Gründliche Evaluierung der Innovationsstiftung Bildung: Mängel, Empfehlungen und Zukunftsgestaltung

Zwei Frauen (eine Lehrerin, eine Schülerin) konstruieren gemeinsam einen kleinen Roboter, symbolisierend innovative Bildungsprojekte und Förderung technologischer Kompetenzen.

Im deutschsprachigen Raum wird die Förderung von Bildungsinnovationen intensiv diskutiert, um den Anschluss an globale Entwicklungen nicht zu verlieren. Ein aktueller Bericht des Rechnungshofs beleuchtet detailliert die Tätigkeiten und Herausforderungen der Innovationsstiftung für Bildung in Österreich. Diese Stiftung wurde mit dem Ziel ins Leben gerufen, das Bildungsniveau und die Innovationskompetenz durch die Förderung innovativer Projekte im Bildungs- und Forschungsbereich signifikant zu steigern. Der am 28. März 2025 veröffentlichte Bericht des Rechnungshofs zeigt jedoch auf, dass der Förderbegriff der Innovationsstiftung nach mehreren Gesetzesnovellen sehr breit ausgelegt war und die Anforderungen an die Vergabe von Fördermitteln sukzessive sanken. Obwohl die ursprüngliche Initiative zur Förderung innovativer Schul- und Bildungsforschungsprojekte grundsätzlich begrüßenswert ist, erachtet der Rechnungshof aufgrund vielfältiger Mängel eine umfassende Evaluierung der Innovationsstiftung Bildung als unerlässlich. Insbesondere soll geprüft werden, ob die Aufgaben der Stiftung nicht effizienter in bereits bestehenden Strukturen wahrgenommen werden könnten. Laut Regierungsprogramm 2025-2029 ist eine Reform der Innovationsstiftung auf Basis dieses Rechnungshofberichts und unter Wahrung der Transparenzerfordernisse vorgesehen. Der Überprüfungszeitraum erstreckte sich von 2017 bis 2023.

Ein breites Aufgabenspektrum und externe Abhängigkeiten

Die Innovationsstiftung für Bildung entfaltete ihre Aktivitäten in sieben Hauptkategorien: Förderschienen, Innovationspartnerschaften, Pilotprojekte, Externe Beauftragungen, Veranstaltungen, Preise und Wettbewerbe sowie Substiftungen. Dieses breite Spektrum erforderte eine umfassende Herangehensweise, offenbarte aber auch eine grundlegende Herausforderung: Die erforderliche Expertise in Umsetzung und Methodik musste extern zugekauft werden. Dies führte zu einer komplexen Struktur, bei der die Stiftung oft mehr als Koordinator denn als direkter Umsetzer agierte.

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Zwischen 2017 und 2023 wurden von der Innovationsstiftung insgesamt 17,78 Millionen Euro in diesen sieben Kategorien ausgezahlt. Ein beträchtlicher Anteil davon – 16,39 Millionen Euro – wurde von externen Agenturen und Substiftungen abgewickelt. Der genaue Abwicklungsaufwand dieser externen Partner blieb jedoch intransparent. Der Rechnungshof empfiehlt daher dringend, den gesamten jährlichen Abwicklungsaufwand – sowohl den der Stiftung selbst als auch jenen ihrer externen Partner – systematisch zu erfassen und den ausgezahlten Fördermitteln konsolidiert gegenüberzustellen. Insgesamt standen der innovationsstiftung bildung in diesem Zeitraum 27,07 Millionen Euro an öffentlichen Mitteln zur Verfügung, was die Notwendigkeit einer klaren Rechenschaftspflicht unterstreicht. Die Synergien zwischen unterschiedlichen Bildungssektoren, wie beispielsweise bei der Integration von [arbeit und bildung](https://shocknaue.com/arbeit-und-bildung/), erfordern eine transparente und effiziente Verwaltung.

Kritische Mängel in Konzeption, Umsetzung und Wirkungsanalyse

Eine der gravierendsten Feststellungen des Rechnungshofberichts ist das Fehlen belastbarer Wirkungsanalysen, wodurch der tatsächliche Effekt der Stiftungstätigkeit unbekannt bleibt. Des Weiteren fehlten verbindliche Prozessvorgaben, standardisierte Förderkriterien und Musterverträge für sämtliche Tätigkeitskategorien. Ein unzureichendes Bewusstsein für risikoadäquate Verfahren und Kontrollen verstärkte die festgestellten Mängel zusätzlich.

Diese Defizite manifestierten sich in mehreren vom Rechnungshof überprüften Projekten:

  • Projekt „21st Century Schools“: Bereits in der Genehmigungsphase zeigten sich gravierende Mängel in Konzeption und Planung. Der Rechnungshof beanstandet, dass die innovationsstiftung bildung die finanziellen Mittel vollständig an den Fördernehmer auszahlte, obwohl die Förderbarkeit der abgerechneten Kosten – größtenteils mangels korrekter Abrechnung – nicht feststellbar war.
  • Projekt „100 Schulen – 1000 Chancen“: Die Rolle der Stiftung beschränkte sich hier primär auf den reinen Geldtransfer. Das Projekt war bereits ein Jahr vor dem Einstieg der Stiftung im Rahmen einer Innovationspartnerschaft angelaufen, wodurch die Stiftung bei der inhaltlichen Ausgestaltung keinerlei Einfluss nehmen konnte.
  • Förderschiene „Schule lernt in Krisenzeiten“: Diese Maßnahme, die Schulen im Zuge der COVID-19-Pandemie eine niederschwellige finanzielle Förderung ermöglichte, war als Soforthilfe konzipiert. Sie wies weder einen kompetitiven noch einen originär innovativen Charakter auf, was Fragen nach der Rolle einer Innovationsstiftung aufwirft.
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Gerade im Kontext pädagogischer Ansätze wie der [kategoriale bildung nach klafki](https://shocknaue.com/kategoriale-bildung-nach-klafki/) ist eine präzise Messung der Wirksamkeit von Fördermaßnahmen entscheidend, um den Lernerfolg und die Kompetenzentwicklung nachhaltig zu unterstützen.

Zwei Frauen (eine Lehrerin, eine Schülerin) konstruieren gemeinsam einen kleinen Roboter, symbolisierend innovative Bildungsprojekte und Förderung technologischer Kompetenzen.Zwei Frauen (eine Lehrerin, eine Schülerin) konstruieren gemeinsam einen kleinen Roboter, symbolisierend innovative Bildungsprojekte und Förderung technologischer Kompetenzen.

Das kontroverse Modell der Substiftungen

Besondere Kritik übt der Rechnungshof am Modell der Substiftungen. Im überprüften Zeitraum gründete die Innovationsstiftung fünf solcher Substiftungen, um zusätzliche Drittmittel zu akquirieren. Diese Konstruktion gilt in der öffentlichen Verwaltung als unüblich und bietet kaum Instrumente für Steuerung und Kontrolle, was den Einsatz öffentlicher Mittel intransparent macht. Die innovationsstiftung bildung hatte weder genaue Kenntnisse über die Verwendung der öffentlichen Gelder, die sie in diesen Substiftungen einsetzte, noch über die gesamten Drittmittel, die die Substiftungen ihrerseits lukrierten. Dies untergräbt die Prinzipien der Good Governance und stellt die effektive Kontrolle öffentlicher Ressourcen infrage. Die Herausforderungen in der Verwaltung von Projekten im Zeitalter des [internet der dinge industrie 4.0](https://shocknaue.com/internet-der-dinge-industrie-40/) verdeutlichen die Notwendigkeit von robusten Governance-Strukturen, die Transparenz und Rechenschaftspflicht gewährleisten.

Handlungsempfehlungen für eine effektive Bildungsförderung

Vor dem Hintergrund dieser umfassenden Mängel empfiehlt der Rechnungshof eine gesamthafte Evaluierung der innovationsstiftung bildung. Diese soll unter anderem die Aufgabenwahrnehmung, den Abwicklungsaufwand und die tatsächliche Wirkung ihrer Tätigkeiten beleuchten. Von zentraler Bedeutung ist die Überprüfung, ob die Aufgaben nicht effizienter und transparenter in bereits bestehenden Strukturen wahrgenommen werden könnten. Hierbei werden insbesondere das Bildungsministerium oder die OeAD-GmbH – Agentur für Bildung und Internationalisierung – als potenzielle Alternativen genannt, da die OeAD-GmbH bereits jetzt einen Großteil der Projekte abwickelt. Das Bildungsministerium sollte zudem nachvollziehbar begründen, weshalb eine Stiftung als Instrument der Aufgabenwahrnehmung als am besten geeignet erachtet wird.

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Die Debatte um die innovationsstiftung bildung ist ein prägnantes Beispiel für die komplexen Herausforderungen bei der Steuerung und Finanzierung von Bildungsinitiativen. Angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen und des Bedarfs an Zukunftskompetenzen, wie sie im Kontext von [technologie 2030](https://shocknaue.com/technologie-2030/) diskutiert werden, sind transparente und wirkungsvolle Förderstrukturen unerlässlich. Die Integration innovativer Lernmethoden, beispielsweise durch den Einsatz von [vr technologie](https://shocknaue.com/vr-technologie/) in Bildungseinrichtungen, erfordert eine solide institutionelle Basis.

Fazit: Transparenz und Wirksamkeit als Kernziele

Der Bericht des Rechnungshofs zur innovationsstiftung bildung offenbart kritische Schwachstellen in der Verwaltung, Transparenz und Wirkungskontrolle öffentlicher Fördergelder im Bildungsbereich. Die Empfehlungen zur umfassenden Evaluierung und zur Prüfung bestehender Strukturen sind ein wichtiger Schritt, um die Effizienz und den Nutzen von Bildungsinvestitionen zu maximieren. Für die Zukunft der Bildungsförderung im deutschsprachigen Raum ist es entscheidend, aus diesen Erkenntnissen zu lernen und Strukturen zu schaffen, die nicht nur innovative Projekte initiieren, sondern deren Erfolg auch transparent messen und nachweisen können. Eine effektive Innovationsförderung erfordert klare Ziele, nachvollziehbare Prozesse und eine lückenlose Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit.

Wir laden Sie ein, sich an der Diskussion über die Zukunft einer transparenten und wirkungsvollen Bildungsförderung zu beteiligen. Teilen Sie Ihre Gedanken, wie Deutschland und der deutschsprachige Raum die Weichen für eine exzellente Bildungslandschaft stellen können.