Die Über-Kreuz-Versicherung: Eine smarte Lösung für unverheiratete Paare und Steuervorteile

In Deutschland entscheiden sich immer mehr Paare bewusst gegen die Ehe. Während dies in vielen Lebensbereichen mehr Freiheit bedeutet, gibt es doch Situationen, in denen der fehlende Trauschein finanzielle Nachteile mit sich bringen kann. Ein besonders kritischer Punkt ist die Absicherung im Todesfall eines Partners, insbesondere wenn es um die Risikolebensversicherung und die damit verbundene Erbschaftsteuer geht. Hier bietet die Über-Kreuz-Versicherung eine oft übersehene, aber äußerst effektive Lösung, um hohe Steuerlasten zu vermeiden.

Traditionelle Risikolebensversicherungen sind primär auf verheiratete Paare zugeschnitten, die im Erbschaftsteuerrecht deutlich privilegierter sind. Stirbt ein Partner und hinterlässt dem anderen die Versicherungssumme, fällt bei unverheirateten Lebensgemeinschaften schnell der hohe Freibetrag von nur 20.000 Euro ins Gewicht. Alles, was darüber hinausgeht, muss versteuert werden – und das können bei den üblichen Versicherungssummen schnell Zehntausende Euro sein. Für Ehepartner hingegen liegt der Freibetrag bei großzügigen 500.000 Euro, was die meisten Fälle abdeckt und die Erbschaftsteuer hier seltener zum Thema macht.

Warum eine Risikolebensversicherung für unverheiratete Paare problematisch sein kann

Die Absicherung des Partners durch eine Risikolebensversicherung ist ein wichtiger Schritt, um finanzielle Engpässe nach einem Todesfall zu vermeiden. Gerade für unverheiratete Paare, die gemeinsam eine Immobilie besitzen oder Kinder haben, kann der Verlust des Hauptverdieners existenzbedrohend sein. Doch die gut gemeinte Vorsorge kann eine unerwartete Steuerfalle bergen.

Im deutschen Erbschaftsteuergesetz sind unverheiratete Paare in die ungünstigste Steuerklasse III eingestuft. Dies bedeutet, dass sie einen sehr niedrigen Freibetrag von lediglich 20.000 Euro nutzen können. Übersteigt die ausgezahlte Versicherungssumme diesen Betrag, was in den allermeisten Fällen der Fall ist, fallen auf den Differenzbetrag zwischen 30 und 50 Prozent Erbschaftsteuer an. Eine Auszahlung von 100.000 Euro würde beispielsweise bedeuten, dass 80.000 Euro mit mindestens 30% versteuert werden müssten, was eine Steuerlast von 24.000 Euro bedeuten würde. Diese erheblichen Kosten schmälern die eigentliche Absicht der Versicherung drastisch. Das Dilemma der „normalen“ Risikolebensversicherung ist also offensichtlich: Sie sichert zwar finanziell ab, aber ein großer Teil der Summe geht an das Finanzamt.

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Die Über-Kreuz-Versicherung: Eine smarte Lösung zur Steuerersparnis

Die Über-Kreuz-Versicherung umgeht diese steuerliche Problematik auf intelligente Weise. Anstatt dass jeder Partner eine Versicherung auf das eigene Leben abschließt und den anderen als Begünstigten einsetzt, werden zwei separate Verträge so gestaltet, dass jeder Partner Versicherungsnehmer und Beitragszahler des Vertrages des anderen ist. Kurz gesagt: Partner A versichert das Leben von Partner B und umgekehrt.

Stellen wir uns das Beispiel von Ben und Jana vor, einem unverheirateten Paar. Jana schließt einen Vertrag auf Bens Leben ab, bei dem sie selbst als Versicherungsnehmerin und Begünstigte eingetragen ist und die Beiträge zahlt. Gleichzeitig schließt Ben einen separaten Vertrag auf Janas Leben ab, bei dem er Versicherungsnehmer und Begünstigter ist und die Beiträge zahlt. Stirbt nun beispielsweise Jana, erhält Ben die Versicherungssumme aus seinem eigenen Vertrag – dem Vertrag, den er auf Janas Leben abgeschlossen hat. Da er das Geld aus einem Vertrag erhält, der ihm ohnehin gehört, fällt keine Erbschaftsteuer an. Es handelt sich hierbei nicht um eine Erbschaft im Sinne des Gesetzes, sondern um eine Leistung aus einem eigenen Vertrag.

Dieser entscheidende Steuervorteil kann für unverheiratete Paare Zehntausende Euro an Erbschaftsteuer einsparen, die andernfalls anfallen würden. Die Konstruktion ist dabei rechtlich anerkannt und bietet eine hervorragende Möglichkeit, die finanzielle Absicherung optimal zu gestalten.

Für die Wirksamkeit der Über-Kreuz-Konstruktion ist es entscheidend, dass jeder Partner die Beiträge für den jeweils anderen Vertrag von einem eigenen, separaten Konto zahlt. Eine Zahlung von einem gemeinsamen Girokonto oder die gegenseitige Übernahme der Beiträge vom selben Konto würde die Konstruktion gefährden, da dies als indirekte Schenkung gewertet werden könnte, was wiederum steuerliche Konsequenzen hätte. Die separate Beitragszahlung von eigenen Konten untermauert die Eigenständigkeit der Verträge und die Rolle jedes Partners als Versicherungsnehmer des jeweils anderen Lebens. Sie möchten mehr über die Details erfahren? Informieren Sie sich über die über kreuz risikolebensversicherung für umfassende Informationen.

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Wer profitiert noch von einer Über-Kreuz-Versicherung?

Obwohl die Über-Kreuz-Versicherung primär für unverheiratete Paare konzipiert wurde, kann sie auch für Ehepaare von Interesse sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn das gemeinsame Vermögen und die Versicherungssumme zusammen den Freibetrag von 500.000 Euro übersteigen würden. In solchen Fällen kann die Über-Kreuz-Konstruktion ebenfalls helfen, die Erbschaftsteuerlast zu minimieren und so einen größeren Teil des Erbes für die Hinterbliebenen zu sichern. Es lohnt sich also, auch als Ehepaar die eigene Situation genau zu prüfen und gegebenenfalls diese Option in Betracht zu ziehen, um Steuern zu sparen.

Der Haken bei Trennung: Nachteile der Über-Kreuz-Konstruktion

Trotz der erheblichen Steuervorteile birgt die Über-Kreuz-Versicherung einen wichtigen Nachteil, der vor Vertragsabschluss bedacht werden sollte: Was passiert im Falle einer Trennung des Paares? Die ursprüngliche Absicht der Absicherung des Partners fällt weg, und die bestehende Vertragskonstruktion muss geändert werden. Möchten Sie sich genauer über die lebensversicherung über kreuz nachteile informieren?

Im Trennungsfall soll in der Regel nicht mehr der Ex-Partner die Auszahlung der Versicherung erhalten, sondern vielleicht die eigenen Kinder oder ein neuer Lebensgefährte. Um dies zu gewährleisten, muss die komplexe Über-Kreuz-Konstruktion aufgelöst und in “normale” Risikolebensversicherungen umgewandelt werden. Dies geschieht durch ein “Tauschgeschäft”: Jeder Partner übernimmt den Vertrag, in dem er selbst die versicherte Person ist. Das bedeutet, Partner A wird Versicherungsnehmer des Vertrages, den er ursprünglich auf sein eigenes Leben abgeschlossen hatte (und Partner B wiederum auf das Leben von Partner A). Nach dem Tausch zahlt jeder wieder die Beiträge für den Vertrag, der sein eigenes Leben versichert, und kann den Begünstigten frei wählen.

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Der Haken dabei: Dieses Tauschgeschäft funktioniert nur mit der Zustimmung beider Partner. Verweigert ein Partner die Mitwirkung, kann die Konstruktion nicht ohne Weiteres geändert werden, und die Absicherung ist unter Umständen nicht mehr im Sinne des ursprünglichen Versicherungsnehmers. Um solche Komplikationen zu vermeiden, ist es ratsam, frühzeitig über die potenziellen Folgen einer Trennung zu sprechen und idealerweise eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Suchen Sie eine umfassende überkreuzversicherung? Hier finden Sie weitere Details.

Fazit

Die Über-Kreuz-Versicherung stellt eine überaus attraktive Option für unverheiratete Paare dar, um die eigene finanzielle Absicherung im Todesfall eines Partners steueroptimiert zu gestalten. Durch die Vermeidung hoher Erbschaftsteuern können erhebliche Summen eingespart werden, die den Hinterbliebenen zugutekommen. Auch für Ehepaare mit hohem Vermögen kann diese Konstruktion sinnvoll sein. Es ist jedoch essenziell, sich der potenziellen Nachteile im Falle einer Trennung bewusst zu sein und proaktiv Vorkehrungen zu treffen. Eine frühzeitige, individuelle Beratung durch einen erfahrenen Finanzexperten oder Steuerberater ist unerlässlich, um die für Ihre persönliche Situation passende Lösung zu finden und alle Eventualitäten abzuwägen. Denken Sie daran, dass eine lebensversicherung sterbeversicherung viele Formen annehmen kann und eine fundierte Entscheidung für Ihre Zukunft wichtig ist.