Der Rechnungshof (RH) hat das Modell der Innovationsstiftung Für Bildung kritisch unter die Lupe genommen. Ein neuer Bericht vom 28. März 2025 wirft Fragen auf und fordert eine umfassende Evaluierung der Stiftung.
Lehrerin und Schülerin bauen einen Roboter – Copyright: Foto: iStock/AnnaStills
Die Innovationsstiftung für Bildung sollte dazu beitragen, das Bildungsniveau und die Innovationskompetenz in Österreich zu steigern. Ihr Ziel war es, innovative Projekte im Bildungs- und Forschungsbereich zu fördern. Laut dem aktuellen Bericht des Rechnungshofes “Innovationsstiftung für Bildung” war der Förderbegriff der Stiftung nach fünf Gesetzesnovellen jedoch sehr weit gefasst. Auch die Anforderungen an die Vergabe von Fördermitteln wurden gesenkt.
Der Rechnungshof begrüßt zwar die ursprüngliche Initiative, das Bildungsniveau durch innovative Bildungs- und Schulprojekte zu fördern, hält aber aufgrund zahlreicher Mängel eine umfassende Evaluierung der Innovationsstiftung für notwendig. Insbesondere soll geprüft werden, ob die Aufgaben der Stiftung nicht von anderen, bereits bestehenden Strukturen übernommen werden können. Das Regierungsprogramm 2025-2029 sieht vor, die Innovationsstiftung für Bildung “auf Basis des Rechnungshofberichts und unter Wahrung der Transparenzerfordernisse” zu reformieren. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2017 bis 2023.
Tätigkeitsbereiche und Finanzierung der Innovationsstiftung
Die Aktivitäten der Innovationsstiftung lassen sich in sieben Kategorien zusammenfassen:
- Förderschienen
- Innovationspartnerschaften
- Pilotprojekte
- Externe Beauftragungen
- Veranstaltungen
- Preise und Wettbewerbe
- Substiftungen
Die Innovationsstiftung verfügte über ein breites Aufgabenspektrum. Da ihr jedoch die Expertise in der Umsetzung und Methodik fehlte, musste sie diese extern zukaufen. Von 2017 bis 2023 zahlte die Innovationsstiftung in diesen sieben Kategorien insgesamt 17,78 Millionen Euro aus. Der Großteil der Projekte – Auszahlungen in Höhe von 16,39 Millionen Euro – wurde von externen Agenturen und Substiftungen abgewickelt. Der genaue Abwicklungsaufwand war nicht bekannt.
Der Rechnungshof empfiehlt der Innovationsstiftung, den gesamten jährlichen Abwicklungsaufwand – sowohl den eigenen Verwaltungsaufwand als auch jenen der externen Agenturen und Substiftungen – zu erfassen und jährlich konsolidiert den ausgezahlten Fördermitteln gegenüberzustellen. Insgesamt standen in diesem Zeitraum 27,07 Millionen Euro an öffentlichen Mitteln zur Verfügung.
Kritik an geförderten Projekten und fehlenden Kontrollen
Die Wirkung der Stiftung war aufgrund fehlender Wirkungsanalysen unklar. Zudem fehlten Prozessvorgaben sowie standardisierte Förderkriterien und Musterverträge für sämtliche Tätigkeitskategorien. Auch ein Bewusstsein für risikoadäquate Verfahren und Kontrollen mangelte es. Diese Mängel zeigten sich bei ausgewählten Projekten, die der Rechnungshof genauer untersuchte.
Das Projekt “21st Century Schools” wies bereits in der Genehmigungsphase Mängel in Konzeption und Planung auf. Der Rechnungshof kritisiert, dass die Innovationsstiftung die finanziellen Mittel an den Fördernehmer zur Gänze auszahlte, obwohl nicht feststellbar war, ob die abgerechneten Kosten förderbar waren – zum Großteil mangels korrekter Abrechnung. Im Fall des Projekts “100 Schulen – 1000 Chancen” beschränkte sich die Rolle der Innovationsstiftung auf den Geldtransfer, da das Projekt bereits ein Jahr vor dem Einstieg der Stiftung lief. Bei der Förderschiene “Schule lernt in Krisenzeiten” erhielten Schulen im Zuge der COVID-19-Pandemie eine niederschwellige finanzielle Förderung. Dieses Projekt war als Soforthilfemaßnahme gedacht und hatte weder kompetitiven noch inhaltlich innovativen Charakter.
Empfehlungen des Rechnungshofes zur Zukunft der Innovationsstiftung
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Rechnungshof, die Innovationsstiftung für Bildung gesamthaft zu evaluieren – unter anderem hinsichtlich Aufgabenwahrnehmung, Abwicklungsaufwand und Wirkung ihrer Tätigkeiten. Insbesondere sollte geprüft werden, ob die Aufgaben nicht von anderen, bereits bestehenden Strukturen, wie dem Bildungsministerium oder der OeAD-GmbH (Agentur für Bildung und Internationalisierung), übernommen werden könnten. Die OeAD-GmbH wickelt bereits jetzt einen Großteil der Projekte ab.
Das Bildungsministerium sollte zudem nachvollziehbar begründen, weshalb eine Stiftung als Instrument der Aufgabenwahrnehmung am besten geeignet ist. Der Rechnungshof sieht das Modell der Substiftungen kritisch, da es sich um eine unübliche Rechtskonstruktion in der öffentlichen Verwaltung handelt und kaum Instrumente für die Steuerung und Kontrolle vorsieht. Dies führte zu Intransparenz beim Einsatz öffentlicher Mittel. Die Innovationsstiftung hatte weder genaue Kenntnisse über die Verwendung der öffentlichen Mittel in den Substiftungen noch über die gesamten Drittmittel, die diese lukrierten.
Fazit: Notwendigkeit einer umfassenden Evaluierung
Der Bericht des Rechnungshofes zeigt deutlich die Notwendigkeit einer umfassenden Evaluierung der Innovationsstiftung für Bildung. Es müssen Fragen zur Effektivität, Transparenz und Wirtschaftlichkeit der Stiftung beantwortet werden. Die Ergebnisse dieser Evaluierung werden entscheidend sein für die zukünftige Gestaltung der Bildungsförderung in Österreich. Nur so kann sichergestellt werden, dass öffentliche Mittel optimal eingesetzt werden, um das Bildungsniveau und die Innovationskompetenz im Land nachhaltig zu verbessern. Die Innovationsstiftung für Bildung muss sich diesen Herausforderungen stellen und transparent darlegen, wie sie zukünftig einen Mehrwert für das österreichische Bildungssystem schaffen kann.
Bericht: Innovationsstiftung für Bildung Herunterladen