Deutschland legt großen Wert auf Umweltschutz und Ressourcenschonung. Ein zentraler Aspekt dabei ist die korrekte Entsorgung von Altbatterien, Akkumulatoren (Akkus) und Elektroaltgeräten. Diese enthalten sowohl wertvolle Rohstoffe als auch potenziell schädliche Stoffe, weshalb sie nicht im Hausmüll landen dürfen. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, diese Altprodukte fachgerecht zu entsorgen, um eine umwelt- und ressourcenschonende Verwertung sicherzustellen.
Batterien und Akkus: Wertvolle Ressourcen und Schadstoffe
Auf vielen Batterien und Akkus finden sich chemische Symbole wie Cd (Cadmium), Hg (Quecksilber) und Pb (Blei), die auf ihren Schadstoffgehalt hinweisen. Das durchgestrichene Mülleimersymbol auf diesen Produkten bedeutet eindeutig: Nicht im Hausmüll entsorgen!
Haushaltsübliche Batterien und Akkus können in jedem OTTO-Shop sowie überall dort, wo vergleichbare Produkte verkauft werden, kostenlos zurückgegeben werden. Dies gilt marken- und typenunabhängig. Bei Hochleistungsbatterien wie denen aus Handys oder Laptops empfiehlt es sich, die Pole vor der Abgabe abzukleben, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Defekte Batterien sollten zur Schadstoffsammlung des lokalen Wertstoff- oder Recyclinghofs gebracht werden.
Weitere Informationen zur Sammlung und zum Recycling von Altbatterien finden Sie unter: www.batterie-zurueck.de.
Batterie zurück Symbol
Elektro-Altgeräte: Eine Verpflichtung zur Rückgabe
Ähnlich wie bei Batterien sind auch Elektro- und Elektronikgeräte mit dem Hinweis gekennzeichnet, dass sie nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Dies liegt daran, dass sie sowohl wertvolle Ressourcen als auch Schadstoffe enthalten.
Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Elektro-Altgeräte an einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle abzugeben. Dazu zählen insbesondere lokale Wertstoff- und Recyclinghöfe, wo diese Geräte kostenlos angenommen und einer fachgerechten Verwertung zugeführt werden. Ein Netzwerk von Sammelstellen finden Sie unter: www.take-e-back.de. Geräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm werden dort generell kostenlos und ohne Mengenbeschränkung angenommen.
Für größere Geräte (mit einer Kantenlänge über 25 cm) ist die kostenlose Annahme bei den Sammelstellen von “take-e-back” oft an den Kauf eines Neugeräts gekoppelt, der durch einen Kaufbeleg nachgewiesen werden muss. Sollte der Service während des Bestellvorgangs nicht ersichtlich sein, klärt die Kundenberatung gerne weiter auf.
Warum ist die fachgerechte Entsorgung so wichtig?
Altgeräte werden von den Sammelstellen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe weitergeleitet. Dort wird zunächst geprüft, ob eine Aufarbeitung und Wiederverwendung der Geräte möglich ist. Ist dies nicht der Fall, werden die Altgeräte fachgerecht behandelt: Schadstoffe werden sicher entfernt, und wertvolle Ressourcen werden zurückgewonnen. Dieser Prozess schont die Umwelt und schont die zunehmend knapper werdenden Rohstoffe.
Kostenlose Abholung von Altgeräten bei Neukauf
Beim Kauf von Neugeräten bestimmter Kategorien (Wärmeüberträger, Geräte mit großen Bildschirmen, Großgeräte) besteht ein gesetzlicher Anspruch auf kostenlose Abholung eines gleichartigen Altgeräts bei Lieferung des Neugeräts. Dies wird in der Regel direkt im Bestellprozess abgefragt.
Abfallvermeidung hat Vorrang
Gemäß der europäischen Abfallgesetzgebung haben Maßnahmen der Abfallvermeidung stets Vorrang vor der Abfallbewirtschaftung. Bei Elektrogeräten bedeutet dies insbesondere, ihre Lebensdauer durch Reparaturen zu verlängern oder funktionstüchtige gebrauchte Geräte weiterzuverkaufen, anstatt sie sofort zu entsorgen.
Wichtige Hinweise zur Vorbereitung der Entsorgung
- Batterien und Leuchtmittel entfernen: Nicht fest verbaute Alt-Batterien, Akkus und Lampen/Leuchtmittel sollten vor der Abgabe aus den Geräten entfernt und separat entsorgt werden.
- Flüssige Betriebsstoffe: Benzinbetriebene Geräte dürfen nur nach vollständiger Entleerung des Tanks zur Entsorgung zurückgegeben werden.
- Datenlöschung: Jeder Verbraucher ist selbst dafür verantwortlich, alle personenbezogenen Daten von Elektro- und Elektronikgeräten vor der Abgabe zu löschen.
Entsorgung von Leuchtmitteln, Lampen und Leuchten
Die meisten modernen Lampen und Leuchtmittel, wie Energiesparlampen, Entladungslampen und LEDs, enthalten Schadstoffe und wertvolle Ressourcen und müssen daher ebenfalls an zugelassenen Sammelstellen kostenlos abgegeben werden.
Besonderheiten bei bestimmten Lampentypen:
- Kompaktleuchtstofflampen, Leuchtstoffröhren und Neonlampen können geringe Mengen Quecksilber enthalten. Bei Beschädigung solcher Lampen Hautkontakt vermeiden. Bruchstücke vorsichtig mit feuchtem Papier oder Pappe aufnehmen, luftdicht verpacken und zum Wertstoffhof bringen. Den Raum für ca. 30 Minuten lüften. Bruchstücke nicht aufsaugen.
- Glühlampen und Halogenlampen dürfen in den Hausmüll. Im Zweifelsfall ist die Abgabe an einer Sammelstelle die sicherste Option.
