Gast- und Nebenhorererschaft an der ASH Berlin: Ein umfassender Leitfaden

Die Möglichkeit, als Gasthörerin oder Nebenhörerin an der Alice Salomon Hochschule (ASH) Berlin Lehrveranstaltungen zu besuchen, eröffnet spannende Perspektiven für Weiterbildung und akademische Vertiefung, auch ohne ein reguläres Studium. Dieser Weg ist besonders attraktiv für Personen, die ihre Kenntnisse in spezifischen Bereichen erweitern möchten oder sich auf ein anschließendes Studium vorbereiten. Die ASH Berlin bietet hierfür klare Regelungen, die es zu beachten gilt.

Die Zulassung als Gast- oder Nebenhörerin ist stets abhängig von der Verfügbarkeit freier Plätze im entsprechenden Fachsemester. Regulär immatrikulierte Studierende genießen dabei stets Vorrang. Sollten Seminare bereits die maximale Belegungszahl erreicht haben, obliegt es den Dozentinnen, über die Zulassung von Gasthörerinnen und Nebenhörerinnen zu entscheiden. Der Antragsprozess ist an festgelegte Fristen gebunden und muss innerhalb der ersten vier Wochen nach Semesterstart, also bis Ende April bzw. Ende Oktober, bei der Immatrikulationsverwaltung eingereicht werden. Die Zulassung wird semesterweise erteilt und ist auf maximal 7 Semesterwochenstunden (SWS) begrenzt.

Arten der Gasthörerschaft

Nebenhörerschaft: Akademische Brücke zu einer anderen Hochschule

Studierende, die an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, haben die Möglichkeit, auf Antrag gemäß § 14 der Satzung für Studienangelegenheiten als Nebenhörerinnen an der ASH Berlin geführt zu werden. Dies ermöglicht es ihnen, ausgewählte Lehrveranstaltungen zu besuchen, ohne ihren Studierendenstatus an ihrer Herkunftshochschule zu verlieren. Nebenhörerinnen sind keine Mitglieder der ASH Berlin und erhalten daher keinen Studierendenausweis. Sie können auch keine Studienvisa beantragen. Für Nebenhörer*innen fallen keine Verwaltungsgebühren an. Voraussetzung ist die Vorlage einer für das jeweilige Semester gültigen Immatrikulationsbescheinigung der Herkunftshochschule bei der Anmeldung.

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Gasthörerschaft: Gebührenpflichtige Vertiefung

Die Anmeldung zur Gasthörerschaft gemäß § 15 der Satzung für Studienangelegenheiten ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr orientiert sich an der Anzahl der belegten Lehrveranstaltungen. Gasthörer*innen erlangen keinen Studierendenstatus an der ASH Berlin. Sie können sich jedoch gezielt Wissen in bestimmten Fachbereichen aneignen und so ihre fachliche Kompetenz erweitern.

Der Weg zur Zulassung: Antragsverfahren und wichtige Dokumente

Das Vorlesungsverzeichnis (LSF), welches eine Übersicht über alle angebotenen Seminare bietet, ist in der Regel ab Ende August/Mitte September für das Wintersemester und ab Ende Februar/Mitte März für das Sommersemester auf der Webseite der ASH Berlin verfügbar. Dort können Interessierte die Seminare ihres Wunschstudiengangs einsehen.

Das Antragsformular, das sowohl für Gasthörerinnen als auch für Nebenhörerinnen gilt, muss in der Regel von den Lehrenden persönlich unterschrieben werden. Dies kann beispielsweise während der ersten Seminareinheit erfolgen. Nach der Unterschrift sind die entsprechenden Gebühren zu überweisen und der vollständig ausgefüllte Antrag bei der Immatrikulationsverwaltung einzureichen.

Sowohl das Antragsformular auf Gast-/Nebenhörerschaft, welches auch Informationen über die anfallenden Gebühren enthält, als auch der Teilnahmenachweis sind im Downloadbereich der Immatrikulationsverwaltung auf der Webseite der ASH Berlin zu finden.

Der Musterstudienplan gibt Aufschluss über alle Module, die semesterweise aufgerufen werden können. Die Gebühren für Gasthörer*innen bemessen sich nach den angegebenen Semesterwochenstunden (SWS).

Besondere Voraussetzungen für internationale Bewerber*innen

Für Antragstellerinnen, die aufgrund eines Antrags auf Gleichstellung eines im Ausland erworbenen Bildungsabschlusses Anpassungsmaßnahmen absolvieren müssen (z.B. Erzieherinnen oder Pädagoginnen), gelten besondere Aufnahmevoraussetzungen. Diese Bewerberinnen müssen zwingend den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse erbringen. Als Qualifikationsnachweis gilt hier das Sprachniveau Level C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Ohne die erforderlichen Sprachnachweise und weiteren Nachweise ist eine Aufnahme als Gasthörerin mit Gleichstellungsantrag bei der Senatsverwaltung nicht möglich.

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Die Möglichkeit, als Gasthörerin oder Nebenhörerin an der ASH Berlin zu studieren, bietet eine wertvolle Gelegenheit zur fachlichen Erweiterung und persönlichen Entwicklung. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die genauen Fristen und Voraussetzungen zu informieren und die erforderlichen Unterlagen sorgfältig vorzubereiten, um diese Chance optimal nutzen zu können.