Der Verlust eines geliebten Haustieres hinterlässt eine tiefe Lücke im Leben vieler Menschen. In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, dem treuen Begleiter auch nach seinem Tod einen würdigen Abschied zu bereiten. Von der traditionellen Beerdigung im eigenen Garten bis hin zu modernen Bestattungsformen, die eine gemeinsame Ruhestätte mit dem Menschen ermöglichen – die Optionen sind vielfältig und werden zunehmend auf die individuellen Bedürfnisse der Tierhalter zugeschnitten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die damit verbundenen Kosten sind dabei wichtige Faktoren, die bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden sollten.
Haustierbestattung im eigenen Garten: Eine beliebte Option
Die Beerdigung eines verstorbenen Haustieres im eigenen Garten ist eine weit verbreitete und emotional bedeutsame Möglichkeit, Abschied zu nehmen. Grundsätzlich erlaubt die gesetzliche Regelung die Bestattung von Heimtieren auf privatem Grund, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Laut Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries, die für TASSO tätig ist, ist dies in der Durchführungsverordnung zum „Tierische Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz“ geregelt. Wichtige Kriterien sind, dass das Tier nicht an einer ansteckenden Krankheit gestorben sein darf und das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet oder in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Wegen liegt. Um die Umwelt und die Gesundheit zu schützen, muss der Körper des Tieres mit mindestens 50 cm Erde bedeckt sein, was eine Grabtiefe von etwa einem Meter erfordert. Die Bestattung auf öffentlichen Flächen wie Feldern oder im Wald ist hingegen untersagt und kann mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Einäscherung: Die Asche des Tieres mit nach Hause nehmen
Eine weitere Option ist die Einäscherung des Haustieres in einem Tierkrematorium. Die Kosten für eine solche Bestattung variieren je nach Größe und Gewicht des Tieres sowie danach, ob die Einäscherung einzeln oder gemeinschaftlich erfolgt. Eine Einzelkremierung ist zwar kostspieliger, ermöglicht es den Tierhaltern jedoch, die Asche ihres geliebten Tieres in einer Urne mit nach Hause zu nehmen und dort aufzubewahren oder an einem besonderen Ort beizusetzen. Viele Tierarztpraxen arbeiten eng mit Tierkrematorien zusammen und bieten an, das Tier dort abholen zu lassen. Alternativ können Tierhalter ihr verstorbenes Tier auch persönlich zum Krematorium bringen.
Tierfriedhöfe und besondere Ruhestätten
Neben der Gartenbestattung und der Einäscherung gewinnen auch spezielle Tierfriedhöfe als letzte Ruhestätte für Haustiere an Bedeutung. Diese bieten eine würdige und oft auch optisch ansprechende Möglichkeit, dem Tier die letzte Ehre zu erweisen. Die Kosten für eine Beisetzung auf einem Tierfriedhof können mehrere hundert Euro betragen, hinzu kommen oft Mietgebühren für das Grab. Einige Tierfriedhöfe gehen sogar so weit, dass sie eine gemeinsame Bestattung von Menschen und ihren Tieren ermöglichen. In solchen Fällen kann die Urne eines Tieres neben dem Grab seines Herrchens oder Frauchens beigesetzt werden.
Die Rolle des Tierarztes und weitere Bestattungsarten
Wird ein Haustier in einer Tierarztpraxis euthanasiert, informiert das Praxisteam die Tierhalter in der Regel über die verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten. Bei einer Zusammenarbeit mit einem Tierkrematorium kann das Tier direkt von der Praxis abgeholt werden. Sollte keine Einäscherung gewünscht sein, übernimmt die kommunale Tierkörperbeseitigung die Abholung.
Mittlerweile ähneln die angebotenen Bestattungsarten für Tiere denen für Menschen. Neben Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen gibt es auch Naturbestattungen in speziellen Tierfriedwäldern. Ob eine Einäscherung für die jeweilige Bestattungsform notwendig ist, hängt vom Anbieter ab; in Tierfriedwäldern sind meist nur Urnen zugelassen, während auf Tierfriedhöfen oft auch Erdbestattungen möglich sind. Detaillierte Informationen hierzu sollten direkt bei Bestattungsinstituten oder Tierfriedhöfen eingeholt werden.
Gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier: Ein wachsender Wunsch
Immer mehr Tierhalter äußern den Wunsch, auch nach dem Tod mit ihrem tierischen Liebling vereint zu sein. Die gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier ist in Deutschland an wenigen, aber wachsenden Orten bereits Realität. Rechtlich ist eine solche Entscheidung von den Betreibern der Friedhöfe und den entsprechenden Satzungen der Gemeinden oder kirchlichen Träger abhängig. Während in allen Bundesländern eine gesetzliche Bestattungspflicht für Menschen besteht, gilt dies nicht für Tiere. Dies ermöglicht es, die Asche eines Tieres nach der Einäscherung mit nach Hause zu nehmen und später auf einem Friedhof beizusetzen, sofern dies dort gestattet ist. Hamburg hat hier eine Vorreiterrolle eingenommen, indem es seit März 2020 eine einheitliche Regelung zur gemeinsamen Bestattung von Tier- und Mensch-Asche auf seinen Friedhöfen hat.
Für Tierhalter, die eine solche Bestattungsform wünschen, ist eine frühzeitige Auseinandersetzung und Vorsorge ratsam. Es empfiehlt sich, bei der Friedhofsverwaltung nachzufragen, ob die Beisetzung einer Tierurne als Grabbeigabe möglich ist, oder ob gegebenenfalls eine Änderung der Friedhofssatzung beantragt werden muss. Eine klare Regelung im Testament kann sicherstellen, dass die Wünsche der Verstorbenen auch nach ihrem Tod umgesetzt werden. Die Einäscherung und Überführung von Tieren erfolgen stets getrennt. Stirbt das Tier vor dem Halter, kann dessen Asche nach der Einäscherung mit nach Hause genommen und zu einem späteren Zeitpunkt gemeinsam bestattet werden. Stirbt der Halter zuerst, kann das Tier nach seinem Tod ebenfalls in der gemeinsamen Grabstätte beigesetzt werden.
Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den verschiedenen Möglichkeiten auseinanderzusetzen und die gewünschte Form der Bestattung für das geliebte Haustier festzulegen, um den Hinterbliebenen Klarheit zu verschaffen und den eigenen Wünschen Ausdruck zu verleihen.
