Die Nachricht von der Insolvenz der HAKA Küchen GmbH am Montag hat 158 Arbeitnehmer:innen an den Standorten Traun, Wien und Mondsee zutiefst betroffen gemacht. Die Löhne und Gehälter für Juli wurden nicht mehr ausbezahlt, was bei vielen Unsicherheit und Sorge auslöst. In dieser herausfordernden Zeit appelliert AK-Präsident Andreas Stangl an alle Betroffenen, Ruhe zu bewahren, ihren Arbeitspflichten weiterhin nachzukommen und keine überhasteten Entscheidungen zu treffen. Die Arbeiterkammer steht bereit, um umfassende Unterstützung und Beratung zu bieten, um alle arbeitsrechtlichen Ansprüche sorgfältig zu prüfen und die korrekte Vorgehensweise im Insolvenzfall sicherzustellen. Es ist entscheidend, voreilige Beendigungen von Dienstverhältnissen zu vermeiden, um Ansprüche nicht zu gefährden.
Auswirkungen auf Mitarbeiter:innen: Schritte und Rechte
Die Insolvenzanmeldung eines Unternehmens ist für alle Mitarbeiter:innen eine schwierige Situation, doch es gibt klare rechtliche Wege, um Ihre Ansprüche zu sichern. Die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) hat zugesagt, alle Arbeitnehmer:innen der HAKA Küchen GmbH aktiv zu unterstützen. Dies beinhaltet die Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen und die Organisation von Betriebsversammlungen, die entweder direkt im Betrieb oder in einer der Bezirksstellen der Arbeiterkammer stattfinden werden.
Im Falle einer Insolvenz werden ausstehende Entgeltansprüche, wie die nicht ausbezahlten Löhne und Gehälter für Juli, zu Insolvenzforderungen. Diese können über den Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) geltend gemacht werden, der die finanziellen Ansprüche von Arbeitnehmer:innen bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers absichert. Die Expert:innen der Arbeiterkammer helfen Ihnen dabei, diese Ansprüche korrekt anzumelden und durchzusetzen. Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen wie Dienstverträge, Lohnzettel und Korrespondenzen sorgfältig aufzubewahren.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die fortgesetzte Erfüllung der Arbeitspflicht, sofern keine offizielle Freistellung oder Kündigung erfolgt ist. Dies ist entscheidend, um den Anspruch auf weitere Entgeltzahlungen oder Ansprüche aus einer späteren Kündigung nicht zu verlieren. Die AK OÖ wird Sie über jeden Schritt des Verfahrens informieren und individuelle Beratungen anbieten, um auf Ihre spezifische Situation einzugehen.
Rechte von Kund:innen im Insolvenzverfahren
Auch für Kund:innen der HAKA Küchen GmbH ergeben sich Fragen bezüglich bestehender Verträge und ausstehender Lieferungen oder Mängelbehebungen. Grundsätzlich gilt: Bestehende Verträge bleiben trotz der Insolvenzanmeldung aufrecht. Kund:innen haben zu diesem Zeitpunkt kein unmittelbares Recht zur Vertragsauflösung.
Vom zuständigen Gericht wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der die Aufgabe hat, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und zu verwerten. Für HAKA Küchen wurde Rechtsanwalt Dr. Peter Shamiyeh, Am Schillerpark Rainerstraße 6-8, 4020 Linz, mit der Telefonnummer +43 732 922000 und der E-Mail-Adresse insolvenz@srr.at, zum Insolvenzverwalter ernannt. Er entscheidet, ob und welche Verträge des insolventen Unternehmens erfüllt werden. Kund:innen müssen daher abwarten, wie sich der Insolvenzverwalter zu den jeweiligen Verträgen äußert.
Tritt der Insolvenzverwalter in einen Vertrag ein, bedeutet dies, dass die vereinbarte Leistung (z.B. die Lieferung einer Küche) erbracht wird. In diesem Fall empfiehlt die Arbeiterkammer dringend, offene Zahlungen erst dann zu tätigen, wenn die Leistung vollständig und mangelfrei erbracht wurde. Dies schützt Sie vor weiteren finanziellen Nachteilen.
Sollte der Insolvenzverwalter Verträge nicht erfüllen wollen, können Konsument:innen ihre Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens beim Gericht anmelden. Diese Forderungen werden dann gemeinsam mit denen anderer Gläubiger:innen behandelt. Laut einem Informationsschreiben des Unternehmens an seine Kund:innen sollen keine Nachteile entstehen und Lieferungen termingerecht und vereinbarungsgemäß erfolgen. Es bleibt abzuwarten, inwiefern der Insolvenzverwalter diese Zusage aufrechterhalten kann.
Muss das Unternehmen bestehende Mängel noch reparieren?
Bei Gewährleistungsansprüchen, die bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestanden haben, wandeln sich diese in Geldansprüche um. Kund:innen müssen diese Forderungen als sogenannte Insolvenzforderungen beim Gericht anmelden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Insolvenzverwalter auch in solchen Fällen entscheidet, die Mängel noch zu beheben. Es ist ratsam, hierzu den direkten Kontakt mit dem Insolvenzverwalter oder dessen Kanzlei aufzunehmen und die Situation zu klären.
Fazit und nächste Schritte
Die Insolvenz der HAKA Küchen GmbH stellt sowohl Mitarbeiter:innen als auch Kund:innen vor große Herausforderungen. Es ist entscheidend, in dieser Phase besonnen zu handeln und die Unterstützung von Expert:innen in Anspruch zu nehmen. Für Mitarbeiter:innen ist die Arbeiterkammer Oberösterreich die erste Anlaufstelle, um arbeitsrechtliche Ansprüche zu sichern. Für Kund:innen ist der bestellte Insolvenzverwalter Dr. Peter Shamiyeh der zentrale Ansprechpartner für alle vertraglichen Fragen und Forderungen.
Wir empfehlen allen Betroffenen, alle relevanten Unterlagen zu sammeln und bei Unsicherheiten umgehend professionelle Beratung einzuholen, um ihre Rechte umfassend zu wahren. Bleiben Sie informiert und nutzen Sie die angebotenen Beratungsdienste, um bestmöglich durch dieses Verfahren navigieren zu können.
