Die Sicherheit finanzieller Vorsorgeprodukte wie Lebensversicherungen ist für viele ein Grundpfeiler ihrer Zukunftsplanung. Wenn jedoch ein Versicherungsunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät, kann dies bei den Versicherten große Unsicherheit hervorrufen. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Fällen, wie der Insolvenz der FWU Life Insurance Lux S.A., entstehen für deutsche Verbraucher:innen komplexe Fragen bezüglich ihrer Ansprüche und der Zuständigkeiten. Diese Situation erfordert eine klare Orientierung und informiertes Handeln, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren. Die jüngsten Entwicklungen rund um die FWU Insolvenz betreffen zahlreiche Kund:innen in Deutschland und verdeutlichen die Notwendigkeit, sich detailliert mit den Konsequenzen auseinanderzusetzen. In solchen Fällen kann es auch hilfreich sein, sich generell über Optionen wie den Verkauf Ihrer Lebensversicherung zu informieren, auch wenn die aktuelle Situation andere Maßnahmen erfordert.
Die FWU Gruppe: Ein Überblick der Insolvenz und ihrer Ursachen
Bereits am 19. Juli 2024 musste die deutsche Muttergesellschaft der FWU Insolvenz anmelden. Nur kurze Zeit später, am selben Tag, sah sich auch die Luxemburger Tochtergesellschaft, die FWU Life Insurance Lux S.A., gezwungen zu erklären, dass sie die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapitalanforderungen nicht mehr erfüllen konnte. Dieses Tochterunternehmen ist für deutsche Versicherungsnehmer:innen besonders relevant, da es über seine deutsche Niederlassung zahlreiche fondsgebundene Lebensversicherungen vertrieben hat. Der Hauptsitz des Lebensversicherers in Luxemburg ist hierbei ein entscheidender Faktor, da er die Aufsichts- und Sicherungssysteme beeinflusst.
Die Folge der Luxemburger Ansässigkeit ist, dass nicht die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Zuständigkeit für die Überwachung des Unternehmens trägt, sondern die luxemburgische Versicherungsaufsichtsbehörde Commissariat aux Assurances (CAA). Die CAA hat angesichts der kritischen Lage frühzeitig ein Auszahlungsverbot erlassen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Versicherungsnehmer:innen, indem sie eine unkontrollierte Vermögensabflüssung verhindern und die verbleibenden Mittel sichern soll.
Warum Protektor nicht greift: Luxemburg versus Deutschland
In Deutschland existiert seit dem Jahr 2002 die Protektor Lebensversicherungs-AG. Dieses Sicherungssystem wurde ins Leben gerufen, um Versicherte im unwahrscheinlichen Falle der Insolvenz eines deutschen Lebensversicherers zu schützen. Gerät ein in Deutschland ansässiges Lebensversicherungsunternehmen in die Zahlungsunfähigkeit, übernimmt Protektor die betroffenen Verträge und führt diese im Interesse der Versicherten fort. Dies bietet deutschen Kunden eine zusätzliche Sicherheitsebene.
Da die FWU Life Insurance Lux S.A. ihren rechtlichen Sitz jedoch nicht in Deutschland, sondern in Luxemburg hat, kann die deutsche Sicherungseinrichtung Protektor in diesem spezifischen Fall nicht eingreifen. Diese Unterscheidung ist von größter Bedeutung für die betroffenen deutschen Versicherungsnehmer:innen, da sie bedeutet, dass der Schutzmechanismus, den sie möglicherweise von deutschen Anbietern kennen, hier keine Anwendung findet. Stattdessen sind die Versicherungsnehmer:innen den Sicherungsmechanismen und Prozessen des luxemburgischen Rechtssystems unterworfen, welche sich von denen in Deutschland unterscheiden können. Dies könnte bei Betroffenen die Frage aufwerfen, ob es Möglichkeiten für eine Lebensversicherung Sammelklage gibt, um gemeinsame Interessen zu verfolgen, auch wenn die Situation komplex ist.
Erste Maßnahmen und der Stand der Dinge für Betroffene
Die luxemburgische Versicherungsaufsicht CAA hat, wie bereits erwähnt, das gesamte Vermögen der Versicherungsgesellschaft vorläufig eingefroren. Für die Versicherungsnehmer:innen bedeutet dies, dass sämtliche vertraglich zugesicherten Leistungen, wie Rentenzahlungen, Kapitalauszahlungen oder Rückkaufwerte, vorerst nicht ausgezahlt werden können. Diese Schutzmaßnahmen wurden laut Auskunft der Aufsichtsbehörde ergriffen, um eine faire und gleichmäßige Behandlung aller Versicherungsnehmer:innen und Begünstigten zu gewährleisten und die Vermögenswerte für die spätere Abwicklung zu sichern.
Ein entscheidender Wendepunkt in diesem Verfahren war der 22. Januar 2025, an dem die CAA den ursprünglich angestrebten Sanierungsplan für gescheitert erklärte. Infolgedessen wurde die Liquidierung des Unternehmens beantragt. Ein weiterer wichtiger Schritt in diesem Kontext war die umgehende Aussetzung des Einzugs von Versicherungsprämien. Das bedeutet, dass die FWU Life Insurance Lux S.A. ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Prämien von ihren Versicherungsnehmern mehr einziehen darf. Diese Entwicklung ist eine Entlastung für viele, da sie keine weiteren Zahlungen leisten müssen, während die Zukunft ihrer Policen ungewiss ist. Die Möglichkeit, Gebühren bei Ihrer Lebensversicherung zurückzufordern, ist in solchen Fällen oft eine Überlegung wert, aber die aktuelle Insolvenzlage erfordert primär das Befolgen der offiziellen Anweisungen.
Unklar bleibt bis dato, wie sich diese Entwicklungen auf eine eventuell bestehende Höchststandsicherungsgarantie auswirken und inwieweit diese überhaupt noch Bestand hat. Für die betroffenen Versicherungsnehmer:innen heißt es in dieser Phase vor allem: abwarten. Aktuell sind keine direkten Handlungen erforderlich, die über das Einholen von Informationen hinausgehen.
Ihr Fahrplan als FWU Versicherungsnehmer: Kommunikation und Fristen
Die CAA hat inzwischen wichtige Informationen bezüglich der weiteren Schritte bekannt gegeben. Alle Versicherungsnehmer:innen der FWU Life Insurance Lux S.A. werden bis spätestens zum 31. Juli 2025 ein offizielles Schreiben des Insolvenzverwalters erhalten. Dieses Schreiben wird an die zuletzt bekannte Adresse versandt. Es ist daher unerlässlich, dass Ihre Kontaktdaten beim Versicherer aktuell sind.
Das Paket des Insolvenzverwalters soll eine bereits vorausgefüllte Forderungsanmeldung sowie ein detailliertes Informationsschreiben enthalten. Die Forderungsanmeldung ist ein zentrales Dokument, mit dem Sie Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen. Es ist absolut entscheidend, dass diese vorausgefüllte Forderungsanmeldung von den Versicherungsnehmern bis spätestens zum 31. Januar 2028 ausgefüllt und fristgerecht zurückgesandt wird. Das Versäumen dieser Frist könnte den Verlust Ihrer Ansprüche bedeuten. Während in normalen Zeiten die Option bestehen könnte, eine alte Leipziger Lebensversicherung kündigen zu können, sind die jetzigen Schritte im Insolvenzverfahren entscheidend für die Wahrung Ihrer Rechte.
Wo Sie Unterstützung und weitere Informationen finden
Angesichts der Komplexität der Situation ist es ratsam, sich bei individuellen Fragen direkt an die FWU Life Insurance Lux S.A. zu wenden. Auch Ihr Versicherungsvermittler oder Makler, über den Sie die Police abgeschlossen haben, könnte in der Lage sein, Ihnen Auskunft zu geben und Sie durch die ersten Schritte zu leiten.
Für deutsche Verbraucher:innen hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zudem ein spezielles Verbrauchertelefon unter der Rufnummer 0800 / 21 00 500 eingerichtet. Diese Hotline ist eine wichtige Anlaufstelle für betroffene Versicherungsnehmer:innen, um allgemeine Fragen zu klären und Unterstützung zu erhalten.
Aktuelle und detaillierte Informationen in englischer Sprache finden Sie in den FAQ der luxemburgischen Versicherungsaufsichtsbehörde CAA (www.caa.lu/en/consumers/insolvency-of-fwu-life-insurance-lux-s-a). Auch auf den Seiten der BaFin (www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2024/meldung_2024_07_29_FWU_AG.html) sowie auf den Informationsseiten der FWU selbst (www.forwardyou.com/de/) werden regelmäßig Updates zur Insolvenz bereitgestellt. Für jene, die auch Informationen zur österreichischen Tochter FWU Life Insurance Austria AG suchen, bietet die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) entsprechende Auskünfte. Bei Fragen rund um die Auszahlung Ihrer Bayern Versicherung Lebensversicherung oder ähnlichen Themen außerhalb dieses spezifischen Insolvenzfalles stehen ebenfalls spezialisierte Anlaufstellen zur Verfügung.
Fazit: Informiert bleiben und Fristen beachten
Die Insolvenz der FWU Life Insurance Lux S.A. ist ein komplexer Fall, der aufgrund seiner grenzüberschreitenden Natur besondere Herausforderungen für deutsche Versicherungsnehmer:innen mit sich bringt. Da das deutsche Sicherungssystem Protektor nicht greift und die Aufsicht in Luxemburg liegt, ist es von entscheidender Bedeutung, die Kommunikationen der luxemburgischen Behörden und des Insolvenzverwalters genau zu verfolgen.
Die wichtigste Empfehlung lautet: Bleiben Sie informiert, überprüfen Sie Ihre Posteingänge sorgfältig und halten Sie die Fristen für die Einreichung der Forderungsanmeldung unbedingt ein. Nutzen Sie die von der BaFin und der CAA bereitgestellten Informationsquellen und zögern Sie nicht, bei Unklarheiten professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, sei es von Ihrem Vermittler oder unabhängigen Experten. Ein proaktives Vorgehen in dieser Wartezeit ist der Schlüssel zur Wahrung Ihrer Rechte und Ansprüche in diesem schwierigen Verfahren.
