Deutschland, ein Land bekannt für seine präzisen Regelungen und umfassenden Sozialsysteme, hat zum 1. Januar 2023 eine bedeutende Änderung im Bereich der Altersrenten eingeführt: Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten ist komplett entfallen. Diese Neuerung ermöglicht es Rentnerinnen und Rentnern, die vorzeitig – sei es mit oder ohne Abschläge – in den Ruhestand treten, unbegrenzt sozialversicherungspflichtig weiterzuverdienen. Doch während diese Freiheit auf den ersten Blick verlockend klingt, birgt sie eine komplexe Realität hoher Abgaben, die die tatsächlichen Arbeitsanreize oft schmälern.
Die Auswirkungen dieser Gesetzesänderung sind weitreichend und betreffen nicht nur die finanzielle Situation der Ruheständler, sondern auch den Arbeitsmarkt und die Wirtschaft insgesamt. Um die volle Tragweite zu verstehen, ist es wichtig, die Hintergründe und die Details der neuen Regelung genau zu beleuchten. Für viele, die sich mit finanziellen Entscheidungen im Ruhestand beschäftigen, sind umfassende Informationen entscheidend, um die richtige Strategie zu wählen. Auch das Verständnis von allgemeinen Finanzmärkten, wie zum Beispiel die finanzen net zero negativzinsen oder die finanzen net umlaufrendite, kann dabei helfen, ein Gesamtbild der persönlichen Finanzlage zu gewinnen.
Die Hinzuverdienstgrenze: Ein historischer Rückblick
Die Idee, dass die gesetzliche Rente das Arbeitseinkommen im Ruhestand ablösen soll, prägte lange Zeit die deutsche Rentenpolitik. Bis 2019 lag die jährliche Hinzuverdienstgrenze für Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hatten, bei 6.300 Euro. Einkommen, das diesen Betrag überstieg, wurde zu 40 Prozent von der Rente abgezogen. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze war und ist der Hinzuverdienst hingegen unbegrenzt.
Eine markante Wende kam während der Corona-Pandemie. Aus Sorge, dass ältere Beschäftigte aufgrund der Gesundheitsrisiken verstärkt vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden könnten, hob die Bundesregierung die Hinzuverdienstgrenze schrittweise an. Sie stieg 2020 auf 44.590 Euro und erreichte bis 2022 sogar 46.060 Euro. Ziel war es, Anreize zur Fortführung oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung zu schaffen und die Verfügbarkeit von Arbeitskräften zu sichern. Vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Fachkräftemangels wurde diese Grenze zum 1. Januar 2023 gänzlich abgeschafft, um die Erwerbstätigkeit im Alter weiter zu fördern.
Frührente in Deutschland: Aktuelle Zahlen und Optionen
Die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen, wird in Deutschland rege genutzt. Im Jahr 2021 traten von den 858.000 neuen Altersrentnerinnen und -rentnern mehr als die Hälfte vorzeitig – also vor Erreichen der damaligen Regelaltersgrenze von 65 Jahren und 10 Monaten – in den Ruhestand (Deutsche Rentenversicherung, 2021).
Dabei gab es verschiedene Wege:
- Abschlagsfreie Rente: 31 Prozent der Neurentner konnten abschlagsfrei in den Ruhestand treten. Dies ist möglich, wenn 45 Versicherungsjahre erreicht sind und man somit bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze seine Rente ohne Abzüge beziehen kann.
- Rente mit Abschlägen: 21 Prozent entschieden sich für einen vorzeitigen Renteneintritt mit Abschlägen. Dies ist ab 35 Versicherungsjahren möglich. Für jeden Monat vorzeitigen Rentenbezug müssen diese Personen jedoch einen Abschlag von 0,3 Prozent auf ihre bis dahin erreichte Anwartschaft hinnehmen.
- Schwerbehinderte: 6 Prozent der Altersrenten wurden von Personen mit Schwerbehinderung bezogen, deren Altersgrenze stufenweise auf 65 Jahre steigt.
Somit begannen 2021 lediglich knapp 42 Prozent der Neurentner ihre Rente frühestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Der aktuelle Wegfall der Hinzuverdienstgrenze soll nun insbesondere die langjährig und besonders langjährig Versicherten dazu motivieren, ihre Erwerbstätigkeit fortzusetzen, auch wenn sie bereits eine Rente beziehen.
Hohe Abgabenlast: Die Kehrseite des Hinzuverdienstes
Trotz des Wegfalls der Hinzuverdienstgrenze ist es wichtig zu verstehen, dass auf zusätzliche Einkünfte im Rentenalter weiterhin Abgaben fällig werden. Die finanzielle Attraktivität des Weiterarbeitens hängt stark von der individuellen Steuer- und Abgabenlast ab.
Besteuerung des Renteneinkommens
Seit 2005 wurde die Besteuerung des Renteneinkommens schrittweise von der vorgelagerten auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Das bedeutet, dass ein immer größerer Anteil der Rente steuerpflichtig wird. Bei Renteneintritt im Jahr 2023 beträgt der steuerliche Freibetrag lediglich 17 Prozent der gesetzlichen Jahresrente und wird in den Folgejahren nicht weiter angepasst. Künftige Rentenerhöhungen sind demnach vollständig steuerpflichtig.
Das Renteneinkommen kann dazu führen, dass der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer bereits ausgeschöpft ist. In diesem Fall unterliegt der gesamte Hinzuverdienst der vollen Steuerpflicht. Wer seine Finanzen umfassend plant, sollte auch die Wechselkurse wie finanzen euro dollar im Blick behalten, die indirekt auch Auswirkungen auf die Kaufkraft haben können.
Sozialabgaben beim Hinzuverdienst
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Sozialversicherungsbeiträge. Personen, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, können auf einen Arbeitnehmerbeitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung verzichten (der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung entfällt in jedem Fall). Anders verhält es sich bei vorzeitigem Rentenbezug: Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze müssen alle Sozialbeiträge auf die Arbeitseinkünfte geleistet werden. Dazu gehören Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Ein positiver Nebeneffekt ist dabei, dass durch diese Beiträge weitere Rentenanwartschaften erworben werden.
Die finanzielle Belastung im Detail: Fallbeispiele
Um die Abgabenbelastung des Hinzuverdiensts besser zu veranschaulichen, betrachten wir verschiedene Fallkonstellationen von Renten- und Arbeitseinkommen für alleinstehende Personen und Ehepaare. Dabei wird ein eventueller Wohngeldanspruch oder weitere Einkommensquellen im Alter nicht berücksichtigt, die die Attraktivität einer Weiterbeschäftigung zusätzlich beeinflussen könnten.
Fallstudie 1: Alleinstehende Personen
Bei einem jährlichen Renteneinkommen von 15.000 Euro und einem Hinzuverdienst von 25.000 Euro liegt die Belastung des Arbeitseinkommens mit Sozialabgaben und Steuern bereits bei 38,4 Prozent – und das, bevor die Regelaltersgrenze erreicht ist. Ohne Renteneinkommen wäre die Belastung des Arbeitseinkommens in diesem Beispiel nur bei 26,6 Prozent. Bei höherem Renteneinkommen kann die Belastung schnell über 40 Prozent steigen. In Kombination mit einem hohen Renteneinkommen und einem Hinzuverdienst von 100.000 Euro liegen die durchschnittlichen Abgaben sogar bei 46 Prozent. Hier wird auch der Solidaritäts
