Das deutsche Bildungssystem hat seit den 1960er Jahren tiefgreifende Veränderungen in der Sonderpädagogik erfahren. Initiativen und Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) haben maßgeblich dazu beigetragen, das Konzept der sonderpädagogischen Förderung neu zu definieren und die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen voranzutreiben. Ursprünglich stand die institutionelle Unterbringung im Vordergrund, doch dieser Ansatz wurde zunehmend durch eine bedarfsorientierte Fokussierung auf das einzelne Kind ersetzt. Die Entwicklung spiegelt ein neues Verständnis von Behinderung und Lernbedürfnissen wider, das durch verbesserte Diagnostik, frühere Erkennung und Prävention sowie generell bessere Rahmenbedingungen an Regelschulen unterstützt wird.
Der Wandel von der Sonderschule zur integrativen Beschulung
Die Koordinierung der Sonderpädagogik obliegt seit Jahrzehnten der Kultusministerkonferenz (KMK). Eine wegweisende Richtlinie zur Entwicklung der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf wurde 1988 verabschiedet. Ziel war es, das System flexibler zu gestalten und von einer rein “institutionenorientierten” Ausrichtung abzukommen. Stattdessen rückten individuelle Förderbedarfe in den Mittelpunkt, was zur Umbenennung von “Sonderschulbedürftigkeit” in “sonderpädagogischer Förderbedarf” führte. Seit den 1980er Jahren wurden schrittweise, zunächst in Modellprojekten, Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in Regelschulen integriert, was seit den 1990er Jahren zunehmend zum Standard wurde. Parallel dazu entwickelten sich Kooperationsformen zwischen Regel- und Sonderschulen sowie inklusive Lehransätze in der Bildungswissenschaft.
Die aktuelle Entwicklung der Sonderpädagogik betrifft das gesamte Bildungswesen und stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Hindernisse, Unsicherheiten und Ängste begleiten diesen Prozess, der eine intensive Auseinandersetzung mit Kooperation, Heterogenität, Classroom-Management und sich wandelnden diagnostischen Anforderungen erfordert. Dies bedarf erheblicher Sorgfalt, Motivation, Beratung und Fortbildung für alle Beteiligten. In Deutschland hat sich der Inklusionsprozess mit unterschiedlicher Intensität und Zielsetzung entfaltet, ist jedoch ein fortlaufender Prozess.
Der Fokus hat sich von institutionellen Angeboten hin zur individuellen Bedarfsdeckung verschoben. Früher war der Besuch einer Sonderschule die primäre Wahl für Lernende mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Heute bedeutet “sonderpädagogischer Förderbedarf” die Berücksichtigung von Bildungs-, Unterrichts-, Therapie- und Betreuungsbedarf basierend auf individuellen körperlichen Behinderungen und sozialen Benachteiligungen, soweit dies im institutionellen Rahmen möglich ist.
Diese Entwicklung wurde beeinflusst durch:
- Ein neues Verständnis von Behinderung und Bildungsbedürfnissen.
- Verbesserte Diagnosetechniken.
- Effektivere Früherkennung und Prävention.
- Bessere Rahmenbedingungen an Regelschulen (z. B. günstigere Schüler-Lehrer-Relationen).
- Offenere Lehr- und Lernansätze.
- Eine höhere Wertschätzung der Vorteile für Kinder, eine Schule in der Nähe ihres Wohnortes besuchen zu können.
Die Angebote zur Inklusion an Regelschulen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in den Bundesländern sowohl im allgemeinbildenden als auch im berufsbildenden Bereich stetig ausgebaut.
Über 70% der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (in einigen Bundesländern sogar über 90%) besuchen Kindertageseinrichtungen in integrativen Gruppen. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in Regelschulen der Primar- und Sekundarstufe hat sich zwischen 2005 und 2015 von 14% auf 38% verdoppelt, Tendenz steigend. Deutliche regionale Unterschiede bestehen weiterhin.
Das aktuelle System der inklusiven Bildung
Die Bundesländer sind für die Umsetzung der inklusiven Bildung durch Änderungen in ihren Schulgesetzen verantwortlich. In fast allen Bundesländern haben Eltern die freie Schulwahl, auch für Kinder mit schwerstbehinderten Beeinträchtigungen. Inklusive Settings beginnen in der Regel mit der ersten Klasse der Grundschule und der fünften Klasse der weiterführenden Schulen.
Die Länder richten regionale Beratungs- und Unterstützungszentren ein, die auf die Unterstützung beim gemeinsamen Lernen und Arbeiten mit sonderpädagogischem Bedarf sowie auf die Zusammenarbeit mit den Klassenlehrkräften fokussiert sind. Diese Zentren konzentrieren sich auf Diagnostik, präventive Maßnahmen und den Ausgleich von Benachteiligungen an jeder Schule. office kaufen student
Darüber hinaus existieren in den Bundesländern Sonderschulen oder Förderzentren für Gehörlose, Blinde, Seh- oder Hörbehinderte sowie für Menschen mit geistiger Behinderung. Eltern können diese Schulen wählen, wenn ein höherer spezifischer Unterstützungsbedarf besteht.
Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten oder anderen Behinderungen haben Anspruch auf:
- Umfassende Diagnostik.
- Einen individuellen Förderplan.
- Schulische Bildung mit ergänzender sonderpädagogischer Förderung, gegebenenfalls zeitlich befristet.
- Kooperation und Teamteaching in mehreren oder allen Unterrichtsstunden.
- Behandlungen, die durch Therapien begleitet werden.
- Therapieorientierte Diagnostik.
Alle Bundesländer folgen Rahmenvorgaben für die Diagnostik, Klassengröße, Schüler-Lehrer-Relation und Lehrpläne.
Das Grundgerüst des Bildungssystems in der Bundesrepublik Deutschland und das Bildungssystem in der Bundesrepublik Deutschland 2016/2017 bieten weitere detaillierte Informationen.
Geografische Erreichbarkeit und Schullaufbahn
Die Schulentwicklungsplanung liegt in der Verantwortung der jeweiligen Schulträger, ebenso wie an Regelschulen. Die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist in jedem Bundesland in vielfältiger Form gewährleistet. Sonderschulen (Förderschulen) und Förderzentren für blinde oder gehörlose Lernende werden bei geringen Schülerzahlen länderübergreifend eingerichtet, sodass ihr Einzugsgebiet ganz Deutschland umfassen kann.
Zulassungsvoraussetzungen und Schulwahl
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sind, ebenso wie ihre nichtbehinderten Altersgenossen, schulpflichtig. Mit Erreichen des schulpflichtigen Alters melden Eltern oder Erziehungsberechtigte ihr Kind entweder an der Grundschule (Regelschule) oder an der zuständigen Förderschule an. Wenn einem Lernenden in der Regelschule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht ausreichend geholfen werden kann, erkennt die Schulaufsichtsbehörde einen sonderpädagogischen Förderbedarf an. Es wird entschieden, welche Schulform und welcher Standort für die Förderung des Kindes am besten geeignet ist – sei es eine bestimmte Förderschulart oder eine Regelschule mit individuellem zusätzlichem Förderangebot. Schülerinnen und Schüler, die eine Regelschule besuchen, aber nicht die erforderliche Unterstützung erhalten, können während ihrer Schullaufbahn auf eine andere Schulform wechseln.
Die Entscheidungen über die Schullaufbahn eines Lernenden erfolgen im Dialog mit den Eltern und, soweit möglich, mit deren Einverständnis. Sind die Eltern mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden, können sie rechtliche Schritte zur Überprüfung einleiten.
Altersstufen und Gruppierung von Schülerinnen und Schülern
Förderschulen können nach Bildungsgängen, Klassenstufen und Jahrgängen gegliedert werden. Bestimmte Förderschularten, z. B. für Sinnesbehinderte, fassen die Bildungsgänge der Sekundarstufe I, Sekundarstufe II und des gymnasialen Bildungsgangs zusammen und führen zu den entsprechenden Abschlüssen. Wie an Regelschulen sind die Bildungsgänge in Primar- und Sekundarstufen unterteilt und altersmäßig in Jahrgänge organisiert, die Unterrichtszeit kann jedoch über mehr Jahre gestreckt werden.
Schulen für Lernende mit Lernschwierigkeiten sind nach Altersstufen oder Leistungsniveaus in Jahrgängen organisiert. Schulen für Lernende mit geistiger Behinderung umfassen vier Jahrgänge, wobei der letzte als Werkstufe bezeichnet wird. Jede Stufe setzt sich aus mehreren Jahrgruppen zusammen. Es gibt 261 Arten von Bildungsgängen, die auch an anderen Sonderschulen/Förderschulen eingerichtet werden können, z. B. an einer speziellen Schule für Sinnesbehinderte.
Lehrpläne und Unterrichtsgestaltung
Aufgrund der kulturellen Eigenständigkeit jedes Bundeslandes haben alle Länder ihre eigenen Gesetzgebungen und Lehrpläne. Das für den Bildungsprozess relevante Material wird in Lehrplänen oder Rahmenplänen festgelegt, die fächerbezogen, bereichsbezogen oder interdisziplinär sein können. Die Lehrpläne für alle Schularten liegen in der Verantwortung der Kultusministerien der Länder und werden als Verordnungen veröffentlicht. Sie sind für die Lehrkräfte bindend, lassen ihnen jedoch in der Praxis Gestaltungsspielraum bei den Lehrmethoden. Die Lehrpläne befassen sich mit Inhalten, Lernzielen und Lehrmethoden. Dennoch führen alle Lehrkräfte eines bestimmten Faches oder für die sonderpädagogische Förderung in einer Schule Konferenzen durch, um einen Konsens über Methoden, Hilfsmittel und Bewertungskriterien zu erzielen.
Auf der Ebene der Sonderpädagogik hat in einigen Bundesländern ein Reflexionsprozess über die Modifikation von Lehrplänen begonnen. Die Länder haben eine Empfehlung zum “Nachteilsausgleich” verabschiedet. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die das reguläre Curriculum verfolgen (z. B. Sinnesbehinderte), keine geistigen Beeinträchtigungen haben, aber aufgrund ihrer Behinderung Schwierigkeiten erfahren, haben Anspruch auf Nachteilsausgleich. In der Praxis kann dies beispielsweise eine Reduzierung von Übungsaufgaben in einem bestimmten Fach oder einer Prüfung, mehr Zeit für die Bearbeitung oder der Einsatz technischer Hilfsmittel bedeuten.
Mit Ausnahme von Förderschulen für Lernende mit Lernschwierigkeiten und geistiger Behinderung verwenden alle Sonderschulen Lehrpläne, die in Bezug auf Bildungsziele, Unterrichtsinhalte und Leistungsanforderungen mit denen der Regelschulen (Grundschule und die von den Sekundarschulen und Gymnasien angebotenen Bildungsgänge) übereinstimmen. Die angewandten Methoden müssen jedoch die besonderen Lernanforderungen und Beeinträchtigungen im Hinblick auf die individuellen Behinderungsarten berücksichtigen. Das in den Stundenplänen von Regelschulen vorgesehene Stundenvolumen wird durch sonderpädagogischen Förderunterricht ergänzt. Einige Bildungsgänge in Förderschulen dauern auch ein Jahr länger als die an Regelschulen. Schulen für Lernende mit Lernschwierigkeiten und geistiger Behinderung arbeiten nach eigenen Richtlinien, die, wie bei allen anderen Lehrplänen auch, vom zuständigen Kultusministerium des jeweiligen Landes herausgegeben werden.
Förderschulen sind oft Ganztagsschulen oder Internate. Umfassende Unterstützung für die Schülerin oder den Schüler mit Behinderung ist Teil des pädagogischen Konzepts, wobei Unterricht und Erziehung sich ergänzen. Der Unterricht ist auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten, und einige Stunden werden in Kleingruppen oder einzeln abgehalten. Die Klassengrößen in Förderschulen sind besonders klein. Je nach Art der Behinderung werden therapeutische Maßnahmen wie Physiotherapie, Verhaltenstherapie, Sprachtherapie usw. in den Unterricht integriert. Technische und behinderungsbedingte Hilfsmittel und Geräte werden bei Bedarf eingesetzt.
In ihrer Plenarsitzung im Mai 1994 haben die 16 Bundesländer Empfehlungen zur Sonderpädagogik entwickelt, die frühere Leitlinien aus März 1972 ersetzen. Dieses Basisdokument dokumentiert die Entwicklung der Sonderpädagogik in allen deutschen Bundesländern. Die Minister einigten sich auf den aktuellen Trend, sich auf die Unterstützung des einzelnen Schülers zu konzentrieren, anstatt auf dessen Defizite oder die Schul- bzw. Institutionenform.
Die Empfehlungen zielten darauf ab, die bestehende Vielfalt und das Niveau sonderpädagogischer Einrichtungen zu erhalten und weiterzuentwickeln sowie Anstrengungen zur gemeinsamen Erziehung von Lernenden mit und ohne Behinderungen zu fördern. Die Minister empfahlen, dass alle Änderungen den notwendigen Umfang und die Qualität der sonderpädagogischen Förderung gewährleisten und Flexibilität in einem System ermöglichen, das verschiedene Grade der Sonderförderung kombiniert. Sie sollten auch sicherstellen, dass Lernende mit sonderpädagogischem Förderbedarf – soweit wie möglich – in ganz Deutschland die gleichen Möglichkeiten und Chancen erhalten, unabhängig vom Ort und der Art der erteilten Sonderförderung.
Besonderer Wert sollte auf eine Vielzahl von Maßnahmen zur Prävention von Behinderungen und zur Förderung der Integration und Kooperation innerhalb der verschiedenen Systeme gelegt werden. Traditionelle Sonderschulen sollten sich zu Kompetenzzentren für sonderpädagogischen Förderbedarf und Inklusion an Regelschulen entwickeln.
Bis 1999 verabschiedete die KMK Empfehlungen zu den “Förderschwerpunkten”:
- Lernen
- Sprache
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Kognitive Entwicklung
- Körperliche Entwicklung
- Hören
- Sehen
- Autismus
- Chronische Krankheit.
Jeder dieser Förderschwerpunkte liefert Informationen über den pädagogischen Ausgangspunkt und die Bedingungen auf dieser Ebene des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Er beschreibt die individuellen sonderpädagogischen Bedürfnisse und deren Diagnose, die Bereitstellung sonderpädagogischer Förderung und mögliche Platzierungen. Der Nutzer erhält Hinweise zur Kooperation und Zusammenarbeit sowie zu den Qualifikationen des Personals. Im Hinblick auf die Förderschwerpunkte sind alle Bundesländer dabei, ihre Lehrpläne zu überarbeiten.
Lernfortschritt und Übergänge
Leistungsbewertung und Förderung
Die kontinuierliche Leistungsbewertung in Förderschulen ähnelt der an Regelschulen. Bei Lernenden mit geistiger Behinderung und sehr schweren Beeinträchtigungen beschränkt sich die Bewertung auf Berichte über die Persönlichkeitsentwicklung.
Versetzung in die nächste Klassenstufe
Am Ende des Schuljahres prüft die Förderschule, ob sie den Förderbedarf der Schülerin oder des Schülers weiterhin abdecken kann oder ob ein Wechsel zu einer anderen Sonderschule oder Regelschule erforderlich ist. Die Schule entscheidet über die Einstufung in die entsprechende Jahrgangsstufe. Die Schulbehörde entscheidet jedoch über einen Schulwechsel, nach Rücksprache mit den Eltern und unter Berücksichtigung beauftragter Gutachten.
Schulabschlüsse
Förderschulen verleihen Qualifikationen, die denen an Regelschulen gleichwertig sind (Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Allgemeine Hochschulreife), sofern der Unterricht auf den Lehrplänen der jeweiligen Schulart basierte und der Bildungsgang erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Fächer können über mehr Jahre als an Regelschulen unterrichtet werden.
Für Schülerinnen und Schüler, die nicht den Lehrplänen der Regelschulen folgen, wie z. B. Lernende mit geistiger Behinderung, stellt der Lehrerrat den erfolgreichen Abschluss eines Bildungsgangs fest, wenn die Schülerin oder der Schüler alle festgelegten Schulstufen erfolgreich durchlaufen hat.
Übergang von der Schule ins Berufsleben
Bei der Entscheidung über die Schullaufbahn einer Schülerin oder eines Schülers arbeiten Schule und Schulaufsichtsbehörde mit verschiedenen Agenturen innerhalb und außerhalb des Schulsystems zusammen. Dazu gehören Schulpsychologische Dienste, das öffentliche Gesundheitsamt, das Jugendamt und Bildungsberatungsstellen (z. B. bei Verhaltensauffälligkeiten und häuslichen Konflikten).
Besonderer Wert wird auf die Integration junger Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt gelegt. Die Schulpflicht endet nicht mit einer Allgemeinbildung, sondern umfasst eine berufliche oder vorberufliche Ausbildung, manchmal an beruflichen Sonderschulen/Förderschulen. Schülerinnen und Schüler werden in allgemeinbildenden Schulen (in Arbeitslehre und durch Betriebsbesichtigungen und Praktika) auf die Berufsfindung vorbereitet. Schulen kooperieren in diesem Bereich mit den Berufsberatungsstellen der Agenturen für Arbeit.
Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderungen eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem dualen System absolvieren, soweit ihre Lernfähigkeiten dies zulassen. Der schulische Teil der Berufsausbildung findet an berufsbildenden Regelschulen (Berufsschulen) oder in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen statt. Die erste Phase der Ausbildung wird in der Regel ganztägig als Berufsgrundbildungsjahr absolviert. Dem kann ein Jahr Berufsvorbereitung vorausgehen. Die praktische Ausbildung findet in Betrieben, überbetrieblichen Ausbildungszentren oder in Ausbildungswerkstätten für Menschen mit Behinderungen statt.
Neben der Ausbildung im dualen System gibt es ganztägige Ausbildungsmöglichkeiten an Berufsfachschulen. Schülerinnen und Schüler mit entsprechenden Schulabschlüssen haben auch die Möglichkeit, ihre Ausbildung fortzusetzen (an der Fachoberschule oder Fachschule). Diese Einrichtungen, die Berufsbildung für Menschen mit Behinderungen anbieten, haben in der Regel einen großen Einzugsbereich und bieten Unterkunftsmöglichkeiten für die Lernenden.
Ist eine Ausbildung nicht möglich, erhalten junge Menschen mit Behinderungen eine vorbereitende Schulung, die auf ihre individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten zugeschnitten ist. Dies kann für einen Beruf sein, der ihnen ein selbstständiges Leben ermöglicht, oder für eine Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, mit dem Ziel, zukünftig eine dauerhafte Integration in ein Arbeitsumfeld zu erleichtern.
Frühkindliche Bildung
Die frühkindliche Bildung umfasst alle Einrichtungen der freien und öffentlichen Jugendhilfe, die Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt betreuen. Der Kindergarten ist die traditionelle Form der institutionalisierten frühkindlichen Bildung für 3- bis 6-Jährige in Deutschland. Einige Bundesländer verfügen über Betreuungseinrichtungen für Kinder im Alter von vier Monaten bis sechs Jahren.
Neben dem Kindergarten gibt es in diesem Sektor weitere Institutionsformen und Betreuungseinrichtungen. Einige Bundesländer haben Vorschulklassen (Vorklassen) für fünfjährige Kinder eingerichtet, die das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben, deren Eltern aber eine Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Grundschule wünschen. Die Teilnahme ist freiwillig.
Im Bereich der sonderpädagogischen Förderung werden folgende Arten der frühkindlichen Bildung angeboten:
- Sonderkindergarten oder Förderkindergarten, die ausschließlich Kinder mit Behinderungen betreuen und fördern.
- Integrationskindergärten, die Kinder mit und ohne Behinderungen aufnehmen.
Sonderpädagogik im Überblick
Die Entscheidungen der KMK, die die Sonderpädagogik in den Bundesländern koordiniert, entwickelt und organisiert, umfassen:
- “Empfehlung zur Ordnung des Sonderschulwesens” (Beschluss vom März 1972);
- Empfehlungen für alle Arten von Sonderschulen;
- “Empfehlung zur Sonderpädagogik an den Schulen der Bundesrepublik Deutschland” (6. Mai 1994).
Definitionen von sonderpädagogischem Förderbedarf
Seit dem Schuljahr 1999/2000 haben sich alle Bundesländer auf eine gemeinsame Definition der sonderpädagogischen Förderung geeinigt. Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten und Gesetze in den Bundesländern ist diese Definition recht breit gefasst. Sonderpädagogische Förderung bedeutet spezifische Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen. In Bezug auf alle organisatorischen Aspekte bezieht sich sonderpädagogische Förderung in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich auf sonderpädagogischen Förderbedarf im Kontext von Behinderung. Innerhalb des allgemeinen Unterstützungssystems kombiniert eine Reihe von differenzierenden Maßnahmen die Förderung von:
- Schülerinnen und Schülern, die aufgrund bestimmter Behinderungen Probleme erfahren und/oder aufgrund problematischer Situationen zusätzliche Bildungsunterstützung benötigen;
- Schülerinnen und Schülern mit vorübergehenden Lernschwierigkeiten (z. B. langsam Lernende, Lese- und Schreibschwierigkeiten).
Förder- oder individualisierte Bildungsprogramme, die auf der allgemeinen Struktur basieren, bieten Unterstützung für Problemsituationen während des Lernprozesses. Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über einen umfassenden Rahmen von Sondermaßnahmen, die Beratung und Unterstützung für alle Situationen bieten, die im Schulalltag auftreten können.
Sonderpädagogische Förderung wird in Bezug auf die sonderpädagogischen Förderbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler in folgende Kategorien eingeteilt:
- Blindheit
- Sehbehinderung
- Gehörlosigkeit
- Hörbehinderung
- Geistige Behinderung
- Körperliche Behinderung
- Lernschwierigkeiten
- Verhaltensauffälligkeiten
- Sprachbehinderung
- Krankheit/medizinische Bedürfnisse.
In der Praxis gibt es viele Probleme mit diesen Kategorien, da viele Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen nicht eindeutig zugeordnet werden können. Eine zunehmende Anzahl von Schülerinnen und Schülern weist multiple Behinderungen auf. Daher hat sich die Bundesrepublik Deutschland darauf geeinigt, den Begriff “Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf” zu verwenden. Die Definition wird in der Empfehlung der KMK von 1994 erläutert:
Sonderpädagogische Förderung im Hinblick auf die Entwicklung ist Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen oder mit eingeschränkten Möglichkeiten für Bildung, Entwicklung und Lernen zukommen zu lassen. Therapie und soziale Hilfen von externen schulischen Diensten können notwendigerweise einbezogen werden.
Mit dieser Definition ist die Fähigkeit jeder Schule, die Entwicklung von Schülerinnen und Schülern durch die Erfüllung der notwendigen sonderpädagogischen Förderbedürfnisse zu fördern, von Bedeutung. Sie ist entscheidend für alle didaktischen und methodischen Maßnahmen sowie für den Rahmen der Bedingungen für jede einzelne Schülerin oder jeden einzelnen Schüler innerhalb der Schule.
Formen der sonderpädagogischen Förderung
Regelschulische Bildung
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können Regelschulen besuchen, vorausgesetzt, diese können die erforderliche sonderpädagogische Unterstützung, praktische Hilfe und die richtige physische Umgebung gewährleisten. Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen arbeiten in Sonderschulen/Förderschulen und in Regelschulen, die den sonderpädagogischen Förderbedarf erfüllen, z. B. durch mobile Unterstützung, Beratung und kooperativen Unterricht mit einer anderen Lehrkraft in inklusiven Klassen. Neben einer geeigneten äußeren Umgebung erfordert dies auch:
- Qualifizierte Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen.
- Individualisierte Planungsformen.
- Durchführung und Überwachung des Unterrichtsprozesses.
- Abgestimmte Kooperation zwischen dem Lehr- und Fachpersonal.
Sonderpädagogische Förderung wird während des Klassenunterrichts und bei Bedarf auch außerhalb des Unterrichts erteilt.
Unterricht in inklusiven Settings mit heterogenen Lerngruppen
Im Zuge des zunehmenden Inklusionsprozesses haben sich die Lernbedingungen verändert. Schulen und Lehrkräfte einigen sich zunehmend auf Konzepte offenerer Lehr- und Lernformen. Schulcurricula gewähren den Lehrkräften ausdrücklich viel Freiheit. Sie ermutigen die Lehrkräfte, sich auf die individuelle Entwicklung und die besonderen Bedürfnisse der Lernenden zu konzentrieren, anstatt auf formale Unterrichtsziele.
Konsequenzen und sichtbare Veränderungen in den Methoden sind:
- Handlungsorientiertes Lernen.
- Lernen in Gruppen unterschiedlicher Leistungsniveaus.
- Unterricht mit differenzierten Zielen.
- Verzicht auf Noten, verbunden mit der Anerkennung individueller Lernfortschritte.
- Curricula als Richtlinie und Bildungsfreiheit.
- Allgemeine Pflichtanforderungen gemäß individueller Anforderungen.
- Wochenpläne.
- Trainingszeit für konsequente Praxis.
- Organisation individueller/gruppenweiser Aktivitäten.
- Lernen durch Tun, Lernen mit allen Sinnen.
In Bezug auf die Lehrpläne:
- Anpassung von Lehre/Lernen an die Interessen der Lernenden.
- Schule als Lebensraum.
- Umwelt als Lernort.
- Anforderungen an Rechtschreibbücher, Kalligraphie und Textlayout als Motivation und Hilfe zum Lesen.
- Bedeutung von Lehrplänen im Verhältnis zu Fragen und Ideen der Lernenden.
In Bezug auf Institutionen:
- Stärkung des Klassenlehrerprinzips – Benennung von Lehrkräften basierend auf der Schülerzahl.
- Globale Anforderungen können von Lehrkräften nicht erfüllt werden.
- Schaffung eines organisatorischen Rahmens, der die Lehrkraft ermutigt, kleine Schritte in Richtung Veränderung zu unternehmen: “Top-up-Reform”.
- Regionale Weiterbildung für Lehrkräfte als Mittel zum Erfahrungsaustausch und zur Förderung gemeinsamer Planung.
- Einführungsstufe Übergang vom Spiel zum Lernen.
- Erprobung von Förderklassen.
Diese Liste von Themen leitet die fortlaufenden aktuellen Diskussionen, da sie sich auf die Hauptthemen konzentriert, die mit dem Übergang zur Inklusion verbunden sind.
Die Ministerinnen und Minister waren sich einig, dass Lernende mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen aufgenommen werden können, sofern die Schulen die notwendige pädagogische Unterstützung, Ausstattung und Einrichtungen anbieten können. Wenn dies nicht der Fall war und keine zufriedenstellenden Bedingungen angeboten werden konnten, mussten behinderte Lernende in Sonder(berufs)schulen unterrichtet werden. In jedem Fall besteht die Notwendigkeit einer sehr engen Zusammenarbeit zwischen Schulen und Eltern, unter den Lehrkräften und zwischen Schulen und anderen zuständigen Stellen, z. B. Gesundheitsämtern, medizinischen Diensten, Jugendämtern.
Im Jahr 2009 wurde der Jakob Muth-Preis für inklusive Schulen ins Leben gerufen. Viele Schulen nehmen an diesem Wettbewerb teil und demonstrieren die Bandbreite an Innovationen, Lehrplänen und Schulentwicklungen im Bereich der inklusiven Bildung in Deutschland.
Sonderpädagogische Förderung in Form von kooperativen Maßnahmen
Die Kooperation zwischen Sonderschulen/Förderschulen und Regelschulen besteht unabhängig von den jüngsten Versuchen inklusiven Unterrichtens (siehe Abschnitt “Entwicklung der Inklusion”). Wenn eine Schülerin oder ein Schüler von einer Schulform auf eine andere wechselt, arbeiten die Lehrkräfte und Schulleiterinnen und Schulleiter der beteiligten Schulen zusammen. Es ist immer möglich, dass Schülerinnen und Schüler wieder auf Regelschulen wechseln. Die Schulbehörde entscheidet über den Wechsel einer Schülerin oder eines Schülers nach Antrag der Sonderschule oder der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen für Lernende mit Lernschwierigkeiten können in eine Grundschule oder eine weiterführende Schule aufgenommen werden, wenn sie dem Unterricht gewachsen sind und Erfolge erzielen können. Schulen für Lernende mit Sprachfehlern und Lernende mit Verhaltensauffälligkeiten sind als Übergangsschulen konzipiert. Sie zielen darauf ab, die Sprach- und Verhaltensprobleme zu mildern, um den Schülerinnen und Schülern die Rückkehr in eine Regelschule zu ermöglichen. Der Fokus hat sich von der Institution auf die individuellen Bedürfnisse verlagert.
In jüngster Zeit haben sich vielfältige Formen der institutionellen und pädagogischen Zusammenarbeit zwischen Regelschulen und Sonderschulen entwickelt. Einige davon sind Teil von Schulmodellprojekten oder Aktionsprogrammen der Länder. Sie reichen von gemeinsamen außerschulischen Aktivitäten und integrativen Klassen bis hin zur gemeinsamen Nutzung von Schulräumen. Dies kann sowohl dem Unterricht als auch dem allgemeinen Schulleben zugutekommen.
Früher war das vorherrschende Konzept bei der Wahl der Schullaufbahn einer Schülerin oder eines Schülers (d. h. die Entscheidung für eine Regelschule oder eine Sonderschule) der Bedarf an sonderpädagogischer Bildung in einer Sonderschule. Dies wurde inzwischen durch das Konzept des sonderpädagogischen Förderbedarfs (SEN) abgelöst, das sich auf Bildungs-, Unterrichts-, Therapie- und Betreuungsbedarf bezieht, abhängig von individuellen körperlichen Behinderungen und sozialen Benachteiligungen, soweit dies im institutionellen Rahmen möglich ist. Diese Entwicklung wurde beeinflusst durch:
- Ein neues Verständnis von Behinderungen und Bildungsbedürfnissen.
- Verbesserte Diagnosetechniken.
- Effektivere Früherkennung und Prävention.
- Bessere Rahmenbedingungen an Regelschulen (z. B. verbesserte Schüler-Lehrer-Relationen).
- Offenere Ansätze zur Instruktion und Bildung.
- Eine größere Wertschätzung der Vorteile für Schülerinnen und Schüler, eine Schule in der Nähe ihres Wohnortes besuchen zu können.
Obwohl Sonderschulen/Förderschulen nicht vollständig abgeschafft werden können, sollten sie nicht der einzige Lernort für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sein. Folgende Formen der sonderpädagogischen Förderung existieren heute nebeneinander:
Sonderpädagogische Förderung durch präventive Maßnahmen
Präventive Maßnahmen und interdisziplinäre Zusammenarbeit in der frühen Intervention werden immer wichtiger. Schülerinnen und Schüler erhalten präventive Unterstützung, um der Entstehung von Behinderungen entgegenzuwirken. Präventive Maßnahmen umfassen kooperative Beratung für Lehrkräfte, Eltern und andere Fachleute. Besondere Bedeutung kommt der interdisziplinären Zusammenarbeit in den frühen Phasen der Unterstützung zu.
Sonderpädagogische Förderung in gemeinsamer Erziehung/Unterricht
Die Bildung findet an Regelschulen mit, oder mit der Unterstützung und praktischen Hilfe, einer Fachlehrkraft oder anderer Fachleute oder in einigen Fällen eines Sozialarbeiters statt. Sonderpädagogische Unterstützung wird innerhalb des Klassenzimmers, während des Klassenunterrichts und bei Bedarf außerhalb des Unterrichts erbracht. Die Unterstützung kann je nach individueller, organisatorischer, persönlicher oder institutioneller Situation teil- oder ganztägig erfolgen. Dies garantiert das Recht des Lernenden auf eine lokale Schule.
Sonderpädagogische Förderung in Sonderschulen
Lernende, deren sonderpädagogischer Förderbedarf nicht im Rahmen einer Regelschule gedeckt werden kann, erhalten Unterricht entweder in Förderschulen, in Berufsschulen mit besonderem Schwerpunkt auf verschiedenen Arten der sonderpädagogischen Förderung oder in vergleichbaren Einrichtungen. Gemäß der Hamburg-Vereinbarung zwischen den Ländern vom Oktober 1971 zur Harmonisierung im Schulsystem unterscheidet die Grundschulstruktur, die für alle Länder gilt, klar zwischen Regelschulen und Sonderschulen (in einigen Ländern meist Förderschulen, aber auch Sonderschulen, Förderzentren oder Schulen für Behinderte genannt).
Arten von Sonderschulen
Die Empfehlungen zur Ordnung des Sonderschulwesens (Beschluss der KMK vom 16. März 1972) listen zehn verschiedene Arten von Sonderschulen auf:
- Schulen für Blinde
- Schulen für Gehörlose
- Schulen für Sehbehinderte
- Schulen für Hörgeschädigte
- Schulen für Lernende mit geistiger Behinderung
- Schulen für Lernende mit körperlicher Behinderung
- Schulen für kranke Lernende
- Schulen für Lernende mit Lernschwierigkeiten
- Schulen für Lernende mit Sprachfehlern
- Schulen für Lernende mit Verhaltensauffälligkeiten.
Es gibt auch Einrichtungen, die einzelnen Behinderungskategorien nicht zugeordnet werden können. Einige Sonderschulen sind Ganztagsschulen, andere sind Internate.
Förderschulen müssen in der Lage sein, die erforderliche technische Ausstattung und spezielle Unterrichtsmittel bereitzustellen. Sie können Unterstützung wie Therapie, Betreuung und soziale Unterstützung von externen Organisationen erhalten. Förderschulen variieren je nach Art der sonderpädagogischen Förderung, auf die sie sich konzentrieren, und den von ihnen angebotenen Bildungsgängen. Sie unterstützen Schülerinnen und Schüler bei Entwicklungen, die zu einer möglichen Verlegung an eine Regelschule oder zu einer Ausbildung führen könnten.
Sonderpädagogische Förderung innerhalb von Sonderpädagogischen Förderzentren (Förderzentren)
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine zunehmende Anzahl sonderpädagogischer Förderzentren. Mehrere Bundesländer entwickeln Sonderschulen zu Förderzentren weiter und übertragen ihnen erweiterte Verantwortlichkeiten.
Sonderpädagogische Förderzentren als regionale oder überregionale Einrichtungen zielen darauf ab, individuelle sonderpädagogische Bedürfnisse oder eine Reihe unterschiedlicher Bedürfnisse (z. B. körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Sehen usw.) zu erfüllen und sonderpädagogische Förderung in integrativen, stationären und kooperativen Formen zu gewährleisten. Diese Förderung erfolgt so wohnortnah wie möglich und wird von Spezialisten erbracht. Innerhalb der Zuständigkeit der sonderpädagogischen Förderzentren für präventive Maßnahmen wird Unterstützung bereits vor der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs geleistet, manchmal schon im Kindergartenalter.
Die Hauptaufgabe eines Förderzentrums ist die Weiterentwicklung von Professionalität und institutioneller Organisation, insbesondere die Überprüfung von Konzepten der traditionellen Sonderschule zur Entwicklung einer kooperativen Zusammenarbeit zwischen Sonder- und Regelschulen.
Es gibt unterschiedliche Konzepte und Ziele von Förderzentren in verschiedenen Bundesländern. So hat die KMK in ihrer Empfehlung zu den Rahmenbedingungen und dem Standort der sonderpädagogischen Förderung Vorschläge zu präventiven Maßnahmen, gemeinsamer Erziehung an Regelschulen, Sonderschulen und interschulischer Kooperation gemacht.
Generell entwickeln sich Förderzentren aus den traditionellen Sonderschulen. Einige sind für einen bestimmten Bezirk oder eine Stadt zuständig (z. B. Schulen für Lernen, Verhalten, Sprache und geistige Beeinträchtigung). Andere sind für das gesamte Bundesland (z. B. Schulen für gehörlose und hörgeschädigte Lernende, für blinde und sehbehinderte Lernende oder für Lernende mit körperlichen Behinderungen oder Verhaltensauffälligkeiten) oder sogar für andere Bundesländer zuständig.
Die meisten Bundesländer sind sich einig, dass Inklusion langfristig nur dann erfolgreich sein kann, wenn sich die Förderzentren zu einer stärker integrativen Kooperation entwickeln. Dies könnte der Schlüssel zur Überwindung traditioneller Beziehungen zwischen Sonderschulen und Regelschulen sein.
Sonderpädagogik im Bereich der Berufsbildung und im Übergang ins Arbeitsleben
Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollten die Möglichkeit haben, eine formale Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu erhalten. Wo dies nicht möglich ist, sollten sie die Möglichkeit erhalten, einen Beruf zu ergreifen, der speziell für Menschen mit Behinderungen konzipiert ist, mit dem Ziel, zukünftig eine dauerhafte Integration in ein Arbeitsumfeld zu erleichtern. Wenn auch dies nicht praktikabel ist, muss die junge Person auf einen Beruf vorbereitet werden, der an ihre individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten angepasst ist und ihr ein selbstständiges Leben ermöglicht, oder auf eine Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen.
Seltener sonderpädagogischer Förderbedarf in speziellen Klassen
Gelegentlich werden spezielle sonderpädagogische Klassen in spezifischen sonderpädagogischen Fachbereichen (z. B. sozial-emotionales Verhalten) oder zur Bildungsunterstützung für Lernende mit vorübergehenden Schwierigkeiten (z. B. Krankheit) eingerichtet. Spezialisten unterrichten, betreuen und fördern diese Lerngruppen.
Kooperation mit anderen Diensten/Netzwerken
Die wichtigste kooperative Vereinbarung innerhalb des deutschen Bildungssystems ist die zwischen den 16 Bundesländern. Dies ist aufgrund der Eigenstaatlichkeit jedes Landes wichtig und notwendig.
Die KMK ist das Instrument der Kooperation der Landesregierungen im Bildungsbereich und basiert auf einer Vereinbarung zwischen den Ländern. Sie befasst sich mit überregionalen kulturpolitischen Angelegenheiten mit dem Ziel, eine gemeinsame Sichtweise und einen gemeinsamen Willen zu bilden und gemeinsame Interessen zu vertreten. Die Beschlüsse der KMK haben den Status von Empfehlungen. Es ist die politische Verpflichtung der zuständigen Ministerinnen und Minister, Empfehlungen in Gesetze umzusetzen, bis sie von den Parlamenten der 16 Länder als verbindliches Recht erlassen werden.
Die meisten Bundesländer haben Bildungsnetzwerke rund um ihre Schulsysteme in einer Kommune oder landesweit eingerichtet. Sie gewährleisten die besten
