Die Entscheidung, eine Katze zu adoptieren, ist ein bedeutender Schritt, der Herz und Verstand gleichermaßen berührt. Es ist ein Versprechen für ein gemeinsames Leben, geprägt von Zuneigung und Verantwortung. Dieser Leitfaden führt Sie durch den Prozess der Katzenadoption, von der ersten Kontaktaufnahme bis zum glücklichen Zusammenleben. Erfahren Sie, was Sie erwartet und wie Sie sicherstellen können, dass Ihr neues Familienmitglied die bestmögliche Zukunft erhält. Suchen ein Zuhause – denn hinter jedem Pflegling steckt eine Geschichte, die darauf wartet, mit Ihnen fortgeschrieben zu werden.
Der Adoptionsprozess Schritt für Schritt
Der Weg zu Ihrem neuen tierischen Begleiter beginnt mit Sorgfalt und Geduld. Zunächst laden wir Sie ein, sich in Ruhe unsere Schützlinge anzusehen. Achten Sie dabei nicht nur auf das Aussehen, sondern auch auf den Charakter – denn die Persönlichkeit des Tieres ist entscheidend für ein harmonisches Zusammenleben.
1. Die Auswahl und Kontaktaufnahme
Sobald Sie einen oder mehrere Pfleglinge ins Herz geschlossen haben, klicken Sie auf das Profil des Tieres Ihrer Wahl. Dort finden Sie die Option, eine Anfrage zu stellen oder einen Besuch zu vereinbaren. Füllen Sie das bereitgestellte Formular vollständig und ehrlich aus. Wir werden uns daraufhin so schnell wie möglich bei Ihnen melden. Bitte beachten Sie, dass wir nach dem Prinzip „Wer zuerst den Antrag stellt und die Voraussetzungen erfüllt, hat Vorrang“ arbeiten. Dies kann unter Umständen zu kurzen Wartezeiten führen.
2. Das Kennenlernen in der Pflegestelle
Nach einer ersten Überprüfung Ihrer Anfrage wird das zuständige Pflegemami oder -papi Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Sie haben dann die Möglichkeit, die Pflegestelle zu besuchen und das Tier persönlich kennenzulernen. Dieser Besuch ist entscheidend, um herauszufinden, ob die Chemie zwischen Ihnen und dem Tier stimmt.
3. Die Entscheidung für ein dauerhaftes Zuhause
In der Pflegestelle zeigt sich oft schnell, ob der Pflegling bereit ist, mit Ihnen nach Hause zu ziehen. Sind beide Parteien – Mensch und Tier – wohlgesonnen, beginnt die Phase der Überlegung. Sie müssen sich sicher sein, dass die Katze zu Ihrem Lebensstil passt, und die Pflegestelle muss überzeugt sein, dass ihr Schützling bei Ihnen in besten Händen ist. Eine sofortige Entscheidung ist nicht erforderlich; manchmal hilft es, eine Nacht darüber zu schlafen, um sicherzugehen, dass es die richtige Wahl für ein dauerhaftes Zuhause ist.
4. Reservationsvertrag und Kaufabschluss
Sollte die Katze noch nicht ausziehen können (z. B. weil sie noch zu jung ist), besteht die Möglichkeit, einen Reservationsvertrag abzuschließen. Wenn die Katze hingegen sofort umzugsbereit ist, wird direkt ein Kaufvertrag aufgesetzt. Nach vollständiger Bezahlung der Schutzgebühr können Sie Ihren neuen tierischen Schatz mit nach Hause nehmen.
5. Nachkontrolle: Ein Blick in die Zukunft
Einige Monate nach der Adoption besteht die Möglichkeit einer Nachkontrolle. Wir möchten gerne wissen, wie es unseren ehemaligen Schützlingen geht und besuchen sie nach Absprache in ihrem neuen Zuhause. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass sich die neue Familie gut eingelebt hat und harmonisch zusammenlebt.
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Unser Versprechen an Sie und unsere Schützlinge
Wir garantieren, dass alle zu vermittelnden Katzen bestmöglich vorbereitet sind:
- Tierärztliche Untersuchung: Jede Katze wird gründlich untersucht.
- Gesundheitstests: Getestet auf FeLV (Leukämose).
- Impfungen: Grundimmunisiert gegen Katzenschnupfen/-seuche und Leukämose.
- Parasitenbehandlung: Gegebenenfalls Behandlung gegen Flöhe, Milben und andere Parasiten.
- Entwurmung: Regelmäßige Entwurmung.
- Notwendige Behandlungen: Durchführung aller erforderlichen medizinischen Maßnahmen, einschließlich Zahnbehandlungen und notwendiger Operationen.
- Mikrochip und Registrierung: Gechippt und in der Tierdatenbank ANIS registriert.
- Kastration: Kastriert, sofern sie älter als 6 Monate sind. Bei Tieren, die unkastriert ausziehen, wird die Kastration im entsprechenden Alter streng kontrolliert.
Wir stehen dafür ein, dass unsere Pfleglinge so gesund wie möglich in ihr neues Zuhause umziehen. Ausnahmen von diesen Punkten werden stets transparent kommuniziert.
Unsere Abgabebedingungen: Ein Fundament der Sicherheit
Eine Katze gilt als reserviert, sobald der Reservationsvertrag unterzeichnet und die Hälfte der Schutzgebühr bezahlt ist. Erst nach Unterzeichnung eines Schutzvertrages und vollständiger Bezahlung der Schutzgebühr dürfen unsere Katzen die Pflegestelle verlassen. Die Schutzgebühr dient nicht nur der Deckung unserer Kosten, sondern auch als Zeichen Ihrer ernsthaften Absicht, einem Tier ein dauerhaftes Zuhause zu geben.
Besondere Haltungsbedingungen
- Freigänger vs. Wohnungskatzen: Katzen ohne Freilauf werden nur zu zweit oder in einen Haushalt vermittelt, in dem bereits andere Katzen leben. Tiere, die bereits Freigang gewohnt sind, werden nicht als reine Wohnungskatzen abgegeben.
- Kittenalter: Jungtiere dürfen erst im Alter von 12 Wochen ausziehen. Wir sind überzeugt, dass diese Zeit entscheidend für die Entwicklung und das soziale Lernen mit Mutter und Geschwistern ist.
- Nachkontrolle: Bei Katzen, die nach der Vermittlung noch tierärztlicher Betreuung bedürfen, erfolgt eine Überprüfung nach erfolgter Behandlung.
- Zuchtverbot: Durch uns vermittelte Katzen dürfen nicht zur Zucht eingesetzt werden. Die Kastration von Jungkatzen muss mit 6 Monaten erfolgen und wird vertraglich kontrolliert.
Unsere Schutzgebühren: Eine Investition in ein Leben
Wir erheben eine Schutzgebühr für die Vermittlung unserer Katzen. Dies hat mehrere Gründe: Zum einen soll die Überlegung, ein Tier aufzunehmen, gut durchdacht sein. Zum anderen sind mit der Haltung von Katzen laufende Kosten verbunden – Futter, Streu, Tierarztbesuche und eine artgerechte Einrichtung.
Die tatsächlichen Kosten für jede Katze variieren stark. Manche Tiere kommen gut versorgt zu uns, während andere umfassende medizinische Versorgung benötigen. Um eine faire Chance für alle Tiere zu gewährleisten, haben wir einheitliche Schutzgebühren festgelegt. Diese Gebühren stellen eine Mischkalkulation dar, die es uns ermöglicht, allen Pfleglingen eine faire Chance auf ein neues Zuhause zu geben. Sämtliche Einnahmen fließen direkt wieder in die Versorgung der Tiere.
| Beschreibung | Effektive Kosten (ohne spezielle OPs/Behandlungen) | Schutzgebühr |
|---|---|---|
| Kitten bis 6 Monate | ca. CHF 200.- bis CHF 370.- | CHF 290.- |
| Kätzin ab 6 Monate, kastriert | ca. CHF 310.- bis CHF 520.- | CHF 330.- |
| Kater ab 6 Monate, kastriert | ca. CHF 250.- bis CHF 450.- | CHF 300.- |
| Rassekatze mit Stammbaum, kastriert, jünger als 10 Jahre | ca. CHF 250.- bis CHF 520.- | CHF 500.- |
| Rassekatze mit Stammbaum, kastriert, älter als 10 Jahre | ca. CHF 250.- bis CHF 520.- | CHF 450.- |
Beispielrechnung der Ausgaben pro Katze:
- Leukose-/FIV-Test: ca. CHF 50.- bis CHF 80.-
- 2x Katzenseuche/-schnupfen (Grundimmunisierung): je ca. CHF 70.- bis CHF 90.-
- 2x Leukose (Grundimmunisierung): je ca. CHF 50.- bis CHF 70.-
- Parasitenbehandlung/-prophylaxe: ca. CHF 20.- bis CHF 40.-
- Chippen und Registrierung bei ANIS: ca. CHF 75.- bis CHF 120.-
- Kastration: Kater ca. CHF 100.- bis CHF 150.-; Katze ca. CHF 200.- bis CHF 280.-
Gesamtkosten pro Katze: CHF 485.- bis CHF 840.-!
Diese Rechnung beinhaltet keine Tierarzt-Konsultationsgebühren, spezielle Behandlungen wie Zahnsteinentfernung, Krankheitsbehandlungen, Blutbilder, Operationen, Futter, Katzenstreu oder Spielzeug. Mit der Schutzgebühr unterstützen Sie unsere Arbeit und sichern Ihrer Katze ein gesundes neues Leben.
