Die Erziehung von Kindern ist eine grundlegende Säule unserer Gesellschaft und verdient umfassende Anerkennung in allen Lebensbereichen, insbesondere bei der Absicherung im Alter. Mit dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz schließt der Gesetzgeber eine langjährige Gerechtigkeitslücke in der Versorgung von Beamtinnen und Beamten. Diese wegweisende Neuregelung stellt sicher, dass die Erziehungsleistung von Eltern endlich in gleichem Maße in der Alterssicherung nachgezeichnet wird, unabhängig davon, ob sie renten- oder versorgungsberechtigt sind. Es ist ein wichtiger Schritt, der die Wertschätzung für Familien in Deutschland unterstreicht und die finanzielle Zukunft vieler Beamtenfamilien stärkt.
Ein historischer Schritt: Gleiche Wertschätzung für Erziehungsleistung
Die Bedeutung dieser Gesetzesänderung kann kaum überschätzt werden. Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, betonte bereits am 22. Januar 2020: „Die Neureglung bringt zum Ausdruck, dass Kindererziehung eine wertvolle Leistung ist, egal von wem sie übernommen wird. Endlich erhalten auch Beamtinnen und Beamte dafür eine angemessene Wertschätzung.“ Dies reflektiert die Erkenntnis, dass Kindererziehung für das Funktionieren unserer Gesellschaft unabdingbar ist. Jahrelang gab es eine Diskrepanz zwischen der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung, die nun weitgehend behoben wird. Diese Harmonisierung ist ein zentrales Anliegen des dbb und der dbb bundesfrauenvertretung gewesen, um sicherzustellen, dass der Status der Eltern während der Kindererziehung keinen fundamentalen Unterschied bei der Alterssicherung macht.
Die Planung der familiären und finanziellen Zukunft ist umfassend. Neben der Berücksichtigung von Erziehungszeiten ist auch die private Absicherung ein wichtiger Pfeiler. Viele Paare denken dabei über eine risikolebensversicherung paare nach, um ihre Angehörigen im Ernstfall zu schützen.
Die Kernpunkte der Neuregelung im Beamtenversorgungsgesetz
Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes für vor 1992 geborene Kinder nun einen Anspruch auf einen Kindererziehungszuschlag (KEZ) in Höhe von 2,5 Rentenpunkten erhalten. Dies ist eine deutliche Verbesserung gegenüber den bisherigen sechs Monaten ruhegehaltfähiger Dienstzeit. Um sicherzustellen, dass diese Änderung stets zum Vorteil der Betroffenen ist, sieht das Beamtenversorgungsgesetz eine sogenannte Günstigerprüfung vor. Dabei wird individuell geprüft, ob die Anrechnung von sechs Monaten ruhegehaltfähiger Dienstzeit nach altem Recht oder die Gewährung des neuen Kindererziehungszuschlags finanziell vorteilhafter ist. Diese Prüfung gewährleistet, dass niemand durch die Umstellung schlechter gestellt wird. Es unterstreicht den Ansatz, dass die Erziehungsleistung über die bloße Dauer der Dienstzeit hinaus als vollwertiger Beitrag zur Gesellschaft anerkannt wird.
Für die Absicherung der Familie und die langfristige finanzielle Planung kann es sinnvoll sein, bestehende Versicherungen regelmäßig zu überprüfen. Manche Personen möchten beispielsweise ihre zurich deutscher herold lebensversicherung kündigen, um sich neu zu orientieren oder bessere Konditionen zu finden.
Zwei Szenarien im Fokus: Vor und während des Beamtenverhältnisses
Die Neuregelung erfasst systematisch zwei Hauptkonstellationen, die für Beamtinnen und Beamte von besonderer Relevanz sind:
Kindererziehung während der Dienstzeit: Die 30-Monats-Regelung
Bislang wurden für die Geburt eines Kindes innerhalb des Beamtenverhältnisses pauschal sechs Monate als volle ruhegehaltfähige Dienstzeit ab Geburt berücksichtigt. Diese Regelung wird sich nun grundlegend verbessern. Künftig wird in den meisten Fällen ein Kindererziehungszuschlag in Höhe von 30 Monaten (entspricht 2,5 Jahren) gewährt, analog zu den Regelungen des Sozialgesetzbuches VI (SGB VI). Diese Angleichung ist ein großer Gewinn für die Betroffenen, da sie eine deutlich höhere Wertung der Erziehungsleistung bedeutet. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Berücksichtigung nicht automatisch „von Amts wegen“ erfolgt, sondern die Wahrnehmung eines Antragsrechts erfordert. Nur wenn die Gewährung des neuen KEZ bei gleichzeitigem Wegfall der ruhegehaltfähigen Dienstzeit nach altem Recht eine finanzielle Verbesserung bewirkt, wird dem Antrag stattgegeben und die Versorgungsbezüge neu festgesetzt.
Ein umfassender verbundene risikolebensversicherung vergleich kann dabei helfen, die passende Absicherung zu finden, die optimal auf die jeweiligen Familienbedürfnisse zugeschnitten ist.
Kindererziehung vor der Dienstzeit: Automatische Berücksichtigung
Auch für Kinder, die vor der Berufung in das Beamtenverhältnis geboren wurden, gibt es eine signifikante Verbesserung. Bisher wurden hier zwölf Monate KEZ gemäß den Regelungen des SGB VI berücksichtigt. Mit der Neuregelung erfolgt nun eine Anrechnung von 30 Monaten – und das erfreulicherweise „von Amts wegen“. Dies bedeutet, dass in diesen Fällen kein gesonderter Antrag gestellt werden muss; die verbesserte Berücksichtigung wird automatisch in die Versorgungsberechnung einbezogen. Diese Vereinfachung entlastet die betroffenen Beamtinnen und Beamten erheblich und stellt sicher, dass ihre Erziehungsleistungen ohne bürokratischen Aufwand angemessen gewürdigt werden. Es ist ein klares Zeichen für eine familienfreundlichere Gestaltung der Beamtenversorgung.
Die Wahl der richtigen Vorsorge ist entscheidend, und die Frage nach einer gute risikolebensversicherung beschäftigt viele, die für die finanzielle Sicherheit ihrer Liebsten sorgen möchten.
Weitreichende Auswirkungen: Stärkung der Familien und Gleichstellung
Die erweiterte Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten hat weitreichende positive Auswirkungen auf die Beamtenschaft und die Gesellschaft als Ganzes. Sie trägt maßgeblich zur Stärkung der Familien bei, indem sie die finanzielle Absicherung von Eltern, die sich der Kindererziehung widmen, verbessert. Insbesondere fördert sie die Gleichstellung der Geschlechter, da Frauen, die traditionell häufiger Erziehungszeiten in Anspruch nehmen, in ihrer Alterssicherung nun fairer behandelt werden. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren Verteilung der gesellschaftlichen Verantwortung und eine Anerkennung der unschätzbaren Leistung, die Eltern für die Zukunft leisten. Die Neuregelung sendet ein klares Signal: Kindererziehung ist keine private Angelegenheit, die sich nachteilig auf die berufliche Laufbahn oder die Altersvorsorge auswirken darf, sondern eine gesellschaftlich wertvolle Aufgabe, die entsprechend honoriert werden muss.
Ein offener dialog risikolebensversicherung mit einem Experten kann wertvolle Einblicke und maßgeschneiderte Lösungen für die individuelle Lebenssituation bieten.
Fazit und Handlungsempfehlung
Die Neuregelung zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Beamtinnen und Beamte ist ein historischer Erfolg und schließt eine langjährige Gerechtigkeitslücke. Sie sorgt für eine gleichwertige Anerkennung der Erziehungsleistung in der Alterssicherung und stärkt die finanzielle Basis von Beamtenfamilien. Für viele wird dies eine spürbare Verbesserung ihrer Versorgungsbezüge bedeuten. Wir empfehlen allen betroffenen Beamtinnen und Beamten dringend, sich über ihre individuellen Ansprüche zu informieren. Prüfen Sie, ob Sie von der neuen 30-Monats-Regelung profitieren können und stellen Sie, falls erforderlich, einen entsprechenden Antrag. Zögern Sie nicht, bei Unklarheiten die zuständigen Versorgungsstellen oder Ihren Personalrat zu kontaktieren. Es ist Ihr Recht und Ihre wohlverdiente Anerkennung für die wichtige Aufgabe der Kindererziehung.
