Auf dieser Seite erhalten Sie eine detaillierte und strukturierte Einordnung der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) des HDI. Unser Ziel ist es, Ihnen einen tiefgreifenden Einblick in die Tarife, die zentralen Versicherungsbedingungen für verschiedene Berufsgruppen, die Gesundheitsfragen, Sonderaktionen, Kosten und unsere praktischen Erfahrungen bei der Vermittlung und in Leistungsfällen zu geben.
Stand: Januar 2026.
Was zeichnet die Berufsunfähigkeitsversicherung des HDI aus?
Die HDI Lebensversicherung AG zählt zu den bedeutenden Anbietern von Berufsunfähigkeitsversicherungen in Deutschland und verfügt über einen entsprechend großen Vertragsbestand. Das Hauptangebot, der Tarif EGO top, ist in zwei Varianten erhältlich: mit und ohne Leistungen bei Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsklausel). In beiden Ausführungen verzichtet die HDI vollständig auf jegliche Form der abstrakten und konkreten Verweisung. Ein bemerkenswerter Aspekt ist die Beitragshöhe, die trotz exzellenter Versicherungsbedingungen und zahlreicher Angebote mit vereinfachten Gesundheitsfragen (und potenziell erhöhten Risiken) als eher günstig einzustufen ist.
Für wen ist eine HDI-BU grundsätzlich interessant – und warum?
Die HDI bietet insbesondere mit ihrem Tarif EGO top einen Hochleistungstarif, der für eine breite Palette von Berufsgruppen infrage kommt. Dies umfasst Schüler, Studenten, Angestellte, Selbstständige und Freiberufler. Eine HDI-BU wird besonders attraktiv, wenn das Ergebnis der Risikoprüfung – beispielsweise im Rahmen einer anonymen Risikovoranfrage – im Vergleich zu anderen Anbietern vorteilhaft ist oder wenn ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihre Entscheidung wichtiger ist als die rein theoretische Finanzstärke.
Es ist essentiell, die individuellen Bedürfnisse und die persönliche Situation genau zu analysieren. Wir empfehlen Ihnen daher, sich umfassend zu informieren und gegebenenfalls eine rentenversicherungsnummer beantragen online zu prüfen, um Ihre langfristige finanzielle Absicherung zu planen.
Wichtiger Hinweis:
- Diese Seite wurde von Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. erstellt.
- Mit über 20 Jahren Erfahrung begleiten wir unsere Kunden beim Abschluss und darüber hinaus.
- Unsere Bewertungen basieren auf einer fundierten Analyse der Versicherungsbedingungen, eigenen Berechnungen und der praktischen Erfahrung aus Beratung, Risikovoranfragen und Leistungsfällen.
- Jeder Anbieter wird von uns nach denselben fachlichen Kriterien beurteilt, unabhängig von der Häufigkeit unserer Vermittlung.
Zuletzt aktualisiert: 01.02.2026
Der Versicherer HDI Lebensversicherung AG im Fokus
Allgemeine Unternehmensdaten
- Name des Versicherers: HDI Lebensversicherung AG
- Rechtsform: Aktiengesellschaft (AG)
- Konzernzugehörigkeit: Talanx-Konzern (Talanx AG)
- Anschrift: Charles-de-Gaulle-Platz 1, 30173 Hannover
- Website: www.hdi.de
- Telefonnummer: 0221-144-0
Welche Rolle spielt die HDI im deutschen BU-Markt?
Die HDI Lebensversicherung AG ist ein bedeutender Akteur im deutschen Versicherungsmarkt. Obwohl keine exakten jährlichen Zahlen zu BU-Verträgen und Leistungsfällen öffentlich sind, gab der Versicherer im Mai 2021 an, zwischen 100.001 und 500.000 Verträge als selbstständige BU oder BU-Zusatzversicherung (BUZ) zu führen und jährlich über 1.000 Leistungsfälle zu bearbeiten. Im Geschäftsjahr 2024 verzeichnete die HDI Lebensversicherung AG gebuchte Bruttobeiträge von über 1,64 Milliarden Euro für alle Lebensversicherungsprodukte.
Die HDI ist historisch bedeutsam, da ihr Vorgänger, die Gerling Lebensversicherung, Ende der 1990er-Jahre als erster BU-Anbieter auf die abstrakte Verweisung verzichtete. Seit 2024 verzichtet die HDI als Nachfolgerin vollständig auch auf die konkrete Verweisung.
Wie ist die Finanzstärke der HDI Lebensversicherung einzuordnen?
Die Bonität und Finanzstärke der HDI Lebensversicherung werden von Analysehäusern überwiegend mit sehr guten Noten bewertet, auch wenn es in der Vergangenheit teilweise eher mittelmäßige Einschätzungen gab. Diese positive Entwicklung spiegelt die solide Position des Unternehmens wider.
Unsere Zusammenarbeit mit der HDI
Als freie Versicherungsmakler arbeiten wir grundsätzlich mit der HDI Lebensversicherung zusammen. Unsere Beziehung zur HDI begann mit der Übernahme der ehemaligen Gerling Lebensversicherung im Jahr 2006. Gerling war damals Vorreiter beim Verzicht auf die abstrakte Verweisung – ein enormer Fortschritt für Versicherte und ein starkes Argument, Gerling-BUs zu vermitteln.
Seit fast 20 Jahren vermitteln wir nun Berufsunfähigkeitsversicherungen der HDI, da sie die exzellenten Versicherungsbedingungen der Gerling übernommen hat. Die Vermittlungszahlen schwanken, was weniger an den Bedingungen liegt, sondern an den Annahmevoten auf unsere Risikovoranfragen, die sehr unterschiedlich ausfallen können.
Gelegentlich haben wir den Eindruck, dass die sehr guten BU-Versicherungsbedingungen im Hause HDI nicht immer konsequent gelebt werden. Unsere konstruktive Kritik wurde jedoch angenommen, und es gab bereits positive Änderungen, zum Beispiel in der Handhabung der finanziellen Angemessenheit bei der Dynamik.
Wie erleben wir Risikovoranfragen und Antragstellung in der Praxis?
Anonyme Risikovoranfragen an die HDI werden in aller Regel schnell und sorgfältig bearbeitet. Die Voten – also die Rückmeldungen zu solchen Voranfragen – sind, wie bereits erwähnt, unterschiedlich. Mal wird an Kleinigkeiten festgehalten, mal zeigt man sich bei Vorerkrankungen erstaunlich flexibel. Ein klares System ist für uns nicht immer ersichtlich. Wenn die HDI der einzige Versicherer ist, der unsere Kunden zu normalen Konditionen versichern möchte, während andere Versicherer einen Leistungsausschluss oder Risikozuschlag fordern, ist die HDI oft unsere klare Empfehlung. Dies ist das stärkste Argument für einen Abschluss bei diesem Versicherer.
Besonders hervorzuheben ist, dass die HDI sich bei eingereichten Anträgen exakt an das Votum der Voranfrage hält – eine nicht selbstverständliche Praxis in der Branche.
Welche Besonderheiten zeigen sich regelmäßig im Antragsprozess?
Die normalen BU-Antragsformulare der HDI sind mit knapp 20 Seiten inklusive Gesundheitsfragen durchschnittlich lang. Seit der Umstellung im Sommer 2025 kann die Aufteilung auf teils ein- und teils zweispaltige Seiten einige Kunden verwirren. Dies gilt auch für die abweichenden Antragsformulare der Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Leute unter der Bezeichnung FUTURE 2 Go.
Für die zahlreichen BU-Aktionen der HDI mit dem Konzept der „Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen“ gibt es wiederum gesonderte Antragsformulare, die trotz deutlich weniger Fragen einen ähnlichen Seitenumfang aufweisen. Sobald der Antrag jedoch beim Versicherer eingegangen ist, erfolgt die Bearbeitung unserer Anträge in der Regel zügig und meist fehlerfrei.
Tariflandschaft der HDI Berufsunfähigkeitsversicherung
Die HDI bietet im Wesentlichen zwei BU-Tarife an, die in leicht unterschiedlichen Varianten zum Einsatz kommen.
Welche Tarifvarianten gibt es und worin unterscheiden sie sich?
1. EGO Top, Kürzel „BV“ plus Tarifgeneration, aktuell „HBV26“: Dies ist ein Hochleistungstarif für alle, der eine monatliche Rente zahlt, sobald eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % vorliegt. Dieser Tarif beinhaltet einen vollständigen Verzicht auf die abstrakte und die konkrete Verweisung in jeglicher Form.
Die aktuelle Tarifvariante mit Arbeitsunfähigkeitsklausel trägt das Kürzel HBVZ26. In beiden Tarifvarianten kann eine garantierte Rentensteigerung (Leistungsdynamik) zwischen 1 und 3 Prozent vereinbart werden.
2. EGO Young, Kürzel KL7PL: Hierbei handelt es sich um eine Risikolebensversicherung mit einer BU-Zusatzversicherung (BUZ), die als Startertarif mit verkürzter Versicherungs- und Vertragslaufzeit konzipiert ist.
Hinweis: Wir betrachten BU-Startertarife mit abgekürzter Versicherungsdauer aufgrund ungewisser Optionskonditionen als nicht empfehlenswert und gehen daher hier nicht weiter darauf ein. Eine solide Absicherung wie die targo kreditlebensversicherung bietet oft klarere Konditionen für langfristige Planungen.
Zentrale vertragliche Regelungen der HDI BU (EGO top HBV26)
Hinweis: Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf die Berufsunfähigkeitsversicherung der HDI im Tarif EGO top HBV26, basierend auf den maßgeblichen Versicherungsbedingungen (Druckstücke AVB_HBV26_250701, BB_HKS_250701, ERL_HBU_250701, BB_HNVG_BU_250701, BB_HDYN_250701, Stand jeweils 07.2025).
Das Bedingungsupdate vom 01.2026 – Druckstück AVB_HBV26_260101 – hat zu keinen inhaltlichen Änderungen der nachfolgenden Antworten geführt.
Der Startertarif der HDI kann in einzelnen Punkten abweichen und ist hier aus Gründen der Übersichtlichkeit bewusst nicht Gegenstand der Darstellung. Wir haben diese Punkte ausgewählt, weil sie während der Vertragslaufzeit und im Leistungsfall von besonderer Relevanz sind und in vielen Vergleichen oft nur verkürzt oder gar nicht dargestellt werden. Obwohl dies bereits detailliert erscheint, haben wir uns auf die wesentlichen Aspekte beschränkt. Weitere Details der Versicherungsbedingungen sollten unbedingt bei der Entscheidung für oder gegen einen Tarif berücksichtigt werden.
1️⃣ Wie ist die Berufsunfähigkeit von Schülern definiert?
Fundstelle: § 2 Abs. 8
Zitat: „Bei Schülern orientieren wir uns bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit allein an den Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern, die sie als Schüler bei Eintritt der Berufsunfähigkeit konkret ausgeübt haben.“
Kommentar: Die HDI wählt hier eine eher ungewöhnliche Formulierung, die jedoch klarmacht, dass die Tätigkeit eines Schülers als Beruf angesehen wird. Möglicherweise soll dies eine Abgrenzung zu anderen BU-Anbietern darstellen, die auch den Schulweg oder die Beschaffenheit des Schulgebäudes berücksichtigen. Schüler sind bei der HDI jedenfalls umfassend gegen Berufsunfähigkeit versichert.
2️⃣ Wie ist die Berufsunfähigkeit von Studenten definiert?
Fundstelle: § 2 Abs. 9
Zitat: „Bei hauptberuflich tätigen Studenten legen wir als ausgeübten Beruf das Mindestanforderungsprofil des Berufs zugrunde, der dem angestrebten Studienabschluss entspricht, um die Berufsunfähigkeit festzustellen. Wenn der Student mit dem Studienabschluss verschiedene Berufe ausüben kann, gilt: Die Berufsunfähigkeit stellen wir auf Basis beruflicher Anforderungen mit hohen geistig-mentalen Ansprüchen und mit überwiegend an einem festen Arbeitsplatz auszuübenden geringen bis leichten körperlichen Tätigkeiten fest.“
Kommentar: Auch hier verwendet die HDI eine besondere Formulierung. Die Berücksichtigung des Mindestanforderungsprofils des angestrebten Berufs wirkt sich positiv für die versicherten Studenten aus. Es bedeutet jedoch, dass es nicht primär darauf ankommt, ob man in der studentischen Tätigkeit eingeschränkt ist, sondern ob man bereits für den zukünftigen, angestrebten Beruf berufsunfähig ist, selbst wenn man noch weiter studieren könnte.
3️⃣ Verzichtet der Versicherer in der Erst- und Folgeprüfung auf die abstrakte Verweisung?
Fundstelle: ERL-BU § 11 (Erläuterungen zum Versicherungsschutz)
Antwort: Ja.
Zitat: „Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit spielt es keine Rolle, ob die versicherte Person aufgrund vorhandener Fähigkeiten und Kenntnisse oder aufgrund von Ausbildung und Erfahrung einen anderen Beruf ausüben kann (abstrakte Verweisung) (…).“
Kommentar: Die abstrakte Verweisung war früher ein häufiger Streitpunkt, da Versicherer die Zahlung einer BU-Rente mit dem Argument verweigern konnten, der Versicherte könne ja noch in einem vergleichbaren Beruf arbeiten. Moderne Bedingungswerke sehen diese Möglichkeit meist nicht mehr vor. Der vollständige Verzicht der HDI auf die abstrakte Verweisung ist daher sehr positiv zu bewerten und gilt für die Erstprüfung, Folgeprüfungen und beim Ausscheiden aus dem Beruf.
4️⃣ Verzichtet der Versicherer in der Erst- und Folgeprüfung auf die konkrete Verweisung?
Fundstelle: ERL-BU § 11 (Erstprüfung) und ERL-BU § 17 (Folgeprüfung) – (Erläuterungen zum Versicherungsschutz)
Antwort: Ja.
Zitat: „Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit spielt es keine Rolle, ob die versicherte Person aufgrund vorhandener Fähigkeiten und Kenntnisse oder aufgrund von Ausbildung und Erfahrung einen anderen Beruf (…) bereits ausübt (konkrete Verweisung).“
Kommentar: Die HDI verzichtet somit auch auf die konkrete Verweisung. Seit 2024 gilt dies bei neu abgeschlossenen Verträgen auch für die Nachprüfung einer Berufsunfähigkeit. Damit war die HDI der erste Versicherer, der vollständig auf seine Verweisungsrechte verzichtete, bis die Bayerische dies als Zusatzbaustein anbot. Dies ist ein erheblicher Vorteil für Versicherte.
5️⃣ Wie ist die Umorganisation in Betrieben von Selbstständigen und/oder Freiberuflern geregelt?
Fundstelle: § 2 Abs. 6 und Abs. 7
Zitat: „Ist die versicherte Person selbstständig, setzt Berufsunfähigkeit (…) voraus, dass die versicherte Person außerstande ist (…) durch zumutbare Umorganisation ihres Arbeitsplatzes oder ihres Tätigkeitsbereichs (…) ein Tätigkeitsfeld zu schaffen, das Berufsunfähigkeit nach Absatz 2 ausschließt.(…) Wenn Sie uns nachweisen, dass einer der folgenden Fälle vorliegt, verzichten wir auf eine Prüfung der Umorganisation: (…) akademische Ausbildung (…) mindestens zu 90 % kaufmännische oder organisatorische Tätigkeiten (… oder … ) weniger als fünf Mitarbeiter.(Außerdem unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter bei einer Tätigkeit als…) niedergelassener Arzt, niedergelassener Zahnarzt, niedergelassener Tierarzt, Rechts- oder Patentanwalt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Steuerbevollmächtigter (… wenn …) keine weiteren Mitarbeiter mit gleicher Fachkenntnis und Qualifikation im Fachgebiet, in der Fachrichtung oder im Berufsfeld der versicherten Person beschäftigt sind. Für den Fall, dass solche Mitarbeiter beschäftigt sind, berufen wir uns nicht auf eine Umorganisation, wenn und solange die versicherte Person uns nachweist, dass keine konkrete Umorganisation erfolgt ist.“
Kommentar: Die Prüfung einer betrieblichen Umorganisation ist bei fast allen BU-Anbietern im Rahmen der Leistungsprüfung von Selbstständigen üblich. Der Verzicht auf eine solche Prüfung bei Betrieben von typischen Freiberuflern, unabhängig von der Mitarbeiterzahl, stellt für diese eine deutlich kundenfreundlichere Regelung dar. Die meisten anderen Anbieter verzichten entweder gar nicht oder nur bei Betrieben mit bis zu fünf Mitarbeitern auf diese Prüfung.
6️⃣ Was gilt für die Berufsunfähigkeit von Beamten?
Fundstelle: Keine Fundstelle.
Antwort: Der Tarif enthält keine Dienstunfähigkeitsklausel. Beamte müssen daher ihre Berufsunfähigkeit selbst nachweisen.
Kommentar: Das Fehlen einer Dienstunfähigkeits- (DU-) Klausel macht die BU der HDI für Beamte weniger attraktiv als Tarife, die diese Klausel explizit beinhalten. Dennoch können auch Beamte berufsunfähig werden. Sie müssen dann – ähnlich wie Angestellte – nachweisen, dass sie für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % außerstande sind, ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu verrichten. Ob der Dienstherr Beamte dienstunfähig schreibt, spielt demnach keine direkte Rolle für die BU. Es kann Situationen geben, in denen man als dienstunfähig, aber nicht als berufsunfähig gilt, oder umgekehrt. In vielen Fällen trifft jedoch beides zu.
Wenn ein Versicherer bei einer DU-Klausel bestimmte Erkrankungen ausschließen möchte, kann eine normale BU ohne DU-Klausel und mit normaler Antragsannahme eine gute Alternative darstellen.
7️⃣ Gibt es eine Günstigerprüfung bei einem Berufswechsel?
Fundstelle: § 29 Abs. 1 und 4, § 28 Abs. 1 (UpgradeJoker)
Antwort: Ja.
Zitat: „Nach Eintritt eines der in Absatz 2 beschriebenen Anlässe, bei dem die versicherte Person jünger als 40 Jahre alt ist, gilt: Sie können innerhalb von zwölf Monaten beantragen, dass wir den Beitrag Ihrer Berufsunfähigkeits-Versicherung überprüfen. (…) Anlässe zur Ausübung der Berufswechseloption sind:
- Die versicherte Person wechselt ihre berufliche Tätigkeit.
- Die versicherte Person erwirbt durch Weiterbildung einen Abschluss, der in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union staatlich anerkannt ist.
- Die versicherte Person ist Schüler und wechselt die Schulart oder wechselt in die gymnasiale Oberstufe oder beginnt eine Ausbildung oder ein Studium.
Die Überprüfung ist mit einer dann gültigen vereinfachten Gesundheitsprüfung verbunden.“
UpgradeJoker: „Nach Eintritt eines der in Absatz 2 beschriebenen Anlässe, bei dem die versicherte Person jünger als 35 Jahre alt ist, gilt: Sie können innerhalb von zwölf Monaten eine oder gleichzeitig mehrere der folgenden Optionen ausüben. Dabei verzichten wir auf eine erneute Risikoprüfung. (…) Anlässe zur Ausübung des UpgradeJokers sind:
- Die versicherte Person nimmt nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung oder nach erfolgreichem Abschluss eines staatlich anerkannten Studiums oder dualen Studiums erstmals eine unbefristete Berufstätigkeit auf.
- Die versicherte Person ist Schüler und wechselt die Schulart oder wechselt in die gymnasiale Oberstufe oder beginnt nach erfolgreichem Schulabschluss erstmals ein Studium oder duales Studium an einer staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder eine Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf.“
Kommentar: Der Grundsatz besagt, dass stets der zuletzt ausgeübte Beruf versichert ist, ein Berufswechsel für den Versicherungsschutz unkritisch ist und auch nicht gemeldet werden muss. Eine Meldung kann jedoch sinnvoll sein, um den Beitrag im bestehenden Vertrag zu senken, wobei eine Verteuerung ausgeschlossen ist.
Durch den UpgradeJoker verzichtet die HDI bis zum Alter von 35 Jahren im Rahmen der Beitragsüberprüfung bei den genannten Anlässen auf eine erneute Risikoprüfung. Ohne diese Regelung ist eine Überprüfung bis zum Alter von 40 Jahren mit Risikoprüfung möglich. Die HDI bietet hier eine sehr gute, verbraucherfreundliche Regelung. Die Hinweise auf den Wechsel der Schulform etc. sind besonders hilfreich, da viele Menschen die Tätigkeit als „Schüler“ noch nicht als „Beruf“ betrachten.
8️⃣ Ist eine AU-Klausel fest oder optional enthalten? Wenn ja: Für wie viele Monate wird eine Leistung erbracht?
Fundstelle: BB-KS (Präambel) und § 1 Abs. 3
Antwort: Ja, im Tarif EGO Top HBVZ26 für maximal 36 Monate während der Vertragslaufzeit optional vereinbar.
Zitat: „Diese Besonderen Bedingungen für die Leistungen wegen Krankschreibung gelten ergänzend (…), wenn Sie mit uns Leistungen wegen Krankschreibung vereinbart haben. (….) Die Leistungen wegen Krankschreibung erbringen wir für insgesamt maximal 36 Monate (…). “
Kommentar: Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) erweist sich in unseren Leistungsfällen als äußerst nützlich für die Betroffenen, da sie einen einfacheren und in der Regel schnelleren Zugang zu finanziellen Leistungen des Versicherers ermöglicht. Entscheidend ist nicht nur die maximale Dauer der AU-Leistung, sondern auch, ob parallel Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt werden müssen (was bei der HDI nicht mehr der Fall ist) und welche Unterlagen der Versicherer im Leistungsfall anfordern kann.
