Risikolebensversicherung im Fokus: Gesundheitsfragen statt nur Preis

Symbolbild zur Recherche über Risikolebensversicherung

Die Suche nach der passenden Risikolebensversicherung (RLV) beginnt für viele unserer Interessenten oft im Internet. Artikel von Verbrauchermagazinen wie der Stiftung Finanztest werden studiert, Testergebnisse verglichen und der Wunsch nach einer anonymen Risikovoranfrage geäußert. Wir schätzen die umfangreiche Arbeit der Stiftung Finanztest sehr, teilen jedoch nicht immer die gleiche Meinung, insbesondere wenn es um die Empfehlungen zur Risikolebensversicherung geht. Unsere Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass neben dem Preis entscheidende Faktoren oft unterschätzt werden.

Wer sich bereits auf unserer Homepage informiert hat, kennt unseren Ansatz: Wir setzen auf eine gründliche Vorbereitung, wie das Einholen der Patientenakte und die Erstellung einer Eigenständigen Gesundheitserklärung. Erst danach gehen wir den Weg der anonymen Risikovoranfrage. Dieser Beitrag beleuchtet kritisch, warum eine blinde Orientierung an reinen Preisempfehlungen Risiken birgt und wie wichtig die Qualität der Gesundheitsfragen bei einer Risikolebensversicherung ist. Ein Hauptanlass für diese Analyse ist der ausführliche Bericht der Stiftung Finanztest zur Risikolebensversicherung aus dem Jahr 2020. Es geht nicht nur darum, welche lebensversicherung kosten monat verursacht, sondern vor allem um die Sicherheit im Leistungsfall.

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1. Ist der Preis bei der Risikolebensversicherung wirklich alles?

Im großen Testbericht zur Risikolebensversicherung kommt die Stiftung Finanztest zu einem Urteil, das viele Versicherungsnehmer maßgeblich beeinflusst: „Wer eine Police sucht, kann also in erster Linie beruhigt auf den Preis schauen.” (Seite 77). Diese Aussage ist aus unserer Sicht zu vereinfacht und lässt wesentliche Punkte unberücksichtigt. Natürlich spielt der Zahlbeitrag eine Rolle – niemand möchte unnötig viel für seine Versicherung bezahlen. Doch die Prämie ist lediglich ein Aspekt von vielen, die bei der Auswahl einer Risikolebensversicherung berücksichtigt werden sollten.

Betrachten wir die Anbieter, die im Test überwiegend als preiswerte Kandidaten genannt wurden:

  • Europa Versicherung
  • Hannoversche Versicherung
  • Cosmos Direkt
  • HUK24

Die Empfehlung der Stiftung Finanztest ist nicht gänzlich falsch, doch birgt eine solch allgemein gehaltene Aussage unserer Meinung nach erhebliche Risiken. Das Fundament für den Abschluss einer Risikolebensversicherung – die Gesundheitsfragen der Anbieter – unterscheiden sich doch teilweise enorm voneinander. Selbst bei bester Vorbereitung deiner Gesundheitshistorie kann die unterschiedliche Qualität der Gesundheitsfragen der einzelnen Anbieter unter Umständen über die Auszahlung der Versicherungssumme entscheiden.

Bevor wir die Gesundheitsfragen der vier genannten Risikolebensversicherungen genauer beleuchten, möchten wir auf einen weiteren Artikel der Stiftung Finanztest hinweisen. In diesem Artikel mit dem Titel „Mit Gesundheitsfragen optimal umgehen” kommt die Stiftung Finanztest selbst zu folgender Schlussfolgerung:

„Positiv ist, wenn es nur Fragen nach objektiven Krankheiten, Unfällen oder Behinderungen gibt, nicht allgemeine nach „Beschwerden”.”

Obwohl dieser Bericht primär auf die Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung abzielt, werden diese Formulierungen üblicherweise auch in den Anträgen der Risikolebensversicherung verwendet. Das Fachmagazin äußert sich ebenfalls deutlich dazu, wie eher „schlecht” zu bewertende Gesundheitsfragen gestaltet sein können:

„Ein nur „ausreichender” Antrag fragt dagegen neben Krankheiten wachsweich nach „Störungen und Beschwerden…””.

„Der Antragsteller weiß wohl kaum, was er angeben soll. Auch den Husten? Nur das, was er beim Arzt gesagt hat oder jedes Zipperlein?”

Dieser Einschätzung der Stiftung Finanztest stimmen wir vollumfänglich zu. Die immense Bedeutung präziser Gesundheitsfragen haben wir bereits in unserem Beitrag „Risikolebensversicherung Gesundheitsfragen/Gesundheitsprüfung” thematisiert. Schauen wir uns nun die Fragestellungen der von Finanztest als preiswert empfohlenen Anbieter genauer an, bei denen man doch „in erster Linie beruhigt auf den Preis schauen sollte.”

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2. Europa Risikolebensversicherung: Unsere Erfahrungen und der Test

Die Frage 6 der Europa Versicherung zielt auf „Gesundheitsstörungen oder Beschwerden” der letzten drei Monate ab. Hier finden wir genau die Formulierung, die bei der Stiftung Finanztest als Merkmal eines „ausreichenden” Antrags beschrieben wurde.

Frage 9 ist unserer Meinung nach ebenfalls etwas ungünstig formuliert. Die Frage nach chronischen Erkrankungen ist zeitlich unbefristet. Zu unbefristeten Fragestellungen nimmt die Stiftung Finanztest selbst kritisch Stellung, worauf wir später noch eingehen werden. Insgesamt sind die Fragen der Europa Versicherung „ganz okay”, bergen jedoch den ein oder anderen Fallstrick. Wir sind in einem anderen Artikel ausführlich auf die Gesundheitsfragen der Europa Versicherung eingegangen.

Nach der Europa Versicherung werfen wir nun einen Blick auf den nächsten Anbieter, der von der Stiftung Finanztest unter den Top-Anbietern der Risikolebensversicherung gelistet ist.

3. Hannoversche Risikolebensversicherung: Erfahrungen und Test

Auch bei der Hannoverschen Versicherung wird nach „Beschwerden oder Gesundheitsstörungen” der letzten drei Monate gefragt. Zudem wird im Kleingedruckten nach „Abnahme der körperlichen bzw. psychischen Belastbarkeit” oder nach „Gefühlsstörungen” sowie „Lähmungen” gefragt. Hier stellt sich erneut die Frage: Was genau sind „Gefühlsstörungen” oder eine „Abnahme der körperlichen bzw. psychischen Belastbarkeit”?

Als Interessent wirst du hier quasi zum Mediziner und sollst eine Eigendiagnose stellen – ein aus unserer Sicht eher ungünstiger Ansatz. Was man sowohl der Europa Versicherung als auch der Hannoverschen Versicherung zugutehalten kann, ist der relativ geringe Abfragezeitraum von lediglich drei Monaten bei den Fragen nach Beschwerden oder Störungen. Auch die Gesundheitsfragen der Hannoverschen Risikolebensversicherung haben wir in einem weiteren Artikel intensiv unter die Lupe genommen.

4. HUK24 Risikolebensversicherung: Unsere Einschätzung

Die Gesundheitsprüfung bzw. die Gesundheitsfragen der HUK24 sind noch detaillierter aufgeschlüsselt. Auch hier wird nach aktuellen Beschwerden gefragt.

Wichtig: Hier müssen auch Angaben zu angeborenen Erkrankungen gemacht werden, was keine zeitliche Beschränkung bedeutet. Beispiele wie Herz- oder Lungenerkrankungen müssen in jedem Fall angegeben werden. Du musst hierfür nicht in Behandlung, Untersuchung oder Beratung gewesen sein – angeborene Erkrankungen sind schlichtweg anzugeben!

Solltest du dir unsicher sein, was genau du angeben musst, lässt sich ein weiteres Feld öffnen, das nähere Informationen zu den Angaben der aktuellen Beschwerden bereitstellt.

In der Erklärung heißt es: „zu Beschwerden gehören u.a. sowohl vorübergehende als auch dauerhafte Beeinträchtigungen des seelischen und körperlichen Wohlbefindens…”.

Dazu würde auch der Stress zählen, den vermutlich jeder hin und wieder erlebt, aber auch Schlafstörungen (diese werden nicht genauer definiert). Auch das ist unserer Meinung nach sehr schlecht gelöst. Aus der Fragestellung nach aktuellen Beschwerden ergeben sich noch deutlich mehr Dinge, die man anzugeben hat. Auch Unfallfolgen oder „Gebrechen” werden hier abgefragt. Erneut stellt sich die Frage, was genau mit „Gebrechen” gemeint ist.

Auch beim Ausfüllen dieses Antrags ist man weitgehend auf sich allein gestellt und soll eine Eigendiagnose stellen.

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Die Gesundheitsfragen der HUK24 werfen sehr viele Fragen auf und „verwirren” unserer Meinung nach durch die zahlreichen Begriffe der notwendigen Informationen. Der letzte Vergleich der Gesundheitsfragen ist von der Cosmos Direkt Versicherung.

5. Cosmos Direkt Risikolebensversicherung: Analyse der Gesundheitsfragen

Der letzte Anbieter in unserem kurzen Vergleich, die Cosmos Direkt, fragt ebenfalls nach aktuellen Beschwerden. Hier wird zusätzlich aufgelistet, welche Beschwerden als relevant erachtet werden.

Im zweiten Fragenblock (siehe folgendes Schaubild) wird zudem nach „dauerhaften Beeinträchtigungen oder Störungen” gefragt. Als Erklärung steht im unteren Feld, dass bestimmte „Erkrankungsbereiche” entscheidend sind.

Dazu gehören unter anderem auch Erkrankungen und dauerhafte Beeinträchtigungen oder Störungen der Psyche.

Dieses „Fragekonstrukt” macht eine präzise Beantwortung der Frage schwierig. Es stellen sich unterschiedliche Fragen: Was bedeutet dauerhaft? Was sind gesundheitliche Störungen? Ab wann liegt eine Beeinträchtigung vor? Deutlich besser wäre doch beispielsweise folgende Fragestellung gewesen:

„Sind Sie in den vergangenen 5 Jahren aufgrund von Krankheiten von Ärzten oder Therapeuten „untersucht, behandelt oder beraten” worden?”

Diese Frage lässt wenig Raum für Interpretationen zu. Doch eine Frage gibt es bei der Risikolebensversicherung noch, die die vorherigen Anbieter im negativen Sinne übertrifft.

„Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten 5 Jahren psychische Beschwerden, Störungen oder Erkrankungen?”

Das bedeutet, du musst nie bei einem Arzt in Behandlung gewesen sein oder eine Diagnose erhalten haben. Solltest du dennoch psychische „Beschwerden” gehabt haben, sind diese anzugeben. Auch hier wieder die Frage, was genau sind psychische Beschwerden?

Immerhin wurde der Zeitraum auf fünf Jahre begrenzt. Doch wie du merkst, ist diese Fragestellung sehr schwammig formuliert. Selbst wir können nicht genau abgrenzen, welche Angaben bei einer solch verschachtelten Fragestellung gemacht werden müssen und was unberücksichtigt bleiben kann.

6. Das Risiko „ausreichender” Gesundheitsfragen: Ein Szenario aus der Praxis

Vielleicht fragst du dich, wie die Versicherung im Leistungsfall dahinterkommen kann, dass du Beschwerden hattest, jedoch nie bei einem Arzt gewesen bist.

Dazu ein Beispiel: Eine Person schließt eine Risikolebensversicherung ab und erhält eine normale Annahme. Nach einem Jahr begibt sich die Person erstmalig in ärztliche Behandlung, da sie immer wieder Schmerzen und ein Druckgefühl im Brustbereich verspürt. Im Antrag der Versicherung wurden diese Beschwerden nicht angegeben, da sie vermeintlich nicht relevant gewesen sind.

„Man war ja nicht bei einem Arzt vorstellig, wie soll die Versicherung das herausbekommen.”

Bei der Person wird ein Herzleiden diagnostiziert. Im Rahmen der Diagnostik gibt die Person an, dass sie bereits seit mehreren Jahren hin und wieder ein Unwohlsein und teilweise ein starkes Stechen in der Brust verspürt hat.

Die Person verstirbt unglücklicherweise ein paar Monate später. Im Zuge der Überprüfung, ob bei Antragsstellung auch alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet wurden, konsultiert die Versicherung unter anderem auch den behandelnden Arzt.

Dieser gibt die Patientenakte des Verstorbenen frei und füllt Fragebögen der Versicherung aus, damit diese die Versicherungssumme auszahlen können. Im Fragebogen teilt der Arzt unter anderem mit, dass der Patient bereits seit mehreren Jahren hin und wieder Schmerzen und ein Druckgefühl im Brustbereich verspürt hat und dies zum Anlass genommen hat, sich untersuchen zu lassen.

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Das alles sei aber erst behandelt worden, nachdem der Vertrag bei der Risikolebensversicherung abgeschlossen wurde.

Schauen wir uns die Frage der Cosmos Direkt an, so lässt sich darüber streiten, ob diese „dauerhaften gesundheitlichen Störungen oder Beeinträchtigungen” bei Antragsstellung hätten angegeben werden müssen. Vermutlich schon!

Wie die Versicherung mit einer solchen Information umgehen würde, können wir nur mutmaßen.

Bei einer geschlossenen Fragestellung, wie beispielsweise bei der Dortmunder Versicherung, wäre diese Angabe nicht notwendig gewesen.

Hier werden die notwendigen Angaben ganz genau abgegrenzt. Der Zeitraum „vergangenen 3 Jahre”, der Grund „Erkrankung” und die Art des Umgangs mit der Erkrankung „beraten, behandelt oder untersucht”, sind genau festgelegt und bieten keinen Interpretationsspielraum.

Somit hätte man bei einer gut formulierten Fragestellung keinerlei Schwierigkeiten zu befürchten, was das obige Szenario betrifft.

Uns ist bewusst, dass solche Fälle nicht die Regel darstellen. Doch man muss sich die Frage stellen, ob man bei solch hohen Auszahlungen von Versicherungssummen und der finanziellen Grundlage der Hinterbliebenen „ausreichende” Gesundheitsfragen mit Interpretationsspielraum in Kauf nehmen sollte. Besonders für diejenigen, die eine risikolebensversicherung ab 65 abschließen möchten, ist die Präzision der Fragen entscheidend.

7. Warum wir HUK24 oder Cosmos Direkt nicht anbieten

Bei den beiden Anbietern HUK24 und Cosmos Direkt handelt es sich um Versicherungen, welche ausschließlich online abgeschlossen werden können. Als Versicherungsmakler haben wir keine Möglichkeit, diese Tarife anzubieten. Daher können wir auch keine eigenen Erfahrungen aus erster Hand oder dergleichen teilen, die wir direkt mit diesen beiden Versicherungen gemacht haben.

Da sich unsere Kunden/-innen im gesamten Bundesgebiet erstrecken, erhalten wir jedoch immer wieder Anfragen, die sich um Schwierigkeiten mit diesen Anbietern drehen, welche teilweise auch selbstverschuldet sind.

Die größte Gefahr ergibt sich aus der Tatsache, dass man auf den Online-Portalen der genannten Anbieter eine Risikolebensversicherung mit ein paar Klicks selbstständig abschließen kann. Eine Möglichkeit der Beratung besteht zwar über den Telefonkontakt, ist aber nicht verpflichtend.

Sicherlich kann man eine Kfz-Versicherung heutzutage recht einfach im Internet abschließen – warum dann nicht auch eine Risikolebensversicherung, mag man sich denken. Doch der wesentliche Unterschied einer Kfz-Versicherung zu einer Risikolebensversicherung besteht darin, dass Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. Sind die Fragen lediglich von „ausreichender” Qualität oder hat man die Beantwortung der Fragen nicht so genau genommen, so kann es im Leistungsfall zu Problemen kommen.

Hier ein paar Beispiele, welche Probleme uns von Interessenten/-innen geschildert werden, die einen Online-Abschluss in Eigenregie vollzogen haben:

  • Die Versicherungssummen und die lebensversicherung laufzeit wurden zu niedrig kalkuliert. Eine nachträgliche Erhöhung ist nicht immer so einfach möglich.
  • Es wurde keine Patientenakte eingeholt oder keine Eigenständige Gesundheitserklärung erstellt.
  • Die Variante der Über-Kreuz-Risikolebensversicherung wurde vergessen, was steuerliche Nachteile haben kann.
  • Nachdem der Antrag online abgeschlossen wurde, kommt die Rückmeldung der Versicherung, dass diese den Versicherungsschutz abgelehnt hat. Hinweis: Dies muss man bei einer anderen Versicherung, wenn diese nach abgelehnten Anträgen in der Vergangenheit fragt, angeben.
  • Leistungsausschlüsse oder sogenannte Risikozuschläge werden erst im Nachgang angeboten und können nicht immer mit einer einfachen Online-Risikoprüfung ermittelt werden.
  • Untersuchungsgrenzen wurden nicht beachtet und es „droht” ein ärztliches Zeugnis/eine Untersuchung.

Die häufigsten Anfragen ergeben sich aus der Ablehnung, den nachträglich ausgewiesenen Risikozuschlägen oder dem Leistungsausschluss.