Kündigung deines FIT/ONE Vertrags: So einfach geht’s!

FIT/ONE Studio

Der Vorsatz, im neuen Jahr fitter zu werden, führt viele Menschen zu Beginn des Jahres in Fitnessstudios. Doch nicht jeder bleibt langfristig motiviert, regelmäßig zu trainieren, während die monatlichen Kosten weiterlaufen. Wenn auch du dich in dieser Situation wiederfindest, ist eine Kündigung deiner FIT/ONE Mitgliedschaft möglicherweise die richtige Entscheidung. Dieser Artikel liefert dir alle notwendigen Informationen, um deinen FIT/ONE Vertrag unkompliziert zu beenden.

FIT/ONE: Ein Überblick über Leistungen und Mitgliedschaften

Mit deutschlandweit 30 Standorten sowie weiteren Studios in Österreich und Polen bietet FIT/ONE ein breites Spektrum an Trainingsmöglichkeiten. Die Studios werben mit modernsten Geräten und qualifizierten Trainern. FIT/ONE offeriert verschiedene Mitgliedschaftsoptionen:

  • Basic Mitgliedschaft: 20 Euro pro Monat bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Alternativ ist ein monatlich kündbarer Light-Vertrag für 30 Euro pro Monat verfügbar.
  • VIP Mitgliedschaft: 30 Euro pro Monat bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Ein monatlich kündbarer Light-Vertrag kostet 40 Euro pro Monat.
  • VIP Gold Mitgliedschaft: Ab 40 Euro pro Monat (im Startpaket 44 Euro für die ersten drei Monate).

Zusätzlich zu den monatlichen Beiträgen fällt bei jeder Neuabschließung einer FIT/ONE Mitgliedschaft eine einmalige Anmeldegebühr von 29 Euro an.

Kündigungsfristen und Laufzeiten deines FIT/ONE Vertrags verstehen

Bevor du deinen FIT/ONE Vertrag kündigst, ist es unerlässlich, sich über die genauen Laufzeiten und Kündigungsbedingungen zu informieren. Diese Details findest du in deinen Vertragsunterlagen oder im Online-Mitgliederportal von FIT/ONE.

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Wichtig: Das Versäumnis, die Kündigungsfrist einzuhalten, führt zur automatischen Verlängerung deines Vertrags um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit von sechs oder zwölf Monaten.

Für die Basic- und VIP-Mitgliedschaften bietet FIT/ONE auch Light-Verträge mit einer Laufzeit von nur einem Monat an. Diese Verträge haben eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende. Wird diese Frist versäumt, verlängert sich der Light-Vertrag automatisch um einen weiteren Monat.

Kündigung deines FIT/ONE Vertrags mit einer Vorlage

Die Kündigung deines FIT/ONE Vertrags muss in Textform erfolgen, sei es per Post, Fax oder E-Mail. Es empfiehlt sich, eine kostenlose und rechtssichere Kündigungsvorlage zu nutzen. Fülle diese mit deinen persönlichen Daten aus, insbesondere deiner FIT/ONE Kundennummer, die du auf deiner Mitgliedskarte findest. Eine vollständige Anschrift und der gewünschte Kündigungszeitpunkt sind ebenfalls erforderlich. Eine Angabe zum Kündigungsgrund ist nicht notwendig.

Die Kündigung per Post sollte idealerweise als Einschreiben an folgende Adresse gesendet werden:

FIT/ONE Mitgliederverwaltung
Röntgenstraße 15
97295 Waldbrunn

Wenn du die Kündigung per E-Mail versenden möchtest, richte diese an:

info@fit-one.de

Die Kündigung per Fax ist unter folgender Nummer möglich:

09306 – 909154

Unabhängig vom gewählten Versandweg solltest du immer um eine schriftliche Bestätigung deiner Kündigung bitten. Bei Versand per Fax ist es ratsam, ein Sendeprotokoll als Nachweis für das Versanddatum aufzubewahren.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Kündigung direkt über dein Online-Konto im FIT/ONE Mitgliederportal zu erklären. Logge dich dazu mit deinen Zugangsdaten ein und folge den Anweisungen.

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FIT/ONE kündigen wegen Umzug

Planst du einen Umzug und möchtest deinen FIT/ONE Vertrag aus diesem Grund kündigen? In diesem Fall ist eine außerordentliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich, sofern sich im Umkreis von 30 Kilometern deines neuen Wohnorts kein FIT/ONE Studio befindet. Andernfalls besteht die Option, die Mitgliedschaft einfach in ein anderes FIT/ONE Studio zu übertragen. Zum Nachweis deiner Umzugskündigung musst du eine Anmeldebestätigung deines neuen Wohnorts beifügen.

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Hinweis: FIT/ONE erhebt für die Bearbeitung einer außerordentlichen Kündigung wegen Umzugs eine Gebühr von 10 Euro.

FIT/ONE Vertrag aussetzen: Krankheit oder Abwesenheit

Bei chronischen Erkrankungen, Schwangerschaft oder längerer beruflicher Abwesenheit hast du die Möglichkeit, deinen FIT/ONE Vertrag für einen vorab festgelegten Zeitraum ruhen zu lassen.

Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Nachweis, wie beispielsweise ein ärztliches Attest oder eine Bestätigung des Arbeitgebers. Während der Aussetzungsdauer fallen keine Mitgliedsgebühren an, da du die Leistungen des Studios nicht nutzen kannst. Deine Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist verlängern sich automatisch um die Dauer der Unterbrechung.

Sonderkündigungsrecht bei FIT/ONE

Ein Recht auf Sonderkündigung besteht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der nachweisbar ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn FIT/ONE seinen vertraglich zugesicherten Leistungen nicht nachkommt oder anhaltende Mängel bestehen, wie etwa defekte oder fehlende Trainingsgeräte. Weitere Gründe für eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung von Fristen können schwere Erkrankungen oder der Tod des Mitglieds sein.

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