HUK-Coburg Lebensversicherung kündigen: Alternativen und Vorgehensweise

Die Entscheidung, eine HUK-Coburg Lebensversicherung zu kündigen, wird von immer mehr Versicherungsnehmern getroffen. Die Gründe hierfür sind vielfältig, doch oft spielen sinkende Zinsen, steigende Gebühren und mangelnde Flexibilität eine entscheidende Rolle. Angesichts der anhaltenden Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank werfen Lebensversicherungen kaum noch Rendite ab, und manche Versicherer haben die Garantieverzinsung sogar gänzlich gestrichen. Kombiniert mit niedrigeren Überschussbeteiligungen geraten viele Verträge in die Verlustzone. Um die schmalen Gewinne zu kompensieren, erhöhen einige Versicherer zudem die Abschluss- und Verwaltungskosten, was die Rendite für Kunden weiter schmälert. Darüber hinaus empfinden viele die mangelnde Anpassungsfähigkeit klassischer Kapitallebensversicherungen als störend, da sie ihr Geld lieber flexibler anlegen würden. Bevor Sie jedoch überstürzt handeln, ist es ratsam, kostenfreie Alternativen prüfen zu lassen. Die Kündigung sollte nur als letzter Ausweg betrachtet werden.

Der Prozess der Kündigung einer Lebensversicherung

Grundsätzlich ist die Kündigung einer Lebensversicherung kein komplexer Vorgang. Ein Schreiben an den Versicherer genügt, wobei die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) die genauen Formalitäten vorgeben. Zulässig sind die Schriftform (Brief oder Fax) sowie die Textform (Brief, Fax oder E-Mail). Bei der HUK-Coburg ist jedoch die Schriftform der Standard, was bedeutet, dass Sie nur per Fax oder Post kündigen können. Eine Nichteinhaltung der Formvorschriften, beispielsweise eine Kündigung per E-Mail, macht das Schreiben unwirksam. Um den Zugang Ihrer Kündigung im Streitfall beweisen zu können, empfiehlt sich der Versand per Einschreiben oder bei einem Fax der Versandbericht.

In Ihrem Kündigungsschreiben sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

  • Verwenden Sie klar den Begriff „Kündigung“.
  • Geben Sie den gewünschten Kündigungstermin an oder kündigen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
  • Bitten Sie um die Berechnung und Auszahlung des vertraglichen Rückkaufswertes.
  • Fordern Sie eine schriftliche oder elektronische Bestätigung Ihrer Kündigung an.
  • Unterschreiben Sie das Schreiben handschriftlich oder lassen Sie es durch einen Bevollmächtigten unterschreiben.
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Sollte die Kündigungsbestätigung ausbleiben, erkundigen Sie sich nach dem Bearbeitungsstand. Bei behauptetem Verlust des Schreibens legen Sie den Rückschein des Einschreibens als Kopie vor.

Kündigungsfristen bei der HUK-Coburg Lebensversicherung

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Versicherungsvertrag mit der HUK-Coburg sowohl ordentlich als auch außerordentlich zu kündigen.

Ordentliche Kündigung

Die Frist für die ordentliche Kündigung muss mindestens einen und maximal drei Monate betragen (§ 11 Abs.3 Versicherungsvertragsgesetz; VVG). Die genaue Frist entnehmen Sie den AVB der HUK-Coburg. Lebensversicherungen können stets zum Ende der Versicherungsperiode ordentlich gekündigt werden (§ 168 Abs.1 VVG). Ihre Kündigung muss drei Monate vor Ablauf der Versicherungsperiode bei der HUK-Coburg eingehen, um wirksam zu werden. Die Versicherungsperiode entspricht einem Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit dem Abschluss der Lebensversicherung (§ 12 VVG). Wenn Sie beispielsweise Ihre Police am 01.06. abgeschlossen haben, endet die Versicherungsperiode am 31.05. des Folgejahres. Bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist müsste Ihr Schreiben also spätestens am 28.02. beim Versicherer eingegangen sein. Entscheidend ist der tatsächliche Eingang, nicht die Bearbeitungszeit.

Außerordentliche Kündigung

Gemäß § 40 Abs.1 VVG besteht unter bestimmten Bedingungen ein allgemeines Sonderkündigungsrecht. Dies ist der Fall, wenn der Versicherer zwar die Beiträge anpasst, aber keine entsprechenden Leistungserhöhungen vornimmt. Der Gesetzgeber geht hier von einer nicht gerechtfertigten Prämienerhöhung aus. In einem solchen Szenario haben Sie das Recht, Ihre HUK-Coburg Lebensversicherung fristlos zu kündigen. Der Versicherer ist verpflichtet, Sie spätestens einen Monat vor der Beitragsanpassung auf diese sowie auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinzuweisen (§ 40 Abs.2 VVG).

Auszahlung des Rückkaufswertes nach Kündigung

Nach einer Kündigung Ihrer HUK-Coburg Lebensversicherung berechnet und zahlt der Versicherer den sogenannten Rückkaufswert aus (§ 169 Abs.1 VVG). Dies ist der Betrag, den die Police aus Sicht des Versicherers beim Rückkauf wert ist. Der Rückkaufswert muss nachvollziehbaren versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet werden (§ 169 Abs.3 VVG). Eine vereinfachte Formel lautet:

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Rückkaufswert = Summe der Beiträge – Risikoanteile + Summe der Gewinne (Überschüsse und Zinsen) – Abschluss- und Verwaltungskosten – Stornopauschale

Ein Stornoabschlag darf nur erfolgen, wenn er vereinbart und angemessen ist (§ 169 Abs.5 VVG). Dieser Abschlag ist eine Kündigungsgebühr, die meist prozentual vom Vertragsvermögen berechnet wird. Da der Versicherer den Rückkaufswert erst am letzten Tag der Versicherungsperiode ermitteln kann, erfolgt die Auszahlung zu diesem Zeitpunkt. In der Regel dauert es etwa eine Woche, bis die Summe auf Ihrem Konto gutgeschrieben wird.

Todesfall des Versicherten: Was ist zu tun?

Stirbt der Versicherungsnehmer, geht die Lebensversicherung grundsätzlich auf den Erben über. Dieser übernimmt alle Rechte und Pflichten, einschließlich der Beitragszahlung und des Bezugsrechts. Ist der ursprüngliche Versicherungsnehmer nicht bezugsberechtigt, sondern eine dritte Person, bleibt dieses Bezugsrecht auch im Erbfall bestehen und muss gegebenenfalls angepasst werden. Als Erbe können Sie die HUK-Coburg Lebensversicherung wie gewohnt kündigen; ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich nicht aus dem Todesfall.

Bei einer Kündigung durch den Erben sind folgende Punkte zu beachten:

  • Legen Sie einen Nachweis über den Erbfall bei, z.B. den Erbschein.
  • Passen Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht an, sofern es sich um ein widerrufliches handelt.
  • Teilen Sie dem Versicherer Ihre Bankverbindung für die Auszahlung des Rückkaufswertes mit.

HUK-Coburg Lebensversicherung: Kündigung vs. Widerruf

Sie haben zwei Hauptmöglichkeiten, Ihre HUK-Coburg Lebensversicherung zu beenden: die Kündigung und den Widerruf. Während die Kündigung gängig ist, ist die Widerrufsmöglichkeit weniger bekannt.

Die Kündigung: Oft mit Verlusten verbunden

Die Kündigung einer Lebensversicherung, insbesondere in den ersten Jahren, führt fast immer zu finanziellen Verlusten, wenn der Rückkaufswert niedriger ist als die eingezahlten Prämien. Selbst nach zehn Jahren Laufzeit, guter Rendite und geringer Stornopauschale kann eine Kündigung zu einem erheblichen Verlust führen. Beispiel: Eingezahlt 25.000 Euro (davon 5.000 Euro Todesfallschutz), Zinsen/Überschüsse 4.200 Euro, Abschluss-/Vertriebskosten 4.300 Euro, Stornopauschale 950 Euro. Rückkaufswert: 18.950 Euro – ein Verlust von 6.050 Euro. Daher sollte die Kündigung nur als letzter Ausweg genutzt werden, da es fast immer bessere Alternativen gibt.

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Der Widerruf: Ihr finanzieller Vorteil

Als Versicherungsnehmer können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss widerrufen (§ 8 Abs.1 VVG). Diese Frist beginnt mit dem vollständigen Erhalt aller Vertragsunterlagen. Voraussetzung ist eine wirksame Widerrufsbelehrung (§ 8 Abs.2 VVG), die deutlich erkennbar sein und alle relevanten Informationen enthalten muss. Fehlen diese Voraussetzungen, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, was ein „ewiges Widerrufsrecht“ zur Folge haben kann.

Gerade bei Verträgen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, sind fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrungen häufig. Diese Verträge können auch heute noch rückabgewickelt werden, was zu Nachzahlungen durch den Versicherer führen kann. Beim Widerruf dürfen vom Versicherer lediglich die laufenden Verwaltungskosten und eventuelle Risikoanteile einbehalten werden. Abschluss- oder Stornokosten sind unzulässig. So können Sie bis zu 150 Prozent Ihrer eingezahlten Prämien zurückerhalten. Lassen Sie Ihre Lebensversicherung prüfen und nutzen Sie Ihr Recht!

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Unsere erfahrenen Partneranwälte prüfen Ihre Versicherungsunterlagen sorgfältig. Sie erfahren, ob ein Widerruf in Frage kommt und welche Auszahlung Sie erwarten können. Bei Zustimmung machen wir Ihre Forderung gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend. Nur im Erfolgsfall, wenn die Auszahlung den Rückkaufswert übersteigt, fällt eine erfolgsabhängige Gebühr an. So gehen Sie keinerlei Kostenrisiko ein.

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Häufige Fragen zur Kündigung der HUK-Coburg Lebensversicherung

Wann erhalte ich meine Auszahlung?

Die Auszahlung des Rückkaufswertes erfolgt in der Regel etwa eine Woche nach Wirksamwerden der Kündigung zum Ende der Versicherungsperiode.

Kann ich auch eine HUK-Coburg Riester Lebensversicherung kündigen?

Die Kündigung von Riester-Verträgen unterliegt besonderen Regelungen und kann steuerliche Nachteile mit sich bringen. Es ist ratsam, hierfür professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Kann ich den Widerruf auch selbst durchsetzen?

Ja, Sie können den Widerruf grundsätzlich selbst durchsetzen. Allerdings ist die Prüfung der Widerrufsbelehrung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche oft komplex. Die Unterstützung durch spezialisierte Anwälte wie die von helpcheck kann hierbei vorteilhaft sein.