäßig mehr als drei Stunden täglich, kann Ihr Rentenanspruch entfallen, selbst wenn Sie die Verdienstgrenze einhalten. Ähnliche Regelungen zum hinzuverdienst bei rente mit 63 zeigen, dass dieses Thema auch bei anderen Rentenarten komplex ist.
Sonderregelungen und Ausnahmen
Das Rentenrecht kennt einige Ausnahmen, die den Zugang zur Erwerbsminderungsrente erleichtern können.
Ausnahmen von der Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren muss nicht erfüllt sein, wenn die Erwerbsminderung auf einen Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit oder eine Wehrdienstbeschädigung zurückzuführen ist. Auch junge Menschen, die innerhalb von sechs Jahren nach Ende ihrer Ausbildung erwerbsgemindert werden, können unter erleichterten Bedingungen einen Anspruch haben.
Vertrauensschutz für vor 1961 Geborene
Für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, gibt es eine Sonderregelung zur Berufsunfähigkeit. Sie können eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten, wenn sie in ihrem erlernten Beruf nicht mehr als sechs Stunden arbeiten können, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aber noch voll einsatzfähig wären. Es wird jedoch geprüft, ob eine andere, zumutbare Tätigkeit ausgeübt werden könnte. Wie bei der Diskussion um mehr rente 2022 deutlich wurde, spielen solche Übergangsregelungen eine große Rolle im Rentensystem.
Fazit: Beratung ist unerlässlich
Der Weg zur Erwerbsminderungsrente kann komplex sein. Die Prüfung umfasst medizinische und versicherungsrechtliche Aspekte, die für Laien oft schwer zu durchschauen sind. Es ist daher unerlässlich, sich frühzeitig und umfassend von der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen. Dort können Sie Ihren individuellen Fall besprechen und erhalten Unterstützung bei der Antragsstellung. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen, wenn Ihre Gesundheit Sie im Stich lässt.
