Bildungsförderung in der DACH-Region: Chancen für Ihre berufliche Weiterentwicklung

In einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt ist Bildungsförderung ein entscheidender Faktor für den beruflichen Erfolg und die persönliche Entwicklung. Deutschland, Österreich und die Schweiz bieten vielfältige Programme zur Unterstützung beruflicher Weiterbildung an, die Arbeitnehmern, Wiedereinsteigern und Unternehmern neue Perspektiven eröffnen. Diese Förderungen zielen darauf ab, Qualifikationen zu stärken, Arbeitsplätze zu sichern und berufliche Umorientierungen zu ermöglichen. Auch wenn die Details regional variieren, wie das Beispiel Oberösterreich zeigt, sind die zugrundeliegenden Prinzipien oft ähnlich und bieten wertvolle Einblicke für alle, die ihre berufliche Entwicklung vorantreiben möchten. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten für eine berufliche förderung.

Wer wird durch Bildungsförderung unterstützt?

Die Unterstützung durch Bildungsförderung richtet sich an eine breite Palette von Personen, die in ihre berufliche Zukunft investieren möchten. Dazu gehören:

  • Arbeitnehmer/innen: Personen in einem aufrechten Arbeitsverhältnis.
  • Eltern in Karenz: Personen, die aufgrund der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben oder Kinderbetreuungsgeld beziehen und ihr Arbeitsverhältnis für mindestens sechs Monate unterbrechen.
  • Wiedereinsteiger/innen nach der Kinderkarenz: Wenn sie beim AMS (Arbeitsmarktservice) arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten und zuvor mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrochen haben.
  • Geringfügig Beschäftigte: Auch sie können von Förderprogrammen profitieren.
  • Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe Beziehende: Für sie stellt die Bildungsförderung einen Weg zur Reintegration in den Arbeitsmarkt dar.
  • Freie Dienstnehmer/innen: Selbstständige im freien Dienstverhältnis.
  • Akademiker/innen mit Einkommensgrenze: Personen mit einem akademischen Abschluss, deren monatliches Bruttoeinkommen 3.000 Euro nicht übersteigt.
  • Ein-Personen-Unternehmer/innen und Kleinunternehmer/innen: Mit maximal fünf Vollzeitäquivalenten (VZÄ) Beschäftigten. Auch hier gilt für Akademiker eine Einkommensgrenze von 3.000 Euro brutto monatlich.
    Eine solide bildung für alle ist ein Grundstein für eine florierende Gesellschaft.
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Was wird nicht gefördert und wer ist ausgeschlossen?

Um die Effizienz der Fördermittel zu gewährleisten, gibt es klare Abgrenzungen, welche Personen und Bildungsmaßnahmen nicht unterstützt werden:

  • Personen ohne vorherigen Arbeitnehmerstatus: Wer beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt ist und bisher keinen Arbeitnehmerstatus hatte.
  • Pensionisten/innen: Personen, die eine Alterspension beziehen.
  • Personen mit befristetem Hauptwohnsitz: Wer den Hauptwohnsitz nur für Studien- oder Ausbildungszwecke oder als Au-pair angemeldet hat.
  • Akademische Studien: Alle Studien und Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen, die mit einem akademischen Grad abschließen (z.B. Bachelor, Master, MBA, MSc).
  • Energetische und esoterische Aus- und Weiterbildungen.
  • Hobbykurse und Lenkerberechtigungen: Ausgenommen sind Lenkerberechtigungen der Gruppen C bis F bei direkter beruflicher Anwendung.
  • Nicht berufsspezifische Sprachkurse: Deutsch-Integrationskurse bilden hier eine Ausnahme.
  • Nebenkosten: Anreise-, Nächtigungs-, Verpflegungs-, Literaturkosten und Prüfungsgebühren werden in der Regel nicht gefördert.
  • Geringfügige Kurskosten: Kurskosten unter 150 Euro sind von der Förderung ausgeschlossen.

Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

Die Bildungsförderung konzentriert sich auf Maßnahmen, die eine direkte Relevanz für die Arbeitsplatzsicherung oder eine berufliche Umorientierung haben. Dazu gehören berufsorientierte Weiterbildungen und berufliche Umorientierungen, wobei Umschulungen im Sinne des AMS speziell definiert sind. Bei Umorientierungen muss die berufliche Anwendung innerhalb eines Jahres nach Kursabschluss nachgewiesen werden. Dies unterstreicht die Wichtigkeit der Praktikabilität und der direkten Anwendbarkeit der erworbenen Kenntnisse. Eine stiftung begabtenförderung berufliche bildung unterstützt beispielsweise gezielt Talente.

Anträge für eine Bildungsförderung müssen spätestens sechs Monate nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme oder Abschluss der Prüfung mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.

Wie hoch ist die Förderung und welche Voraussetzungen gibt es?

Die Fördermodalitäten variieren je nach Art der Weiterbildung und sind oft auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Beispielsweise galt für Oberösterreich ein maximaler Gesamtförderhöchstbetrag für den Zeitraum 2023 bis 2028.

  • Reguläre Bildungsmaßnahmen: Grundsätzlich werden 30 % der Kurskosten bis zu einer maximalen Gesamtförderhöhe von 2.200 Euro gefördert.
  • Berufsspezifische Sprachkurse und Deutsch-Integrationskurse: Hier liegt der Fördersatz ebenfalls bei 30 % der Kurskosten, jedoch bis zu einer maximalen Gesamtförderhöhe von 1.000 Euro.
  • Erhöhter Fördersatz von 40 %: Für bestimmte Qualifikationen wie Meister-, Befähigungs- und Unternehmerprüfungen (OÖ. Bonus) kann ein erhöhter Fördersatz von 40 % der Kurskosten bis zu 2.400 Euro gewährt werden.
  • Erhöhter Fördersatz von 60 %: Für spezielle Bereiche wie Kollegs für Elementar- und Sozialpädagogik sowie Grundausbildungen für Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen (OÖ. Bonus) können bis zu 60 % der Kurskosten, maximal 2.700 Euro, gefördert werden.
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Voraussetzungen für die Förderung:

  • Hauptwohnsitz: Zum Kursbeginn muss der Hauptwohnsitz in der jeweiligen Region (im Beispiel Oberösterreich) liegen.
  • Qualitätssicherung der Bildungseinrichtung: Die Bildungsmaßnahme muss an einer Einrichtung absolviert werden, die über ein anerkanntes Qualitätssiegel (z.B. Oö. Erwachsenenbildung Qualitätssiegel, Ö-Cert) verfügt oder aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen als Akademie/Schule eingerichtet ist.
  • Nachweis der Anwesenheit: Eine Anwesenheit von mindestens 75 % an der Bildungsmaßnahme muss nach deren Abschluss durch eine Teilnahmebestätigung nachgewiesen werden.
    Hier spielen auch Aspekte der sbfi anerkennung eine Rolle, insbesondere bei der Anerkennung von Bildungsabschlüssen über Ländergrenzen hinweg.

Abwicklung und Antragstellung

Die Antragstellung für Bildungsförderung erfolgt fristgerecht mittels eines spezifischen Formulars bei der zuständigen Behörde. Im Fallbeispiel Oberösterreich ist dies die Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz.

Sobald alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erhält der Antragsteller eine schriftliche Mitteilung über die Höhe der genehmigten Förderung, die dann auf das angegebene Konto überwiesen wird.

Für persönliche Beratungen stehen oft spezielle Sprechstunden zur Verfügung, wie montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr in Oberösterreich. Entsprechende Formulare sind meist online verfügbar oder können direkt bei der Förderstelle angefordert werden. Informationen über but lernförderung könnten ebenfalls relevant sein.

Fazit

Die Bildungsförderung bietet eine ausgezeichnete Möglichkeit, in die eigene berufliche Zukunft zu investieren und sich den Herausforderungen des Arbeitsmarktes zu stellen. Ob Sie eine Weiterbildung zur Arbeitsplatzsicherung anstreben oder eine berufliche Umorientierung planen – die verschiedenen Förderprogramme in der DACH-Region können Ihnen dabei helfen, Ihre Ziele zu erreichen. Informieren Sie sich über die spezifischen Angebote in Ihrer Region oder bei bundesweiten Initiativen, um die für Sie passendste Unterstützung zu finden. Nutzen Sie diese Chancen, um Ihre Kompetenzen zu erweitern und Ihre Karriere erfolgreich zu gestalten!

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