Der Auftakt des sogenannten “Jungsturm”-Prozesses vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Gera am Donnerstag hat die Dimension des behördlichen Vorgehens gegen mutmaßliche Fußball-Hooligans eindrucksvoll verdeutlicht. Mit einem erheblichen Aufwand an Telefonüberwachungen, Wohnungsdurchsuchungen und Observationen haben die Ermittler Beweise gegen die vier angeklagten Männer im Alter von 21, 26, 28 und 29 Jahren zusammengetragen. Die Angeklagten selbst verweigerten zum Prozessauftakt die Aussage zu den schwerwiegenden Vorwürfen, was die Komplexität und Brisanz des Verfahrens unterstreicht.
Die Staatsanwaltschaft Gera wirft den vier Männern eine Reihe von Straftaten vor, die das gesamte Spektrum organisierter Kriminalität im Umfeld des Fußballs abdecken: Bildung einer kriminellen Vereinigung, Raub und gefährliche Körperverletzungen. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Mitglieder des “Jungsturms” zu sein, einer Gruppierung aus dem Umfeld des Fußballclubs Rot-Weiß Erfurt. Nach Einschätzung der Ermittler handelt es sich hierbei nicht nur um gewaltbereite, sondern auch um rechtsgerichtete Fußballfans, deren Aktivitäten weit über das übliche Maß an Fanrivalität hinausgehen. Die konsequente Verfolgung solcher Strukturen ist ein klares Signal der Justiz gegen die zunehmende Organisierung von Gewalt im deutschen Fußball.
Die Anklagepunkte: Brutale Übergriffe und organisierte Schlägereien
Im Zentrum der Anklage stehen mehrere Vorfälle, die das Ausmaß der Gewaltbereitschaft offenbaren. Einer der prominentesten Vorwürfe bezieht sich auf einen massiven Übergriff im Juli 2019 am Bahnhof in Gotha. Dort sollen die Angeklagten an einer Attacke auf bis zu 150 Fußballfans des FC Carl Zeiss Jena beteiligt gewesen sein. Jena-Fans gelten traditionell als eher linksorientiert, was dem Konflikt eine zusätzliche ideologische Dimension verleihen könnte. Solche konzertierten Angriffe, die oft in Hinterhalten oder zahlenmäßiger Überlegenheit stattfinden, sind ein wiederkehrendes Muster in der Szene des Fußball-Hooliganismus.
Darüber hinaus werden den Angeklagten vorgeworfen, sich bewusst zu Schlägereien mit anderen Hooligan-Gruppen in Hessen und Brandenburg verabredet zu haben. Bei diesen Auseinandersetzungen, so führte der Staatsanwalt beim Verlesen der Anklageschrift aus, hätten die Anhänger der verschiedenen Fußballclubs gezielt aufeinander eingeschlagen und getreten. Besonders besorgniserregend sei dabei die festgestellte Brutalität: Die Angeklagten sollen immer wieder auch gegen die Köpfe ihrer Kontrahenten geschlagen und getreten haben, selbst als diese bereits wehrlos am Boden lagen. Diese Details zeichnen ein Bild von extremer Gewaltbereitschaft und einem völligen Mangel an Hemmungen.
Die Verbindungen innerhalb der gewaltbereiten deutschen Fußball-Szene sind offenbar eng und weit verzweigt. Die Ermittlungen haben gezeigt, dass sich die Angeklagten bei diesen Auseinandersetzungen mit Anhängern von Fußballvereinen aus Städten wie Essen, Babelsberg, Frankfurt und Bielefeld trafen, um gegenseitig aufeinander loszugehen. Dies deutet auf ein bundesweites Netzwerk hin, in dem sich gewaltbereite Gruppen austauschen und für gemeinsame Aktionen verabreden. Die Zerschlagung solcher Strukturen ist ein wichtiges Ziel des Staatsschutzes.
Ermittlungsaufwand und E-E-A-T-Standard der Beweisführung
Der “Jungsturm”-Prozess ist ein Paradebeispiel für den immensen Aufwand, den Ermittlungsbehörden im Kampf gegen die organisierte Kriminalität im Umfeld des Fußballs betreiben müssen. Der Ermittlungsführer der Polizei beschrieb zum Prozessauftakt detailliert, mit welchem Engagement Beamte gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft in den vergangenen Monaten Beweismittel gegen die Angeklagten sammelten. Die Qualität und Tiefe der Beweisführung, die den E-E-A-T-Standards (Expertise, Experience, Authoritativeness, Trustworthiness) der juristischen Arbeit entspricht, ist hierbei entscheidend.
Umfangreiche Durchsuchungen bei den Angeklagten und weiteren Beschuldigten waren ein wichtiger Schritt, um physische Beweismittel zu sichern. Zudem wurden Telefone abgehört, was tiefe Einblicke in die Kommunikation der Gruppe ermöglichte. Ein besonders relevanter Aspekt der Ermittlungen war das Mitlesen von Nachrichten über Messenger-Dienste, das in Zusammenarbeit der Thüringer Polizei mit dem Bundeskriminalamt erfolgte. Diese digitalen Spuren sind oft entscheidend, um die Bildung einer kriminellen Vereinigung und die Verabredung zu Straftaten nachzuweisen. Hinzu kamen verdeckte Observationen, die das Verhalten der Beschuldigten im Alltag dokumentierten und weitere Hinweise lieferten.
Ausblick auf das Verfahren und die Bedeutung für den Fußball
Die Staatsschutzkammer hat bereits fast 30 Verhandlungstage für das Verfahren angesetzt, wobei der letzte Termin Anfang März 2021 stattfinden soll. Dies unterstreicht die Komplexität des Falles und die Menge an Beweismaterial, das gesichtet und bewertet werden muss. Der Prozess wird voraussichtlich weitere Einblicke in die Strukturen, Motivationen und Netzwerke der gewaltbereiten und rechtsgerichteten Fußballszene in Deutschland geben.
Der “Jungsturm”-Prozess in Gera ist nicht nur ein Verfahren gegen einzelne Täter, sondern ein wichtiges Signal an die gesamte Hooligan-Szene und das Umfeld des organisierten Rechtsextremismus im Sport. Er zeigt, dass die Behörden bereit und in der Lage sind, mit erheblichen Ressourcen und modernsten Ermittlungsmethoden gegen solche kriminellen Strukturen vorzugehen. Für die Integrität des Fußballsports und die Sicherheit der Fans ist die konsequente juristische Aufarbeitung solcher Fälle von entscheidender Bedeutung. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Erkenntnisse das Verfahren zutage fördern und welche Urteile am Ende gesprochen werden. Wer weitere Entwicklungen dieses aufsehenerregenden Prozesses verfolgen möchte, sollte die Berichterstattung der kommenden Monate genau im Auge behalten.
