Finanztest Risikolebensversicherung: Warum der alleinige Preis nicht entscheidend ist

Finanztest Magazin Titelbild Risikolebensversicherung

Viele unserer Interessenten haben sich bereits vor unserer Beratung intensiv im Internet über das Thema Risikolebensversicherung informiert. Dabei stoßen sie häufig auf Artikel der Stiftung Warentest/Finanztest und schenken den Testergebnissen große Beachtung. Bereits in der Vergangenheit waren wir nicht immer einer Meinung mit der Stiftung Warentest/Finanztest und haben deren Herangehensweisen beim Abschluss einer Risikolebensversicherung kritisiert.

Auch die ausgesprochenen Empfehlungen decken sich nicht immer mit unseren Erfahrungen aus der täglichen Beratungspraxis. In diesem Beitrag beleuchten wir den Testbericht „Angehörige gut und günstig absichern“ der Stiftung Warentest/Finanztest aus Januar 2023. Wir zeigen dir auf, warum du dich nicht blind auf Empfehlungen der Stiftung Finanztest verlassen solltest und welche potenziellen Folgen dies für deinen Versicherungsschutz haben könnte.

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Wenn du tiefer in unsere kritische Auseinandersetzung mit den Testergebnissen der Stiftung Warentest eintauchen möchtest, empfehlen wir dir unseren umfassenden Artikel: risikolebensversicherung stiftung warentest.

1. Der Preis ist entscheidend – oder doch nicht?

Bereits in unserem früheren Artikel haben wir kritische Aussagen der Redaktion der Stiftung Warentest beleuchtet. Auch im aktuellen Testbericht zur finanztest risikolebensversicherung aus Januar 2023 finden sich weiterhin Aussagen wie: „Orientieren Sie sich an den günstigsten Tarifen in unserer Tabelle.“ (S. 84, Finanztest 2/2023). Solche pauschalen Empfehlungen, die sich primär am Preis orientieren, sind mit Vorsicht zu genießen.

Abgesehen davon, dass man für eine solche Aussage im Grunde keinen detaillierten Testbericht, sondern lediglich einen Vergleichsrechner benötigt, bleiben hier viele wichtige Leistungsbausteine der Versicherung unberücksichtigt. Diese könnten für eine Vielzahl von Personen durchaus relevant sein.

Ferner heißt es im Bericht: „Relevante Leistungsunterschiede haben wir dagegen nicht festgestellt. Jeder Tarif im Test bietet ausreichend Schutz – auch ohne teure Extras.“

Diese Aussage ist unserer Ansicht nach sehr gewagt. Mit den „teuren Extras“ meint die Stiftung Warentest/Finanztest Zusatzleistungen, die Versicherungen oft in sogenannten Premium-Tarifen anbieten. Im Folgenden werden wir beispielhaft auf zwei dieser “Extras” eingehen und aufzeigen, weshalb sie in manchen Fällen doch nicht so „unnötig“ sind, wie suggeriert wird.

2. Warum “teure Extras” oft unerlässlich sind

Die meisten Versicherer bieten neben dem Basis-Tarif auch Comfort- oder Premium-Tarife mit erweiterten Leistungspaketen an. Die Stiftung Warentest/Finanztest kommt zu dem Schluss, dass solche Tarife unnötig sind und „Als Extraleistung locken die Premiumtarife unter anderem mit einer vorgezogenen Todesfallleistung […] Alle Basistarife im Test bieten ausreichend Schutz.“ (S. 85, Finanztest 2/2023).

Vorgezogene Todesfallleistung

Unter der vorgezogenen Todesfallleistung versteht man, dass die Versicherungssumme bereits zu Lebzeiten des Versicherten ausgezahlt wird, wenn ein Arzt aufgrund einer Krankheit nur noch eine geringe Lebenserwartung – oft nur 12 Monate – diagnostiziert. Diese „Extraleistung der Premiumtarife“ ist im Tarif der LV1871 bereits im Basistarif enthalten und kostet nichts extra. Die LV1871 findet sich jedoch nicht unter den Favoriten des Tests, da ja ausschließlich auf den Preis geschaut wird – trotz guter Versicherungsbedingungen, „sauberen“ Gesundheitsfragen und einem starken Leistungspaket.

Vorgezogene Todesfallleistung im Basistarif der LV1871 RisikolebensversicherungVorgezogene Todesfallleistung im Basistarif der LV1871 Risikolebensversicherung

Beim von Finanztest favorisierten Anbieter ERGO findet sich dieser Leistungsbaustein lediglich im Premium-Tarif, welcher ausdrücklich nicht empfohlen wird.

Leistungsdetails der ERGO Risikolebensversicherung: Verlängerungsoption und vorzeitige AuszahlungLeistungsdetails der ERGO Risikolebensversicherung: Verlängerungsoption und vorzeitige Auszahlung

Dies zeigt, dass das Leistungspaket des Basis-Tarifs der LV1871 bereits hochwertige Leistungsbausteine enthält, aber aufgrund eines höheren Beitrags durch das Raster fällt. Die Aussage, dass die vorgezogene Todesfallleistung nicht notwendig sei, ist unserer Meinung nach zu pauschal.

Stell dir vor, die versicherte Person erhält eine derartige Diagnose. Viele würden vermutlich alles tun, um die verbleibende Lebenszeit zu verlängern oder so angenehm wie möglich zu gestalten. Das können alternative Behandlungsmethoden, neue Therapieansätze oder Aufenthalte in Spezialkliniken sein, für die man in der Regel finanziell selbst aufkommen muss. Auch eine Behandlung im Ausland wäre denkbar, wenn eine geeignete Methode nicht in Deutschland praktiziert wird. Solche Optionen stehen meist nur zur Verfügung, wenn das notwendige Geld vorhanden ist. Da wirkt die folgende Aussage der Finanztest fast grotesk: „Wird die Versicherungssumme in den letzten Lebensmonaten ausgegeben, verfehlt sie ihren Zweck.“ Sicher, die Absicherung der Hinterbliebenen sollte im Vordergrund stehen. Doch wir sehen die vorgezogene Todesfallleistung positiv, da sie für den Einzelnen lebensnotwendig sein kann.

Verlängerungsoption

Die Verlängerungsoption wird im Testbericht kaum thematisiert, ist aber Bestandteil des Tests. Von 40 getesteten Tarifen besitzt nur eine einzige Versicherung, die Allianz, diese Option im Basistarif. Alle anderen (Basis-)Tarife haben diesen Baustein nicht integriert. Dies liegt daran, dass die Tabelle „[…] nur das jeweils günstigste Angebot jedes Versicherers“ anzeigt.

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Die Verlängerungsoption gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine Laufzeitverlängerung des Vertrags ohne erneute Gesundheitsprüfung. Idealerweise sollte man den Versicherungsschutz von Anfang an ausreichend lang vereinbaren. Sollte er nicht mehr benötigt werden, kann man die Versicherung kündigen. Doch nicht immer hat man bei Vertragsabschluss die nötige Weitsicht, oder es kommen neue Risiken hinzu, die man länger absichern möchte.

Eine Kundenanfrage, die uns Anfang des Jahres erreichte, verdeutlicht dies: Ein Familienvater hat vor 9 Jahren eine Immobilienfinanzierung und eine lebensversicherung huk24 mit einer Laufzeit von 15 Jahren abgeschlossen. Die Versicherung läuft also in 6 Jahren aus. Vor einigen Jahren bekam die Familie Nachwuchs, und die Restschuld der Immobilienfinanzierung beträgt aktuell noch mehrere 100.000 €. Da sich die Lebenssituation verändert hat, soll der Versicherungsschutz um weitere 20 Jahre erweitert werden. Der Vertrag wurde damals selbst auf einer Internetplattform abgeschlossen.

Man könnte annehmen, dass eine neue Risikolebensversicherung mit entsprechender Laufzeit die Lösung wäre. Doch aufgrund einer Hautkrebserkrankung wird der Abschluss einer neuen Risikolebensversicherung sehr schwierig. Hier wäre es hilfreich gewesen, wenn der bestehende Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängert werden könnte. Der bestehende Basis-Tarif des Kunden sieht eine solche Option leider nicht vor.

Um dir einen Einblick zu geben, wie eine solche Verlängerungsoption geregelt ist, haben wir einen Ausschnitt aus dem Bedingungswerk der LV1871 bereitgestellt.

Bedingungswerk der LV1871 zur Verlängerungsoption einer RisikolebensversicherungBedingungswerk der LV1871 zur Verlängerungsoption einer Risikolebensversicherung

Hinweis: Diese Option ist nicht im PREMIUM-, sondern bereits im COMFORT-Tarif der LV1871 enthalten. Es muss also gar nicht immer der „teure“ Premium-Tarif sein; bei einer guten Versicherung reicht oft schon ein Basis- oder Comfort-Tarif. Man sollte nur nicht jeden Euro zweimal umdrehen, wenn neben günstigen Beiträgen auch die Leistung wichtig ist.

3. Die Qualität der Gesundheitsfragen – ein unterschätztes Risiko

Auf die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen und die möglichen Konsequenzen bei fehlerhaften Angaben wird im Bericht nur sehr wenig bis gar nicht eingegangen. Der Abschluss einer Risikolebensversicherung scheint demnach sehr simpel zu sein. Unter der Rubrik „Gesundheit“ findet sich dann doch noch ein Hinweis: „Versicherer fragen detailliert nach Vorerkrankungen und Übergewicht.“

Es wäre schön, wenn die Versicherungen auch ausschließlich nach Vorerkrankungen fragen würden. Die Qualität der Gesundheitsfragen der unterschiedlichen Versicherungen ist ein nicht zu vernachlässigendes Thema. Im Folgenden wirst du erkennen, dass nicht nur nach Vorerkrankungen gefragt wird, sondern auch nach „Beschwerden“, aufgrund derer du nicht einmal bei einem Arzt gewesen sein musst.

Hier zwei Beispiele, um dir ein Bild von den Fragestellungen zu machen. Als ersten Anbieter nehmen wir die Risikolebensversicherung der ERGO, die im besagten Test unter den günstigen Anbietern vertreten ist.

Kritische Gesundheitsfragen der ERGO Risikolebensversicherung zu BeschwerdenKritische Gesundheitsfragen der ERGO Risikolebensversicherung zu Beschwerden

Die Frage C.2 bietet unserer Meinung nach viele Fallstricke: „Bestehen oder bestanden in den letzten 6 Monaten bei Ihnen vor Antragstellung Beschwerden oder Befindlichkeitsstörungen wegen derer Sie nicht in Behandlung waren? (z. B. Erschöpfungszustand, Schlafstörung, Überlastungssyndrom, Nachtschweiß, Haut- oder Atemwegsirritationen, Schluck- oder Gleichgewichtsstörung)“

Hier musst du also „Beschwerden“ und „Befindlichkeitsstörungen“ angeben, die du in den vergangenen 6 Monaten hattest, wegen derer du nicht in Behandlung gewesen bist. Als Beispiel wird unter anderem Nachtschweiß genannt. Vielleicht hast du dich in diesem Moment auch gefragt, was denn Befindlichkeitsstörungen sind. Hier fängt das Rätselraten bereits an.

Bleiben wir beim Beispiel Nachtschweiß. Nicht selten liegt die Ursache für Nachtschweiß in Stresssituationen oder psychischem Unwohlsein begründet. Wenn du alle Angaben zu deinem Gesundheitszustand vorbildlich und wahrheitsgemäß angeben willst, schilderst du, dass du in den vergangenen 6 Monaten unregelmäßig Nachtschweiß hattest und teilweise Schlafstörungen. Diese resultieren, wie du vermutest, aus Stress auf der Arbeit oder sportlicher Überbelastung.

Diese Angaben können Folgen für deinen Versicherungsschutz haben, denn welche Schlussfolgerungen die Risikoprüfung aus dieser Information zieht und wie eine entsprechende Rückmeldung aussehen könnte, das können wir nur mutmaßen. Bei derartigen Gesundheitsfragen wirst du auf jeden Fall zu einer Art „Eigendiagnose“ gezwungen, denn du musst aufgrund der „Beschwerden“ oder „Befindlichkeitsstörungen“ nicht einmal bei einem Arzt gewesen sein. Eine sogenannte anonyme Risikovoranfrage, auf die wir später noch näher eingehen, würde dich vor „Schlimmerem“ bewahren.

Doch es geht weiter mit den „ungünstig gestellten Gesundheitsfragen“ der ERGO. Frage C.4 birgt ebenfalls Risiken: „Gibt es – oder gab es in den letzten 5 Jahren – Krankheiten, Funktionsstörungen oder Behandlungen in folgenden Bereichen:“

Auch bei dieser Frage musst du aufgrund deiner Krankheit oder Funktionsstörung nicht in Behandlung gewesen sein. Ein angeborener Herzfehler oder eine Depression, die seit mehr als 5 Jahren nicht mehr behandelt wird, aber dennoch besteht, muss in diesem Fragenblock ebenfalls angegeben werden.

ERGO Gesundheitsfragen zur Risikolebensversicherung: Vorerkrankungen und FunktionsstörungenERGO Gesundheitsfragen zur Risikolebensversicherung: Vorerkrankungen und Funktionsstörungen

Die letzte Frage in unserer Betrachtung der ERGO ist Frage C.6: „Bestehen – oder bestanden bei Ihnen in den letzten 10 Jahren – Krankheiten, Störungen oder Beschwerden der Psyche?“

Wie wir finden, sehr schwammig formuliert, und du wirst wieder zu einer Eigendiagnose gezwungen. Diese Fragen können unserer Erfahrung nach nur die wenigsten „sauber“ mit „nein“ beantworten. Ausführlich haben wir uns den Gesundheitsfragen der ERGO Versicherung in einem Blog-Artikel gewidmet.

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Schauen wir uns hingegen die Gesundheitsfragen der Dortmunder Versicherung an, so wird der Unterschied in der Qualität der Fragen schnell deutlich.

Beispiel für klare Gesundheitsfragen der Dortmunder RisikolebensversicherungBeispiel für klare Gesundheitsfragen der Dortmunder Risikolebensversicherung

Hier wird bei Frage 3 nach „Erkrankungen“ gefragt, aufgrund deren man „beraten, behandelt oder untersucht“ wurde. Man muss also bei einem Arzt oder Therapeuten gewesen sein. Hinzu kommt, dass man aufgrund der gleichen Erkrankung mindestens zweimal innerhalb von 12 Monaten beim Arzt gewesen sein muss. Eine sehr gut ausformulierte Fragestellung ohne viel Interpretationsspielraum, wie wir finden.

Die Frage 4 ist hingegen ein wenig schwammig formuliert. Diese ist jedoch auf 3 Jahre eingegrenzt und betrachtet lediglich chronische Erkrankungen, HIV-Infektionen oder Hepatitis-Infektionen. Die Dortmunder taucht im Test leider gar nicht auf, da der Beitrag nicht unter den günstigsten zu finden ist. Viele sind sich der Tragweite der Gesundheitsfragen vermutlich nicht bewusst, doch die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen ist das Fundament einer Risikolebensversicherung. Sie entscheidet oft darüber, ob die Versicherungssumme ausgezahlt wird oder nicht.

Von daher können wir nicht nachvollziehen, weshalb den Gesundheitsfragen im Testbericht so wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird. Wenn du dir bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen unsicher bist, solltest du deine Patientenakte anfordern. Im folgenden Abschnitt sprechen wir über die sogenannte anonyme Risikovoranfrage, die wir in fast allen Fällen mit unseren Interessenten durchführen.

4. Anonyme Risikovoranfrage und die Speicherung der Daten

Im Testbericht aus dem Jahr 2020 wurde noch der Hinweis gegeben, dass man bei Vorerkrankungen und bei einer sogenannten anonymen Risikovoranfrage einen Versicherungsmakler konsultieren sollte. Von einer anonymen Risikovoranfrage ist im aktuellen Bericht aus 2023 nichts mehr zu lesen. Das erweckt den Anschein, dass der überwiegende Teil der Personen keine Vorerkrankungen hat oder das Fachwissen eines Versicherungsmaklers besitzt.

Liest man sich die Online-Kommentare unter dem Bericht durch, so wird deutlich, dass auch dieser Punkt von der „Finanztest-Community“ kritisiert wird. Ein solcher Musterkunde ohne Vorerkrankungen und mit dem notwendigen Versicherungswissen ist nur selten bis gar nicht vorzufinden.

Doch was ist eine solche anonyme Risikovoranfrage? Bevor wir dir die Bedeutsamkeit und Vorgehensweise näherbringen, üben wir im ersten Schritt nochmals Kritik an der Empfehlung aus dem Bericht der Finanztest. Im Beitrag wird der Hinweis gegeben, dass ein Vergleichsrechner auf einer Internetplattform kein verbindliches Angebot darstellt. „Das bekommen Interessierte vom Versicherer erst nach der Risikoprüfung zugeschickt.“

Gut, denkt man sich, dann gebe ich alle meine Gesundheitsangaben beim günstigsten Versicherer an und warte einfach auf das Ergebnis der Risikoprüfung. Sollte mich die Versicherung nicht nehmen wollen, dann frage ich einfach die nächstgünstigste Versicherung an.

Ein solches Vorgehen kann aber fatale Folgen für deinen Versicherungsschutz haben.

Gibst du deine persönlichen Daten und Vorerkrankungen an und das Ergebnis der Risikoprüfung ist eine Ablehnung oder ein Risikozuschlag, kann es zu einer Speicherung deiner Daten in der sogenannten Wagnisdatei der Versicherer kommen. In dieser Datei können alle angeschlossenen Versicherer für einen gewissen Zeitraum einsehen, ob beispielsweise ein Antrag einer Person zu erschwerten Bedingungen angenommen oder sogar abgelehnt wurde. Wenn du nun einen erneuten Antrag bei einer anderen Gesellschaft stellst, kann es vorkommen, dass diese eine Abfrage der Wagnisdatei durchführt. Dort kann sie die Information bekommen, dass es bereits eine Ablehnung in der Vergangenheit gab. Was die Versicherung mit diesen Infos macht und ob sie dich bei bestimmten Ablehnungen immer noch annimmt oder bereits voreingenommen ist, bleibt unbeantwortet.

Genau hier setzt die anonyme Risikovoranfrage an.

Kurz gesagt handelt es sich dabei um eine Anfrage an die entsprechende Versicherung, ob diese dich unter den angegebenen Umständen (Vorerkrankungen, Alter, Hobbys, Beruf etc.) annehmen würde. Deine persönlichen Angaben wie Name, Adresse etc. werden dabei anonymisiert. Das ist von großer Bedeutsamkeit. Durch die Anonymisierung deiner persönlichen Angaben kann keine Verbindung zu dir hergestellt werden und demnach keine Speicherung der Daten erfolgen.

Eine solche anonyme Risikovoranfrage kannst du nur über einen Versicherungsmakler wie uns machen.

5. Medizinische Risikoprüfung – Risiken nicht betrachtet

Auch die Risiken einer Medizinischen Risikoprüfung wurden unserer Meinung nach deutlich verharmlost und gar nicht näher betrachtet, sondern als „normal“ hingenommen. Im Testbericht wird erwähnt, dass ab einer bestimmten Versicherungssumme, teilweise schon ab 200.000 €, eine sogenannte medizinische Risikoprüfung notwendig ist. Ohne dem Thema eine größere Bewandtnis zuzuschreiben, wird hier Folgendes empfohlen: „Ab bestimmten Versicherungssummen nehmen sie eine medizinische Risikoprüfung vor und lassen sich den Gesundheitszustand ärztlich bescheinigen.“ (S. 84, Finanztest 2/2023)

Nun muss man wissen, dass eine solche medizinische Risikoprüfung nicht nur Vorteile hat, sondern mit zahlreichen Risiken verbunden sein kann. Bei einer solchen Untersuchung wirst du genauestens durchleuchtet. Dadurch können im schlimmsten Fall Erkrankungen ans Tageslicht kommen, die dir unter Umständen vorher nicht bekannt gewesen sind. Es müssen dabei gar nicht Erkrankungen wie ein zufällig entdecktes Krebsleiden oder dergleichen sein, sondern bereits vermeintlich „harmlose“ Befunde können dir schon zum Verhängnis werden. Werden beispielsweise erhöhte Blut- oder Leberwerte diagnostiziert, so sind diese im Antrag der Risikolebensversicherung anzugeben. So kann es vorkommen, dass du nach der medizinischen Gesundheitsprüfung „kränker“ bist als vorher.

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Je nach Schwere der Diagnosen verspielst du dir eventuell den Abschluss deiner Risikolebensversicherung. Hier spielt auch wieder das Thema der Datenspeicherung und der sogenannten Wagnisdatei eine Rolle. Durch eine medizinische Risikoprüfung wird der Versicherung dein Gesundheitszustand bescheinigt. Eine anonyme Voranfrage wird dabei nicht vollzogen. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass du dir neben deiner RLV auch den Schutz für deine zukünftige BU-Versicherung „verspielst“, wenn du diese noch nicht abgeschlossen hast. Im Artikel bleibt auch eine Alternative unberücksichtigt, die wir mit unseren Kunden bei hohen Versicherungssummen in sehr vielen Fällen nutzen.

Dabei spielt die Aufteilung der Versicherungssumme auf 2 Verträge, um die Medizinische Risikoprüfung zu „umgehen“, eine sehr große Rolle. Da wir Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet erhalten, kommt es nicht selten vor, dass Personen aus München, Stuttgart, Frankfurt oder Hamburg ihre Immobilienfinanzierung absichern möchten. In diesen Gebieten liegen die Haus- oder Wohnungspreise und der entsprechende Absicherungsbedarf schnell mal bei deutlich mehr als 600.000 €. Ab einer Summe von mehr als 600.000 € ist bei fast allen Versicherungen eine medizinische Risikoprüfung notwendig.

Wenn du dich für eine höhere Versicherungssumme interessierst, lies dir gerne unseren Bericht hinsichtlich der Untersuchungsgrenzen der einzelnen Versicherer durch. Am Ende des Artikels zeigen wir dir die Risiken und Beispiele aus unserer Beratungspraxis, wie wir mit den Risiken umgehen.

6. Verbundene Leben, Erbschaftsteuer und bestimmte Berufsgruppen – hier stimmt etwas nicht!

Im Bericht wurde unter anderem von der Über-Kreuz-Versicherung berichtet. Diese haben wir ausführlich in einem unserer Blog-Beiträge thematisiert, und sie findet bei einem Großteil unserer Kunden Anwendung. Diese Form der Absicherung ist aus erbschaftsteuerlicher Sicht interessant, denn bei geschickter Gestaltung fällt diese nicht an.

Anders sieht es bei einer weiteren Gestaltungsform einer Risikolebensversicherung aus: der sogenannten verbundenen Lebensversicherung. Diese können Paare ebenfalls vereinbaren. Dabei sind zwei Versicherte in einem Vertrag gemeinsam veranlagt. Verstirbt einer, so wird dem anderen die Versicherungssumme ausgezahlt.

Die Stiftung Warentest/Finanztest kommt im Todesfall einer Person bei der „verbundenen Leben“ zu folgendem Schluss: „Erbschaftsteuer wird nicht fällig.“

Wir sind zwar keine Steuerberater, aber dieser Sachverhalt ist uns neu. Wir sind der Meinung, dass bei einer Risikolebensversicherung auf verbundene Leben Erbschaftsteuer anfällt, und zwar auf die Hälfte der Versicherungssumme, wenn zwei versicherte Personen im Vertrag hinterlegt sind.

Mit einer weiteren Aussage können wir ebenfalls recht wenig anfangen und fragen uns, woher die Informationen stammen: „Manchen Personen wird aufgrund ihres Berufs oft kein Vertrag angeboten, der bis Rentenbeginn reicht, so etwa bei Handwerkern und Bauarbeitern.“ Diese Aussage können wir nicht bestätigen und haben trotz größter Mühe nicht nachvollziehen können, aus welchem Grund Handwerker keine Risikolebensversicherung bis zum Rentenalter abschließen können.

7. Fazit zur Finanztest Risikolebensversicherung

Wie du feststellen kannst, sind wir mit der Qualität des Testberichts der Stiftung Finanztest nicht ganz zufrieden. Uns fehlen stellenweise wichtige Hinweise für die Verbraucher. Vielleicht könnte der nächste Testbericht der Stiftung Finanztest ein wenig mehr auf die Risiken und die saubere Aufarbeitung der Gesundheitsfragen abzielen, als lediglich eine Art Vergleichsrechner darzustellen, die es zuhauf im Internet gibt.

Der Artikel könnte dann statt „Angehörige gut und günstig absichern“ besser „Angehörige gut und richtig absichern“ lauten.

Schaut man sich die Kommentare unter dem Bericht an, so drehen sich viele Fragen um die individuellen Vorerkrankungen. Kritisieren möchten wir an der Stelle noch einmal, dass diesem Thema deutlich zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Auch der Hinweis, dass bei bestimmten Ereignissen eine Risikolebensversicherung mit verkürzten Gesundheitsfragen abgeschlossen werden kann, fehlt uns im Beitrag. Der Artikel erweckt den Anschein, dass ein Abschluss sehr simpel ist und auch im Grunde jeder einfach einen Vergleichsrechner nehmen sollte und dann auf der entsprechenden Seite der Versicherung seine Gesundheitsangaben macht und auf die Ergebnisse warten kann.

Auf mögliche Gefahren wird wenig hingewiesen. Man muss sich die Frage stellen, ob günstig auch immer gut bedeutet, gerade bei einer solch wichtigen Versicherung wie der Risikolebensversicherung.

Kundenanfrage bezüglich einer Risikolebensversicherung und Stiftung Warentest EmpfehlungenKundenanfrage bezüglich einer Risikolebensversicherung und Stiftung Warentest Empfehlungen