HUK-COBURG Lebensversicherung: Kündigen, Widerrufen oder Alternativen prüfen?

Die Entscheidung, was das beste Vorgehen für Ihren Vertrag bei der HUK-COBURG Lebensversicherung AG ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es hängt von einer Vielzahl individueller Faktoren ab, ob Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung bei der HUK-COBURG besser huk coburg lebensversicherung kündigen, verkaufen, widerrufen, beitragsfrei stellen oder bis zur Auszahlung abwarten sollten. Dabei spielen die Vertragsbedingungen, die erzielte Rendite, die verbleibende Laufzeit sowie Ihre persönliche Situation und die finanzielle Stabilität der HUK-COBURG Lebensversicherung AG eine entscheidende Rolle. Eine fundierte Bewertung Ihrer Optionen ist daher unerlässlich.

Die HUK-COBURG Lebensversicherung AG bietet unterschiedliche Vertragsarten und Tarife an, die individuell zu beurteilen sind. Wichtig bei der Bewertung sind insbesondere Ihre persönliche Situation und die Risiken, die mit dem Vertrag abgesichert werden sollen.

1. HUK-COBURG Lebensversicherung AG im Überblick

Die HUK-COBURG Lebensversicherung ist als Aktiengesellschaft organisiert und hat ihren Sitz in Coburg. Zu Beginn des Jahres 2024 hatte die HUK-COBURG Lebensversicherung AG 647.661 Versicherungsverträge im Bestand und belegte damit den 35. Platz der deutschen Lebensversicherer. Diese Zahlen stammen aus den Geschäftsberichten der HUK-COBURG Lebensversicherung AG.

2. Vertrag bei der HUK-COBURG Lebensversicherung kündigen

Eine Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen, ist in der Regel die schlechteste Option. In diesem Fall erhalten Sie von der HUK-COBURG Lebensversicherung AG lediglich den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Wann und ob in Ihrem Fall eine Kündigung überhaupt möglich ist, hängt von der Art und den Bedingungen Ihres Vertrages ab.

Die Kündigung eines Vertrages bei der HUK-COBURG Lebensversicherung, der nach dem Jahr 1994 abgeschlossen wurde, ist in der Regel jederzeit zum Ende der sogenannten Versicherungsperiode, also bis zu einem Tag vor der nächsten Beitragszahlung, möglich. Endet beispielsweise die Versicherungsperiode am 31. Oktober, so reicht es aus, wenn die Kündigung an diesem Tag der HUK-COBURG Lebensversicherung AG zugeht. Eine zusätzliche Kündigungsfrist ist somit nicht einzuhalten, gemäß § 168 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Für ältere Verträge gelten kompliziertere Regelungen für die Kündigungsfrist.

2.1. Sollte ich meine Versicherung bei der HUK-COBURG kündigen?

Die Entscheidung, eine Lebens- oder Rentenversicherung zu kündigen, sollte niemals unüberlegt getroffen werden. Mit einer Kündigung geht auch der Risikoschutz verloren, wie beispielsweise eine Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsabsicherung.

Wenn Sie überlegen, Ihren Vertrag bei der HUK-COBURG Lebensversicherung zu huk lebensversicherung kündigen, sollten Sie sich vorher unbedingt mit möglichen Alternativen auseinandersetzen. In vielen Fällen gibt es deutlich bessere Optionen als eine Kündigung. Wenn Sie sich unsicher sind, ob eine Kündigung bei Ihrem Vertrag sinnvoll ist, sollten Sie sich unabhängig zu Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung beraten lassen.

2.2 Vorlage für die Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung

Es existieren Musterbrief-Generatoren, die Ihnen bei der Erstellung eines Kündigungsschreibens für Ihre Lebens- oder Rentenversicherung helfen können. Durch die Auswahl der Versicherung werden die Adressdaten der Versicherungsgesellschaft direkt in den Musterbrief übernommen.

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Wichtige Hinweise hierzu:

  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Ein Vertrag gilt als bAV, wenn er über den Arbeitgeber abgeschlossen oder nur zeitweise über eine Firma geführt wurde.
  • Vertragsart: Wird über Ihren Vertrag in Fonds investiert, handelt es sich um einen fondsgebundenen Vertrag. Gewöhnliche Kapital-Lebensversicherungen sind klassische Verträge.
  • Zahlungsweise: Von der Art der letzten Beitragszahlung hängt regelmäßig ab, zu wann ein Vertrag gekündigt werden kann. Bei einem beitragsfrei gestellten bzw. stillgelegten Vertrag ist häufig die Art der letzten Beitragszahlung vor der Beitragsfreistellung entscheidend.
  • Versicherungsnummer: Die aktuelle Versicherungsnummer finden Sie auf dem aktuellsten Schreiben, welches Sie von der Versicherung erhalten haben. Es ist möglich, dass sich diese im Laufe der Zeit geändert hat.
  • Auszahlungskonto: Um steuerliche Probleme und Komplikationen mit dem Geldwäschegesetz (GwG) zu vermeiden, sollte sich der Versicherungsnehmer das Geld grundsätzlich auf ein eigenes Konto auszahlen lassen.
  • Politisch exponierte Person (PEP): Politisch exponierte Personen sind beispielsweise Staatschefs, Regierungschefs, Minister oder Parlamentsabgeordnete. Die Versicherung darf gemäß § 10 Absatz 9 Satz 1 GwG die Auszahlung nicht vornehmen, wenn keine Angabe dazu erfolgt.
  • Steuer-ID: Die 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID oder TIN) wurde 2008 allen Bürgern schriftlich mitgeteilt. Sie finden die Steuer-ID auf einem alten Steuerbescheid oder einer Lohnsteuerbescheinigung. Ohne diese Angaben kann die Versicherung die Auszahlung verweigern.
  • Bestätigte Personalausweiskopie: Eine bestätigte Kopie des Personalausweises kann von Dritten gemäß § 2 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG) vorgenommen werden, beispielsweise von Banken. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 20.04.2021 (Aktenzeichen XI ZR 511/19) entschieden, dass selbst eine notariell beurkundete Kopie des Personalausweises nicht ausreichend ist.

Weitere Informationen zur Kündigung und zum Musterbrief-Generator finden Sie hier.

2.3. Kündigung bei der HUK-COBURG: Zahlen & Fakten

2.3.1. Stornoquote

Die Stornoquote gibt an, wie viel Prozent der Beiträge im letzten Geschäftsjahr storniert wurden und somit nicht mehr weiterbezahlt werden. Anfang 2025 lag die Stornoquote der HUK-COBURG Lebensversicherung AG bei ca. 2,5 Prozent. Häufige Ursachen für eine vorzeitige Beendigung der Beitragszahlung sind Kündigungen, Beitragsfreistellungen und die Rückabwicklung von Versicherungsverträgen. Diese Daten stammen aus den Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

2.3.2. Durchschnittlicher Rückkaufswert und Anzahl der Kündigungen

Der durchschnittliche Rückkaufswert bei einem Vertrag der HUK-COBURG Lebensversicherung AG betrug zu Beginn des Jahres 2024 durchschnittlich ca. 13.395 Euro. Im Vorjahr wurden insgesamt 6.872 Verträge bei der HUK-COBURG Lebensversicherung gekündigt oder die Beitragszahlung vorzeitig eingestellt. Diese Zahlen basieren auf den Geschäftsberichten der HUK-COBURG Lebensversicherung AG.

2.4. Alternativen zu einer Kündigung

Wenn Sie überlegen, Ihren Vertrag bei der HUK-COBURG Lebensversicherung AG zu kündigen, sollten Sie vorher unbedingt mögliche Alternativen für Ihre Versicherung prüfen lassen. Häufig können Versicherungsnehmer so deutlich mehr Geld erhalten als bei einer Kündigung. Bei vielen Lebens- und Rentenversicherungen der HUK-COBURG gibt es auch noch weitere Optionen, die je nach Vertrag und individueller Situation sinnvoller sein können. Bevor Sie sich für eine Alternative entscheiden, sollten Sie Ihre Versicherung unabhängig überprüfen lassen.

Wussten Sie, dass eine Kündigung bei lediglich einem geringen Prozentsatz der letzten 100 Vertragsprüfungen die beste Option war?

3. Vertrag bei der HUK-COBURG Lebensversicherung widerrufen

Wenn Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherungen bei der HUK-COBURG auflösen möchten, haben Sie neben einer Kündigung auch die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen. In den allermeisten Fällen erhalten Kunden der HUK-COBURG Lebensversicherung bei einem Widerruf deutlich mehr Geld zurück als bei einer Kündigung.

Grundsätzlich ist ein Widerruf auch viele Jahre nach dem Abschluss noch möglich, wenn die HUK-COBURG Sie fehlerhaft über das Widerrufsrecht belehrt oder die vorvertraglichen Informationspflichten nicht vollständig erfüllt hat.

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3.1. Wann besteht ein Widerrufs-, Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht?

Ob für eine Lebens- oder Rentenversicherung ein Widerrufs-, Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht besteht, hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab:

  • Widerrufsrecht nach § 8 Abs. 4 VVG: Für Verträge nach dem 01.01.2008.
  • Widerspruchsrecht nach § 5a VVG oder Rücktrittsrecht nach § 8 Abs. 5 VVG: Für Verträge zwischen dem 29.07.1994 und 31.12.2007.
  • Widerrufsrecht nach § 8 VVG: Für Verträge vor dem 29.07.1994.

3.1.1. Unterschied zwischen Widerspruchs- und Rücktrittsrecht

Wenn Sie von der HUK-COBURG Lebensversicherung bereits bei der Antragstellung die Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformation vollständig erhalten haben, dann ist Ihr Versicherungsvertrag im sogenannten Antragsmodell zustande gekommen, und Ihnen steht ein Rücktrittsrecht nach § 8 Absatz 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (alter Fassung) zu.

Sollten Ihnen bei Antragstellung noch nicht alle Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen ausgehändigt worden sein, ist Ihr Vertrag mit der HUK-COBURG Lebensversicherung AG im sogenannten Policenmodell zustande gekommen, und Ihnen steht ein Widerspruchsrecht nach § 5a Versicherungsvertragsgesetz (alter Fassung) zu.

Ein wirksamer Widerspruch, Rücktritt oder Widerruf hat eine Rückabwicklung des gesamten Vertrages zur Folge.

3.2. Rückabwicklung einer Lebensversicherung bei der HUK-COBURG

Bei einer Rückabwicklung wird der Vertrag zwischen Ihnen und der HUK-COBURG Lebensversicherung AG aufgelöst. Die Berechnungsweise Ihres Anspruchs bei einer Rückabwicklung kann sich je nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unterscheiden. In der Regel haben Kunden der HUK-COBURG Lebensversicherung bei einer Rückabwicklung einen Anspruch darauf, dass die eingezahlten Beiträge zuzüglich der tatsächlich gezogenen Nutzungen ausgezahlt werden. Hiervon kann noch ein Wertersatz für den genossenen Versicherungsschutz abzuziehen sein. Abschluss- und Verwaltungskosten darf die HUK-COBURG in diesem Fall aber nicht einbehalten.

Was sind gezogene Nutzungen?

Als gezogene Nutzungen wird hier der Gewinn bezeichnet, den die HUK-COBURG Lebensversicherung AG tatsächlich mit den eingezahlten Beiträgen ihrer Kunden erzielt hat. Bei einer Rückabwicklung müssen die gezogenen Nutzungen an den Kunden ausgezahlt werden, gemäß § 818 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Achtung!

Eine Rückabwicklung ist nicht immer besser als eine Kündigung. Im schlimmsten Fall fordert die HUK-COBURG sogar Geld von Ihnen zurück! Zusätzlich können auch noch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Probleme auf Sie zukommen. Lassen Sie sich daher unbedingt vor einem Widerruf, Widerspruch oder Rücktritt unabhängig über die wirtschaftlichen Auswirkungen beraten!

Der so ermittelte Rückabwicklungsanspruch liegt in den allermeisten Fällen deutlich über dem Rückkaufswert, der bei einer Kündigung ausgezahlt werden würde. Die Ursache hierfür liegt darin, dass die HUK-COBURG bei einer solchen Rückabwicklung keine Abschluss- und Verwaltungskosten abziehen darf und die vertragliche Wertentwicklung in der Regel niedriger ist als die tatsächlich gezogenen Nutzungen, die bei einer Rückabwicklung ausgezahlt werden müssen. Bei der Berechnung der gezogenen Nutzungen wird für gewöhnlich auf die Wertentwicklung der Fonds (Urteil des IV. Zivilsenats vom 11.11.2015, Aktenzeichen IV ZR 513/14 des Bundesgerichtshofs) bzw. auf die Nettoverzinsung der HUK-COBURG Lebensversicherung AG (Urteil des IV. Zivilsenats vom 27.10.2021, Aktenzeichen IV ZR 45/20 des Bundesgerichtshofs) abgestellt.

Die Nettoverzinsung der HUK-COBURG ist ebenfalls in den Geschäftsberichten der HUK-COBURG Lebensversicherung AG einzusehen.

3.3. Rückabwicklung mit Alternativen vergleichen

Kunden der HUK-COBURG Lebensversicherung AG sollten den möglichen Anspruch bei einer Rückabwicklung zunächst berechnen lassen und mit den Ergebnissen der anderen Alternativen vergleichen. Auch ein Verkauf oder eine Fortführung kann bei einem Vertrag der HUK-COBURG sinnvoll sein, insbesondere wenn Sie die Risikoabsicherung des Vertrages noch benötigen oder eine lebensversicherung rente anstreben. Es gibt auch noch viele weitere Alternativen, die für Ihren Vertrag zu einem besseren Ergebnis führen können.

Sie können alle Optionen für Ihre Lebensversicherung ermitteln und unabhängig bewerten lassen. Ein Termin für eine Erstberatung kann dabei helfen, die beste Option für Ihren Vertrag zu besprechen und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der HUK-COBURG Lebensversicherung AG zu unterstützen.

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4. Bewertung der Solvenz: Wie sicher ist die HUK-COBURG Lebensversicherung AG?

Die aufsichtsrechtliche Quote zur Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung (SCR-Bruttoquote) lag bei der HUK-COBURG Lebensversicherung zum Beginn des Geschäftsjahres 2023 bei 771,9 % und damit über dem Branchendurchschnitt von 626,6 %. Bei der Bedeckung der aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderung weist die HUK-COBURG eine MCR-Bruttoquote von 2.156,3 % aus. Der Branchendurchschnitt lag hier bei 15.198,5 %. Diese Daten stammen aus den SFCR-Berichten der HUK-COBURG Lebensversicherung AG.

4.1. Auswirkungen durch Bewertungshilfen

Die HUK-COBURG Lebensversicherung AG nimmt bei der Ermittlung der aufsichtsrechtlich relevanten Solvenzquoten (SCR-Bruttoquote und MCR-Bruttoquote) Bewertungshilfen in Anspruch. Diese beeinflussen die Höhe der Quoten und erschweren eine Einschätzung, wie sicher die HUK-COBURG Lebensversicherung in Krisenzeiten wirklich dastehen würde.

Bei der Berechnung der aufsichtsrechtlichen Bruttoquoten greift die HUK-COBURG auf folgende Bewertungshilfen zurück:

  • Übergangsmaßnahmen bei versicherungstechnischen Rückstellungen
  • Volatilitätsanpassungen

Konkret ergeben sich für die HUK-COBURG Lebensversicherung ohne diese Bewertungshilfen eine SCR-Nettoquote von 301,8 % (Branchendurchschnitt 312,7 %) und eine MCR-Nettoquote von 890,1 % (Branchendurchschnitt 5.266,8 %). Diese Angaben sind den SFCR-Berichten der HUK-COBURG Lebensversicherung AG zu entnehmen.

4.2. Probleme bei der einheitlichen Bewertung der Solvenzquoten

Die SCR- und MCR-Quoten lassen sich aufgrund von Bewertungshilfen nicht unmittelbar mit den Zahlen der anderen Lebensversicherer vergleichen. Um dennoch ein Ranking der Solvenz der HUK-COBURG Lebensversicherung AG zu ermöglichen, wird eine standardisierte Solvenzquote aus den Daten der SFCR-Berichte aller Lebensversicherer ermittelt. Bei der HUK-COBURG Lebensversicherung lag diese standardisierte Solvenzquote bei 268,0 % (Branchendurchschnitt 317,2 %). Diese standardisierte Solvenzquote wurde von der Zahl&Recht GmbH ermittelt.

5. Die beste Option für Ihren Vertrag bei der HUK-COBURG finden

Die Entscheidung, ob Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung bei der HUK-COBURG kündigen, verkaufen, widerrufen, beitragsfrei stellen oder die Auszahlung abwarten sollten, ist von der Rendite, den Versicherungsbedingungen, der verbleibenden Vertragslaufzeit, Ihrer individuellen Situation und der finanziellen Lage der HUK-COBURG Lebensversicherung AG abhängig. Es ist wichtig, alle Optionen zu prüfen, bevor Sie zum Beispiel Ihre rente online beantragen.

5.1 Lebens- oder Rentenversicherung bei der Zahl&Recht prüfen lassen

Im Rahmen einer Vertragsprüfung wird der Verlauf Ihrer Versicherung bei der HUK-COBURG rekonstruiert und der Vertrag auf juristische und versicherungsmathematische Unstimmigkeiten oder Ansatzpunkte überprüft. Dabei werden verschiedene Handlungsmöglichkeiten bewertet und die Ergebnisse anschließend mit Ihnen besprochen. Gemeinsam wird dann das weitere Vorgehen für Ihren Vertrag abgestimmt und Sie erhalten Unterstützung mit passenden Musterschreiben. Auf diese Weise können Sie die beste Option für Ihren Vertrag bei der HUK-COBURG Lebensversicherung AG finden und auch umsetzen, unabhängig davon, ob es um Ihre rentenkasse nord oder eine andere Form der Vorsorge geht.

5.2 Kosten für die Prüfung eines Vertrages bei der HUK-COBURG Lebensversicherung

Als unabhängige Rechtsberater werden Honorare nach Aufwand berechnet, üblicherweise 190,- Euro brutto (inkl. 19 % Umsatzsteuer) pro Stunde. Grundsätzlich wird ein Kostendeckel vereinbart, sodass Mandanten stets wissen, welche Kosten maximal anfallen können.

Je nach individueller Vertragssituation, sowie der Höhe des Beitrages und des Vertragsguthabens, kann es sinnvoll sein, nur eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen oder auch direkt eine umfassendere Vertragsprüfung durchführen zu lassen. Die Kosten für eine komplette Vertragsprüfung liegen im Regelfall bei 790,- Euro brutto. Bei sehr kleinen Verträgen lohnt sich eine Prüfung meistens nicht. Grundsätzlich gilt: Je mehr Versicherungen geprüft werden, umso geringer fallen auch die Kosten pro Vertrag aus. Eine Erstberatung kostet