Die Beantwortung der Gesundheitsfragen ist der Grundpfeiler beim Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wir bei Shock Naue betrachten dies als das Fundament eines jeden Vertrages, denn eine korrekte und vollständige Angabe entscheidet im Leistungsfall über die Auszahlung der Versicherungssumme. Wenn Sie kurz vor dem Abschluss Ihrer Risikolebensversicherung stehen, sollten Sie diesen Artikel unbedingt lesen, um unser Vorgehen für einen sicheren Abschluss zu verstehen. Das Ziel ist, dass Ihre Absicherung den bestmöglichen Schutz bietet, indem Sie die Lebensversicherung Gesundheitsprüfung erfolgreich meistern.
In diesem Beitrag werfen wir einen genauen Blick auf die Gesundheitsfragen der Hannoverschen Risikolebensversicherung. Wir geben Ihnen Einblicke in unsere Beratungspraxis und zeigen Ihnen die Fallstricke auf, die bei einem Online-Abschluss lauern können. Fehlerhafte Beantwortung, das Auslassen oder Vergessen von Erkrankungen oder “Beschwerden” kann im Leistungsfall dazu führen, dass die Versicherung die Auszahlung der Versicherungssumme verweigert.
Um diesem Risiko vorzubeugen, gehen wir gemeinsam mit unseren Kunden einen bewährten Weg, der am Ende den größten Vorteil bietet: eine sichere Antragsstellung für eine Risikolebensversicherung.
Lassen Sie uns damit beginnen, einen genaueren Blick auf die Gesundheitsfragen zu werfen.
1. Die Gesundheitsfragen der Hannoverschen Lebensversicherung im Detail
Wie bereits erwähnt, müssen Sie bei Antragstellung wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrer Gesundheitshistorie machen. Dabei wird nicht nur Ihr aktueller Gesundheitszustand betrachtet, sondern auch Vorerkrankungen und Behandlungen aus den vergangenen Jahren.
Die verschiedenen Versicherungen haben jedoch unterschiedliche Abfragezeiträume und Fragenkonstellationen. Werfen wir einen Blick auf die Gesundheitsfragen, die bei der Beantwortung der Hannoverschen Risikolebensversicherung gestellt werden.
Die Gesundheitsangaben erstrecken sich bei der Hannoverschen über mehrere Seiten. Dies ist im Vergleich mit anderen Lebensversicherung Anbieter eher eine Seltenheit und hängt damit zusammen, dass unter jeder Frage weitere Erläuterungen zu den Erkrankungen gemacht werden können. Auch wenn der Ansatz der Hannoverschen plausibel erscheint, empfehlen wir unseren Kunden ein spezielles Dokument für die eigenständige Gesundheitserklärung.
Dies liegt daran, dass die Risikoprüfung der Versicherung durch dieses Dokument im Rahmen einer anonymen Voranfrage teilweise deutlich positivere Rückmeldungen bezüglich der Versicherbarkeit ausspricht. Dazu aber im weiteren Verlauf des Beitrags mehr. Positiv hervorzuheben ist bei den aufgeführten Gesundheitsfragen der Hannoverschen, dass in den vergangenen 5 Jahren konkret nach Arztbesuchen (einschließlich Heilpraktiker oder Therapeuten) gefragt wird und ob man im Zuge dessen beraten, behandelt oder untersucht wurde.
Neben den Angaben zu Herz, Kreislauf und Gefäßen müssen im weiteren Verlauf des Antrags noch die folgenden Angaben getätigt werden:
Doch bleiben wir noch bei der Qualität der gestellten Fragen und unserer Einschätzung dahingehend. Andere Anbieter fragen oft allgemein nach Erkrankungen, Funktionsstörungen oder Beschwerden in den vergangenen 5 Jahren – auch wenn man nicht einmal bei einem Arzt in Behandlung gewesen ist.
Ein solch offenes Fragekonstrukt bietet viel Interpretationsspielraum und Angriffsfläche im Leistungsfall, denn theoretisch müsste man auch das Herzstolpern vor 3 Jahren, die Kopfschmerzen, die sich über eine Woche hingezogen haben, oder die Gemütsverstimmung im vergangenen Winter angeben, selbst wenn man nicht bei einem Arzt war.
Dies ist bei der Hannoverschen nicht der Fall. Hier wird klar abgegrenzt, dass man bei einem Arzt oder Ähnlichem gewesen sein muss und dort untersucht, beraten oder behandelt wurde. Wir sind der Meinung, dass die Qualität der Gesundheitsfragen in der Gesamtbewertung einer Risikolebensversicherung hoch anzusetzen ist.
Doch auch die Gesundheitsfragen der Hannoverschen Risikolebensversicherung haben Schwachstellen, auf die wir im weiteren Verlauf zu sprechen kommen. Im Folgenden nun aber die weiteren Gesundheitsfragen der Reihe nach.
“Nehmen Sie derzeit oder nahmen Sie innerhalb der letzten 5 Jahre länger als 2 Wochen fortdauernd Medikamente ein?”
Auch diese Frage erscheint uns angemessen formuliert. Einige Anbieter erheben Informationen über kürzere Zeitabschnitte oder fragen nach der Einnahme von Medikamenten über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 4 Wochen. Dennoch ist die Fragestellung als positiv zu bewerten. Auch die folgende dritte Frage ist qualitativ hochwertig gestellt und bietet wenig Interpretationsspielraum.
Die vierte Frage hingegen ist uns etwas zu allgemein formuliert. Sie bezieht sich auf die allgemeine Durchführung von Kontroll- oder Nachsorgeuntersuchungen. Eine präzisere Formulierung könnte sich darauf konzentrieren, spezifische kontrollbedürftige Befunde oder Erkrankungen aus diesen Untersuchungen zu erfragen.
Im Gegensatz dazu ist die fünfte Frage eine Standardfrage, die auch bei der Hannoverschen gut strukturiert ist.
Die folgende sechste Fragestellung, bezogen auf die letzten 3 Monate, hat es aber in sich und wird von uns kritisch bewertet. Hier wird nach “Beschwerden” oder “Gesundheitsstörungen” gefragt, aufgrund dessen Sie auch nicht unbedingt bei einem Arzt gewesen sein müssen.
Zudem wird im Kleingedruckten nach “Abnahme der körperlichen bzw. psychischen Belastbarkeit” oder nach “Gefühlsstörungen” sowie “Lähmungen” gefragt. Es stellt sich die Frage, was “Gefühlsstörungen” oder eine “Abnahme der körperlichen bzw. psychischen Belastbarkeit” sind.
Hier werden Sie als Interessent zum Mediziner und müssen eine Eigendiagnose stellen. Eher ungünstig, wie wir finden. Was man der Hannoverschen Versicherung zugutehalten kann, ist der relativ geringe Abfragezeitraum bei der Frage nach Beschwerden oder Störungen. Lediglich drei Monate werden in beiden Fällen zurückgefragt.
Die letzte Frage bezieht sich auf die letzten 10 Jahre. Hier wird nach stationären Behandlungen gefragt. Diese Frage ist ebenfalls gut formuliert. Lediglich die Frage nach empfohlenen oder vorgesehenen Behandlungen im Krankenhaus ist eher ungünstig gestaltet. Das hängt damit zusammen, dass wir Angaben, welche erst potenziell in Zukunft eintreten (können), insgesamt eher kritisch sehen.
Insgesamt sind die Gesundheitsfragen der Hannoverschen Risikolebensversicherung weitgehend angemessen formuliert. Es gibt zwar ein paar Schwachstellen, aber überwiegend sind die Fragen qualitativ gut gestaltet.
2. Verkürzte Gesundheitsfragen bei der Hannoverschen Risikolebensversicherung
Die Hannoversche Versicherung bietet neben den “normalen” Gesundheitsfragen bei gewissen Ereignissen den Abschluss einer Lebensversicherung ohne Gesundheitsfragen an. Diese Option wird oft auch als Risikolebensversicherung mit verkürzten Gesundheitsfragen bezeichnet.
Im Zuge einer Immobilien- und Praxisfinanzierung müssen lediglich 2 Gesundheitsfragen beantwortet werden. Die Risikolebensversicherung muss der Absicherung eines Hypothekendarlehens für den Neuerwerb einer Immobilie dienen.
Dabei sind die folgenden Eckdaten einzuhalten:
- Eintrittsalter der versicherten Person maximal 45 Jahre
- Versicherungssumme darf max. der Höhe des Darlehens entsprechen, jedoch maximal 500.000 €
- Gilt für alle Risikoleben-Tarife, konstante oder fallende Versicherungssummen möglich
- Der Darlehensvertrag wurde innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung geschlossen
- Nachweis: Kopie des Darlehensvertrages
Sobald eine der folgenden Fragen nicht mit „Nein“ beantwortet werden kann, ist der normale Antrag mit vollständiger Gesundheitsprüfung zu verwenden.
Hinweis: Unter den nicht anzugebenden Erkrankungen sind nun auch Corona-Infektionen aufgelistet. Covid-19-Infektionen oder Covid-19-Erkrankungen, die nicht länger als 3 Monate dauerten und seit mindestens 4 Wochen vollständig ohne Folgen ausgeheilt sind, müssen nicht angegeben werden.
Neben der “Aktion für Immobilienfinanzierung” bietet die Hannoversche auch noch die folgenden vereinfachten Gesundheitsfragen an:
- Verkürzte Gesundheitsfragen bei Geburt oder Adoption eines Kindes
- Verkürzte Gesundheitsfragen für “junge Leute”
Bevor Sie sich nun daran machen, die Fragen zu beantworten und möglicherweise den Antrag bei der Hannoverschen über ein Online-Vergleichsportal abzuschließen, sollten Sie unbedingt den Beitrag bis zum Ende durchlesen. Wir gewähren Ihnen einen Einblick in unseren Beratungsablauf und zeigen Ihnen, warum eine Beratung von Experten so wichtig ist. Zudem erläutern wir, aus welchem Grund es in nahezu allen Fällen ratsam ist, eine anonyme Risikovoranfrage zu stellen, und warum das Einholen der Patientenakte für viele einen sinnvollen Weg darstellt.
Doch warum legen wir bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen so viel Wert auf Genauigkeit und Vollständigkeit? Das Ganze hat mit der vorvertraglichen Anzeigepflicht zu tun, die Sie als Verbraucher beachten müssen.
3. Die Gefahr falscher Angaben bei den Gesundheitsfragen
Wenn Sie unvollständige Angaben machen oder bestimmte Vorerkrankungen vergessen/weglassen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Die Hannoversche Risikolebensversicherung hat dies in den Bedingungen wie folgt festgelegt:
Sollten Sie also fehlerhafte Angaben machen, könnten Sie im Leistungsfall den Versicherungsschutz gefährden. Bei einer Risikolebensversicherung ist der Leistungsfall in der Regel der Tod – manche Tarife zahlen bereits bei schweren Erkrankungen oder einer geringen Lebenserwartung bestimmte Einmalsummen aus. Da in den meisten Fällen Erkrankungen oder Arztbesuche der letzten 5 Jahre (stationär sogar 10 Jahre) abgefragt werden, stellen sich zu Recht viele unserer Interessenten die Frage, wie man seine Gesundheitsgeschichte bei solch langen Zeiträumen vollständig und korrekt angeben kann.
Fehlerhafte Angaben im Nachhinein richtigzustellen ist im Leistungsfall oftmals unmöglich.
Nicht immer macht man absichtlich falsche Angaben. Es kann vorkommen, dass man sich an bestimmte Erkrankungen nicht mehr erinnern kann oder dass bestimmte Diagnosen vom Arzt nicht mitgeteilt wurden, obwohl sie dennoch abgerechnet wurden. Aus diesem Grund sollte man seine eigene Gesundheitshistorie im Vorfeld genau kennen!
Hier kommt unsere Praxiserfahrung zum Tragen. Informierte Interessenten, die den Weg über unsere Blogbeiträge auf unsere Homepage gefunden haben, sind vermutlich bereits über das Thema “Einholen der Patientenakte” gestolpert.
4. Patientenakte und eigenständige Gesundheitserklärung: Ihre Basis für eine korrekte Angabe
Wie bereits geschildert, stellen die Angaben zum gesundheitlichen Zustand im Antrag die Basis oder das Fundament der Risikolebensversicherung dar. Aus diesem Grund ist es wichtig, auch alle abgefragten Angaben zu machen, sauber aufzulisten und, wenn nötig, zu beschreiben. Wir wählen daher einen etwas “aufwändigeren” Weg, der Ihnen jedoch am Ende die Sicherheit gibt, dass keine Erkrankungen ausgelassen wurden.
Die Patientenakte kann als Gedankenstütze bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen dienen. Es kann auch vorkommen, dass Einträge und Diagnosen vorzufinden sind, die man im wahrsten Sinne des Wortes nicht auf dem Zettel hatte.
Falls es zu Rückfragen oder Unstimmigkeiten kommen sollte, können diese bereits im Vorfeld und vor Antragsstellung bereinigt oder geklärt werden. Oftmals finden sich in den medizinischen Akten fehlerhaft abgerechnete Diagnosen, was im Leistungsfall Fragen aufwerfen könnte, warum die “Erkrankung” bei Antragsstellung nicht angegeben wurde.
Wenn Sie unsicher sind, welche Erkrankungen Sie in den vergangenen Jahren hatten und welche Diagnosen gestellt wurden, empfehlen wir unseren Kunden, ihre Patientenakte einzuholen.
Mithilfe der Patientenakte als Gedankenstütze füllen unsere Interessenten dann die sogenannte Eigenständige Gesundheitserklärung aus
