Zurück in die PKV: So gelingt die Wiederaufnahme in die private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet in Deutschland einen umfassenden Schutz, doch der Wiedereinstieg oder die Rückkehr in dieses System kann komplex sein. Besonders Personen, die für einen Zeitraum keinen Versicherungsschutz hatten, stehen vor spezifischen Herausforderungen und Regelungen. Dieser Artikel beleuchtet die Möglichkeiten, Hürden und wichtigen Tarifoptionen, um wieder vollumfänglich in der privaten Krankenversicherung abgesichert zu sein.

Die Herausforderung: Wiederaufnahme in die private Krankenversicherung

Wer zuvor privat versichert war und eine Zeit lang ohne Krankenversicherungsschutz bleibt, sieht sich bei der Wiederaufnahme mit Nachzahlungen konfrontiert. Für die ersten sechs Monate ohne Versicherung muss die volle Prämie nachträglich entrichtet werden. Danach fallen für jeden weiteren Monat ohne Versicherung ein Sechstel des regulären Beitrags an. Dies kann schnell zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen. In solchen Fällen kann eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der privaten Versicherung eine mögliche Lösung darstellen.

Der Basistarif: Eine wichtige Auffangoption

Für Personen, die bisher keinen Krankenversicherungsschutz hatten und nicht in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln können, verpflichtet der Gesetzgeber die privaten Krankenversicherungen, den sogenannten Basistarif anzubieten. Dieser Tarif ist von besonderer Bedeutung, da er im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht und dessen Höchstbeitrag, ab 2024 etwa 900 Euro, nicht überschreiten darf. Hinzu kommt noch der Beitrag zur Pflegeversicherung, was den Gesamtbetrag auf über 1.000 Euro monatlich ansteigen lassen kann. Ein entscheidender Vorteil des Basistarifs ist, dass Risikoausschlüsse und -zuschläge aufgrund von Vorerkrankungen hier nicht zulässig sind.

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Im Falle einer Hilfebedürftigkeit im sozialrechtlichen Sinne, also wenn die Beitragszahlungen die finanzielle Leistungsfähigkeit des Versicherten übersteigen, können die Beiträge halbiert werden. Sollte selbst dieser reduzierte Beitrag noch zu hoch sein, besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss vom zuständigen Grundsicherungs- oder Sozialversicherungsträger zu beantragen und bewilligt zu bekommen.

Der Notlagentarif: Schutz in finanziellen Ausnahmesituationen

Um privat Versicherte mit vorübergehenden Beitragsschulden vor dem vollständigen Verlust ihres Versicherungsschutzes zu bewahren, wurde 2013 der Notlagentarif eingeführt. Dieser Tarif ist speziell für kurzfristige finanzielle Engpässe gedacht und kann nicht aktiv gewählt werden. Vielmehr stuft der Versicherer seine Kunden automatisch in den Notlagentarif um, sobald ein Beitragsrückstand besteht und bereits zweimal gemahnt wurde.

Während sich der Versicherungsvertrag im Notlagentarif befindet, ruht der ursprüngliche Vertrag. Der volle Versicherungsschutz wird erst dann wiederhergestellt, wenn die ausstehenden Beitragsschulden mitsamt Säumniszuschlägen und Mahnkosten vollständig beglichen sind. Die Leistungen im Notlagentarif sind eingeschränkt: Für Erwachsene werden nur Kosten bei akuten Erkrankungen, Schmerzen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft übernommen. Bei Kindern hingegen sind auch Vorsorgeuntersuchungen und von der Ständigen Impfkommission empfohlene Schutzimpfungen enthalten. Der Notlagentarif ist somit eine temporäre Lösung und ersetzt bei dauerhafter Hilfebedürftigkeit nicht die Vorteile des Basis- oder Standardtarifs.

Sonderfall: Rückkehr aus dem Ausland in die Krankenversicherung

Wer aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrt, muss sich ebenfalls wieder um Krankenversicherungsschutz kümmern. Die Regelungen hierfür unterscheiden sich je nachdem, ob man zuvor gesetzlich oder privat versichert war:

  • Bisher gesetzlich versichert: Wer vor dem Auslandsaufenthalt in Deutschland gesetzlich versichert war, kehrt in der Regel in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Dies gilt auch für zuvor freiwillig Versicherte, sofern sie im Ausland ebenfalls gesetzlich abgesichert waren.
  • Bisher privat versichert: Wer vor der Ausreise privat versichert war, muss sich erneut um eine private Krankenversicherung bemühen. In diesem Fall hat der Rückkehrer aus dem Ausland einen gesetzlichen Anspruch darauf, von seiner früheren privaten Krankenversicherung wieder aufgenommen zu werden. Die Versicherung muss ihm zumindest eine Absicherung im Basistarif anbieten.
  • Noch nie in Deutschland krankenversichert: Für Personen, die noch nie in Deutschland krankenversichert waren, richtet sich die Zuordnung nach der zuletzt im Ausland ausgeübten Berufstätigkeit. Arbeitnehmer werden hierbei unabhängig von der Höhe ihres ausländischen Einkommens der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet, um den administrativen Aufwand zu minimieren. Selbstständige oder Freiberufler, die noch nicht gesetzlich versichert waren, müssen sich hingegen privat versichern.
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Hohe Hürden & Forderungen der Verbraucherzentralen für einen leichteren Zugang

Obwohl eine Rückkehr in den Krankenversicherungsschutz prinzipiell möglich ist, stellen die bestehenden Hürden für viele Betroffene weiterhin ein großes Problem dar. Insbesondere die oft hohen aufgelaufenen Beitragsschulden können selten auf einen Schlag beglichen werden. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Ratenzahlung existiert derzeit nicht, und einige Krankenkassen stimmen Ratenzahlungen nur für einen begrenzten Zeitraum von etwa sechs Monaten zu. Dabei wäre ein rechtlich verankerter Anspruch auf Ratenzahlung äußerst hilfreich: Mit einer wirksamen Ratenzahlungsvereinbarung ist der volle Versicherungsschutz nämlich automatisch wiederhergestellt, sofern die vereinbarten Raten zuverlässig gezahlt werden.

Die Verbraucherzentralen fordern daher dringend, dass Krankenkassen und private Krankenversicherungen gesetzlich dazu verpflichtet werden, Ratenzahlungen zu vereinbaren, die den finanziellen Möglichkeiten der Nicht-Versicherten entsprechen. Zudem sollte der Säumniszuschlag auf ein angemesseneres Niveau gesenkt werden, um die Rückkehr in den Versicherungsschutz zu erleichtern und die finanzielle Belastung für Betroffene zu mindern.

Fazit: Wege zurück in den Schutz

Der Weg zurück in die private Krankenversicherung oder der Wiedereinstieg nach einer Phase ohne Versicherungsschutz ist mit verschiedenen Regelungen und Herausforderungen verbunden. Der Basistarif und in Ausnahmefällen der Notlagentarif bieten wichtige Absicherungsmöglichkeiten. Für Rückkehrer aus dem Ausland gelten spezifische Zuordnungsregeln, die je nach vorherigem Versicherungsstatus variieren. Trotz der bestehenden Optionen sind die Hürden, insbesondere durch hohe Beitragsschulden, für viele noch zu hoch. Die Forderungen nach verpflichtenden Ratenzahlungsvereinbarungen und reduzierten Säumniszuschlägen zeigen, dass weiterer Handlungsbedarf besteht, um allen Bürgern einen leichteren Zugang zu umfassendem Krankenversicherungsschutz zu ermöglichen. Informieren Sie sich über Ihre individuellen Möglichkeiten und suchen Sie bei Bedarf professionelle Beratung auf, um den für Sie passenden Weg zurück in die Krankenversicherung zu finden.

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