Erfolgreicher Widerruf: Heidelberger Leben muss fondsgebundene Lebensversicherung rückabwickeln

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg stärkt die Rechte von Verbrauchern bei fondsgebundenen Lebensversicherungen, die nach dem umstrittenen Policenmodell abgeschlossen wurden. Die Heidelberger Leben, heute Teil des Bestandsabwicklers Viridium, wurde dazu verurteilt, einen solchen Vertrag aus dem Jahr 1999 rückabzuwickeln. Dies ist eine erhebliche Schlappe für den Versicherer und ein wichtiger Präzedenzfall für viele weitere Verbraucher, die ebenfalls eine Lebensversicherung mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung abgeschlossen haben könnten. Die Kanzlei Hahn Rechtsanwälte aus Bremen, die den Kläger vertrat, berichtet von einem rechtskräftigen Urteil.

Hintergrund: Das fehlerhafte Widerrufsrecht bei der Heidelberger Leben

Im Zentrum des Rechtsstreits stand ein Kläger aus Oldenburg, der 1999 eine fondsgebundene Lebensversicherung erwarb. Der entscheidende Mangel lag in der Widerrufsbelehrung, die im Versicherungsschein abgedruckt war. Wie Fachanwältin Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte erläutert, fehlte der Hinweis, dass der Widerspruch schriftlich erfolgen muss. Stattdessen hieß es lediglich, der Versicherungsnehmer könne innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Vertragsunterlagen der Versicherung widersprechen. Diese Unvollständigkeit führte zu einer juristisch angreifbaren Position des Versicherers.

Die Heidelberger Leben weigerte sich zunächst, den Vertrag rückabzuwickeln. Sie argumentierte, der Versicherungsnehmer habe durch mehrfache Eingriffe in den Vertrag – wie die zweimalige Änderung der Anlagestrategie und den Widerspruch gegen Beitragserhöhungen in den Jahren 2013 und 2014 – sein Widerrufsrecht Lebensversicherung verwirkt. Diese Verteidigungslinie wurde jedoch vom Oberlandesgericht Oldenburg anders beurteilt.

OLG Oldenburg stärkt Verbraucherrechte: Keine Verwirkung bei „vertragstypischem Verhalten“

Das Oberlandesgericht Oldenburg korrigierte die Einschätzung der Vorinstanz und betonte, dass derartige Anpassungen am Vertrag kein Grund für eine Verwirkung des Widerrufsrecht Lebensversicherung darstellen. Das Gericht klassifizierte diese Handlungen als „vertragstypisches und vertragstreues Verhalten“. Solche Korrekturen spiegeln lediglich die Anpassung des Versicherungsnehmers an die Vertragsbedingungen und persönliche Lebensumstände wider, und beeinträchtigen nicht das Recht, einen fehlerhaften Vertrag zu widerrufen.

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Fachanwältin Brockmann begrüßte diese Klarstellung: „Aus unserer Sicht nehmen viele Landgerichte viel zu schnell den Tatbestand der Verwirkung an. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in erfreulicher Weise klargestellt, dass allein Dynamikwidersprüche und Vertragsänderungen keine Verwirkung begründen, da sie nur Ausdruck eines vertragstreuen Verhaltens sind.“ Dieses Urteil sendet ein wichtiges Signal an andere Gerichte und Verbraucher.

Das umstrittene Policenmodell und seine Folgen

Der Fall Heidelberger Leben ist exemplarisch für viele Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden. Bei diesem Modell erhielten die Kunden die entscheidenden Verbraucherinformationen, einschließlich der Widerrufsbelehrung, erst zusammen mit dem fertigen Versicherungsschein – also nachdem sie den Vertrag bereits unterschrieben hatten. Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) als auch der Bundesgerichtshof (BGH) haben diese Praxis als nicht rechtzeitige Aufklärung über Rechte und Pflichten des Kunden eingestuft. Seit 2008 ist dieses Vertriebsmodell in Deutschland verboten.

Die Konsequenz fehlerhafter Widerrufsbelehrungen im Rahmen des Policenmodells ist, dass Kunden unter bestimmten Umständen die Rückabwicklung Lebensversicherung verlangen können. Im vorliegenden Fall wurde der Versicherer zur Rückzahlung der Versicherungsprämien in Höhe von rund 68.000 Euro verurteilt, abzüglich eines Anteils für den Risikoschutz. Hinzu kamen vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten von 2.251,48 Euro.

Warum ein Widerruf besser ist als eine Kündigung

Ein erfolgreicher Widerruf bietet gegenüber einer einfachen Kündigung erhebliche finanzielle Vorteile. Bei einer Rückabwicklung Lebensversicherung erhalten Kunden nicht nur die eingezahlten Beiträge zurück, sondern auch die erzielten Nutzungszinsen. Dies beinhaltet auch die Erstattung von Abschluss- und Verwaltungskosten, die bei einer Kündigung in der Regel verloren wären. Lediglich die Kosten für den reinen Versicherungsschutz und, bei fondsgebundenen Policen, das Verlustrisiko aus den Fonds, müssen die Kunden selbst tragen. Dies macht den Widerruf zu einer deutlich attraktiveren Option für Verbraucher, die fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht Lebensversicherung aufgeklärt wurden.

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Fazit und Handlungsempfehlung

Das Urteil gegen die Heidelberger Leben ist ein bedeutender Erfolg für den Verbraucherschutz und unterstreicht die Notwendigkeit korrekter Widerrufsbelehrungen. Es zeigt, dass selbst Eingriffe in den Vertrag nicht zwangsläufig zum Verlust des Widerrufsrechts führen. Für all jene, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung nach dem Policenmodell abgeschlossen haben, bietet dieses Urteil eine wichtige Orientierung. Es lohnt sich daher, alte Verträge genau zu prüfen. Wenn auch Sie den Verdacht haben, dass Ihre Widerrufsbelehrung Lebensversicherung fehlerhaft sein könnte, sollten Sie sich unbedingt an eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei wenden, um Ihre individuellen Ansprüche auf Rückabwicklung Lebensversicherung prüfen zu lassen.