Hannoversche Risikolebensversicherung: Eine Tiefenanalyse für Ihren optimalen Schutz

Summenverlauf der Hannoverschen Risikolebensversicherung Tarife

Die Hannoversche Versicherung zählt zu den etabliertesten Anbietern von Risikolebensversicherungen (oft auch als Sterbe- oder Todesfallversicherung bezeichnet) auf dem deutschen Markt. Ihre Tarife werden häufig als besonders „gut und günstig“ beworben und sind über Online-Vergleichsportale wie Check24 schnell und scheinbar unkompliziert abzuschließen. Doch birgt der schnelle Online-Abschluss einer Hannoversche Risikoleben-Police potenzielle Fallstricke, die oft übersehen werden. In diesem ausführlichen Artikel werfen wir einen präzisen Blick auf die Risikolebensversicherung der Hannoverschen, teilen unser fundiertes Fachwissen sowie die Erfahrungen unserer Kunden und beleuchten die potenziellen Risiken, die beim Abschluss im Internet oder durch unzureichende Beratung entstehen können. Anhand konkreter Beispiele aus unserer Beratungspraxis stellen wir Ihnen unsere erprobte und unkonventionelle Vorgehensweise vor, die Ihnen und Ihren Hinterbliebenen den größtmöglichen Mehrwert bietet. Wenn Sie gerade vor der Entscheidung für eine Risikolebensversicherung stehen, ist dieser Artikel ein unverzichtbarer Leitfaden, um zahlreiche Fehler zu vermeiden und den optimalen Schutz zu finden.

1. Arten der Hannoversche Risikolebensversicherung und ihre Bedeutung

Die richtige Gestaltung Ihrer Risikolebensversicherung ist entscheidend und erfordert eine sorgfältige Abwägung Ihrer individuellen Absicherungshöhe und der passenden Laufzeit. Bei Vertragsabschluss stehen Ihnen in der Regel verschiedene Optionen zur Verfügung: Sie wählen die gewünschte Versicherungsdauer, die Höhe der Absicherung im Todesfall und legen fest, wie sich diese Summe im Laufe der Jahre entwickeln soll – ob konstant, linear fallend oder gemäß einem Tilgungsplan fallend. Die Hannoversche Versicherung bietet hierbei sechs unterschiedliche Tarifvarianten, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse ihrer Kunden zugeschnitten sind.

Summenverlauf der Hannoverschen Risikolebensversicherung TarifeSummenverlauf der Hannoverschen Risikolebensversicherung Tarife

Der wesentliche Unterschied dieser Tarife liegt im Verlauf der Versicherungssumme, dem sogenannten Summenverlauf. Hier wird zwischen einer konstanten, einer linear fallenden oder einer „nach Tilgungsplan fallenden“ Summe unterschieden. Diese drei Summenverläufe erläutern wir Ihnen im Folgenden genauer:

1.1 Konstante Versicherungssumme: Einfach und verlässlich

Diese Variante der Risikolebensversicherung ist die einfachste Form. Sie legen eine feste Versicherungssumme und eine bestimmte Laufzeit fest. Verstirbt die versicherte Person innerhalb dieser Zeit, wird die volle vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Ein Beispiel wäre eine Versicherungssumme von 400.000 € über eine Laufzeit von 20 Jahren. Tritt der Todesfall in dieser Periode ein, erhalten die Begünstigten die gesamten 400.000 €. Erfolgt kein Todesfall, gibt es weder eine Auszahlung noch eine Rückerstattung der Beiträge.

1.2 Linear fallende Versicherungssumme: Anpassung an sinkenden Bedarf

Bei der linear fallenden Versicherungssumme reduziert sich der Versicherungsschutz sukzessive über die gesamte Vertragslaufzeit. Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach dem Zeitpunkt des Todesfalls. Zum Beispiel sinkt bei einer Risikolebensversicherung über 400.000 € mit einer Laufzeit von 20 Jahren die Versicherungssumme jährlich um 20.000 €. Stirbt die versicherte Person im elften Jahr, beträgt die Auszahlung 200.000 €. Auch hier gilt: keine Auszahlung oder Beitragserstattung bei Überleben der Vertragslaufzeit.

1.3 Nach Tilgungsplan fallende Versicherungssumme: Ideal für Baufinanzierungen

Die nach Tilgungsplan fallende Versicherungssumme, auch annuitätisch fallende Versicherungssumme genannt, wird oft zur Absicherung von Immobilienfinanzierungen eingesetzt. Hierbei reduziert sich die Versicherungssumme analog zur sinkenden Restschuld eines Darlehens mit festem Zins- und Tilgungssatz. Die Versicherungssumme kann so angepasst werden, dass sie in jedem Jahr der aktuellen Restschuld des Darlehens entspricht.

Allerdings ist hier Vorsicht geboten: Da sich Tilgungs- oder Zinssätze im Laufe der Zeit ändern können, ist eine nachträgliche Anpassung der Risikolebensversicherung nicht immer einfach möglich. Für eine umfassende Absicherung Ihrer Baufinanzierung sollten Sie die Option der Risikolebensversicherung Baufinanzierung detailliert prüfen.

In unserem Artikel “Risikolebensversicherung – Welche Höhe und Laufzeit sind sinnvoll?” gehen wir detailliert auf die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten ein und geben Ihnen konkrete Beispiele und Hinweise zur sinnvollen Wahl Ihrer Versicherungshöhe und -laufzeit.

Die Hannoversche Risikoleben Tarife bieten zudem die Wahl zwischen einer konstanten und einer risikoadäquaten Beitragszahlungsart, wie im Schaubild oben rechts zu erkennen ist.

Summenverlauf der Hannoverschen Risikolebensversicherung TarifeSummenverlauf der Hannoverschen Risikolebensversicherung Tarife

Der Unterschied zwischen der konstanten und der risikoadäquaten Beitragszahlungsart ist leicht erklärt: Bei der konstanten Variante zahlen Sie über die gesamte Vertragsdauer einen gleichbleibenden monatlichen oder jährlichen Beitrag. Die risikoadäquate Beitragszahlungsart sieht dagegen in den Anfangsjahren meist geringere Beiträge vor, die im weiteren Verlauf ansteigen und zum Vertragsende wieder sinken.

Ein Beispiel der Hannoverschen Versicherung zeigt die Beitragsentwicklung dieser Variante über 20 Jahre:

Beiträge und Kosten der Hannoverschen RisikolebensversicherungBeiträge und Kosten der Hannoverschen Risikolebensversicherung

Im Schaubild sehen Sie auf der rechten Seite den Brutto- und Nettozahlbeitrag. Der Nettozahlbeitrag ist der tatsächlich zu zahlende monatliche Betrag, der durch die erzielten Gewinne der Versicherung reduziert wird, an denen Sie als Versicherungsnehmer partizipieren. Bei der konstanten Beitragszahlungsart sind die Beiträge anfänglich etwas höher, bleiben aber über die gesamte Laufzeit gleich. Unsere Erfahrung zeigt, dass die meisten unserer Kunden die konstante Beitragszahlungsart bevorzugen.

Neben diesen grundlegenden Arten der Risikolebensversicherung gibt es noch verschiedene Tarifvarianten, die wir im nächsten Abschnitt detailliert erklären.

2. Tarifvarianten und Zusatzleistungen der Hannoverschen

Die Hannoversche Risikoleben bietet Ihnen je nach individuellem Bedarf die Wahl zwischen drei unterschiedlichen Tarifvarianten:

  • Basis-Tarif
  • Plus-Tarif
  • Exklusiv-Tarif

Die folgende Grafik veranschaulicht die Leistungsbausteine, die in den jeweiligen Tarifen enthalten sind:

Leistungsübersicht der Hannoverschen Risikolebensversicherung Tarife Basis, Plus, ExklusivLeistungsübersicht der Hannoverschen Risikolebensversicherung Tarife Basis, Plus, Exklusiv

Der Hauptunterschied zwischen den Tarifen liegt in den zusätzlichen Leistungen (linke Spalte), die im Plus- und Exklusiv-Tarif enthalten sind und deren Sinnhaftigkeit variieren kann. Der Basistarif ist der günstigste, während der Exklusiv-Tarif die umfangreichsten Leistungen und somit den höchsten Preis aufweist. Die genauen Preisunterschiede werden wir später im Artikel genauer beleuchten.

Im folgenden Abschnitt werden wir drei zentrale Leistungsbausteine genauer analysieren, die bei vielen unserer Interessenten besonders gefragt sind.

Wichtiger Hinweis: Die Wahl des richtigen Tarifs hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Eine pauschale Empfehlung, wie sie beispielsweise im Testbericht von Stiftung Warentest zur besten Risikolebensversicherung Stiftung Warentest ausgesprochen wird, halten wir für wenig zielführend. Es ist essenziell, dass Sie selbst entscheiden, ob der Basistarif ausreicht oder ob der Plus- oder Exklusiv-Tarif die bessere Wahl für Sie darstellt.

3. Detaillierte Betrachtung der Tarifleistungen (Basis, Plus, Exklusiv)

In diesem Abschnitt geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die spezifischen Leistungen und Vorteile der verschiedenen Tarifvarianten der Hannoversche Risikoleben. Wir konzentrieren uns dabei auf die Variante der konstanten (gleichbleibenden) Versicherungssumme, da dies die am häufigsten nachgefragte Absicherungsform ist.

Wie der folgenden Übersicht zu entnehmen ist, haben wir uns gezielt Leistungsbausteine herausgesucht, die gegen einen Mehrbeitrag im Plus- bzw. Exklusiv-Tarif enthalten sind und von vielen unserer Kunden als besonders relevant erachtet werden.

Leistungsübersicht ausgewählter Bausteine Hannoversche RisikolebensversicherungLeistungsübersicht ausgewählter Bausteine Hannoversche Risikolebensversicherung

Die drei Punkte, die wir näher beleuchten möchten, sind:

  1. Nachversicherungsgarantie
  2. Verlängerungsoption
  3. Extra-Sofortleistung bei Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krebs

Beginnen wir mit der sogenannten Nachversicherungsgarantie.

3.1 Nachversicherungsgarantie – Flexibilität bei steigendem Bedarf

Die ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie ist eine wertvolle Option, die es Ihnen ermöglicht, den Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen, Fristen und Summengrenzen während der Vertragslaufzeit zu erhöhen – und das ohne eine erneute Risikoprüfung. Diese Flexibilität ist besonders wichtig, da sich Lebensumstände ändern können und der Absicherungsbedarf steigt.

Wie der Name schon sagt, erfordert die ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie bestimmte Ereignisse, um genutzt werden zu können. Sie ist ausschließlich in den Tarifen Plus und Exklusiv enthalten.

Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie der Hannoverschen RisikolebensversicherungEreignisabhängige Nachversicherungsgarantie der Hannoverschen Risikolebensversicherung

Die oben aufgeführten Beispiele sind nicht abschließend. Entscheidend für die Erhöhung ist die bei Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungssumme, bzw. bei Tarifen mit linear fallender oder nach Tilgungsplan fallender Versicherungssumme (T3, T4, T7 und T8) die aktuelle Versicherungssumme.

Für diese Erhöhung gelten spezifische Voraussetzungen:

  • Die Versicherungssumme muss um mindestens 5.000 € erhöht werden.
  • Die Erhöhung darf höchstens 50.000 € betragen.
  • Die Gesamtversicherungssumme des Vertrages darf durch diese Erhöhung 500.000 € nicht überschreiten.

Zusätzlich zur ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie besteht in allen Tarifen (Basis, Plus, Exklusiv) die Möglichkeit einer ereignisunabhängigen Erhöhung innerhalb der ersten drei Jahre nach Vertragsbeginn. Diese Anpassung kann einmalig zum nächsten Jahrestag des Versicherungsbeginns vorgenommen werden und erlaubt eine Erhöhung der Versicherungssumme um bis zu 20 % ohne erneute Risikoprüfung.

3.2 Verlängerungsoption – Sicherheit für die Zukunft

Die Verlängerungsoption, die im Plus- und Exklusiv-Tarif enthalten ist, ermöglicht es Ihnen, Ihren bestehenden Versicherungsschutz um bis zu 15 Jahre zu verlängern, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Dies erweist sich oft als besonders sinnvoller Leistungsbaustein, insbesondere wenn die ursprüngliche Vertragslaufzeit vor vielen Jahren zu kurz gewählt wurde.

Wir erhalten regelmäßig Anfragen von Interessenten, deren Hannoversche Risikoleben-Verträge mit einer zu kurzen Laufzeit abgeschlossen wurden und die nun nicht ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängert werden können.

Anfrage zur Online-Abschließung einer RisikolebensversicherungAnfrage zur Online-Abschließung einer Risikolebensversicherung

Grundsätzlich empfehlen wir, eine konstante Versicherungssumme mit einer etwas längeren Laufzeit zu wählen. Auch wenn man in jungen Jahren noch keine Risiken absichern möchte, die noch nicht eingetreten sind: Im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung ist der spätere Abschluss einer Risikolebensversicherung oft nur noch erschwert möglich oder mit höheren Prämien verbunden.

In unserem Blogbeitrag „Risikolebensversicherung konstante oder fallende Versicherungssumme?“ haben wir dieses Thema detailliert behandelt.

Verlängerungsoption der Hannoverschen RisikolebensversicherungVerlängerungsoption der Hannoverschen Risikolebensversicherung

Das Schaubild, das wir bereits im Abschnitt zur Nachversicherungsgarantie geteilt haben, zeigt unter der Verlängerungsoption die “Möglichkeit, den Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung um bis zu 15 Jahre zu verlängern”. Diese Option ist im Basistarif nicht enthalten, sondern nur im Plus- und Exklusiv-Tarif.

Wenn Sie die Verlängerungsoption als sinnvoll erachten, sollten Sie jedoch einige Bedingungen beachten, da der Prozess nicht ganz so unkompliziert ist, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag:

  • Eine Verlängerung kann bis zu 3 Jahre vor Ablauf des bestehenden Versicherungsvertrags erfolgen.
  • Sie ist zulässig, solange die versicherte Person das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.
  • Die Verlängerung darf höchstens das Doppelte der bisherigen Vertragslaufzeit betragen.
  • Sie ist einmalig für den Ursprungsvertrag möglich.
  • Gilt nur für Verträge mit laufender Beitragszahlung.
Weiterlesen >>  Risikolebensversicherung Stiftung Warentest: Was Sie wirklich wissen müssen!

Unabhängig vom Alter der versicherten Person oder der versicherten Personen ist eine Verlängerung in den ersten 5 Vertragsjahren möglich.

Zusätzlich unterliegt eine Verlängerung den folgenden Bedingungen:

  • Die versicherte Person darf zum Zeitpunkt der Verlängerung keinen Anspruch auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit oder Minderung der Erwerbsfähigkeit geltend gemacht haben.
  • Das Endalter der versicherten Person oder der älteren versicherten Person darf nach der Verlängerung das 75. Lebensjahr nicht überschreiten.
  • Die Gesamtdauer inklusive Verlängerung darf 45 Jahre nicht überschreiten.

Zugegeben, es sind viele Punkte, die hier beachtet und eingehalten werden müssen, damit die Verlängerungsoption greift. Aus diesem Grund empfehlen wir, die Hannoversche Risikoleben-Versicherung immer von vornherein mit einer etwas längeren Laufzeit und einer höheren Versicherungssumme abzuschließen.

Kommen wir nun zu den letzten beiden Punkten, die wir im folgenden Abschnitt zusammengefasst haben.

3.3 Extra-Sofortleistung bei Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall

Das folgende Schaubild zeigt, dass der Exklusiv-Tarif den Baustein “Extra-Sofortleistung” enthält. Bei einer Diagnose von Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall erhält die versicherte Person eine Sofortleistung in Höhe von 10 % der Versicherungssumme.

Hannoversche Risikolebensversicherung Extra-Sofortleistung bei schwerwiegenden KrankheitenHannoversche Risikolebensversicherung Extra-Sofortleistung bei schwerwiegenden Krankheiten

Dies ist unserer Meinung nach eine sehr sinnvolle Ergänzung im Vertrag einer Risikolebensversicherung. Insbesondere bei einer Krebsdiagnose, wenn alternative Heilverfahren in Betracht gezogen werden, sind die damit verbundenen Kosten in der Regel selbst zu tragen. Auch eine Behandlung im Ausland wäre denkbar, wenn eine geeignete Behandlungsmethode in Deutschland nicht verfügbar ist. Solche Optionen stehen einem meist nur zur Verfügung, wenn die notwendigen finanziellen Mittel vorhanden sind. Obwohl die Absicherung der Hinterbliebenen an erster Stelle stehen sollte, bewerten wir die Extra-Sofortleistung im Krankheitsfall als positiv und potenziell lebensnotwendig für einige unserer Kunden.

Hinweis: Die Extra-Sofortleistung kann während der Vertragslaufzeit höchstens zweimal ausgezahlt werden. Stirbt die versicherte Person innerhalb von 28 Tagen nach der Diagnose einer entsprechend versicherten Krankheit im Sinne der Bedingungen der Hannoverschen, so wird nur die Todesfallleistung, nicht aber die Sofortleistung gezahlt. Ansonsten wird die Auszahlung der Extra-Sofortleistung nicht auf die Todesfallleistung angerechnet.

Eine detaillierte Aufstellung aller Leistungsbausteine finden Sie unter dem folgenden Link (Stand 12/2023): Leistungsbausteine Hannoversche Risikolebensversicherung

4. Kostenunterschiede der Tarifvarianten der Hannoverschen Risikoleben

Nachdem wir uns eingehend mit den verschiedenen Tarifvarianten und Vertragskonstellationen der Hannoversche Risikoleben auseinandergesetzt haben, möchten wir Ihnen nun einen Überblick über die preisliche Einordnung der einzelnen Tarife geben. Dafür haben wir drei unterschiedliche Beispielpersonen kalkuliert, wobei wir in allen Fällen von einer konstanten Versicherungssumme ausgegangen sind.

Die Beitragshöhe variiert je nach Versicherungssumme, Vertragslaufzeit, Alter der versicherten Person und der beruflichen Tätigkeit. Die dargestellten Schaubilder zeigen jeweils die monatlichen Zahlbeiträge für den Basis-, Plus- und Exklusiv-Tarif.

Wichtiger Hinweis: In den nachfolgenden Schaubildern wird jeweils ein monatlicher Zahlbeitrag hervorgehoben. Darunter finden Sie den entsprechenden Tarifbeitrag. Der Zahlbeitrag, auch als Nettobeitrag bezeichnet, stellt den effektiv zu entrichtenden monatlichen Betrag dar. Dieser fällt niedriger aus als der Tarifbeitrag (auch Bruttobeitrag genannt), da Sie als Versicherungsnehmer durch die erzielten Gewinne der Versicherung partizipieren und sich der Beitrag dadurch reduziert.

Kommen wir nun zu unserer ersten Beispielkalkulation:

4.1 Informatiker (geboren 1993): 400.000 € Versicherungssumme, 30 Jahre Laufzeit

Kostenbeispiel Hannoversche Risikolebensversicherung für einen InformatikerKostenbeispiel Hannoversche Risikolebensversicherung für einen Informatiker

Dieser Informatiker müsste im Basistarif monatlich 20,68 €, im Plus-Tarif 27,79 € und im Exklusiv-Tarif 43,27 € zahlen, um eine konstante Versicherungssumme von 400.000 € über 30 Jahre abzusichern. Schauen wir uns eine weitere Konstellation für einen Maschinenbauingenieur an.

4.2 Maschinenbauingenieur (geboren 1993): 500.000 € Versicherungssumme, 25 Jahre Laufzeit

Kostenbeispiel Hannoversche Risikolebensversicherung für einen MaschinenbauingenieurKostenbeispiel Hannoversche Risikolebensversicherung für einen Maschinenbauingenieur

4.3 Projektmanager (geboren 1988): 500.000 € Versicherungssumme, 30 Jahre Laufzeit

Kostenbeispiel Hannoversche Risikolebensversicherung für einen ProjektmanagerKostenbeispiel Hannoversche Risikolebensversicherung für einen Projektmanager

An diesen drei Beispielen erkennen Sie, dass die Preisunterschiede nicht unerheblich sind. Jeder sollte individuell entscheiden, welcher Tarif am besten zu seinen Bedürfnissen und denen seiner Hinterbliebenen passt.

Wichtiger Hinweis: Auch wenn Sie nach diesem Tarifüberblick der Hannoverschen möglicherweise Ihre ideale Tarifkonstellation gefunden zu haben glauben, gibt es eine Vielzahl von weiteren Punkten, die Sie beim Abschluss einer so wichtigen Versicherung unbedingt berücksichtigen sollten. Dies gilt insbesondere, wenn Sie eine Risikolebensversicherung eigenständig im Internet oder über ein Vergleichsportal abschließen möchten. Beginnen wir hierfür mit dem Fundament jeder Risikolebensversicherung: den Gesundheitsfragen.

5. Die Gesundheitsfragen der Hannoversche Risikoleben: Das Fundament Ihrer Absicherung

Wenn Sie bereits einige unserer Blogbeiträge gelesen haben, wissen Sie, dass wir bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen einen sehr detaillierten und oft als unkonventionell empfundenen Weg einschlagen. Der Grund dafür ist, dass wir die Gesundheitsfragen und deren wahrheitsgemäße sowie vollständige Beantwortung als das absolute Fundament einer jeden Risikolebensversicherung betrachten. Neben der sorgfältigen Beantwortung legen wir besonderen Wert auf die Qualität der gestellten Fragen selbst, da verschiedene Anbieter hier unterschiedliche Formulierungen verwenden, und der Teufel oft im Detail steckt. Im weiteren Verlauf dieses Beitrags geben wir Ihnen einen präzisen Einblick in unsere Arbeitsweise und zeigen auf, wie wir gemeinsam mit unseren Kunden den Prozess der Beantwortung der Gesundheitsfragen und die damit verbundene anonyme Risikovoranfrage gestalten.

Nun zu den Gesundheitsfragen der Hannoversche Risikoleben und unserer Einschätzung hinsichtlich ihrer Qualität:

Positiv hervorzuheben ist bei den Gesundheitsfragen der Hannoverschen, dass explizit nach Arztbesuchen (einschließlich Heilpraktiker oder Therapeuten) in den letzten fünf Jahren gefragt wird und ob während dieser Besuche Beratungen, Behandlungen oder Untersuchungen stattgefunden haben.

Gesundheitsfragen der Hannoverschen Risikolebensversicherung: ArztbesucheGesundheitsfragen der Hannoverschen Risikolebensversicherung: Arztbesuche

Die Frage 1: „Sind Sie in den letzten 5 Jahren durch Ärzte oder andere Heilbehandler, Therapeuten (also auch Psychotherapeuten und Psychologen) untersucht, beraten oder behandelt worden hinsichtlich:“

Diese Fragestellung ist unserer Meinung nach qualitativ als gut ausformuliert zu bewerten. Viele andere Versicherungsanbieter stellen oft sehr allgemeine Fragen zu Erkrankungen, Funktionsstörungen oder Beschwerden der letzten fünf Jahre – selbst dann, wenn keine ärztliche Behandlung in Anspruch genommen wurde. Ein solch weit gefasstes Frageformat lässt viel Raum für unterschiedliche Interpretationen und birgt im Leistungsfall erhebliche potenzielle Schwierigkeiten. Theoretisch müsste man selbst für Bagatellen wie Herzstolpern vor drei Jahren, Kopfschmerzen über eine Woche oder eine vorübergehende Gemütsverstimmung im vergangenen Winter Angaben machen, selbst wenn kein Arzt konsultiert wurde.

Dies ist bei der Hannoverschen nicht der Fall. Hier wird klar abgegrenzt, dass ein Besuch bei einem Arzt oder einer ähnlichen Fachkraft stattgefunden haben muss und dort eine Untersuchung, Beratung oder Behandlung erfolgte.

In unserem Artikel „Kritik Stiftung Finanztest RLV“ haben wir uns kritisch mit diesem und weiteren Themen auseinandergesetzt und sind zu dem Schluss gekommen, dass die Qualität der Gesundheitsfragen in der Gesamtbewertung einer Risikolebensversicherung von hoher Bedeutung ist.

Doch auch die Gesundheitsfragen der Hannoversche Risikoleben weisen einige Schwachstellen auf, die wir kurz ansprechen möchten:

Die sechste Frage, die sich auf die letzten drei Monate bezieht, birgt unserer Meinung nach Risiken bei einer wahrheitsgemäßen Beantwortung. Hier wird nach „Beschwerden“ oder „Gesundheitsstörungen“ gefragt, aufgrund derer Sie auch nicht unbedingt bei einem Arzt gewesen sein müssen.

Gesundheitsfragen der Hannoverschen Risikolebensversicherung: BeschwerdenGesundheitsfragen der Hannoverschen Risikolebensversicherung: Beschwerden

Zudem wird im Kleingedruckten nach “Abnahme der körperlichen bzw. psychischen Belastbarkeit” oder nach “Gefühlsstörungen” sowie “Lähmungen” gefragt. Es stellt sich die Frage, was genau unter „Gefühlsstörungen“ oder einer “Abnahme der körperlichen bzw. psychischen Belastbarkeit” zu verstehen ist. Hier werden Sie als Interessent faktisch zu einem Mediziner und müssen eine Eigendiagnose stellen – was wir eher als ungünstig empfinden. Ein positiver Aspekt der Hannoverschen ist jedoch der vergleichsweise kurze Abfragezeitraum von lediglich drei Monaten bei Fragen nach Beschwerden oder Störungen.

6. Nicht anzugebende Erkrankungen bei der Hannoversche Risikoleben

Gerade bei der wahrheitsgemäßen Beantwortung der Gesundheitsfragen mag sich der ein oder andere die Frage stellen, ob denn auch zwingend alle Angaben und Erkrankungen beschrieben und aufgelistet werden müssen. Die Hannoversche Versicherung hat hierfür eine hilfreiche Liste von Erkrankungen erstellt, die im Antrag nicht angegeben werden müssen.

Hannoversche Risikolebensversicherung: Nicht anzugebende ErkrankungenHannoversche Risikolebensversicherung: Nicht anzugebende Erkrankungen

Demnach müssen Kopfschmerzen, einschließlich Migräne, sowie Magen-, Darm- und Harnwegsinfektionen, die folgenlos ausgeheilt sind, und sogar Covid-Erkrankungen, die nicht länger als 3 Monate dauerten und seit mindestens 4 Wochen vollständig ohne Folgen ausgeheilt sind, nicht angegeben werden. Eine solche Auflistung der nicht anzugebenden Erkrankungen sorgt für Transparenz und spart unseren Kunden bei der Beantwortung der Fragen Zeit. Zudem erleichtert sie der Risikoabteilung auf Seiten der Versicherung die Überprüfung.

Fazit zu den Gesundheitsfragen der Hannoversche Risikoleben

Insgesamt können die Gesundheitsfragen der Hannoverschen Risikolebensversicherung als durchaus solide betrachtet werden. Obwohl einige Fragen einen gewissen Interpretationsspielraum zulassen, liegt der jeweilige Abfragezeitraum nicht allzu weit in der Vergangenheit. Die insgesamt überwiegend geschlossenen Fragestellungen sind als positiv zu bewerten.

Für einen ausführlichen Bericht über die Gesundheitsfragen sowie eine detaillierte Auflistung verweisen wir auf unseren separaten Blog-Beitrag: Gesundheitsfragen Hannoversche Risikolebensversicherung: Unsere Tipps und Erfahrungen.

Neben den „normalen“ Gesundheitsfragen bietet die Hannoversche Lebensversicherung auch vereinfachte oder verkürzte Gesundheitsfragen an.

7. Verkürzte Gesundheitsfragen bei der Hannoversche Risikoleben

Da uns Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet erreichen, stellen wir immer wieder fest, dass die üblichen Gesundheitsfragen für viele eine große Hürde darstellen. Aus diesem Grund wird oft nach Risikolebensversicherungen mit vereinfachten oder verkürzten Gesundheitsfragen Ausschau gehalten. Diese werden in der Regel im Zuge bestimmter Ereignisse oder Aktionen angeboten.

Im Falle einer Immobilien- und Praxisfinanzierung müssen bei der Hannoversche Risikoleben lediglich zwei Gesundheitsfragen beantwortet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Risikolebensversicherung der Absicherung eines Hypothekendarlehens für den Neuerwerb oder die Modernisierung einer Immobilie dient.

Dabei sind die folgenden Eckdaten einzuhalten:

  • Eintrittsalter der versicherten Person maximal 50 Jahre.
  • Versicherungssumme darf max. der Höhe des Darlehens entsprechen, jedoch maximal 850.000 € (seit 2024 deutlich erhöht, vorher 500.000 €).
  • Gilt für alle Risikolebens-Tarife, konstante oder fallende Versicherungssummen sind möglich.
  • Der Darlehensvertrag wurde innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung geschlossen.
  • Nachweis: Eine Kopie des Darlehensvertrages ist nicht mehr notwendig.
  • Zusätzlich gilt diese Regelung für:
    • Finanzierung der Modernisierung einer Immobilie.
    • Finanzierung für vermietete und/oder geschäftlich genutzte Immobilien.
    • Finanzierung einer Immobilie für nahe Angehörige (1. Grades).
    • Finanzierung einer selbstgenutzten Ferienimmobilie im Inland (ohne überwiegende Vermietung an Externe).

Sobald eine der folgenden Fragen nicht mit „Nein“ beantwortet werden kann, ist der normale Antrag mit vollständiger Gesundheitsprüfung zu verwenden.

Verkürzte Gesundheitsfragen der Hannoverschen Risikolebensversicherung für ImmobilienfinanzierungVerkürzte Gesundheitsfragen der Hannoverschen Risikolebensversicherung für Immobilienfinanzierung

Die beiden Fragen sind qualitativ gut gestellt, da sie gezielt nach Erkrankungen fragen, die in den letzten zwei Jahren festgestellt oder behandelt wurden. Diese Aktion kann eine hervorragende Gelegenheit für den Abschluss einer Risikolebensversicherung sein, insbesondere wenn Sie in der Vergangenheit bestimmte Vorerkrankungen hatten, die im regulären Antrag einen Risikozuschlag oder eine Ablehnung zur Folge hätten.

Wenn Sie sich für den verkürzten Antrag der Hannoverschen interessieren und die Fragen entsprechend mit „nein“ beantworten können, dann melden Sie sich gerne direkt bei uns unter info@gn-finanzpartner.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Weiterlesen >>  LV 1871 Sterbegeldversicherung: Finanzielle Sicherheit und Absicherung im Trauerfall

Neben dieser Aktion bietet die Hannoversche auch weitere Risikolebensversicherungen mit verkürzten Gesundheitsfragen an. Leider sind viele dieser Aktionen zeitlich oftmals begrenzt. Hier muss im Einzelfall immer genau ergründet werden, ob die entsprechende Aktion noch Bestand hat. Es sei jedoch erwähnt, dass die Hannoversche solche Aktionen gelegentlich mehrmals in Folge verlängert. Aus planungstechnischer Sicht würden wir uns wünschen, dass die Aktionen auch über einen längeren Zeitraum angeboten würden, um eine bessere Planungssicherheit zu gewährleisten.

Wenn Sie sich für diese oder weitere Aktionen (auch anderer Versicherer) mit verkürzten Gesundheitsfragen im Bereich der Risikolebensversicherung interessieren, empfehlen wir Ihnen den folgenden Artikel, der auch die folgenden Aktionen der Hannoverschen enthält:

  • Verkürzte Gesundheitsfragen bei Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Verkürzte Gesundheitsfragen für “junge Leute”

8. Patientenakte, anonyme Voranfrage und unser professionelles Vorgehen

Wir haben uns nun intensiv mit den Gesundheitsfragen und den Tarifvarianten der Hannoversche Risikoleben auseinandergesetzt. Wie versprochen möchten wir Ihnen nun einen detaillierten Einblick in unsere Beratungspraxis gewähren und aufzeigen, wie sinnvoll das Stellen einer sogenannten anonymen Risikovoranfrage über uns sein kann. Des Weiteren möchten wir die Vorteile einer eigenständigen Gesundheitserklärung verdeutlichen und die „Gefahr der Fragebögen der Hannoverschen Risikolebensversicherung“ aufzeigen.

Wichtiger Hinweis: Die nachfolgenden Abschnitte sind grundsätzlich nicht verpflichtend, aber wir möchten Ihnen die Vorteile und Gründe für unser Vorgehen erläutern, die sowohl Ihnen als Versicherungsnehmer als auch Ihren Hinterbliebenen zugutekommen.

8.1 Das Einholen der Patientenakte: Transparenz schaffen

Springen wir einen Schritt zurück und versetzen uns in die Lage, dass Sie die Gesundheitsfragen der Hannoverschen beantworten möchten. Sollten Sie sich nicht im Klaren darüber sein, welche Vorerkrankungen Sie in den vergangenen Jahren hatten, empfehlen wir in vielen Fällen das Einholen Ihrer Patientenakte. Gerne geben wir Ihnen Tipps, wie Sie an Ihre Gesundheitsdaten und Patientenakte gelangen können. Nicht selten sind in den Akten „fehlerhafte Diagnosen“ hinterlegt oder es wurden Krankheiten bei Ihnen diagnostiziert, die so nicht kommuniziert wurden.

Falls es zu Rückfragen oder Unstimmigkeiten kommen sollte, können diese bereits im Vorfeld und vor Antragsstellung bereinigt oder geklärt werden. Oftmals finden sich in den medizinischen Akten fehlerhaft abgerechnete Diagnosen, was im Leistungsfall Fragen aufwerfen könnte, warum die „Erkrankung“ bei Antragsstellung nicht angegeben wurde.

Wenn Sie unsicher sind, welche Erkrankungen Sie in den vergangenen Jahren hatten und welche Diagnosen gestellt wurden, empfehlen wir unseren Kunden dringend, ihre Patientenakte einzuholen.

Wenn Ihnen Ihre Patientenakte vorliegt oder Sie sich über Ihre Gesundheitshistorie im Klaren sind, ist ein weiterer wichtiger Schritt notwendig, der Sie näher an den Abschluss einer Risikolebensversicherung bringt: die Aufbereitung Ihrer Patientenakte und die Erstellung der eigenständigen Gesundheitserklärung.

8.2 Eigenständige Gesundheitserklärung und anonyme Voranfrage: Unser bewährtes Verfahren

Wie bereits erwähnt, bilden die Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand die Grundlage für die Risikolebensversicherung. Daher ist es entscheidend, alle abgefragten Informationen vollständig, klar und präzise aufzulisten und gegebenenfalls detailliert zu erläutern.

Unsere Vorgehensweise mag etwas aufwendiger erscheinen, bietet jedoch die Gewissheit, dass keine Erkrankungen übersehen werden. Mithilfe der Patientenakte als Gedankenstütze können Sie die sogenannte Eigenständige Gesundheitserklärung ausfüllen. Dies ist ein von uns erstelltes Dokument, in dem Sie explizit auf Ihre Vorerkrankungen der entsprechenden Abfragezeiträume eingehen. Im Folgenden sehen Sie ein Beispiel einer sehr ausführlichen und detaillierten Eigenständigen Gesundheitserklärung:

Beiblatt und eigenständige Gesundheitserklärung für die Hannoversche RisikolebensversicherungBeiblatt und eigenständige Gesundheitserklärung für die Hannoversche Risikolebensversicherung

Im Artikel “Eigenständige Gesundheitserklärung” geben wir weitere Anregungen, wie andere Kunden diese ausgefüllt haben. Im Rahmen unserer Beratungen stellen wir Ihnen die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung.

Diese detaillierte Gesundheitserklärung ermöglicht es der Risikoprüfung erheblich besser, Ihre Erkrankungen nachzuvollziehen und angemessen einzuschätzen. Wenn Sie lediglich Ihre Erkrankungen, Diagnosen oder Beschwerden ohne zusätzliche Erläuterungen an die Versicherung senden und um eine Einschätzung bitten, besteht im Zweifel eher die Gefahr, dass der Versicherungsschutz abgelehnt wird, da die Umstände nicht ausreichend bekannt sind.

Wenn Sie diese „Fleißarbeit“ erbracht haben, stellen wir eine anonyme Risikovoranfrage. Dies ist auch bei der Hannoversche Risikoleben über uns möglich.

Bei der anonymen Risikovoranfrage wird der ausgefüllte Fragebogen inklusive der eigenständigen Gesundheitserklärung anonymisiert an die Versicherungsgesellschaft gesandt. Mit diesen Angaben ermittelt die Versicherung ihr Risiko, welches sie eingeht, wenn sie Sie versichern würde. Ob die Versicherung das mögliche Risiko tragen möchte und kann, ergibt sich nach der Risikobewertung durch einen sogenannten Risikoprüfer der Versicherung. Diesen Einschätzungsprozess nennt man Risikovoranfrage.

Eine der größten Gefahren, die Sie beim Abschluss auf Vergleichsportalen im Internet begehen können, besteht darin, dass Sie einen Antrag, beispielsweise bei der Hannoverschen, mit Ihren vollständigen Daten (demnach nicht anonymisiert) auf „gut Glück“ stellen. Wenn das Votum eine Ablehnung ist, weil die Versicherung das Risiko nicht tragen will, gibt es in den meisten Fällen einen Eintrag im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer. Dieses System wird kurz HIS oder auch Wagnisdatei genannt. Alle angeschlossenen Versicherer haben für einen definierten Zeitraum Zugriff auf diese Informationen, um beispielsweise zu prüfen, ob ein Antrag unter erschwerten Bedingungen angenommen oder sogar abgelehnt wurde. Wenn Sie nun einen neuen Antrag bei einer anderen Versicherung stellen, besteht die Möglichkeit, dass diese eine Abfrage in der Wagnisdatei durchführt. Dort kann sie Informationen erhalten, ob es in der Vergangenheit bereits eine Ablehnung gegeben hat.

Wenn Sie jedoch den Weg der anonymisierten Risikovoranfrage wählen, wird kein Eintrag in die Datei gemacht. Denn wie bereits erläutert, erhalten die angefragten Versicherungsgesellschaften dabei lediglich Informationen wie Ihren Gesundheitszustand, risikorelevante Hobbys, Ihr Geburtsdatum und Ihre berufliche Eingruppierung. Dabei werden keine personenbezogenen Daten weitergegeben, was Ihre Privatsphäre schützt.

9. Die Gefahr der zusätzlichen Fragebögen der Hannoverschen Risikoleben (Beispiel Psyche)

Nehmen wir das Beispiel, dass Sie den Antrag für Ihre Hannoversche Risikoleben schnell im Internet abschließen möchten und sich die Erstellung der eigenständigen Gesundheitserklärung sparen wollen. Gerade dann, wenn Sie eine bestimmte Erkrankung lediglich angeben (beispielsweise die Diagnose Panikattacke vor drei Jahren) und keine genaueren Beschreibungen im Antrag machen, verweisen die Versicherungsgesellschaften auf ihre eigenen zusätzlichen Fragebögen. Ein Fragebogen ist immer dann notwendig, wenn die Versicherung genauere Informationen über eine bestimmte Erkrankung haben möchte, um eine fundierte Entscheidung darüber zu treffen, ob sie Sie versichert.

Die Fragebögen der Versicherungen sind in der Regel erkrankungsspezifisch. Es gibt beispielsweise einen Fragebogen, der sich auf Hauterkrankungen, einen auf Nervenkrankheiten oder auch einen, der sich auf psychische Erkrankungen bezieht. Die Palette an Fragebögen ist recht groß. Wie beschrieben, kommen die Fragebögen immer dann zum Tragen, wenn die Erkrankungen nicht genau bewertet werden können. Nun könnte man denken, dass man sich die eigenständige Gesundheitserklärung sparen kann, wenn man auch einen entsprechenden Fragebogen ausfüllen kann.

Doch das pauschale Beantworten von Fragebögen der Versicherungen ist mit gewissen Risiken verbunden. Füllen Sie beispielsweise den Fragebogen für Psyche aus, weil Sie sich vor drei Jahren wegen einer Panikattacke haben behandeln lassen, wird schnell deutlich, dass die Fragen im Vergleich zum ursprünglichen Antrag der Hannoverschen nicht mehr fünf Jahre, sondern zehn oder mehr Jahre zurückreichen.

Nicht vergessen: Auch bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen des Fragebogens gilt die wahrheitsgemäße Beantwortung der gestellten Fragen. Dieser Hinweis ist auch im jeweiligen Fragebogen deutlich gekennzeichnet und unterstreicht die vorvertragliche Anzeigepflicht.

Hannoversche Risikolebensversicherung: Vorvertragliche AnzeigepflichtHannoversche Risikolebensversicherung: Vorvertragliche Anzeigepflicht

Schauen wir uns beispielhaft einen Ausschnitt des Fragebogens „Psychosomatik/Psyche“ der Hannoverschen an:

Fragebogen Psychosomatik/Psyche der Hannoverschen RisikolebensversicherungFragebogen Psychosomatik/Psyche der Hannoverschen Risikolebensversicherung

Gleich die erste Frage zielt auf einen zeitlich unbegrenzten Abfragezeitraum zurück: „Welche psychischen Erkrankungen wurden diagnostiziert?“ Auch die weiteren, von uns im obigen Schaubild gelb markierten Fragen, beziehen sich zeitlich alle weiter zurück als die im herkömmlichen Antrag.

Zur Erinnerung sind im folgenden Schaubild noch einmal die „normalen Antragsfragen“ dargestellt, die lediglich fünf Jahre zurückreichen:

Gesundheitsfragen der Hannoverschen Risikolebensversicherung zum VergleichGesundheitsfragen der Hannoverschen Risikolebensversicherung zum Vergleich

Sollten Sie in den letzten 10 oder mehr Jahren weitere psychische Erkrankungen erlitten haben, sind auch diese anzugeben. Das Ausfüllen und Recherchieren ist mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden und erhöht das Risiko, dass Sie eine Erkrankung vergessen oder auslassen.

Aus diesem Grund empfehlen wir die eigenständige Gesundheitserklärung. Wenn Sie Ihre Erkrankungen in den entsprechenden Abfragezeiträumen sorgfältig beschreiben und ausreichend darlegen, ist in den meisten Fällen kein zusätzlicher Fragebogen der Versicherung notwendig.

Da wir pro Jahr mehrere hundert anonyme Risikovoranfragen gemeinsam mit unseren Kunden stellen, können wir aus der Praxis berichten, dass die eigenständige Gesundheitserklärung bei der Risikoabteilung der jeweiligen Versicherungen „gerne gesehen“ wird. Nicht selten führt dies dazu, dass die Bewertung eher ein positives Ergebnis mit sich zieht als eine vorschnelle Ablehnung.

Das ist unserer Meinung nach auch nachvollziehbar. Stellen wir uns vor, jemand teilt uns die Diagnose „Burn-Out Erschöpfung“ mit, und wir müssen als Risikoprüfung entscheiden, ob wir diese Person versichern. Ohne die entsprechenden Umstände der Erkrankung wäre dies nur schwer möglich, denn es stellen sich unter anderem die folgenden Fragen:

  • Wann trat die Erkrankung auf?
  • Wie lange dauerte die Erkrankung an?
  • War die betroffene Person arbeitsfähig?
  • Ist die Erkrankung ausgeheilt?
  • Was waren die potenziellen Gründe für die Erkrankung?
  • Hat die Person Medikamente eingenommen oder eine Therapie gemacht?
  • etc.

Nur mit einer entsprechenden Diagnose würden wir vermutlich zunächst „auf Nummer sicher gehen“ und keinen Schutz anbieten. Wenn man hingegen ausführlich schildert, wie der Verlauf der Erkrankung gewesen ist, dass diese folgenlos ausgeheilt ist, und dies möglicherweise noch mit ärztlichen Attesten belegt, dann sieht der Sachverhalt komplett anders aus. Im Idealfall benötigt die Risikoabteilung dann auch keinen weiteren Fragebogen.

Nun haben wir Ihnen bereits einen ausführlichen Einblick in unseren Beratungsprozess gegeben und erläutert, worin die Sinnhaftigkeit unseres Vorgehens liegt.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Betrachtung der Untersuchungsgrenzen bei der Hannoversche Risikoleben. Nicht selten möchten Personen 600.000 € oder mehr versichern – doch das ist nicht immer so einfach möglich. Zu diesem Thema nehmen wir im folgenden Kapitel Stellung.

10. Untersuchungsgrenzen und das ärztliche Zeugnis bei der Hannoverschen

Die Hannoversche Risikoleben sieht ab bestimmten Absicherungshöhen vor, dass Sie nicht mehr den normalen Antrag und dessen Gesundheitsfragen nutzen können, sondern eine „versicherungsmedizinische Risikoprüfung“ durchführen müssen. Die Grenzen sind in unterschiedlichen Versicherungssummen gestaffelt. Je höher die Summe, desto intensivere Untersuchungen sind notwendig. Bis zu einer Versicherungssumme von 650.000 € (dieses Update wurde im Januar 2024 bekanntgegeben – die Hannoversche reagiert hiermit auf die Inflation und den erhöhten Absicherungsbedarf) sind die normalen Antragsfragen auszufüllen, und es ist keine ärztliche Untersuchung erforderlich.

Untersuchungsgrenzen für die Hannoversche Risikolebensversicherung bis 650.000 EURUntersuchungsgrenzen für die Hannoversche Risikolebensversicherung bis 650.000 EUR

Ab einer Versicherungssumme von 650.001 € bis zu 1.000.000 € ist das sogenannte „Ärztliche Zeugnis“ notwendig. Darüber hinaus sind noch eine EKG-Aufnahme und bestimmte Laborwerte sowie eine Blutuntersuchung erforderlich. Auf die Details des Ärztlichen Zeugnisses kommen wir im weiteren Teil des Beitrags noch zu sprechen.

Weiterlesen >>  Risikolebensversicherung und Kredit: So sichern Sie Ihre finanzielle Zukunft ab

Untersuchungsgrenzen für die Hannoversche Risikolebensversicherung bis 1.000.000 EURUntersuchungsgrenzen für die Hannoversche Risikolebensversicherung bis 1.000.000 EUR

Ab einer Versicherungssumme von 1.000.000 € sind neben den beschriebenen Untersuchungen zusätzlich eine abdominelle Sonografie (Leber, Galle, Nieren, Pankreas) und eine kleine Lungenfunktionsprüfung (Tiffeneau-Test, 1-Sekunden-Wert) erforderlich.

Untersuchungsgrenzen für die Hannoversche Risikolebensversicherung über 1.000.000 EURUntersuchungsgrenzen für die Hannoversche Risikolebensversicherung über 1.000.000 EUR

Wie bereits zu Beginn beschrieben, kommen wir immer wieder auf die Fallstricke beim „schnellen“ Abschluss im Internet oder die Fahrlässigkeit mancher Berater zu sprechen. Man sollte sich der Risiken bewusst sein, die bei einer Versicherungssumme von mehr als 650.000 € auf einen zukommen können. Wenn Sie sich für eine Versicherungssumme von beispielsweise 800.000 € entschieden haben, sind ein Ärztliches Zeugnis, eine EKG-Aufnahme und Laborwerte notwendig. Diese Untersuchung muss von einem Internisten durchgeführt werden, und die normalen Gesundheitsfragen im Antrag sind nicht mehr erforderlich. Auch hier mag es den einen oder anderen geben, der der Meinung ist, dass man sich dadurch Arbeit spart und ein Arzt alles Notwendige ausfüllt, damit man den Schutz erhält. Doch schauen wir uns die Gesundheitsfragen des ärztlichen Zeugnisses der Hannoverschen einmal genauer an.

Auszug aus den Gesundheitsfragen des ärztlichen Zeugnisses der Hannoverschen RisikolebensversicherungAuszug aus den Gesundheitsfragen des ärztlichen Zeugnisses der Hannoverschen Risikolebensversicherung

Dies ist nur ein kurzer Auszug aus dem Fragenkatalog, doch gleich die erste Frage hat es in sich:

„Sind bei Ihren Eltern oder Geschwistern Tuberkulose, Herz- oder Kreislauferkrankungen, Zuckerkrankheit, Krebserkrankungen oder Gemütskrankheiten vorgekommen?“

Hier sind nicht nur Informationen über Ihren eigenen Gesundheitszustand erforderlich, sondern auch über den Ihrer Eltern oder Geschwister. Darüber hinaus wird nach etwaigen Gemütskrankheiten gefragt. Für uns, die besonderen Wert auf die Qualität der Gesundheitsfragen legen, stellt dies eine Fragestellung dar, die erhebliche Fallstricke birgt. Aber auch die zweite Frage sollte unserer Meinung nach mit äußerster Vorsicht behandelt werden:

„Bestanden oder bestehen bei Ihnen Krankheiten, Störungen oder Beschwerden?“

Auffällig sind der unbegrenzte Abfragezeitraum und die Frage nach Beschwerden. Sie müssen nicht einmal bei einem Arzt vorstellig gewesen sein und dennoch ALLE Ihre Beschwerden der Vergangenheit angeben – hier kann man unserer Meinung nach nur unwahrheitsgemäße Angaben machen.

Der Fragebogen enthält noch zahlreiche weitere Fragen. Wir wollten Ihnen nur anhand dieser beiden Fragestellungen aufzeigen, welche „Gefahren“ bei einer solchen Fragenkonstellation auftreten können. Darüber hinaus sind noch eine EKG-Aufnahme und bestimmte Laborwerte erforderlich. Und auch hier lauert Gefahr, denn seien wir mal ehrlich: Wie genau kennen wir im Vorfeld die Ergebnisse einer EKG-Aufnahme? Sollten bei diesen Tests untersuchungs- oder kontrollbedürftige Befunde entdeckt werden, sind diese im Antrag anzugeben und können die Versicherbarkeit gefährden.

Demnach könnten Sie auf dem Papier nach einer solchen Untersuchung durchaus „kränker“ sein als vor der Untersuchung. Ein für uns nicht zu unterschätzendes Risiko, wenn man bedenkt, wie wichtig und sinnvoll die Absicherung einer Risikolebensversicherung für die Hinterbliebenen ist. Sie unterziehen sich sozusagen einer ungewissen Untersuchung und müssen unweigerlich alle Ergebnisse an die Versicherung weitergeben.

Ganz wichtig: Sollten Sie der Meinung sein, dass man beispielsweise im Falle eines kontrollbedürftigen Befundes einfach bei einer anderen Versicherung als bei der Hannoverschen anfragen kann und die neuen Erkenntnisse nicht angeben muss, liegen Sie hier falsch. Das hängt damit zusammen, dass man auch in diesem Fall „behandelt, beraten oder untersucht“ wurde. Somit sind die Erkenntnisse bei allen weiteren Versicherungen anzugeben.

Im Zuge der ärztlichen Untersuchung besteht keine Möglichkeit, die Anfrage anonym bei der Hannoverschen Risikolebensversicherung zu stellen. Ausführlich sind wir auf diese und weitere Punkte in unserem Artikel “Gesundheitsfragen Hannoversche Risikolebensversicherung” eingegangen. Aus den oben genannten Gründen sehen wir auch den Medical Home Service der Hannoversche Risikoleben, welchen wir kurz im folgenden Abschnitt thematisieren, als etwas riskant an.

Medical Home Service der Hannoverschen – Bequemlichkeit mit Risiko

Wenn Sie eine Summe über 650.000 € bis 1.000.000 € absichern möchten und keinen Arztbesuch bei einem Internisten vornehmen möchten (oder keinen schnellen Termin erhalten), können Sie den sogenannten Medical Home Service der Hannoverschen nutzen. Die im vorherigen Kapitel beschriebenen Tests werden statt bei einem Arzt/Ärztin (Internisten) einfach bei Ihnen zuhause von einer erfahrenen Pflegefachkraft durchgeführt. In der Broschüre heißt es:

„Lassen Sie einfach eine erfahrene examinierte Fachkraft zu sich kommen, um die erforderlichen Untersuchungen für Ihre gewünschte Absicherung vorzunehmen.“

Wie im vorherigen Kapitel beschrieben, lauern aber auch hier die gleichen Gefahren hinsichtlich einer Untersuchung, der EKG-Aufnahme und den Laborwerten.

In der Leistungsbeschreibung des Medical Home Service der Hannoverschen heißt es weiter:

„Im Rahmen der versicherungsmedizinischen Untersuchung werden in der Regel folgende Werte bestimmt: HIV, Leberwerte, Nierenwerte, Herzwerte, Blutfette, rote und weiße Blutkörperchen, Blutplättchen, der Langzeitblutzuckerwert sowie die Bestandteile einer Urinprobe.“

Auch hier wieder der Hinweis: Kennen Sie Ihre Blutfett-, Nieren- oder Leberwerte? Erst nach Eingang des Ergebnisses dieser Untersuchung gibt die Hannoversche eine Rückmeldung und prüft, ob, und wenn ja, zu welchen Konditionen sie Sie annimmt. Der durchaus gut gemeinte Servicegedanke der Hannoverschen birgt unserer Meinung nach leider zu viele Risiken hinsichtlich der Versicherbarkeit.

Wenn Sie sich einen Überblick verschaffen möchten, wo die unterschiedlichen Untersuchungsgrenzen der einzelnen Versicherer liegen, dann lesen Sie sich gerne den separaten Blog-Beitrag dazu durch.

11. Wie wir hohe Versicherungssummen bei der Hannoverschen Risikoleben absichern

Wenn Sie der Ansicht sind, dass sowohl der Medical Home Service als auch das Ärztliche Zeugnis zwar sinnvolle Lösungen für die Versicherung, deren Kollektiv und den „schnellen Abschluss“ sind, Sie aber lieber im Vorfeld die “Zügel in der Hand” haben möchten, dann teilen Sie die Ansicht des Großteils unserer Interessenten.

Wir empfehlen in diesen Fällen die Aufteilung auf zwei oder mehr Verträge bei unterschiedlichen Versicherungsunternehmen. Somit umgehen wir die medizinischen Untersuchungen und das ärztliche Zeugnis, die bei hohen Absicherungssummen erforderlich wären.

Doch aus welchem Grund wird dies von den einzelnen Versicherungen akzeptiert?

Das hängt damit zusammen, dass jede Versicherung sozusagen nur auf ihr eigenes Risiko schaut. Somit ist es in Bezug auf die Untersuchungsgrenzen und der damit einhergehenden ärztlichen Untersuchung sowie den weiteren Kontrollbehandlungen für die einzelne Versicherung „egal“, ob insgesamt, bei weiteren Versicherungen, mehr als die Untersuchungsgrenze abgesichert ist.

Kurz gesagt: Bleibt man bei der einzelnen Versicherung unter den ausgewiesenen Grenzen, aber bei weiteren Versicherungen insgesamt darüber, so ist dennoch keine ärztliche Untersuchung notwendig.

Die Aufteilung auf zwei oder drei Verträge bei unterschiedlichen Risikolebensversicherern ist eher ein unkonventioneller Weg, der mit etwas mehr Aufwand verbunden ist, da das Prozedere der anonymen Voranfragen, Antragsstellung und Unterschrift nicht nur bei einem, sondern gleich bei zwei oder drei Versicherungen durchgeführt werden muss. Unserer Ansicht nach ist dieser Aufwand am Ende des Tages sinnvoll, wenn wir die potenziellen Risiken bedenken, die mit einer ärztlichen Untersuchung einhergehen.

Doch auch bei der Aufteilung auf zwei oder mehr Verträge gibt es einige Punkte zu beachten.

Es müssen beispielsweise die bereits bestehenden oder beantragten Risikolebensversicherungen und deren Absicherungshöhen angegeben werden. Ab einer bestimmten Höhe ist dann oft ein Fragebogen zur finanziellen Angemessenheit notwendig. Dies nennt sich auch die finanzielle Risikoprüfung. Im folgenden Schaubild wird deutlich, dass der „Fragebogen 169 (versichertes Interesse)“ bei der Hannoverschen ab einer Versicherungssumme von mehr als 500.000 € notwendig ist. Auch wenn die Gesundheitsfragen seit dem Update im Januar 2024 eine neue Obergrenze von 650.000 € aufweisen, ist weiterhin ab einer Versicherungssumme von 500.000 € der Fragebogen auszufüllen.

Finanzielle Angemessenheitsprüfung der Hannoverschen RisikolebensversicherungFinanzielle Angemessenheitsprüfung der Hannoverschen Risikolebensversicherung

Ab einer Absicherungshöhe von insgesamt mehr als 2.500.000 € sind Einkommensnachweise zu erbringen. Das hängt damit zusammen, dass die Versicherungssummen auch in einem gewissen Maße „angemessen“ und „bedarfsgerecht“ sein sollten.

Wichtig: Bei dieser Berechnung der Summen werden alle bestehenden Risikolebensversicherungen (auch die anderer Versicherungsgesellschaften, beispielsweise die R+V Risikolebensversicherung) hinzugerechnet.

12. Über-Kreuz-Risikolebensversicherung bei der Hannoverschen

Die Über-Kreuz-Versicherung bei einer Risikolebensversicherung bezieht sich auf eine spezielle Vertragskonstellation zwischen zwei Personen, üblicherweise Ehepartnern oder Lebenspartnern.

Bei dieser Art der Versicherung schließen beide Partner eigenständige Risikolebensversicherungen ab und sind gleichzeitig die Versicherungsnehmer und Begünstigten der Police des jeweils anderen.

Im Falle des Todes eines Partners während der Laufzeit der Versicherung erhält der überlebende Partner die vereinbarte Versicherungssumme aus der Police des verstorbenen Partners.

Der Vorteil der Über-Kreuz-Versicherung ist primär steuerlicher Natur, da bei einer gewissen Konstellation zwischen Versicherungsnehmer und versicherter Person im Leistungsfall keine Erbschaftsteuer anfällt. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Konditionen und Regelungen der Über-Kreuz-Versicherung im Versicherungsvertrag festgelegt sind und vor Vertragsabschluss sorgfältig geprüft werden sollten. Auch die Über-Kreuz-Versicherung ist bei der Hannoverschen möglich und wird von uns oft empfohlen.

Wenn Sie sich näher mit dem Thema “Über-Kreuz-Versicherung” auseinandersetzen möchten und die Vor- und Nachteile erkunden wollen, empfehlen wir Ihnen unseren entsprechenden Blogbeitrag. Neben der Risikolebensversicherung gibt es auch andere Formen der Vorsorge, wie die Lebensversicherung mit Auszahlung zu Lebzeiten, die für bestimmte Bedürfnisse interessant sein kann.

13. Unser Vorgehen: So sichern Sie sich optimal ab

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Tarife der Hannoversche Risikoleben durchaus für einen Großteil der Personen geeignet sind. Wie bei anderen Versicherungen gibt es sowohl positive Aspekte als auch potenzielle Schwächen. Neben der Auswahl des passenden Tarifs spielt auch die Qualität und die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen eine entscheidende Rolle.

Unsere Auffassung ist, dass die größte Gefahr darin besteht, dass man im Internet eine Risikolebensversicherung mit nur wenigen Klicks eigenständig abschließen kann. Wie beschrieben, können dabei Fehler von großer Tragweite entstehen.

Hier noch ein paar Beispiele, welche Probleme uns von Interessenten geschildert werden, die einen Online-Abschluss in Eigenregie vollzogen haben:

  • Die Versicherungssummen und die Laufzeit sind zu niedrig kalkuliert. Eine nachträgliche Erhöhung ist nicht immer so einfach möglich.
  • Es wurde keine Patientenakte eingeholt oder keine Eigenständige Gesundheitserklärung erstellt.
  • Die Variante der Über-Kreuz-Risikolebensversicherung wurde vergessen.
  • Nachdem der Antrag online abgeschlossen wurde, kommt die Rückmeldung der Versicherung, dass diese den Versicherungsschutz abgelehnt hat. Erneuter Hinweis: Dies muss man bei einer anderen Versicherung, wenn diese nach abgelehnten Anträgen in der Vergangenheit fragt, angeben.
  • Leistungsausschlüsse oder sogenannte Risikozuschläge werden erst im Nachgang angeboten und können nicht immer mit einer einfachen Online-Risikoprüfung ermittelt werden.

Wenn Sie diese Fehler vermeiden möchten, melden Sie sich für eine anonyme Risikovoranfrage gerne bei uns per E-Mail info@gn-finanzpartner.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Alternativen, wie beispielsweise eine Check24 Kapitallebensversicherung, bieten möglicherweise andere Produkte, die jedoch nicht immer den gleichen Schutz bieten.

Neben diesen Vorteilen bieten wir Ihnen einen unabhängigen Überblick über verschiedene Versicherungsgesellschaften. Nicht selten bieten andere Anbieter bessere Konditionen als die Risikolebensversicherung der Hannoverschen. Wir beraten Kunden im gesamten Bundesgebiet und sind dank unserer digitalen Online-Beratung optimal aufgestellt. Daher müssen Sie nicht aus unserer Region kommen, um von uns beraten zu werden. Im Folgenden zwei Beispiele, wie Anfragen uns erreichen:

Anfrage einer Risikolebensversicherung über unser FormularAnfrage einer Risikolebensversicherung über unser Formular