Eine Scheidung ist ein komplexer Prozess, der weit über die emotionale Trennung hinausgeht. Neben der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens und der Klärung von Unterhaltsfragen spielt auch die Frage der Lebensversicherung eine entscheidende Rolle im Rahmen des Zugewinnausgleichs. Für viele Ehepaare stellt sich die Frage, wie ihre bestehenden Lebensversicherungen im Scheidungsfall behandelt werden und welche Schritte unternommen werden sollten, um finanzielle Klarheit und Absicherung für die Zukunft zu schaffen. Dieser Artikel beleuchtet die genaue Behandlung von Lebensversicherungen im deutschen Scheidungsrecht und gibt wichtige Hinweise zum Umgang mit Begünstigten.
Kapitallebensversicherung vs. Risikolebensversicherung: Ein wesentlicher Unterschied
Im Kontext einer Scheidung und des damit verbundenen Zugewinnausgleichs ist es von größter Bedeutung, zwischen verschiedenen Arten von Lebensversicherungen zu unterscheiden. Nicht jede Lebensversicherung wird gleichermaßen berücksichtigt, da ihre Funktion und ihr Aufbau variieren.
Kapitallebensversicherungen sind Hybridprodukte, die sowohl einen Sparanteil als auch eine Risikoabsicherung für den Todesfall beinhalten. Über die Jahre zahlen Sie Prämien ein, die einen Wert aufbauen. Dieser Wert wird im Falle einer Scheidung in der Regel vollständig in den Zugewinnausgleich einbezogen. Sie dienen der Vermögensbildung und Altersvorsorge, weshalb der während der Ehe aufgebaute Wert als Zugewinn gilt.
Ganz anders verhält es sich mit Risikolebensversicherungen. Diese Policen dienen ausschließlich der Absicherung eines finanziellen Risikos – nämlich dem Todesfall des Versicherten. Sie enthalten keinen Sparanteil und bilden somit keinen Vermögenswert, der im Laufe der Ehe aufgebaut wird. Aus diesem Grund werden Risikolebensversicherungen grundsätzlich nicht in den Zugewinnausgleich einbezogen, da sie nicht der Vermögensbildung dienen und bei Scheidung keinen Rückkaufswert generieren, der den Eheleuten zustehen würde.
Ebenfalls vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen sind in der Regel Lebensversicherungen auf Rentenbasis, die primär der Altersvorsorge dienen und erst im Rentenalter Leistungen erbringen, ohne einen während der Ehe realisierbaren Rückkaufswert aufzubauen, der dem Zugewinnprinzip unterliegt. Es ist wichtig, die genauen Vertragsbedingungen jeder Police zu prüfen, um eine korrekte Einschätzung vornehmen zu können.
Die Behandlung der Kapitallebensversicherung im Zugewinnausgleich
Wenn eine Kapitallebensversicherung besteht, wird diese wie bereits erwähnt in den Zugewinnausgleich miteinbezogen. Der Zugewinnausgleich zielt darauf ab, den Vermögenszuwachs, den jeder Ehepartner während der Ehe erzielt hat, gerecht aufzuteilen. Hierbei ist der sogenannte Rückkaufswert der Lebensversicherung zum Zeitpunkt der Scheidung ausschlaggebend. Der Rückkaufswert ist jener Betrag, den die Versicherungsgesellschaft auszahlen würde, wenn der Versicherungsvertrag vorzeitig beendet wird.
Die genaue Höhe des Rückkaufswertes muss bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft erfragt werden. Dieser Wert berücksichtigt die bereits gezahlten Prämien, abzüglich Verwaltungskosten und eventueller Stornogebühren. Er kann von der Summe der eingezahlten Beiträge abweichen. Es ist ratsam, einen aktuellen Rückkaufswert zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags einzuholen, da dieser für die Berechnung maßgeblich ist. Der Rückkaufswert fließt dann in die Berechnung des Gesamtgewinns beider Eheleute ein, um den Ausgleichsanspruch zu ermitteln.
Es ist zudem wichtig zu beachten, dass eine Berücksichtigung der Lebensversicherung im Zugewinnausgleich auch Auswirkungen auf den zu leistenden Unterhalt haben kann. Wenn ein Ehepartner durch den Zugewinnausgleich einen erheblichen Vermögenswert erhält, kann dies seine Bedürftigkeit für nachehelichen Unterhalt beeinflussen. Sollten beide Ehepartner über eine Kapitallebensversicherung verfügen, werden deren Rückkaufswerte selbstverständlich gegeneinander aufgerechnet, um den tatsächlichen Zugewinn zu ermitteln. Bei komplexeren Konstellationen oder wenn Sie eine vermögensbildende lebensversicherung besitzen, kann die Unterstützung eines Fachanwalts für Familienrecht unerlässlich sein, um alle Aspekte korrekt zu bewerten und Ihre Rechte zu wahren.
Ein weiterer Aspekt, der bei der Bewertung einer kapitallebensversicherung dynamik altvertrag relevant sein kann, ist die sogenannte Dynamik. Diese erhöht die Beiträge und damit die Leistungen der Versicherung regelmäßig, um der Inflation entgegenzuwirken. Bei älteren Verträgen kann dies zu einem erheblichen Wertzuwachs führen, der im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden muss. Auch die Möglichkeit einer kapitallebensversicherung teilauszahlung vor oder während der Scheidung kann komplexe Fragen aufwerfen, die juristisch genau geprüft werden sollten.
Änderung des Begünstigten einer Lebensversicherung bei Scheidung
Nach einer Trennung oder Scheidung ist es eine der wichtigsten Aufgaben, alle Formalitäten zu überprüfen und anzupassen. Dazu gehört auch die Überlegung, den Begünstigten einer Lebensversicherung zu ändern. Oft ist der Ehepartner als Begünstigter eingesetzt, um im Todesfall abgesichert zu sein. Im Falle einer Scheidung möchte man diese Absicherung für den Ex-Partner in der Regel aufheben.
Dies ist jedoch nicht immer uneingeschränkt möglich. Einige Versicherungspolicen enthalten eine Klausel, die den Begünstigten unwiderruflich festlegt. In solchen Fällen kann der Begünstigte ohne dessen Zustimmung nicht mehr geändert werden, selbst nach einer Scheidung. Dies kann dazu führen, dass der Ex-Partner auch nach der Scheidung weiterhin der Begünstigte der Lebensversicherung bleibt, was unerwünschte finanzielle Folgen haben kann. Daher ist es entscheidend, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen.
Auch wenn ein Wechsel des Begünstigten theoretisch möglich ist, geschieht dies bei einer Trennung oder Scheidung nicht automatisch. Sie müssen diesen Wunsch explizit mit Ihrem Versicherungsgeber vereinbaren. Dies erfordert in der Regel ein schriftliches Formular oder eine entsprechende Mitteilung an die Versicherungsgesellschaft. Warten Sie mit diesem Schritt nicht unnötig lange, sondern kümmern Sie sich frühzeitig darum. Sie müssen mit der Änderung des Begünstigten nicht bis zum Abschluss der Scheidung warten; dies kann bereits zu einem früheren Zeitpunkt beantragt werden.
Sind gemeinsame Kinder als Begünstigte der Lebensversicherung eingesetzt, müssen diese natürlich nicht zwingend geändert werden. Die Absicherung der Kinder bleibt in der Regel bestehen und die Versicherungspolice ist bei der Berechnung des Kindesunterhalts zudem nicht relevant.
Für Personen, die eine wiederanlage lebensversicherung oder eine kapitalbildende lebensversicherung steuerfrei abgeschlossen haben, ist eine genaue Prüfung der Begünstigtenregelung ebenfalls von großer Bedeutung, da hier oft langfristige finanzielle Strategien im Vordergrund stehen.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Die Lebensversicherung im Scheidungsfall ist ein komplexes Thema, das eine sorgfältige Prüfung und vorausschauende Planung erfordert. Während Risikolebensversicherungen in der Regel nicht im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden, sind Kapitallebensversicherungen mit ihrem Rückkaufswert ein wichtiger Bestandteil der Vermögensaufteilung. Die frühzeitige Klärung der Begünstigtenregelung kann zudem unerwünschte Konsequenzen nach der Scheidung verhindern.
Um auf der sicheren Seite zu sein und um alle rechtlichen und finanziellen Aspekte korrekt zu behandeln, ist es dringend ratsam, sich professionelle Unterstützung zu holen. Ein spezialisierter Anwalt für Familienrecht kann Sie umfassend beraten, Ihre individuellen Verträge prüfen und Ihnen helfen, die richtigen Schritte einzuleiten, um Ihre finanziellen Interessen im Scheidungsfall optimal zu wahren. Zögern Sie nicht, frühzeitig Kontakt aufzunehmen, um Klarheit und Sicherheit für Ihre Zukunft zu schaffen.
