Der Bildungsurlaub, auch bekannt als Bildungsfreistellung, ist ein wertvolles Instrument für Arbeitnehmer*innen in vielen deutschen Bundesländern, um sich gezielt weiterzubilden. Er ermöglicht eine bezahlte Freistellung von der regulären Berufstätigkeit für Kurse, die der beruflichen oder politischen Bildung dienen. Dieses Angebot trägt maßgeblich zur persönlichen und beruflichen Entwicklung bei und stärkt die demokratische Teilhabe. Die Website Finanztip.de bietet eine Fülle von Zusatzinformationen rund um das Thema Bildungsurlaub.
Was ist Bildungsurlaub und wer hat Anspruch?
Grundsätzlich haben Beschäftigte in den meisten Bundesländern einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Die genauen Bedingungen variieren jedoch von Land zu Land. In der Regel muss das Arbeitsverhältnis eine bestimmte Mindestdauer bestanden haben, oft sechs Monate oder ein Jahr. Die Freistellung erfolgt in der Regel unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts, was den Bildungsurlaub zu einer attraktiven Möglichkeit macht, sich fortzubilden, ohne finanzielle Einbußen befürchten zu müssen.
Regelungen in den Bundesländern
Die konkreten Regelungen zum Bildungsurlaub sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet. Hier ein Überblick über einige Bundesländer:
Baden-Württemberg („Bildungszeit“)
In Baden-Württemberg haben Beschäftigte Anspruch auf bis zu fünf Tage Bildungszeit pro Jahr, die unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts gewährt wird. Dies ist im Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg geregelt.
Berlin („Bildungszeit“)
Berliner Arbeitnehmer*innen und Auszubildende haben einen Rechtsanspruch auf fünf Tage Bildungszeit pro Kalenderjahr, der bereits nach sechs Monaten Beschäftigungsverhältnis in Anspruch genommen werden kann.
Brandenburg („Bildungszeit“)
Im Land Brandenburg stehen Beschäftigten zehn Tage Bildungszeit innerhalb von zwei Jahren zur Verfügung, die für politische, berufliche oder kulturelle Bildung genutzt werden können.
Bremen („Bildungszeit“)
Beschäftigte in Bremen haben Anspruch auf zehn Tage bezahlte Bildungszeit innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Hamburg („Bildungsurlaub“)
Beschäftigte in Hamburg können 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von 2 Jahren in Anspruch nehmen. Teilzeitbeschäftigte können ihren Anspruch anteilig geltend machen.
Hessen („Bildungsurlaub“)
In Hessen beträgt der Anspruch auf Bildungsurlaub fünf Tage, die innerhalb von zwei Jahren kumuliert werden können. Dies gilt für politische Bildung und berufliche Weiterbildung.
Mecklenburg-Vorpommern („Bildungsfreistellung“)
Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern haben Anspruch auf 10 Tage Bildungsfreistellung innerhalb zweier Kalenderjahre für anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen.
Niedersachsen („Bildungsurlaub“)
Arbeitnehmer*innen in Niedersachsen haben grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub pro Jahr. Eine Kumulierung ist mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Nordrhein-Westfalen („Bildungsurlaub“)
In Nordrhein-Westfalen beträgt der Anspruch auf Bildungsurlaub fünf Tage pro Jahr, wobei eine Kumulierung innerhalb von zwei Jahren möglich ist. Der DGB bietet auf seinem Portal umfassende Informationen zum Bildungsurlaub in den verschiedenen Bundesländern.
Rheinland-Pfalz („Bildungsfreistellung“)
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf 10 Tage Bildungsfreistellung innerhalb von zwei Jahren für berufliche und gesellschaftspolitische Weiterbildung.
Saarland („Bildungsfreistellung“)
Im Saarland haben Beschäftigte Anspruch auf bis zu sechs Arbeitstage Bildungsfreistellung pro Jahr für berufliche oder politische Weiterbildung, wobei ab dem dritten Tag eigene Arbeitszeit eingebracht werden muss.
Sachsen-Anhalt („Bildungsfreistellung“)
Arbeitnehmer*innen in Sachsen-Anhalt können sich für fünf Tage Bildungsfreistellung innerhalb von zwei Jahren für Weiterbildungsveranstaltungen freistellen lassen.
Schleswig-Holstein („Bildungsfreistellung-Bildungsurlaub“)
In Schleswig-Holstein haben Beschäftigte Anspruch auf fünf Tage Bildungsfreistellung, die im Folgejahr auf den doppelten Umfang übertragen werden können.
Thüringen („Bildungsfreistellung“)
Der Anspruch auf Bildungsfreistellung in Thüringen beläuft sich grundsätzlich auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr.
Welche Arten von Weiterbildungen sind anerkannt?
Die Bildungsurlaubsgesetze der Bundesländer unterscheiden in der Regel zwischen zwei Hauptkategorien von Weiterbildungsveranstaltungen:
- Politische Bildung: Kurse, die sich mit politischen Themen, gesellschaftlichen Zusammenhängen, Demokratie, Geschichte oder aktuellen politischen Fragestellungen befassen.
- Berufliche Weiterbildung: Seminare und Kurse, die auf die Verbesserung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten abzielen, sei es zur Vertiefung des aktuellen Wissens, zur Erlangung neuer Qualifikationen oder zur Vorbereitung auf neue Aufgabenbereiche.
Auch die Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten kann in einigen Bundesländern unter den Bildungsurlaub fallen.
Wichtige Hinweise für die Inanspruchnahme
- Antragstellung: Der Antrag auf Bildungsurlaub sollte rechtzeitig beim Arbeitgeber eingereicht werden, in der Regel mehrere Wochen vor Beginn der Veranstaltung.
- Anerkennung der Veranstaltung: Die Weiterbildungsveranstaltung muss von der zuständigen Stelle des jeweiligen Bundeslandes anerkannt sein. Die Suche nach anerkannten Kursen ist über die Weiterbildungsdatenbanken der Länder oder über Portale wie bildungsurlaub.de möglich.
- Kosten: Während der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fortzahlt, sind die Kosten für die Weiterbildung selbst in der Regel vom Arbeitnehmer zu tragen. Es gibt jedoch Förderprogramme, die hier unterstützen können.
Bayern und Sachsen: Keine Regelungen
Es ist wichtig zu erwähnen, dass es für die Bundesländer Bayern und Sachsen derzeit keine gesetzlichen Regelungen zum Bildungsurlaub gibt.
Der Bildungsurlaub ist eine hervorragende Gelegenheit, sich persönlich und beruflich weiterzuentwickeln. Nutzen Sie diese Chance, um Ihr Wissen zu erweitern und neue Perspektiven zu gewinnen!
