Versicherungsverträge kündigen: Was tun mit Rürup, Riester und Direktversicherung?

Manche Versicherungsverträge, die als Lebens- oder Rentenversicherungen konzipiert sind, können nicht einfach gekündigt werden – oder eine Kündigung ist mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden. Besonders bei Verträgen zur Altersvorsorge, die staatlich gefördert werden oder über den Arbeitgeber laufen, gibt es spezifische Regelungen, die man kennen sollte. Bevor Sie eine vorschnelle Entscheidung treffen, ist es wichtig, die Konsequenzen genau zu verstehen und alternative Optionen zu prüfen. Oftmals ist eine Kündigung die teuerste Lösung, die zu einem Verlust von Förderungen und bereits angespartem Kapital führen kann. Eine frühzeitige Beratung kann hier Klarheit schaffen. [cite:beratungstermin deutsche rentenversicherung]

Rürup-Vertrag kündigen: Ist das möglich?

Ein Rürup-Vertrag, auch bekannt als Basisrente, ist explizit nicht kündbar. Diese Unkündbarkeit ist gesetzlich verankert (§ 2 AltZertG und § 10 EstG). Der primäre Zweck des Rürup-Vertrags ist es, Selbstständigen, Freiberuflern und gut verdienenden Angestellten eine staatlich geförderte Altersvorsorge zu ermöglichen, die der Funktionsweise der gesetzlichen Rentenversicherung ähnelt. Die gewährten Steuervorteile während der Ansparphase sind an die Bedingung geknüpft, dass das angesparte Kapital ausschließlich für die Altersversorgung dient und nicht vorzeitig entnommen oder gekündigt werden kann. Dies soll sicherstellen, dass die Vorsorge auch bei unvorhergesehenen finanziellen Engpässen im Erwerbsleben für den Ruhestand erhalten bleibt und nicht für andere Zwecke “geopfert” wird. Daher ist eine Kündigung, bei der Sie sich das angesparte Kapital auszahlen lassen könnten, nicht vorgesehen.

Alternativen zur Kündigung des Rürup-Vertrags

Da eine Kündigung ausgeschlossen ist, sollten Sie andere Wege in Betracht ziehen, wenn Sie Ihren Rürup-Vertrag nicht weiterführen möchten oder können:

  • Beitragsfreistellung: Dies ist die gängigste Option. Sie stellen die Beitragszahlungen ein. Der Vertrag bleibt bestehen und das bereits angesparte Kapital wird weiterhin vom Versicherer verwaltet und verzinst, bis die Rentenphase beginnt. Zukünftige Steuervorteile entfallen zwar, aber Sie müssen keine Förderungen zurückzahlen und verlieren nicht das bereits eingezahlte Kapital.
  • Tarifwechsel: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, zu einem anderen Anbieter oder in einen günstigeren Tarif beim gleichen Anbieter zu wechseln. Dies rechnet sich jedoch nur, wenn der neue Anbieter keine erneuten Abschlusskosten verlangt und bessere Konditionen bietet. Informieren Sie sich genau über mögliche Wechselgebühren und die Konditionen des neuen Vertrags. Ein Wechsel kann komplex sein und sollte gut überlegt werden. Mehr Informationen zur Optimierung Ihrer Basisrente finden Sie in unserem detaillierten Ratgeber zur Basisrente.
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Riester-Vertrag kündigen: Lohnt sich das?

Im Gegensatz zum Rürup-Vertrag kann ein Riester-Vertrag prinzipiell gekündigt werden. Allerdings ist dies in den meisten Fällen eine finanziell ungünstige Entscheidung. Wenn Sie Ihren Riester-Vertrag kündigen, müssen Sie sämtliche staatlichen Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage) sowie alle in Anspruch genommenen Steuervorteile, die Sie während der Laufzeit erhalten haben, vollständig zurückzahlen (§ 93 EstG). Dies ist die sogenannte “schädliche Verwendung”. Der Grund hierfür liegt in der staatlichen Förderung: Der Staat möchte sicherstellen, dass die Mittel tatsächlich für die Altersvorsorge verwendet werden. Eine Kündigung vor Renteneintritt gilt als Verfehlung dieses Ziels.

Die Rückzahlungspflicht kann dazu führen, dass Sie am Ende weniger Geld ausgezahlt bekommen, als Sie ursprünglich eingezahlt haben, da das zurückzuzahlende Geld direkt vom Vertragsguthaben abgezogen wird. Hinzu kommt, dass der Auszahlungsbetrag nach einer Kündigung in der Regel voll versteuert werden muss, da er nicht mehr den privilegierten Status einer Altersvorsorge genießt.

Sinnvolle Alternativen zur Kündigung des Riester-Vertrags

Um die finanziellen Nachteile einer Kündigung zu vermeiden, gibt es auch hier bessere Optionen:

  • Beitragsfreistellung: Ähnlich wie beim Rürup-Vertrag können Sie die Beitragszahlungen einstellen. Ihr Vertrag bleibt bestehen und das angesparte Kapital wird weiterhin für Ihre Altersvorsorge verwendet. Sie erhalten dann zwar keine weiteren Zulagen oder Steuervorteile, müssen aber die bisher erhaltenen nicht zurückzahlen. Es kann ratsam sein, den Vertrag ruhen zu lassen, falls sich Ihre finanzielle Situation später wieder verbessert.
  • Guthabenübertragung auf einen anderen Riester-Vertrag: Sie können das angesparte Guthaben auf einen neuen, möglicherweise günstigeren Riester-Vertrag übertragen. Dafür fallen in der Regel Gebühren zwischen 50 und 150 Euro an (§ 1 AltZertG). Achten Sie darauf, dass der neue Vertrag keine hohen Abschlusskosten hat, da dies die Vorteile des Wechsels schmälern würde. Riester-Fondssparpläne sind hier oft eine gute Wahl, da sie meist kostengünstiger und flexibler sind als klassische Rentenversicherungen.
  • Förderung anpassen: Wenn Sie nur temporär in finanziellen Schwierigkeiten sind, können Sie auch die Höhe Ihrer Beiträge anpassen oder für eine bestimmte Zeit die Zahlungen aussetzen, ohne den Vertrag gleich beitragsfrei zu stellen. Eine Beratung bei Ihrem Anbieter oder einer unabhängigen Finanzberatungsstelle kann Ihnen helfen, die beste Strategie zu finden.
    Wenn Sie Fragen zur allgemeinen Wartezeit für Rentenansprüche haben, kann Ihnen eine qualifizierte Beratung durch die deutsche rentenversicherung beratungsstellen weiterhelfen, um auch die Wechselwirkungen mit der gesetzlichen Altersvorsorge zu verstehen.
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Direktversicherung kündigen: Was passiert beim Jobwechsel?

Eine Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), die über Ihren Arbeitgeber abgeschlossen wird. Eine Kündigung ist in der Regel nicht möglich, solange das Arbeitsverhältnis besteht oder der Vertrag noch nicht die gesetzlich vorgeschriebene Unverfallbarkeitsgrenze erreicht hat. Dies liegt daran, dass der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer ist und der Vertrag primär den Zweck der Altersvorsorge für den Arbeitnehmer erfüllt.

Optionen bei Arbeitgeberwechsel oder finanziellen Engpässen

Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln oder Ihren Vertrag nicht weiterführen möchten, gibt es mehrere Möglichkeiten, die besser sind als eine Kündigung:

  • Vertrag mitnehmen (Portabilität): Versuchen Sie, Ihren Direktversicherungsvertrag zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen. Dies ist oft die einfachste Lösung, da der neue Arbeitgeber die Beiträge dann weiterführt. Dies hängt jedoch von der Bereitschaft des neuen Arbeitgebers und den Konditionen des Vertrags ab.
  • Übertragung des Guthabens: Falls eine Mitnahme nicht möglich ist, kann das angesparte Guthaben in einen neuen Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge bei der neuen Firma übertragen werden. Dies stellt sicher, dass das Kapital weiterhin für Ihre Altersvorsorge verwendet wird und die Förderungen erhalten bleiben.
  • Privates Besparen: Wenn die Direktversicherung gute Konditionen bietet, insbesondere noch hohe Garantiezinsen (z.B. zwei Prozent oder mehr) und geringe Verwaltungskosten, kann es sich lohnen, den Vertrag privat aus eigenen Mitteln weiter zu besparen. Auch wenn die Beiträge dann nicht mehr vom Arbeitgeber kommen, profitieren Sie weiterhin von den günstigen Konditionen des Altvertrages.
  • Beitragsfreistellung: Wie bei Rürup- und Riester-Verträgen ist auch bei der Direktversicherung eine Beitragsfreistellung stets möglich. Die Beiträge werden eingestellt, aber das angesparte Kapital bleibt im Vertrag und wird bis zum Rentenbeginn weitergeführt. Dies ist eine gute Option, wenn Sie die monatlichen Belastungen reduzieren möchten, ohne die angesparte Altersvorsorge komplett aufzugeben.
    Für Arbeitnehmer, die rentenversicherung pflichtversichert sind, ist die betriebliche Altersvorsorge eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Umfassende Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge und zur Betriebsrente finden Sie in unseren spezialisierten Ratgebern. Falls Sie unsicher sind, wer Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger ist, können Sie den rentenversicherungsträger herausfinden und dort weitere Informationen einholen. Die allgemeine wartezeit rente spielt eine Rolle für den Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und kann auch indirekt die Planung Ihrer betrieblichen Vorsorge beeinflussen.
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Fazit: Kündigung als letzte Option

Die Kündigung von Altersvorsorgeverträgen wie Rürup, Riester oder Direktversicherungen ist in den meisten Fällen mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden, da staatliche Förderungen und Steuervorteile verloren gehen oder zurückgezahlt werden müssen. Diese Verträge sind darauf ausgelegt, eine langfristige Altersvorsorge zu gewährleisten, und ihre vorzeitige Auflösung widerspricht diesem Prinzip.

Statt einer Kündigung sollten Sie immer zuerst die Alternativen prüfen:

  • Beitragsfreistellung: Eine gute Lösung, um die monatlichen Belastungen zu reduzieren, ohne das bereits angesparte Kapital zu verlieren.
  • Tarif- oder Anbieterwechsel: Kann sinnvoll sein, wenn Sie bessere Konditionen finden und keine hohen Wechselkosten anfallen.
  • Guthabenübertragung: Bei einem Arbeitgeberwechsel oder dem Wunsch nach einem neuen Riester-Anbieter oft die beste Wahl, um die Förderungen zu erhalten.

Bevor Sie eine Entscheidung treffen, ist es unerlässlich, eine qualifizierte und unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein Experte kann Ihre individuelle Situation bewerten und die für Sie finanziell vorteilhafteste Lösung aufzeigen. Denken Sie langfristig – Ihre Altersvorsorge ist ein wichtiger Baustein für Ihre finanzielle Sicherheit im Ruhestand.