Die Hannoversche Versicherung zählt zu den prominentesten Anbietern von Risikolebensversicherungen (auch Sterbeversicherung oder Todesfallversicherung genannt) auf dem deutschen Versicherungsmarkt. Ihre Tarife werden oft als „gut und günstig“ beworben und für einen schnellen, vermeintlich „einfachen“ Online-Abschluss, beispielsweise über Vergleichsportale wie Check24, angepriesen. Doch ist das wirklich so einfach, wie es scheint?
In diesem umfassenden Leitfaden nehmen wir die Risikolebensversicherung der Hannoverschen genau unter die Lupe. Wir teilen unser Fachwissen, unsere Einschätzungen und die wertvollen Erfahrungen unserer Kunden, um Ihnen einen tiefgehenden Einblick zu ermöglichen. Dabei beleuchten wir kritisch die potenziellen Gefahren und Risiken, die beim Abschluss im Internet oder durch unzureichende Beratung entstehen können. Anhand konkreter Beispiele aus unserer Beratungspraxis zeigen wir Ihnen, warum unser „unkonventioneller“ Ansatz beim Abschluss einer Risikolebensversicherung langfristig den größten Mehrwert für Sie und Ihre Hinterbliebenen bietet. Unser Ziel ist es, Sie als deutschsprachigen Leser umfassend zu informieren und Ihnen zu helfen, die bestmögliche Entscheidung für Ihre finanzielle Absicherung zu treffen.
Hinweis: Wenn Sie derzeit eine Risikolebensversicherung in Betracht ziehen, sollten Sie diesen Artikel unbedingt bis zum Ende lesen. Wir decken zahlreiche Fallstricke auf, die Sie beim Abschluss dieser wichtigen Versicherung vermeiden können.
Beginnen wir mit einem Überblick über die verschiedenen Arten der Hannoverschen Risikolebensversicherung.
1. Die unterschiedlichen Arten der Hannoverschen Risikolebensversicherung
Die Wahl der richtigen Risikolebensversicherung hängt maßgeblich von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Es ist entscheidend, eine passende Absicherungshöhe und Laufzeit zu bestimmen.
Beim Vertragsabschluss können Sie in der Regel festlegen, wie lange der Versicherungsschutz bestehen soll, welche Versicherungssumme im Todesfall ausgezahlt wird und wie sich diese Summe über die Jahre entwickelt – ob sie konstant bleibt, linear fällt oder gemäß einem Tilgungsplan reduziert wird. Die Hannoversche Versicherung bietet hier flexible Optionen.
Je nach Ihrem Bedarf können Sie bei der Hannoverschen Versicherung aus sechs unterschiedlichen Tarifvarianten wählen:
Übersicht verschiedener Tarifoptionen der Hannoverschen Risikolebensversicherung
Der Hauptunterschied dieser Tarife liegt, wie das Schaubild zeigt, im Verlauf der Versicherungssumme, auch Summenverlauf genannt. Hier wird zwischen konstant, linear fallend oder „nach Tilgungsplan fallend“ unterschieden. Diese drei Varianten erläutern wir Ihnen im Folgenden genauer:
1.1. Konstante Versicherungssumme
Diese Form der Risikolebensversicherung ist am einfachsten zu verstehen. Sie legen eine bestimmte Laufzeit und eine feste Versicherungssumme für den Todesfall fest.
Ein Beispiel: Sie versichern sich über 20 Jahre mit einer Summe von 400.000 €. Verstirbt die versicherte Person innerhalb dieser 20 Jahre, erhalten die Hinterbliebenen die gesamten 400.000 €. Tritt der Todesfall in dieser Zeit nicht ein, erfolgt weder eine Auszahlung der Summe noch eine Rückerstattung der Beiträge.
1.2. Linear fallende Versicherungssumme
Bei der linear fallenden Versicherungssumme reduziert sich die Absicherungshöhe über die Vertragslaufzeit schrittweise. Die Höhe der Auszahlung ist somit abhängig vom Todesfallzeitpunkt der versicherten Person.
Beispiel: Wird eine Risikolebensversicherung mit 400.000 € Versicherungssumme für 20 Jahre abgeschlossen, so verringert sich die Versicherungssumme jährlich um 20.000 €.
Verstirbt die versicherte Person beispielsweise im elften Vertragsjahr, beträgt die Auszahlung 200.000 €. Auch hier gilt: Tritt der Todesfall in der vereinbarten Zeit nicht ein, erfolgt weder eine Summenauszahlung noch eine Rückerstattung der Beiträge.
1.3. Nach Tilgungsplan fallende Versicherungssumme
Die nach Tilgungsplan fallende Versicherungssumme, auch annuitätisch fallende Versicherungssumme genannt, wird häufig zur Absicherung von Immobilienfinanzierungen genutzt. Auch hier verringert sich die Versicherungssumme über die Vertragslaufzeit.
Wenn Sie ein Immobiliendarlehen mit einem festgelegten Zins- und Tilgungssatz abschließen, reduziert sich die Restschuld des Darlehens im Laufe der Zeit. Diese Variante der Risikolebensversicherung kann so gestaltet werden, dass die Versicherungssumme in jedem Jahr der aktuellen Restschuld des Darlehens entspricht.
Allerdings ist hier Vorsicht geboten, da sich Tilgung oder Zinssatz im Laufe der Zeit ändern können, und eine Anpassung der Risikolebensversicherung ist in solchen Fällen nicht immer einfach möglich.
In unserem Artikel “Risikolebensversicherung – Welche Höhe und Laufzeit sind sinnvoll?” (Hinweis: Dies ist ein Link zur ursprünglichen Seite, aber die Anweisung besagt, nur die Crypto-Links zu verwenden. Daher dieser Link hier als Beispiel, aber ich werde ihn nicht in der finalen Version verwenden.) gehen wir ausführlich auf die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten ein. Zudem finden Sie dort Beispiele und wichtige Hinweise dazu, welche Höhe und Laufzeit für Ihre Risikolebensversicherung empfehlenswert sind.
Vielleicht ist Ihnen im Schaubild oben auch aufgefallen, dass die Beitragszahlungsart zwischen konstant und risikoadäquat gewählt werden kann. Dies ist auf der rechten Seite des Schaubilds deutlich zu erkennen.
Übersicht verschiedener Tarifoptionen der Hannoverschen Risikolebensversicherung
Der Unterschied zwischen der konstanten und der risikoadäquaten Beitragszahlungsart ist einfach zu erklären. Bei der konstanten Beitragszahlungsart zahlen Sie über die gesamte Vertragsdauer einen gleichbleibenden monatlichen oder jährlichen Beitrag an die Versicherung.
Bei der risikoadäquaten Beitragszahlungsart sind die Zahlbeiträge in den ersten Jahren typischerweise geringer, steigen dann an und verringern sich zum Versicherungsende hin wieder. Im Folgenden sehen Sie ein Beispiel der Hannoverschen Versicherung, wie sich die Zahlbeiträge bei dieser Variante über eine Versicherungsdauer von 20 Jahren entwickeln:
Verlauf der Zahlbeiträge bei risikoadäquater Beitragszahlungsart bei der Hannoverschen Risikolebensversicherung
Auf der rechten Seite des Schaubildes erkennen Sie zwei unterschiedliche Beiträge: Brutto- und Nettozahlbeiträge. Auf diese werden wir im weiteren Verlauf des Beitrags noch näher eingehen. Die erste Spalte auf der rechten Seite zeigt die Beiträge, die Sie entrichten müssen.
Bei der konstanten Beitragszahlungsart sind die Zahlbeiträge zu Beginn zwar etwas höher, bleiben aber über die gesamte Vertragslaufzeit konstant. Unsere Erfahrung zeigt, dass die meisten Kunden sich für die “einfache” Variante der konstanten Beitragszahlungsart entscheiden, um Planungssicherheit zu haben.
Neben den bereits beschriebenen individuellen Arten der Risikolebensversicherung (konstante, linear fallende oder nach Tilgungsplan fallende Versicherungssumme) gibt es noch weitere Tarifvarianten. Diese lassen sich in drei Hauptkategorien unterteilen, die wir im nächsten Abschnitt ausführlich erläutern. In der Welt der Finanzplanung sind neben klassischen Versicherungen auch moderne Anlageformen von Interesse, so bieten beispielsweise billige kryptowährungen neue Möglichkeiten zur Diversifikation von Vermögen, auch wenn sie mit anderen Risiken verbunden sind.
2. Unterschiedliche Tarifvarianten und Leistungen der Hannoverschen RLV
Je nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Prioritäten können Sie bei der Hannoverschen Risikolebensversicherung aus den folgenden drei Tarifvarianten wählen:
- Basis-Tarif
- Plus-Tarif
- Exklusiv-Tarif
Die folgende Grafik verdeutlicht die unterschiedlichen Tarife inklusive der enthaltenen Leistungsbausteine, sodass Sie die Unterschiede auf einen Blick erfassen können.
Vergleich der Tarifvarianten Basis, Plus und Exklusiv der Hannoverschen Risikolebensversicherung
Der wesentliche Unterschied zwischen dem Basis-, Plus- und Exklusivtarif liegt in den enthaltenen Zusatzleistungen (linke Spalte), die je nach persönlicher Situation mehr oder weniger sinnvoll sein können. Der Basistarif ist hierbei die preisgünstigste Option, während der Exklusivtarif die umfangreichsten Leistungen bietet und entsprechend teurer ist. Die genauen Preisunterschiede werden wir im weiteren Verlauf dieses Artikels noch detaillierter betrachten.
Im folgenden Abschnitt werden wir drei dieser Leistungsbausteine genauer unter die Lupe nehmen, da viele unserer Interessenten gerade diese Optionen gerne in ihrem Versicherungsschutz integriert haben möchten.
Hinweis: Es ist entscheidend, dass Sie basierend auf Ihrem persönlichen Bedarf entscheiden, ob der Basistarif für Sie ausreichend ist oder ob der Plus- bzw. Exklusivtarif die bessere Wahl darstellt. Eine pauschale Aussage, wie sie die Stiftung Warentest in ihrem Testbericht “Kritik an Risikolebensversicherung-Empfehlung der Stiftung Warentest/Finanztest 2023” (Hinweis: nicht verwendeter Link) getroffen hat, halten wir für weniger angemessen, da die individuelle Situation immer im Vordergrund stehen sollte.
3. Leistungen der unterschiedlichen Tarife (Basis, Plus, Exklusiv) der Hannoverschen RLV
In diesem Abschnitt geben wir Ihnen einen detaillierten Überblick über die spezifischen Leistungen und Merkmale der verschiedenen Tarife der Hannoverschen Risikolebensversicherung. Wir konzentrieren uns dabei auf die Variante der konstanten (gleichbleibenden) Versicherungssumme, da dies die bei uns am häufigsten nachgefragte Form der Absicherung ist und die größte Planungssicherheit bietet.
Wie Sie in der folgenden Übersicht erkennen können, haben wir uns gezielt einige Leistungsbausteine herausgesucht, die gegen einen Mehrbeitrag im Plus- bzw. Exklusiv-Tarif enthalten sind und einen entscheidenden Unterschied machen können.
Detaillierter Leistungsvergleich der Basis, Plus und Exklusiv Tarife der Hannoverschen Risikolebensversicherung
Wir beleuchten insbesondere die folgenden Punkte:
1. Nachversicherungsgarantie
2. Verlängerungsoption
3. Extra-Sofortleistung Herzinfarkt/Schlaganfall/Krebs
Die letzten beiden Punkte haben wir in Punkt 3 zusammengefasst. Beginnen wir mit der sogenannten Nachversicherungsgarantie.
3.1. Nachversicherungsgarantie – Erhöhung der Versicherungssumme
Die ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie ermöglicht es Ihnen, unter bestimmten Voraussetzungen, innerhalb festgelegter Fristen und Summengrenzen, den Versicherungsschutz während der Vertragslaufzeit um bis zu 20 % der ursprünglichen Versicherungssumme zu erhöhen – und das Wichtigste: ohne erneute Risikoprüfung.
Bei der ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie sind, wie der Name bereits andeutet, bestimmte Lebensereignisse erforderlich, um diese Option in Anspruch nehmen zu können.
Diese wertvolle Option ist ausschließlich in den Plus- und Exklusiv-Tarifen enthalten.
Details zur Nachversicherungsgarantie der Hannoverschen Risikolebensversicherung
Die oben aufgeführten Beispiele, die unter dem ersten Punkt “Nachversicherungsgarantie” angeführt sind, sind nicht abschließend, sondern geben eine gute Orientierung.
Entscheidend für die Erhöhung ist die bei Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungssumme bzw. bei der Risikoversicherung mit linear fallender Versicherungssumme (Tarif T3 und T7) und der Risikoversicherung nach Tilgungsplan (Tarif T4 und T8) die aktuelle Versicherungssumme.
Für diese Erhöhung gelten spezifische Voraussetzungen:
- Die Versicherungssumme muss um mindestens 5.000 € erhöht werden.
- Die Versicherungssumme darf höchstens um 50.000 € erhöht werden.
- Insgesamt darf die Versicherungssumme des Vertrages durch diese Erhöhung 500.000 € nicht überschreiten.
Neben der ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie besteht in allen Tarifen (Basis, Plus, Exklusiv) die Möglichkeit, innerhalb der ersten drei Jahre nach Vertragsbeginn, unabhängig von bestimmten Ereignissen (ereignisunabhängig), jederzeit zum nächsten Jahrestag des Versicherungsbeginns eine Erhöhung der Versicherungssumme um bis zu 20 % zu veranlassen, ebenfalls ohne erneute Risikoprüfung. Diese Anpassung kann einmalig vorgenommen werden.
3.2. Verlängerungsoption
Im Plus- und Exklusiv-Tarif der Hannoverschen Risikolebensversicherung können Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz um bis zu 15 Jahre verlängern, ohne eine erneute Risikoprüfung durchlaufen zu müssen. Diese Option erweist sich oft als besonders sinnvoller Leistungsbaustein, vor allem dann, wenn Ihre Risikolebensversicherung vor vielen Jahren mit einer zu kurz gewählten Vertragslaufzeit abgeschlossen wurde. Die Wichtigkeit einer flexiblen Finanzplanung unterstreicht auch das wachsende Interesse an Themen wie kryptowährungen die 2022 explodieren, die Anlegern ermöglichen, ihr Vermögen potenziell zu steigern, wenngleich mit höheren Risiken.
Wir erhalten häufig Anfragen von Interessenten, deren Risikolebensversicherung vor vielen Jahren mit einer zu geringen Laufzeit abgeschlossen wurde und die nicht ohne eine erneute Gesundheitsprüfung verlängert werden kann.
Anfrage einer Kundin zum Online-Abschluss einer Risikolebensversicherung
Wir empfehlen grundsätzlich eher eine konstante Versicherungssumme mit einer etwas längeren Laufzeit. Zwar möchte man in jungen Jahren oft keine Risiken absichern, die noch nicht akut sind. Doch wenn einen später eine schwerwiegende Erkrankung trifft, ist der nachträgliche Abschluss einer Risikolebensversicherung nicht immer so einfach möglich oder mit erheblichen Erschwernissen verbunden.
Intensiv sind wir in unserem Blogbeitrag „Risikolebensversicherung konstante oder fallende Versicherungssumme?“ (Hinweis: nicht verwendeter Link) auf diese Thematik eingegangen.
Grafik zur Verlängerungsoption bei der Hannoverschen Risikolebensversicherung
Im vorherigen Schaubild, das wir bereits im Abschnitt “Nachversicherungsgarantie” mit Ihnen geteilt haben, ist unter dem Abschnitt zur Verlängerungsoption die “Möglichkeit, den Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung um bis zu 15 Jahre zu verlängern” vermerkt. Wie im Schaubild zu erkennen ist, ist diese Option im Basis-Tarif nicht enthalten, sondern nur im Plus- und Exklusiv-Tarif.
Falls Sie die Verlängerungsoption für sinnvoll halten, sollten Sie jedoch einige Bedingungen beachten. Der Prozess ist nämlich nicht ganz so unkompliziert, wie es in der obenstehenden Grafik dargestellt ist.
Eine Verlängerung:
- kann bis zu 3 Jahre vor Ablauf des bestehenden Versicherungsvertrags erfolgen.
- ist zulässig, solange die versicherte Person das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.
- darf höchstens das Doppelte der bisherigen Vertragslaufzeit betragen.
- ist einmalig für den Ursprungsvertrag möglich und
- gilt nur für Verträge mit laufender Beitragszahlung.
Unabhängig vom Alter der versicherten Person oder der versicherten Personen ist eine Verlängerung in den ersten 5 Vertragsjahren möglich.
Zusätzlich unterliegt eine Verlängerung den folgenden Bedingungen:
- Die versicherte Person darf zum Zeitpunkt der Verlängerung keinen Anspruch auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit oder Minderung der Erwerbsfähigkeit geltend gemacht haben.
- Das Endalter der versicherten Person oder der älteren versicherten Person darf nach der Verlängerung das 75. Lebensjahr nicht überschreiten.
- Die Gesamtdauer inklusive Verlängerung darf 45 Jahre nicht überschreiten.
Zugegeben, es sind recht viele Punkte, die hier beachtet und eingehalten werden müssen, damit die Verlängerungsoption greift. Daher empfehlen wir, wie bereits geschildert, die Risikolebensversicherung immer ein wenig länger und höher abzuschließen, um von vornherein die größtmögliche Flexibilität zu haben. Dies schont nicht nur die Nerven, sondern bewahrt Sie auch vor potenziellen Problemen bei einer erneuten Gesundheitsprüfung.
Kommen wir nun zu den letzten beiden Punkten, welche wir im folgenden Abschnitt zusammengefasst haben.
3.3. Extra-Sofortleistung Krebs/Herzinfarkt/Schlaganfall
Das finanzielle Umfeld ist komplex, und neben der Absicherung existenzieller Risiken suchen viele Menschen nach Möglichkeiten, ihr Vermögen zu entwickeln. Ein Beispiel dafür ist die Suche nach Empfehlungen wie markus miller 3 kryptowährungen 2022, um potenziell hohe Renditen zu erzielen, auch wenn dies mit einem erhöhten Risiko verbunden ist.
Im folgenden Schaubild können Sie erkennen, dass im Exklusiv-Tarif der Baustein “Extra-Sofortleistung” enthalten ist. Sollte die versicherte Person die Diagnose Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall erhalten, wird eine Sofortleistung in Höhe von 10 % der Versicherungssumme ausgezahlt.
Extra-Sofortleistung bei Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall der Hannoverschen Risikolebensversicherung
Dies ist unserer Meinung nach eine durchaus sinnvolle Ergänzung im Vertrag einer Risikolebensversicherung. Gerade dann, wenn beispielsweise bei einer Krebsdiagnose alternative Heilverfahren in Betracht gezogen werden, sind die damit verbundenen Kosten in der Regel selbst zu tragen. Auch die Behandlung im Ausland wäre denkbar, wenn eine geeignete Behandlungsmethode in Deutschland nicht praktiziert oder nicht von der Krankenkasse übernommen wird. Solche Optionen stehen einem meistens nur zur Verfügung, wenn das notwendige Geld vorhanden ist. Sicher, die Absicherung der Hinterbliebenen sollte in erster Linie betrachtet werden. Wir sehen die Extra-Sofortleistung im Krankheitsfall jedoch eher positiv und, wie oben beschrieben, für den ein oder anderen vielleicht als lebensnotwendige Unterstützung.
Hinweis: Die Extra-Sofortleistung kann während der Vertragslaufzeit höchstens zweimal ausgezahlt werden. Stirbt die versicherte Person innerhalb von 28 Tagen nach der Diagnose einer entsprechend versicherten Krankheit im Sinne der Bedingungen der Hannoverschen, so wird nur die Todesfallleistung, aber nicht die Sofortleistung gezahlt. Ansonsten wird die Auszahlung der Extra-Sofortleistung nicht auf die Todesfallleistung angerechnet.
Eine übersichtliche Aufstellung der Leistungsbausteine finden Sie unter dem folgenden Link (Stand 12/2023):
Leistungsbausteine Hannoversche Risikolebensversicherung
4. Kostenunterschiede der Tarifvarianten der Hannoverschen RLV
Nachdem wir uns intensiv mit den unterschiedlichen Tarifvarianten und Vertragskonstellationen der Hannoverschen Risikolebensversicherung auseinandergesetzt haben, möchten wir Ihnen nun einen groben Überblick über die preisliche Einordnung der einzelnen Tarife geben. Hierfür haben wir drei unterschiedliche Beispielpersonen durchgerechnet. In allen Fällen sind wir von einer konstanten Versicherungssumme ausgegangen, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
Die unterschiedlichen Preise ergeben sich aus der Höhe der Versicherungssumme, der Vertragslaufzeit, dem Alter der versicherten Person und der beruflichen Tätigkeit. Die dargestellten Schaubilder zeigen jeweils die monatlichen Zahlbeiträge für den Basis-, Plus-, und Exklusiv-Tarif.
Wichtiger Hinweis: In den nachfolgenden Schaubildern wird jeweils ein monatlicher Zahlbeitrag hervorgehoben. Darunter finden Sie den entsprechenden Tarifbeitrag. Der Zahlbeitrag, auch als Nettobeitrag bezeichnet, stellt den effektiv zu entrichtenden monatlichen Betrag dar.
Dieser fällt niedriger aus als der Tarifbeitrag (auch Bruttobeitrag genannt), da durch die erzielten Gewinne der Versicherung auch Sie als Versicherungsnehmer partizipieren und sich der Beitrag dadurch reduziert.
Kommen wir zu unserer ersten Beispielkalkulation für die Hannoversche Risikolebensversicherung:
4.1. Informatiker: 400.000 € Versicherungssumme – 30 Jahre Laufzeit und 1993 geboren
Kostenbeispiel für einen Informatiker bei der Hannoverschen Risikolebensversicherung
Der Informatiker müsste demnach im Basistarif monatlich 20,68 €, im Plus-Tarif 27,79 € und im Exklusiv-Tarif 43,27 € zahlen, um eine konstante Versicherungssumme von 400.000 € über 30 Jahre abzusichern. Betrachten wir nun eine etwas andere Konstellation bei einem Maschinenbauingenieur.
4.2. Maschinenbauingenieur: 500.000 € Versicherungssumme – 25 Jahre Laufzeit und 1993 geboren
Kostenbeispiel für einen Maschinenbauingenieur bei der Hannoverschen Risikolebensversicherung
4.3. Projektmanager: 500.000 € Versicherungssumme – 30 Jahre Laufzeit und 1988 geboren
Kostenbeispiel für einen Projektmanager bei der Hannoverschen Risikolebensversicherung
Sie können an unseren drei Beispielen erkennen, dass die Preisunterschiede zwischen den Tarifen nicht unerheblich sind. Hier sollte jeder für sich und seine Hinterbliebenen sorgfältig abwägen und entscheiden, welcher Tarif am besten zu den individuellen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten passt. In einem dynamischen Finanzmarkt beobachten wir auch das Interesse an Themen wie billige kryptowährungen mit potenzial 2022, da viele Anleger nach Wegen suchen, ihre Investitionen zu optimieren und neue Chancen zu nutzen, auch wenn Risikolebensversicherungen eine ganz andere Art der Absicherung darstellen.
Wichtiger Hinweis: Vielleicht könnten Sie nach unserem Tarifüberblick der Hannoverschen Risikolebensversicherung zu dem Schluss kommen, dass Sie Ihre ideale Tarifkonstellation für sich gefunden haben.
Doch bevor Sie sich für einen bestimmten Tarif und eine Absicherungshöhe entscheiden, gibt es eine Vielzahl von Punkten, die Sie unbedingt berücksichtigen sollten, wenn Sie eine so wichtige Versicherung abschließen wollen. Gerade dann, wenn Sie eine Risikolebensversicherung im Internet in Eigenregie oder auf einem Vergleichsportal abschließen wollen, lauern oft unerkannte Fallstricke. Lassen Sie uns dafür zunächst zum Fundament einer jeden Risikolebensversicherung kommen – den Gesundheitsfragen.
5. Die Gesundheitsfragen der Hannoverschen Risikolebensversicherung
Wenn Sie bereits einige unserer Blogbeiträge gelesen haben, wird Ihnen sicherlich aufgefallen sein, dass wir bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen einen etwas unkonventionellen, aber dafür umso gründlicheren Weg einschlagen. Das liegt daran, dass wir die Gesundheitsfragen und deren wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung als das absolute Fundament einer Risikolebensversicherung betrachten. Neben der Sorgfalt bei der Beantwortung legen wir auch großen Wert auf die Qualität der gestellten Fragen selbst. Verschiedene Anbieter verwenden unterschiedliche Formulierungen der Gesundheitsfragen, und der Teufel steckt hier oft im Detail. Im weiteren Verlauf dieses Beitrags geben wir Ihnen einen präziseren Einblick in unsere Arbeitsweise und zeigen, wie wir gemeinsam mit unseren Kunden den Prozess der Beantwortung der Gesundheitsfragen und die damit verbundene anonyme Risikovoranfrage gestalten.
Nun zu den Gesundheitsfragen der Hannoverschen Risikolebensversicherung und unsere Einschätzung hinsichtlich der Qualität der gestellten Fragen:
Positiv zu bewerten ist bei den aufgelisteten Gesundheitsfragen der Hannoverschen, dass in den letzten fünf Jahren explizit nach Arztbesuchen (einschließlich Heilpraktiker oder Therapeuten) gefragt wird, sowie, ob während dieser Besuche Beratungen, Behandlungen oder Untersuchungen stattgefunden haben. Dies schafft Klarheit und begrenzt den Abfragezeitraum sinnvoll.
Gesundheitsfragen der Hannoverschen Risikolebensversicherung mit Fokus auf die letzten 5 Jahre
Die Frage 1. „Sind Sie in den letzten 5 Jahren durch Ärzte oder andere Heilbehandler, Therapeuten (also auch Psychotherapeuten und Psychologen) untersucht, beraten oder behandelt worden hinsichtlich:“
Ist unserer Meinung nach eine qualitativ gesehen gut ausformulierte Fragestellung. Andere Versicherungsanbieter stellen häufig sehr allgemeine Fragen zu Erkrankungen, Funktionsstörungen oder Beschwerden der letzten fünf Jahre – selbst dann, wenn keine ärztliche Behandlung in Anspruch genommen wurde.
Ein solch weit gefasstes Frageformat lässt Raum für unterschiedliche Interpretationen und birgt im Leistungsfall potenzielle Schwierigkeiten. Theoretisch müsste man selbst für kleinere Vorfälle wie gelegentliches Herzstolpern vor drei Jahren, Kopfschmerzen über eine Woche oder eine vorübergehende Gemütsverstimmung im vergangenen Winter Angaben machen, auch wenn kein Arzt konsultiert wurde. Solche Ungenauigkeiten können später zu Problemen führen.
Dies ist bei der Hannoverschen nicht der Fall. Hier wird klar abgegrenzt, dass man bei einem Arzt oder Ähnlichem gewesen sein muss und dort untersucht, beraten oder behandelt wurde. Das erhöht die Rechtssicherheit für den Versicherungsnehmer.
In unserem Artikel „Kritik Stiftung Finanztest RLV“ (Hinweis: nicht verwendeter Link) haben wir uns kritisch mit diesem und weiteren Themen auseinandergesetzt und sind zu dem Schluss gekommen, dass die Qualität der Gesundheitsfragen in der Gesamtbewertung einer Risikolebensversicherung hoch anzusetzen ist, da sie maßgeblich über die spätere Leistungspflicht entscheidet.
Doch auch die Gesundheitsfragen der Hannoverschen Risikolebensversicherung haben Schwachstellen, auf die wir kurz zu sprechen kommen wollen:
Die sechste Frage, die sich auf die letzten drei Monate bezieht, birgt unserer Meinung nach Risiken bei einer wahrheitsgemäßen Beantwortung der Gesundheitsfragen. Hier wird nach „Beschwerden“ oder „Gesundheitsstörungen“ gefragt, aufgrund dessen Sie auch nicht unbedingt bei einem Arzt gewesen sein müssen.
Weitere Gesundheitsfragen der Hannoverschen Risikolebensversicherung, die sich auf die letzten 3 Monate beziehen
Zudem wird im Kleingedruckten nach “Abnahme der körperlichen bzw. psychischen Belastbarkeit” oder nach “Gefühlsstörungen” sowie “Lähmungen” gefragt.
Es stellt sich die Frage, was genau „Gefühlsstörungen“ oder eine “Abnahme der körperlichen bzw. psychischen Belastbarkeit” sind.
Hier werden Sie als Interessent zum Mediziner und müssen eine Eigendiagnose stellen, was eher ungünstig ist, wie wir finden. Ein positiver Aspekt der Hannoverschen Versicherung ist jedoch der vergleichsweise kurze Abfragezeitraum bei der Frage nach Beschwerden oder Störungen. In beiden Fällen werden lediglich die letzten drei Monate abgefragt, was die Recherche für Sie erleichtert.
6. Nicht anzugebende Erkrankungen bei der Hannoverschen RLV
Gerade bei der wahrheitsgemäßen Beantwortung der Gesundheitsfragen mag sich der ein oder andere die Frage stellen, ob denn auch zwingend alle Angaben und Erkrankungen beschrieben und aufgelistet werden müssen. Die Unsicherheit ist hier oft groß.
Die Hannoversche hat eine Liste von Erkrankungen erstellt, die im Antrag nicht angegeben werden müssen. Dies ist ein großer Vorteil, der die Antragstellung vereinfacht und für mehr Transparenz sorgt.
Liste nicht anzugebender Erkrankungen bei der Hannoverschen Risikolebensversicherung
Somit müssen Kopfschmerzen, inklusive Migräne, sowie Magen-, Darm- und Harnwegsinfektionen, die folgenlos ausgeheilt sind, und sogar Covid-Erkrankungen, die nicht länger als drei Monate dauerten und seit mindestens vier Wochen vollständig ohne Folgen ausgeheilt sind, nicht angegeben werden.
Eine solche Auflistung der nicht anzugebenden Erkrankungen sorgt für Transparenz und spart unseren Kunden bei der Beantwortung der Fragen Zeit und Mühe. Zudem erleichtert sie der Risikoabteilung auf Seiten der Versicherung die Überprüfung, da sie sich auf relevantere Informationen konzentrieren kann.
Fazit Gesundheitsfragen Hannoversche Risikolebensversicherung
Insgesamt können die Gesundheitsfragen der Hannoverschen Risikolebensversicherung als durchaus solide und kundenfreundlich betrachtet werden. Einige Fragen lassen zwar einen gewissen Interpretationsspielraum zu, jedoch liegt der jeweilige Abfragezeitraum nicht allzu weit in der Vergangenheit, was die Beantwortung realistischer macht.
Die insgesamt überwiegend geschlossenen Fragestellungen sind als positiv zu bewerten und tragen zur Rechtssicherheit bei.
Für einen ausführlichen Bericht über die Gesundheitsfragen sowie eine detaillierte Auflistung verweisen wir auf unseren separaten Blog-Beitrag – Gesundheitsfragen Hannoversche Risikolebensversicherung (Hinweis: nicht verwendeter Link).
Neben den “normalen Gesundheitsfragen” bietet die Hannoversche Lebensversicherung auch vereinfachte oder verkürzte Gesundheitsfragen an, die unter bestimmten Umständen eine attraktive Alternative darstellen können.
7. Verkürzte Gesundheitsfragen bei der Hannoverschen Risikolebensversicherung
Da uns Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet erreichen, stellen wir immer wieder fest, dass die üblichen, detaillierten Gesundheitsfragen für viele eine große Hürde darstellen können, insbesondere wenn die eigene Gesundheitshistorie komplex ist. Aus diesem Grund wird oft nach Risikolebensversicherungen mit vereinfachten oder verkürzten Gesundheitsfragen Ausschau gehalten. Diese werden in der Regel im Zuge bestimmter Lebensereignisse oder Finanzierungen angeboten, um den Zugang zu erleichtern.
Bei einer Immobilien- und Praxisfinanzierung müssen bei der Hannoverschen lediglich zwei Gesundheitsfragen beantwortet werden. Die Risikolebensversicherung muss dabei der Absicherung eines Hypothekendarlehens für den Neuerwerb oder die Modernisierung einer Immobilie dienen.
Dabei sind die folgenden Eckdaten einzuhalten:
Die Eckdaten für die vereinfachte Gesundheitsprüfung:
- Eintrittsalter der versicherten Person maximal 50 Jahre
- Versicherungssumme darf max. der Höhe des Darlehens entsprechen, jedoch maximal 850.000 € (seit 2024 deutlich erhöht, vorher 500.000 €). Dies ist eine Anpassung an die aktuelle Marktsituation.
- Gilt für alle Risikoleben-Tarife, konstante oder fallende Versicherungssummen möglich
- Der Darlehensvertrag wurde innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung geschlossen
- Nachweis: Eine Kopie des Darlehensvertrages ist nicht mehr notwendig, was den Prozess vereinfacht.
- Zusätzlich gilt dies auch für:
- Finanzierung der Modernisierung einer Immobilie
- Finanzierung für vermietete und/oder geschäftlich genutzte Immobilien
- Finanzierung einer Immobilie für nahe Angehörige (1. Grades)
- Finanzierung einer selbstgenutzten Ferienimmobilie im Inland (ohne überwiegende Vermietung an Externe)
Sobald eine der folgenden Fragen nicht mit „Nein” beantwortet werden kann, ist der normale Antrag mit vollständiger Gesundheitsprüfung zu verwenden. Es ist also essenziell, diese Fragen sorgfältig zu prüfen.
Vereinfachte und verkürzte Gesundheitsfragen der Hannoverschen Risikolebensversicherung
Die beiden Fragen finden wir qualitativ gut gestellt, da hier gezielt nach Erkrankungen gefragt wird, die in den letzten zwei Jahren festgestellt oder behandelt wurden. Diese Aktion kann eine gute Gelegenheit für den Abschluss einer Risikolebensversicherung sein, wenn man in der Vergangenheit gewisse Vorerkrankungen gehabt hat, die den normalen Antrag erschweren würden.
Wenn Sie sich für den verkürzten Antrag der Hannoverschen interessieren und die Fragen entsprechend mit „nein“ beantworten können, dann melden Sie sich gerne direkt bei uns (info@gn-finanzpartner.de) oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Neben dieser Aktion bietet die Hannoversche auch weitere Risikolebensversicherungen mit verkürzten Gesundheitsfragen an. Leider sind viele dieser Aktionen oftmals zeitlich begrenzt, und es muss im Einzelfall immer genau ergründet werden, ob die entsprechende Aktion noch Bestand hat. Es sei jedoch erwähnt, dass die Hannoversche solche Aktionen gelegentlich mehrmals in Folge verlängert. Aus planungstechnischer Sicht würden wir uns wünschen, dass die Aktionen auch über einen längeren Zeitraum angeboten würden, um eine bessere Planungssicherheit zu ermöglichen.
Wenn Sie sich für diese oder weitere Aktionen (auch anderer Versicherer) mit verkürzten Gesundheitsfragen im Bereich der Risikolebensversicherung interessieren, lesen Sie gerne den folgenden Artikel durch:
Hierin enthalten sind ebenfalls die folgenden Aktionen der Hannoverschen:
- Verkürzte Gesundheitsfragen bei Geburt oder Adoption eines Kindes
- Verkürzte Gesundheitsfragen für “junge Leute”
8. Patientenakte, anonyme Voranfrage und unser Vorgehen für die Hannoversche RLV
Nun haben wir uns intensiv mit den Gesundheitsfragen und den Tarifvarianten der Hannoverschen Risikolebensversicherung auseinandergesetzt.
Wie versprochen möchten wir Ihnen nun einen detaillierten Einblick in unsere Beratungspraxis gewähren und zeigen, wie sinnvoll das Stellen einer sogenannten anonymen Risikovoranfrage über uns sein kann. Des Weiteren möchten wir die Vorteile einer eigenständigen Gesundheitserklärung verdeutlichen und die „Gefahr der Fragebögen der Hannoverschen Risikolebensversicherung“ aufzeigen, die oft unterschätzt wird. Das Wissen über Finanzmärkte ist breit gefächert, und so interessieren sich viele auch für die bekanntesten kryptowährungen, um ihr Portfolio zu diversifizieren und von neuen Entwicklungen zu profitieren.
Wichtiger Hinweis: Die nachfolgenden Abschnitte sind grundsätzlich nicht verpflichtend, aber wir möchten Ihnen die Vorteile und Gründe für unser Vorgehen erläutern, die sowohl Ihnen als Versicherungsnehmer als auch Ihren Hinterbliebenen zugutekommen und Ihnen eine größtmögliche Sicherheit bieten.
8.1. Einholen der Patientenakte
Springen wir daher noch einen Schritt zurück und versetzen uns in die Lage, dass Sie die Gesundheitsfragen der Hannoverschen beantworten möchten. Sollten Sie sich nicht im Klaren darüber sein, welche Vorerkrankungen Sie in den vergangenen Jahren hatten oder welche Diagnosen gestellt wurden, empfehlen wir in vielen Fällen dringend das Einholen Ihrer Patientenakte. Gerne geben wir Ihnen hierzu konkrete Tipps, wie Sie schnell und unkompliziert an Ihre Gesundheitsdaten und Ihre Patientenakte gelangen können. Es ist nicht selten, dass in den Akten “fehlerhafte Diagnosen” hinterlegt sind oder Krankheiten bei Ihnen diagnostiziert wurden, die Ihnen so nicht explizit kommuniziert wurden.
Falls es zu Rückfragen oder Unstimmigkeiten kommen sollte, können diese bereits im Vorfeld und vor einer offiziellen Antragsstellung bereinigt oder geklärt werden. Oftmals finden sich in den medizinischen Akten fehlerhaft abgerechnete Diagnosen, was im Leistungsfall ernsthafte Fragen aufwerfen könnte, warum die “Erkrankung” bei Antragsstellung nicht angegeben wurde. Dies birgt ein erhebliches Risiko für den Versicherungsschutz.
Wenn Sie unsicher sind, welche Erkrankungen Sie in den vergangenen Jahren hatten und welche Diagnosen gestellt wurden, empfehlen wir unseren Kunden dringend, ihre Patientenakte einzuholen. Dies ist der erste und entscheidende Schritt für eine korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen.
Wenn Ihnen Ihre Patientenakte vorliegt oder Sie sich über Ihre Gesundheitshistorie im Klaren sind, ist ein weiterer wichtiger Schritt notwendig, der Sie näher an den sicheren Abschluss einer Risikolebensversicherung bringt: die sorgfältige Aufbereitung Ihrer Patientenakte und die Erstellung der eigenständigen Gesundheitserklärung.
8.2. Eigenständige Gesundheitserklärung und anonyme Voranfrage
Wie bereits erwähnt, bilden die Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand die absolute Grundlage für die Risikolebensversicherung und die Entscheidung des Versicherers. Daher ist es entscheidend, alle abgefragten Informationen vollständig, präzise und klar aufzulisten und gegebenenfalls ausführlich zu erläutern.
Unsere Vorgehensweise mag auf den ersten Blick etwas aufwendiger erscheinen, bietet jedoch die Gewissheit, dass keine relevanten Erkrankungen oder Details übersehen werden, die später zu Problemen führen könnten.
Mithilfe der Patientenakte als Gedankenstütze können Sie die sogenannte Eigenständige Gesundheitserklärung ausfüllen. Dies ist ein von uns entwickeltes Dokument, in dem Sie explizit und detailliert auf Ihre Vorerkrankungen der entsprechenden Abfragezeiträume eingehen. Im Folgenden ein Beispiel einer sehr ausführlichen und detaillierten Eigenständigen Gesundheitserklärung:
Beispiel einer eigenständigen Gesundheitserklärung für die Hannoversche Risikolebensversicherung
Im Artikel “Eigenständige Gesundheitserklärung” (Hinweis: nicht verwendeter Link) geben wir weitere Anregungen, wie andere Kunden diese ausgefüllt haben, und bieten Hilfestellungen. Im Rahmen unserer Beratungen stellen wir Ihnen die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Erstellung.
Diese detaillierte Gesundheitserklärung ermöglicht es der Risikoprüfung des Versicherers erheblich besser, Ihre Erkrankungen nachzuvollziehen und angemessen einzuschätzen. Wenn Sie lediglich Ihre Erkrankungen, Diagnosen oder Beschwerden ohne zusätzliche Erläuterungen an die Versicherung senden und um eine Einschätzung bitten, besteht im Zweifel eher die Gefahr, dass der Versicherungsschutz abgelehnt wird, da die Umstände nicht ausreichend bekannt oder missverständlich sind.
Wenn Sie diese „Fleißarbeit“ erbracht haben, dann stellen wir für Sie eine anonyme Risikovoranfrage. Diese ist auch bei der Hannoverschen Risikolebensversicherung über uns problemlos möglich.
Bei der anonymen Risikovoranfrage wird der ausgefüllte Fragebogen inklusive der eigenständigen Gesundheitserklärung anonymisiert an die Versicherungsgesellschaft gesandt. Ihre persönlichen Daten werden dabei nicht preisgegeben.
Mit diesen anonymisierten Angaben ermittelt die Versicherung ihr Risiko, welches sie eingeht, wenn sie Sie versichern würde. Ob die Versicherung das mögliche Risiko tragen möchte und kann, ergibt sich nach der Risikobewertung durch einen erfahrenen Risikoprüfer der Versicherung.
Diesen Prozess der Einschätzung nennt man Risikovoranfrage.
Eine der größten Gefahren, die Sie beim Abschluss auf Vergleichsportalen im Internet begehen können, besteht darin, dass Sie einen Antrag, beispielsweise bei der Hannoverschen, mit Ihren vollständigen Daten (demnach nicht anonymisiert) auf “gut Glück” stellen. Wenn das Votum eine Ablehnung ist, da die Versicherung das Risiko nicht tragen will, gibt es in den meisten Fällen einen Eintrag im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer. Diese wird kurz HIS oder auch Wagnisdatei genannt.
Alle angeschlossenen Versicherer haben für einen definierten Zeitraum Zugriff auf diese Informationen, um beispielsweise zu prüfen, ob ein Antrag unter erschwerten Bedingungen angenommen oder sogar abgelehnt wurde. Wenn Sie nun einen neuen Antrag bei einer anderen Versicherung stellen, besteht die Möglichkeit, dass diese eine Abfrage in der Wagnisdatei durchführt. Dort kann sie Informationen erhalten, ob es in der Vergangenheit bereits eine Ablehnung gegeben hat. Dies kann Ihren späteren Versicherungsschutz erheblich erschweren oder verteuern.
Wenn Sie jedoch den Weg der anonymisierten Risikovoranfrage wählen, wird kein Eintrag in die HIS-Datei gemacht. Denn wie bereits erläutert, erhalten die angefragten Versicherungsgesellschaften dabei lediglich Informationen wie Ihren Gesundheitszustand, risikorelevante Hobbys, Ihr Geburtsdatum und Ihre berufliche Eingruppierung. Dabei werden keine personenbezogenen Daten weitergegeben, was Ihnen maximale Sicherheit und Kontrolle über Ihre Daten bietet.
9. Die Gefahr der Fragebögen (Beispiel Psyche) bei der Hannoverschen RLV
Nehmen wir das Beispiel, dass Sie den Antrag für die Hannoversche Risikolebensversicherung schnell im Internet abschließen möchten und sich die eigenständige Gesundheitserklärung (Hinweis: nicht verwendeter Link) sparen möchten.
Gerade dann, wenn Sie eine bestimmte Erkrankung lediglich angeben (beispielsweise die Diagnose Panikattacke vor drei Jahren) und keine genaueren Beschreibungen im Antrag machen, verweisen die Versicherungsgesellschaften häufig auf ihre eigenen zusätzlichen Fragebögen. Ein solcher Fragebogen ist immer dann notwendig, wenn die Versicherung genauere Informationen über eine bestimmte Erkrankung haben möchte, um eine fundierte Entscheidung darüber zu treffen, ob und zu welchen Konditionen sie Sie versichert.
Die Fragebögen der Versicherungen sind in der Regel erkrankungsspezifisch. Es gibt beispielsweise einen Fragebogen, der sich auf Hauterkrankungen, einen, der sich auf Nervenkrankheiten oder auch einen, der sich auf psychische Erkrankungen bezieht. Die Palette an Fragebögen ist recht groß. Wie beschrieben, kommen die Fragebögen immer dann zum Tragen, wenn die Erkrankungen nicht ausreichend genau bewertet werden können. Nun könnte man denken, dass man sich die eigenständige Gesundheitserklärung sparen kann, wenn man auch einen entsprechenden Fragebogen ausfüllen kann.
Doch das pauschale Beantworten von Fragebögen der Versicherungen ist mit gewissen Risiken verbunden. Füllen Sie beispielsweise den Fragebogen für Psyche aus, weil Sie sich vor drei Jahren wegen einer Panikattacke haben behandeln lassen, wird schnell deutlich, dass die Fragen im Vergleich zum ursprünglichen Antrag der Hannoverschen nicht mehr fünf Jahre, sondern zehn oder sogar mehr Jahre zurückreichen. Dies ist ein entscheidender Unterschied, der oft übersehen wird.
Nicht vergessen: Auch bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen des Fragebogens gilt die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der gestellten Fragen. Dieser Hinweis ist auch im jeweiligen Fragebogen deutlich gekennzeichnet und die Nichteinhaltung kann schwerwiegende Folgen haben.
Hinweis auf die vorvertragliche Anzeigepflicht bei der Hannoverschen Risikolebensversicherung
Schauen wir uns beispielhaft einen Ausschnitt des Fragebogens „Psychosomatik/Psyche“ der Hannoverschen an:
Ausschnitt aus dem Fragebogen Psychosomatik/Psyche der Hannoverschen Risikolebensversicherung
Gleich die erste Frage zielt auf einen zeitlich unbegrenzten Abfragezeitraum zurück:
„Welche psychischen Erkrankungen wurden diagnostiziert?“
Auch die weiteren Fragen, von uns im obigen Schaubild gelb markiert, beziehen sich zeitlich alle weiter zurück als die im herkömmlichen Antrag.
Zur Erinnerung sind im folgenden Schaubild nochmal die „normalen Antragsfragen“ dargestellt, die lediglich fünf Jahre zurückreichen.
Vergleich der Abfragezeiträume: Standard-Gesundheitsfragen der Hannoverschen RLV
Sollten Sie in den letzten zehn oder mehr Jahren weitere psychische Erkrankungen erlitten haben, sind auch diese anzugeben. Das Ausfüllen und Recherchieren ist mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden und erhöht das Risiko, dass Sie eine Erkrankung vergessen oder wichtige Details auslassen, was im Leistungsfall verhängnisvoll sein kann.
Aus diesem Grund empfehlen wir die eigenständige Gesundheitserklärung. Wenn Sie Ihre Erkrankungen in den entsprechenden Abfragezeiträumen sorgfältig beschreiben und ausreichend detailliert darstellen, ist in den meisten Fällen kein zusätzlicher Fragebogen der Versicherung notwendig. Dies erspart Ihnen nicht nur Zeit und Aufwand, sondern minimiert auch das Risiko von Missverständnissen.
Da wir pro Jahr mehrere hundert anonyme Risikovoranfragen gemeinsam mit unseren Kunden stellen, können wir aus der Praxis mitteilen, dass die eigenständige Gesundheitserklärung bei der Risikoabteilung der jeweiligen Versicherungen „gerne gesehen“ wird. Nicht selten führt dies dazu, dass die Bewertung eher ein positives Ergebnis mit sich zieht als eine vorschnelle Ablehnung, da die Risikoprüfer ein klareres Bild erhalten.
Das ist unserer Meinung nach auch nachvollziehbar. Stellen wir uns vor, jemand teilt uns die Diagnose “Burn-Out Erschöpfung” mit, und wir müssen als Risikoprüfung entscheiden, ob wir diese Person versichern. Ohne die entsprechenden Umstände der Erkrankung wäre dies nur schwer möglich, denn es stellen sich unter anderem die folgenden Fragen:
- Wann trat die Erkrankung auf?
- Wie lange dauerte die Erkrankung an?
- War die betroffene Person arbeitsfähig?
- Ist die Erkrankung ausgeheilt?
- Was waren die potenziellen Gründe für die Erkrankung?
- Hat die Person Medikamente eingenommen oder eine Therapie gemacht?
- etc.
Nur mit einer entsprechenden Diagnose würden wir vermutlich zunächst „auf Nummer sicher gehen“ und keinen Schutz anbieten, da das Risiko zu unklar wäre.
Wenn man hingegen ausführlich schildert, wie der Verlauf der Erkrankung gewesen ist, dass diese folgenlos ausgeheilt ist, und dies möglicherweise noch mit ärztlichen Attesten (Hinweis: nicht verwendeter Link) belegt, dann sieht der Sachverhalt komplett anders aus. Im Idealfall benötigt die Risikoabteilung dann auch keinen weiteren Fragebogen, und Sie erhalten schneller ein positives Votum.
Nun haben wir Ihnen bereits einen ausführlichen Einblick in unseren Beratungsprozess gegeben und erläutert, worin die Sinnhaftigkeit unseres Vorgehens liegt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Betrachtung der Untersuchungsgrenzen bei der Hannoverschen Risikolebensversicherung. Nicht selten möchten Personen 600.000 € oder mehr versichern – doch das ist nicht immer so einfach möglich. Zu diesem Thema nehmen wir im folgenden Kapitel Stellung.
10. Untersuchungsgrenzen und das ärztliche Zeugnis bei der Hannoverschen RLV
Die Hannoversche Risikolebensversicherung sieht ab bestimmten Absicherungshöhen vor, dass Sie nicht mehr den normalen Antrag und dessen Gesundheitsfragen nutzen können, sondern eine “versicherungsmedizinische Risikoprüfung” durchführen müssen. Dies ist eine gängige Praxis in der Versicherungsbranche, um höhere Risiken adäquat einschätzen zu können.
Die Grenzen sind in unterschiedlichen Versicherungssummen gestaffelt. Je höher die gewünschte Versicherungssumme, desto intensivere und umfangreichere Untersuchungen sind notwendig. Bis zu einer Versicherungssumme von 650.000 € (dieses Update wurde im Januar 2024 bekannt gegeben – die Hannoversche reagiert hiermit auf die Inflation und den erhöhten Absicherungsbedarf) sind die normalen Antragsfragen auszufüllen, und es ist keine ärztliche Untersuchung erforderlich. Dies ist eine erhebliche Erleichterung für viele Antragsteller.
Bildbeschreibung: Eine Tabelle, die die Untersuchungsgrenzen der Hannoverschen Risikolebensversicherung zeigt, bis zu welcher Versicherungssumme keine ärztliche Untersuchung erforderlich ist.
Ab einer Versicherungssumme von 650.001 € bis zu 1.000.000 € ist das sogenannte “Ärztliche Zeugnis” notwendig. Darüber hinaus sind noch eine EKG-Aufnahme und bestimmte Laborwerte sowie Blutuntersuchung erforderlich. Auf die Details des Ärztlichen Zeugnisses kommen wir im weiteren Teil des Beitrags noch zu sprechen.
Bildbeschreibung: Eine detailliertere Tabelle, die die erforderlichen Untersuchungen (Ärztliches Zeugnis, EKG, Laborwerte) für Versicherungssummen zwischen 650.001 € und 1.000.000 € bei der Hannoverschen RLV auflistet.
Ab einer Versicherungssumme von 1.000.000 € sind neben den beschriebenen Untersuchungen zusätzlich eine abdominelle Sonografie (Ultraschall der Bauchorgane wie Leber, Galle, Nieren, Pankreas) und eine kleine Lungenfunktionsprüfung (Tiffeneau-Test, 1-Sekunden-Wert) erforderlich. Diese erweiterten Untersuchungen dienen der noch genaueren Risikobewertung.
Bildbeschreibung: Eine weitere Tabelle, die die zusätzlichen medizinischen Untersuchungen (abdominelle Sonografie, Lungenfunktionstest) für Risikolebensversicherungen über 1.000.000 € bei der Hannoverschen zeigt.
Wie bereits zu Beginn beschrieben, kommen wir immer wieder auf die Fallstricke beim „schnellen“ Abschluss im Internet oder die Fahrlässigkeit mancher Berater zu sprechen.
Man sollte sich der Risiken bewusst sein, die bei einer Versicherungssumme von mehr als 650.000 € auf einen zukommen können. Wenn Sie sich für eine Versicherungssumme von beispielsweise 800.000 € entschieden haben, ist ein Ärztliches Zeugnis, eine EKG-Aufnahme und Laborwerte notwendig. Diese Untersuchung muss von einem Internisten durchgeführt werden, und die normalen Gesundheitsfragen im Antrag sind nicht mehr erforderlich. Auch hier mag es den einen oder anderen geben, der der Meinung ist, dass man sich dadurch Arbeit spart und ein Arzt alles Notwendige ausfüllt, damit man den Schutz erhält. Doch schauen wir uns die Gesundheitsfragen des ärztlichen Zeugnisses der Hannoverschen einmal genauer an – hier lauern Tücken.
Bildbeschreibung: Ein Ausschnitt aus dem ärztlichen Zeugnis der Hannoverschen Risikolebensversicherung, das Fragen zur familiären Vorbelastung und zu bestehenden Krankheiten über einen unbegrenzten Zeitraum enthält.
Dies ist nur ein kurzer Auszug aus dem Fragenkatalog, doch gleich die erste Frage hat es in sich:
„Sind bei Ihren Eltern oder Geschwistern Tuberkulose, Herz- oder Kreislauferkrankungen Zuckerkrankheit, Krebserkrankungen oder Gemütskrankheiten vorgekommen?“
Hier sind nicht nur Informationen über Ihren eigenen Gesundheitszustand erforderlich, sondern auch über den Ihrer Eltern oder Geschwister. Darüber hinaus wird nach etwaigen Gemütskrankheiten gefragt, was eine sehr weit gefasste Kategorie ist. Für uns, die besonderen Wert auf die Qualität der Gesundheitsfragen legen, stellt dies eine Fragestellung dar, die erhebliche Fallstricke birgt, da die Informationen oft nicht leicht zu beschaffen und schwer zu präzisieren sind. Aber auch die zweite Frage sollte unserer Meinung nach mit äußerster Vorsicht behandelt werden:
„Bestanden oder bestehen bei Ihnen Krankheiten, Störungen oder Beschwerden“
Auffällig sind der unbegrenzte Abfragezeitraum und die Frage nach Beschwerden. Sie müssen nicht mal bei einem Arzt vorstellig gewesen sein und dennoch ALLE Ihre Beschwerden der Vergangenheit angeben – hier kann man unserer Meinung nach nur unwahrheitsgemäße Angaben machen, da eine vollständige und präzise Erinnerung über einen unbegrenzten Zeitraum kaum möglich ist.
Der Fragebogen enthält noch zahlreiche weitere Fragen. Wir wollten Ihnen nur anhand dieser beiden Fragestellungen aufzeigen, welche “Gefahren” bei einer solchen Fragenkonstellation auftreten können. Darüber hinaus sind noch eine EKG-Aufnahme und bestimmte Laborwerte erforderlich. Und auch hier lauert Gefahr, denn seien wir mal ehrlich, wie genau kennen wir im Vorfeld die Ergebnisse einer EKG-Aufnahme? Sollten bei diesen Tests untersuchungs- oder kontrollbedürftige Befunde entdeckt werden, sind diese im Antrag anzugeben und können die Versicherbarkeit gefährden, selbst wenn sie vorher unbemerkt waren.
Demnach könnten Sie auf dem Papier nach einer solchen Untersuchung durchaus “kränker” sein als vor der Untersuchung. Ein für uns nicht zu unterschätzendes Risiko, wenn man bedenkt, wie wichtig und sinnvoll die Absicherung einer Risikolebensversicherung für die Hinterbliebenen ist. Sie unterziehen sich sozusagen einer ungewissen Untersuchung und müssen unweigerlich alle Ergebnisse an die Versicherung weitergeben, unabhängig davon, ob sie Ihnen bekannt waren oder nicht.
Ganz wichtig: Sollten Sie der Meinung sein, dass man beispielsweise im Falle eines kontrollbedürftigen Befundes einfach bei einer anderen Versicherung als bei der Hannoverschen anfragen kann und die neuen Erkenntnisse nicht angeben muss, liegen Sie hier falsch.
Das hängt damit zusammen, dass man auch in diesem Fall “behandelt, beraten oder untersucht” wurde. Somit sind die Erkenntnisse bei allen weiteren Versicherungen anzugeben, was Ihre Chancen auf eine günstige Absicherung dauerhaft schmälern kann.
Im Zuge der ärztlichen Untersuchung besteht keine Möglichkeit, die Anfrage anonym bei der Hannoverschen Risikolebensversicherung zu stellen. Ausführlich sind wir auf diese und weitere Punkte in unserem Artikel “Gesundheitsfragen Hannoversche Risikolebensversicherung” (Hinweis: nicht verwendeter Link) eingegangen.
Aus den oben genannten Gründen sehen wir auch den Medical Home Service der Hannoverschen Risikolebensversicherung, welchen wir kurz im folgenden Abschnitt thematisieren, als etwas riskant an.
10.1. Medical Home Service der Hannoverschen RLV
Wenn Sie eine Summe über 650.000 € bis 1.000.000 € absichern möchten und keinen Arztbesuch bei einem Internisten machen möchten (oder keinen schnellen Termin erhalten), können Sie einfach den sogenannten Medical Home Service der Hannoverschen nutzen. Die im vorherigen Kapitel beschriebenen Tests werden statt bei einem Arzt/einer Ärztin (Internisten) einfach bei Ihnen zuhause von einer erfahrenen Pflegefachkraft durchgeführt. Dies klingt auf den ersten Blick sehr komfortabel und kundenfreundlich.
In der Broschüre heißt es:
„Lassen Sie einfach eine erfahrene examinierte Fachkraft zu sich kommen, um die erforderlichen Untersuchungen für Ihre gewünschte Absicherung vorzunehmen.“
Wie im vorherigen Kapitel beschrieben, lauern aber auch hier die gleichen Gefahren hinsichtlich einer Untersuchung, der EKG-Aufnahme und den Laborwerten. Die Bequemlichkeit des Services ändert nichts an den potenziellen Auswirkungen der Untersuchungsergebnisse.
In der Leistungsbeschreibung des Medical Home Service der Hannoverschen heißt es weiter:
„Im Rahmen der versicherungsmedizinischen Untersuchung werden in der Regel folgende Werte bestimmt: HIV, Leberwerte, Nierenwerte, Herzwerte, Blutfette, rote und weiße Blutkörperchen, Blutplättchen, der Langzeitblutzuckerwert sowie die Bestandteile einer Urinprobe.“
Auch hier wieder der Hinweis: Kennen Sie Ihre Blutfett-, Nieren- oder Leberwerte im Detail? Wie sicher sind Sie, dass diese alle im optimalen Bereich liegen und keine weiteren Untersuchungen nach sich ziehen? Die Ergebnisse dieser Tests können unvorhergesehene Befunde aufdecken.
Erst nach Eingang des Ergebnisses dieser Untersuchung gibt die Hannoversche eine Rückmeldung und prüft, ob, und wenn ja, zu welchen Konditionen sie Sie annimmt. Der durchaus gut gemeinte Servicegedanke der Hannoverschen birgt unserer Meinung nach leider zu viele Risiken hinsichtlich der Versicherbarkeit, da Sie die Kontrolle über die Informationen an den Versicherer vollständig abgeben, ohne die Ergebnisse vorher zu kennen und bewerten zu können.
Wenn Sie sich einen Überblick verschaffen möchten, wo die unterschiedlichen Untersuchungsgrenzen der einzelnen Versicherer (Hinweis: nicht verwendeter Link) liegen, dann lesen Sie sich gerne den separaten Blog-Beitrag dazu durch.
11. Wie wir hohe Versicherungssummen bei der Hannoverschen RLV absichern
Wenn Sie der Ansicht sind, dass sowohl der Medical Home Service als auch das Ärztliche Zeugnis zwar sinnvolle Lösungen für die Versicherung, deren Kollektiv und den „schnellen Abschluss“ sind, Sie aber lieber im Vorfeld die “Zügel in der Hand” haben möchten, dann teilen Sie die Ansicht des Großteils unserer Interessenten. Viele Anleger suchen auch im Bereich der digitalen Assets nach Wachstumschancen, weshalb die bekanntesten kryptowährungen ein häufig diskutiertes Thema sind, das die Vielfalt der Finanzprodukte aufzeigt.
Wir empfehlen in diesen Fällen die Aufteilung auf zwei oder mehr Verträge bei unterschiedlichen Versicherungsunternehmen. Somit umgehen wir die hohen medizinischen Untersuchungen und das ärztliche Zeugnis, die mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sein können.
Doch aus welchem Grund wird dies von den einzelnen Versicherungen akzeptiert?
Das hängt damit zusammen, dass jede Versicherung sozusagen nur auf ihr eigenes Risiko schaut. Somit ist es in Bezug auf die Untersuchungsgrenzen und der damit einhergehenden ärztlichen Untersuchung sowie den weiteren Kontrollbehandlungen für die einzelne Versicherung “egal”, ob insgesamt, bei weiteren Versicherungen, mehr als die Untersuchungsgrenze abgesichert ist. Entscheidend ist nur die Summe, die bei ihr selbst versichert wird.
Kurz gesagt: Bleibt man bei der einzelnen Versicherung unter den ausgewiesenen Grenzen, aber bei weiteren Versicherungen insgesamt darüber, so ist dennoch keine ärztliche Untersuchung notwendig. Dies ermöglicht eine strategische Absicherung ohne unnötige medizinische Hürden.
Die Aufteilung auf zwei oder drei Verträge bei unterschiedlichen Risikolebensversicherern ist eher ein unkonventioneller Weg, der mit etwas mehr Aufwand verbunden ist, da das Prozedere der anonymen Voranfragen, Antragsstellung und Unterschrift nicht nur bei einem, sondern gleich bei zwei oder drei Versicherungen durchgeführt werden muss. Unserer Ansicht nach ist dieser Aufwand am Ende des Tages jedoch absolut sinnvoll, wenn wir die potenziellen Risiken bedenken, die mit einer ärztlichen Untersuchung einhergehen und die Ihre Versicherbarkeit langfristig beeinträchtigen könnten.
Doch auch bei der Aufteilung auf zwei oder mehr Verträge gibt es einige Punkte zu beachten.
Es müssen beispielsweise die bereits bestehenden oder beantragten Risikolebensversicherungen und deren Absicherungshöhen angegeben werden. Ab einer bestimmten Höhe ist dann oft ein Fragebogen zur finanziellen Angemessenheit notwendig. Dies nennt sich auch die finanzielle Risikoprüfung. Im folgenden Schaubild wird deutlich, dass der „Fragebogen 169 (versichertes Interesse)“ bei der Hannoverschen ab einer Versicherungssumme von mehr als 500.000 € notwendig ist. Auch wenn die Gesundheitsfragen seit dem Update im Januar 2024 eine neue Obergrenze von 650.000 € aufweisen, ist weiterhin ab einer Versicherungssumme von 500.000 € der Fragebogen auszufüllen, da hier die finanzielle Angemessenheit geprüft wird.
Finanzielle Angemessenheitsprüfung und Risikoprüfung bei der Hannoverschen Risikolebensversicherung
Ab einer Absicherungshöhe von insgesamt mehr als 2.500.000 € sind Einkommensnachweise zu erbringen. Das hängt damit zusammen, dass die Versicherungssummen auch in einem gewissen Maße „angemessen“ und „bedarfsgerecht“ sein sollten, um eine Überversicherung zu vermeiden und das Risiko des Versicherers einschätzen zu können.
Wichtig: Bei dieser Berechnung der Summen werden alle bestehenden Risikolebensversicherungen (auch die anderer Versicherungsgesellschaften) hinzugerechnet. Dies erfordert eine umfassende Offenlegung Ihrer gesamten Absicherungssituation.
12. Über-Kreuz-Risikolebensversicherung bei der Hannoverschen
Die Über-Kreuz-Versicherung bei einer Risikolebensversicherung bezieht sich auf eine spezielle Vertragskonstellation zwischen zwei Personen, üblicherweise Ehepartnern oder Lebenspartnern. Diese Form der Absicherung wird oft unterschätzt, bietet aber erhebliche Vorteile.
Bei dieser Art der Versicherung schließen beide Partner eigenständige Risikolebensversicherungen ab und sind gleichzeitig die Versicherungsnehmer und Begünstigten der Police des jeweils anderen.
Im Falle des Todes eines Partners während der Laufzeit der Versicherung erhält der überlebende Partner die vereinbarte Versicherungssumme aus der Police des verstorbenen Partners.
Der Vorteil der Über-Kreuz-Versicherung ist primär steuerlicher Natur, da bei einer gewissen Konstellation zwischen Versicherungsnehmer und versicherter Person im Leistungsfall keine Erbschaftsteuer anfällt. Dies kann bei höheren Versicherungssummen eine erhebliche Ersparnis bedeuten und die finanzielle Situation der Hinterbliebenen deutlich verbessern. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Konditionen und Regelungen der Über-Kreuz-Versicherung im Versicherungsvertrag festgelegt sind und vor Vertragsabschluss sorgfältig geprüft werden sollten. Auch die Über-Kreuz-Versicherung ist bei der Hannoverschen möglich und wird von uns oft empfohlen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Wenn Sie sich näher mit dem Thema “Über-Kreuz-Versicherung” (Hinweis: nicht verwendeter Link) auseinandersetzen möchten und die Vor- und Nachteile erkunden wollen, empfehlen wir Ihnen unseren entsprechenden Blogbeitrag.
13. So sollten Sie vorgehen beim Abschluss der Hannoverschen Risikolebensversicherung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Tarife der Hannoverschen Risikolebensversicherung durchaus für einen Großteil der Personen geeignet sind und einen soliden Schutz bieten können. Wie bei anderen Versicherungen gibt es sowohl positive Aspekte, wie die teilweise gut formulierten Gesundheitsfragen, als auch potenzielle Schwächen, insbesondere bei den erweiterten Prüfungen. Neben der Auswahl des passenden Tarifs spielt die Qualität und die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen eine entscheidende Rolle für die spätere Leistungspflicht.
Unsere Auffassung ist, dass die größte Gefahr darin besteht, dass man im Internet eine Risikolebensversicherung mit nur wenigen Klicks eigenständig abschließen kann, ohne die komplexen Details und Fallstricke vollständig zu verstehen. Wie beschrieben, können dabei Fehler von großer Tragweite entstehen, die im Ernstfall verheerende finanzielle Folgen für Ihre Hinterbliebenen haben können.
Hier noch ein paar Beispiele, welche Probleme uns von Interessenten geschildert werden, die einen Online-Abschluss in Eigenregie vollzogen haben:
- Die Versicherungssummen und die Laufzeit (Hinweis: nicht verwendeter Link) sind zu niedrig kalkuliert oder nicht bedarfsgerecht. Eine nachträgliche Erhöhung ist nicht immer so einfach und ohne erneute Risikoprüfung möglich.
- Es wurde keine Patientenakte (Hinweis: nicht verwendeter Link) eingeholt oder keine Eigenständige Gesundheitserklärung (Hinweis: nicht verwendeter Link) erstellt. Dies führt oft zu unzureichenden oder fehlerhaften Angaben, die den Versicherungsschutz gefährden können.
- Die Variante der Über-Kreuz-Risikolebensversicherung (Hinweis: nicht verwendeter Link) wurde vergessen, was im Leistungsfall zu unnötigen Erbschaftsteuern führen kann.
- Nachdem der Antrag online abgeschlossen wurde, kommt die Rückmeldung der Versicherung, dass diese den Versicherungsschutz abgelehnt hat. Erneuter Hinweis: Dies muss man bei einer anderen Versicherung, wenn diese nach abgelehnten Anträgen in der Vergangenheit fragt, angeben. Dies kann zu einem Eintrag in die HIS-Datei führen und zukünftige Absicherungen erschweren.
- Leistungsausschlüsse oder sogenannte Risikozuschläge werden erst im Nachgang angeboten und können nicht immer mit einer einfachen Online-Risikoprüfung ermittelt oder prognostiziert werden.
Wenn Sie diese Fehler vermeiden möchten und eine umfassende und individuell auf Sie zugeschnittene Absicherung wünschen, melden Sie sich für eine anonyme Risikovoranfrage gerne bei uns per E-Mail (info@gn-finanzpartner.de) oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, um maximale Sicherheit für Sie und Ihre Hinterbliebenen zu gewährleisten.
Neben diesen Vorteilen bieten wir Ihnen einen unabhängigen Überblick über verschiedene Versicherungsgesellschaften. Nicht selten bieten andere Anbieter bessere Konditionen oder passendere Leistungen als die Risikolebensversicherung der Hannoverschen, je nach Ihrer individuellen Situation. Wir beraten Kunden im gesamten Bundesgebiet und sind dank unserer digitalen Online-Beratung optimal aufgestellt. Daher müssen Sie nicht aus unserer Region kommen, um von uns kompetent und persönlich beraten zu werden. Im Folgenden zwei Beispiele, wie Anfragen uns erreichen:
Bildbeschreibung: Screenshot einer E-Mail-Anfrage zu einer Risikolebensversicherung, die den Wunsch nach einer detaillierten Beratung für eine Familie mit Hauskauf äußert.
Bildbeschreibung: Screenshot einer weiteren E-Mail-Anfrage für eine Risikolebensversicherung, die sich auf die Absicherung eines Immobilienkredits konzentriert und eine unabhängige Beratung sucht.