5 Jahre Garantie für Haushaltsgeräte: Ihr umfassender Schutz

Haushaltsgeräte sind das Herzstück unseres täglichen Lebens. Sie erleichtern uns die Arbeit, bewahren unsere Lebensmittel und sorgen für Komfort. Doch was passiert, wenn Ihre hochwertige Kaffeemaschine, Ihr Geschirrspüler oder Ihr Backofen plötzlich den Dienst versagt? In solchen Momenten ist eine zuverlässige Absicherung Gold wert. Die 5-jährige Garantie auf Haushaltsgeräte, angeboten von der Garantie-Datenbank 24 GmbH, bietet Ihnen genau diesen umfassenden Schutz und sorgt für langanhaltende Sorgenfreiheit. Diese Garantie ist eine erweiterte Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie, die weit über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht und Ihnen als Verbraucher zusätzliche Sicherheit bietet. Sie gewährleistet, dass Ihre Investition in moderne Technik über viele Jahre hinweg bestens abgesichert ist, und ergänzt Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte optimal.

Was deckt die 5-Jahres-Garantie ab?

Diese erweiterte Garantie umfasst eine Vielzahl von fest installierten, neuen Elektro-Einbau- und Standgeräten, die Sie bei Ihrem Verkäufer erworben und in der Garantie-Urkunde detailliert aufgeführt sind. Dazu gehören essenzielle Küchengeräte wie Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben. Auch moderne Kaffee-Vollautomaten sowie Armaturen sind in diesem umfassenden Schutz inbegriffen. Die Garantiegeberin, die Garantie-Datenbank 24 GmbH, ersetzt Ihnen die Reparaturkosten bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions-, Fabrikations-, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind.

Im Schadensfall sind folgende Kostenpositionen abgedeckt:

  • Materialkosten: Für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder deren Austausch durch Neuteile.
  • Arbeitslohn: Die Kosten für die Fehlerbeseitigung durch qualifiziertes Personal.
  • An- und Abfahrtskosten: Für den Kundendienst, der zur Reparatur anreist.
  • Transportkosten: Diese sind in der Regel enthalten, außer bei Kaffee-Vollautomaten, für die gesonderte Regelungen gelten.

Wichtig ist zu wissen, dass Kosten für reine Fehlersuche, Überprüfung, Orientierungsbesuche oder die Erstellung von Kostenvoranschlägen im Rahmen dieser Garantie nicht erstattet werden.

Beginn und Dauer Ihrer Garantieleistung

Ihre erweiterte Garantie beginnt mit der Ausstellung der Garantie-Urkunde und bietet Ihnen insgesamt 60 Monate lang Sicherheit ab dem Auslieferungsdatum des Geräts. Ein zentraler Aspekt dieser Garantie ist, dass sie nach Ablauf der 24-monatigen gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers wirksam wird. Das bedeutet, dass die Garantie von Garantie-Datenbank 24 GmbH genau dann greift, wenn die gesetzliche Frist endet, und somit eine nahtlose Verlängerung Ihres Schutzes gewährleistet. Es ist wichtig zu beachten, dass bereits erbrachte Garantieleistungen die Gesamtlaufzeit der Garantie nicht verlängern. Die ursprüngliche Laufzeit von 60 Monaten bleibt bestehen, um Klarheit und Planbarkeit zu gewährleisten.

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Wichtige Ausschlüsse und der Wegfall der Garantie

Diese Garantie ist ausdrücklich kein Wartungsvertrag. Daher sind regelmäßige Wartungsarbeiten, Reinigungen oder der Ersatz von Verschleißteilen nicht Bestandteil dieser Leistung. Die Garantie schließt Schäden aus, die durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser (z.B. Kalkablagerungen in einer Kaffeemaschine Testsieger), Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen oder Verstopfungen entstehen. Auch ein Standortwechsel ohne Fachspedition kann zum Garantieverlust führen.

Weitere nicht abgedeckte Fälle sind:

  • Geringfügige Fehler, die die Gebrauchstauglichkeit des Geräts nicht wesentlich beeinträchtigen.
  • Schäden an leicht zerbrechlichen Materialien wie Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen aller Art, Emaille, Leuchtmitteln (inkl. deren Betriebsvorrichtungen) sowie Tür- und Drehgriffen und Bauteilen zur Milchschäumung, wie sie beispielsweise bei einem Kaffeevollautomaten im Test bewertet werden.
  • Schäden durch äußere Einflüsse (z.B. Wasserschäden nach Rohrbruch), anormale Umweltbedingungen oder Elementarschäden.
  • Natürliche Abnutzung (auch des Mahlwerks), Überlastung oder die Verwendung von falschem Zubehör.
  • Schäden, die durch den Einsatz von vom Hersteller nicht freigegebenem Zubehör, Ergänzungen, Anbauteilen, Pflegemitteln oder nicht speziell für Kaffee-Vollautomaten freigegebenen Kaffeebohnen verursacht werden.
  • Gewerblich genutzte Geräte oder solche, die vergleichbar von Freiberuflern, Organisationen oder Behörden genutzt werden.

Die Garantie erlischt vollständig bei Verstößen gegen diese Garantiebedingungen oder wenn die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Dies gilt insbesondere bei Reparaturen oder Eingriffen, die nicht durch den von der Garantiegeberin beauftragten Kundendienst durchgeführt wurden, oder bei einer eigenständigen Reparatur.

Garantie-Obergrenze und Haftungsausschluss

Die maximale Garantiesumme pro Gerät ist stets auf dessen ursprünglichen Neukaufpreis begrenzt. Dies gilt unabhängig davon, ob die voraussichtlichen Reparaturkosten im Einzelfall den Kaufpreis übersteigen (Totalschaden) oder ob die Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen ursprünglichen Kaufpreis überschreiten würden. Im Falle eines Totalschadens wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Sollten Ersatzteile nicht mehr verfügbar sein, legt die Garantiegeberin eine Kostenersatzpauschale im Rahmen der ausgesetzten Reparatur fest. Bei Überschreiten dieser Garantieobergrenze endet die Garantie vorzeitig.

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Die Haftung für weitergehende Ansprüche, die aufgrund eines Defekts entstehen – wie beispielsweise Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Geräts oder sonstige Begleitschäden – ist ausgeschlossen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsrechte gegenüber dem Verkäufer sowie die Herstellerhaftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt und in vollem Umfang bestehen.

So melden Sie einen Garantiefall – Schritt für Schritt

Um Ihre Garantieansprüche wirksam geltend zu machen, ist es unerlässlich, einen Schaden innerhalb von 14 Tagen nach dessen Auftreten direkt bei der Garantiegeberin anzumelden, und zwar bevor Sie einen Reparatur-Service beauftragen. Die Garantie-Datenbank 24 GmbH wird dann einen geeigneten Kundendienst mit der Reparatur Ihres Geräts beauftragen.

Kontaktdaten für die Schadensmeldung:

Garantie-Datenbank 24 GmbH
Frankfurter Straße 155
63303 Dreieich
Deutschland

Eine Schadensmeldung kann schnell und unkompliziert über die folgende Internetadresse erfolgen:
www.5-jahre-garantie.de

Alternativ können Sie die Service-Hotline nutzen:
Hotline: +49 (0) 6103 391 780
(Erreichbarkeit: Mo.-Fr.: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr)

Oder per E-Mail:
[email protected]

Bitte beachten Sie, dass die gesamte Garantie-Abwicklung ausschließlich in deutscher Sprache erfolgt.

Besondere Bedingungen für Kaffee-Vollautomaten

Für Kaffeemaschinen, insbesondere einen Delonghi Kaffeemaschine Testsieger oder Kaffee für Vollautomaten Testsieger, gelten zusätzliche und abweichende Bedingungen:

  • Transportkosten: Die Verbringung von Standgeräten zum Werkskundendienst (Hin- und Rücktransport) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko des Kunden.
  • Vorzeitiges Ende der Garantie: Die Garantie endet vorzeitig, wenn die werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung oder Service nicht eingehalten werden, bei mangelnder Wartung und Reinigung oder bei Erreichen von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler des Geräts.
  • Nachweis des Service: Der bestimmungsgemäße Geräte-Service muss im Schadensfall nachgewiesen werden. Dieser Service muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen.
  • Wirtschaftlicher Zeitwert: Abweichend von der allgemeinen Regelung (Punkt 4) ist die mögliche Leistung pro Kaffee-Vollautomat auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75 %, im 4. Jahr 65 % und im 5. Jahr 55 % des nachweisbaren, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden steht es jedoch frei, in Einzelfällen einen höheren Zeitwert nachzuweisen.
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Besondere Bedingungen für Armaturen

Armaturen sind ebenfalls in der Garantie enthalten, vorausgesetzt, sie wurden gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachgerecht eingebaut. Über die allgemeinen Ausschlüsse hinaus entfällt die Garantie in folgenden spezifischen Fällen:

  • Gebrauchsspuren und Kratzer, die durch normalen Gebrauch entstehen.
  • Eine Reduzierung der Durchflussmenge, die auf Verschmutzungen oder Verkalkungen zurückzuführen ist.
  • Beschädigungen der galvanisierten Oberfläche oder der Farb- und Lackierung, die durch den Einsatz von ungeeigneten Reinigungsmitteln verursacht wurden.
  • Undichtigkeiten, die auf lose Verbindungen zurückzuführen sind.
  • Ein zu geringer Druck, der durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz entsteht.
  • Schäden an Verschleißteilen, wie beispielsweise eine gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs.

Fazit: Ihre Sicherheit im Haushalt mit der 5-Jahres-Garantie

Die Entscheidung für die 5-jährige Garantie auf Haushaltsgeräte der Garantie-Datenbank 24 GmbH ist eine Investition in Ihre langfristige Sicherheit und den Werterhalt Ihrer Elektrogeräte. Sie bietet Ihnen einen Schutz, der weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht und Sie vor unerwarteten Reparaturkosten bewahrt. Von der Küchenausstattung bis hin zu den praktischen Armaturen – ein Großteil Ihrer häuslichen Technik ist damit optimal abgesichert. Verlassen Sie sich auf diesen umfassenden Schutz und genießen Sie die Gewissheit, dass Ihre Haushaltsgeräte auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung in besten Händen sind. Informieren Sie sich noch heute ausführlich auf der Website der Garantie-Datenbank 24 GmbH oder nehmen Sie Kontakt auf, um alle Details zu erfahren und bei Bedarf einen Garantiefall zu melden. Sorgen Sie für eine nachhaltige Absicherung Ihrer Haushaltsgeräte!