Für viele Menschen sind Haustiere geliebte Familienmitglieder, die das Zuhause bereichern. Doch wer in einer Mietwohnung lebt, steht oft vor der Frage: Sind haustiere in wohnung verboten oder erlaubt? Das deutsche Mietrecht rund um haustiere mietwohnung ist komplex und erfordert eine genaue Betrachtung der jeweiligen Umstände. Wir klären die wichtigsten Fragen und geben Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihre Rechte und Pflichten als Mieter und Tierhalter in Deutschland.
Grundsätzliches zur Haustierhaltung im Mietrecht
Die gute Nachricht für Tierfreunde vorab: Ein generelles Verbot der Haustierhaltung in Mietwohnungen ist in Deutschland in aller Regel unwirksam. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren grundlegenden Urteilen entschieden, dass pauschale Klauseln in Formularmietverträgen, die jegliche Tierhaltung untersagen, den Mieter unangemessen benachteiligen. [cite: concise_search, 2, 4, 6] Dies gilt sowohl für die haustierhaltung mietwohnung im Allgemeinen als auch explizit für Hunde und Katzen. [cite: concise_search, 5, 6]
Kleintiere: Immer erlaubt ohne Erlaubnis?
Bei sogenannten Kleintieren haben Mieter die größten Freiheiten. Dazu zählen Tiere, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden und typischerweise keine Störungen oder Schäden verursachen. Hierzu gehören beispielsweise Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Ziervögel (wie Wellensittiche) und Zierfische. [cite: concise_search, 2, 3, 4, 6]
Die Haltung solcher kleintiere mietrecht ist grundsätzlich zustimmungsfrei und darf vom Vermieter nicht untersagt werden. [cite: concise_search, 2, 4, 6] Auch hier gibt es jedoch eine Grenze: Verursacht ein Kleintier entgegen der Erwartung erhebliche Belästigungen (z.B. ein lauter Papagei, der ständig schreit) oder Schäden, kann der Vermieter im Einzelfall einschreiten. [cite: concise_search, 2]
Hunde und Katzen: Erlaubnisvorbehalt und Einzelfallprüfung
Anders als bei Kleintieren können Vermieter bei Hunden und Katzen einen “Erlaubnisvorbehalt” im Mietvertrag festlegen. [cite: concise_search, 4, 5] Das bedeutet, dass die Haltung dieser Tiere der vorherigen Zustimmung des Vermieters bedarf. Diese Zustimmung darf jedoch nicht willkürlich verweigert werden. [cite: concise_search, 4]
Stattdessen ist eine umfassende Interessensabwägung im Einzelfall erforderlich. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie:
- Die Art, Größe und Anzahl des Tieres. [cite: concise_search, 4]
- Das Verhalten des Tieres (z.B. bellt der Hund häufig?).
- Die Größe und Lage der Wohnung.
- Die Interessen der anderen Hausbewohner (z.B. Allergien, Ängste, Lärmempfindlichkeit).
- Besondere Bedürfnisse des Mieters (z.B. Blindenführhund).
- Bisherige Erfahrungen mit anderen Tieren im Haus. [cite: concise_search, 4]
Hat der Vermieter keine nachvollziehbaren und gewichtigen Gründe gegen die Tierhaltung vorzubringen, muss er die Erlaubnis in der Regel erteilen. [cite: concise_search, 5]
Wann darf der Vermieter die Haustierhaltung verbieten oder die Erlaubnis entziehen?
Obwohl ein generelles Tierhaltungsverbot unzulässig ist, gibt es Situationen, in denen ein Vermieter die Haltung bestimmter Tiere untersagen oder eine erteilte Erlaubnis zurücknehmen kann. Dies ist der Fall, wenn triftige Gründe vorliegen, die den Hausfrieden stören oder die Mietsache beeinträchtigen. [cite: concise_search, 3]
Wenn der Mietvertrag keine Regelung enthält
Ist im Mietvertrag keine explizite Regelung zur Haustierhaltung enthalten, sind Hunde, Katzen und Kleintiere grundsätzlich erlaubt. Auch hier gilt jedoch: Die Tiere dürfen die Lebensqualität der Nachbarn nicht erheblich beeinträchtigen oder die Wohnung stark verschmutzen oder beschädigen. [cite: concise_search, 2]
Gefährliche, exotische und giftige Tiere
Exotische, gefährliche oder giftige Tiere, wie Giftschlangen, Spinnen oder Kampfhunde (je nach Landesrecht und Einzelfall), muss der Vermieter in der Regel nicht dulden. [cite: concise_search, 2, 3, 4] Oftmals ist die Haltung solcher Tiere in Mietwohnungen auch nicht artgerecht oder kann bei Nachbarn zu erheblichen Ängsten oder Bedrohungsgefühlen führen. [cite: concise_search, 3]
Störungen und Schäden als Kündigungsgrund
Die alleinige Haltung eines Tieres ist nach deutschem Mietrecht kein Kündigungsgrund. [cite: concise_search, 5] Erst wenn durch die Tierhaltung erhebliche Störungen des Hausfriedens oder Schäden an der Mietsache entstehen und der Mieter trotz Abmahnung nicht Abhilfe schafft, kann dies zur Kündigung führen. [cite: concise_search, 3, 5]
Typische Gründe, die eine Kündigung rechtfertigen können, sind:
- Andauerndes Hundegebell: Vor allem während der Ruhezeiten (oft 22 bis 6 Uhr) gilt permanentes Bellen als Ruhestörung und kann eine Kündigung nach sich ziehen. [cite: concise_search, 3] Aber auch tagsüber kann ständiges Kläffen Konsequenzen haben.
- Aggressives Verhalten: Wenn ein Tier Nachbarn oder Besucher bedroht oder sogar verletzt.
- Verschmutzungen: Starke Verschmutzungen des Treppenhauses, des Eingangsbereichs oder des Gartens durch Urin oder Kot des Tieres.
- Beschädigungen der Wohnung: Kratzspuren an Türrahmen, angeknabberte Dichtungen oder Urinflecken auf dem Holzboden, die über den normalen vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen. [cite: concise_search, 3]
- Unzureichende Tierhaltung: Eine nicht artgerechte Haltung, etwa durch eine zu hohe Anzahl von Tieren in einer zu kleinen Wohnung.
Geruch als Kündigungsgrund?
Der Geruch eines nassen Hundes, der an Regentagen auftreten kann, überschreitet in der Regel das “ortsübliche Maß an Geruch” nicht und stellt somit keinen Kündigungsgrund dar.
Miete, Nebenkosten und Kaution in Bezug auf Haustiere
Höhere Miete oder Nebenkosten
Vermieter dürfen von Mietern keinesfalls eine höhere Miete oder höhere Nebenkosten aufgrund der Haltung eines Haustieres verlangen. Eine solche Klausel im Mietvertrag wäre unwirksam.
Einbehalt der Kaution bei Umzug
Wenn Sie mit Ihrem Haustier ausziehen, kommt es vor, dass Vermieter die Kaution (teilweise) einbehalten möchten. Dies ist zulässig, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass Ihr Tier konkrete Schäden in der Wohnung verursacht hat, die über normale Abnutzungserscheinungen hinausgehen (z.B. tiefe Kratzspuren, Urinflecken).
Was tun bei Konflikten mit dem Vermieter?
Sollte Ihr Vermieter die Haltung Ihres Haustieres untersagen oder sogar den Mietvertrag kündigen wollen, ist es ratsam, frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine unrechtmäßige Kündigung durch den Vermieter ist nicht ohne Weiteres durchsetzbar und erfordert in der Regel ein gerichtliches Verfahren, in dem der Vermieter die Kündigungsgründe beweisen muss. [cite: concise_search, 5]
Mögliche Anlaufstellen für Mieterberatung in Deutschland sind:
- Mietervereine: Diese bieten ihren Mitgliedern umfassende Beratung und Unterstützung in allen mietrechtlichen Fragen.
- Rechtsanwälte: Spezialisierte Anwälte für Mietrecht können Sie individuell beraten und vertreten.
Denken Sie daran: Kommunikation ist oft der Schlüssel. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter und den Nachbarn, um Missverständnisse auszuräumen und Kompromisse zu finden, bevor es zu rechtlichen Schritten kommt. Eine klare Vereinbarung über die haustiere erlaubt mietwohnung kann viele Konflikte von vornherein vermeiden.
Fazit
Die Frage, ob haustiere erlaubt mietwohnung sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Während Kleintiere in der Regel ohne Zustimmung gehalten werden dürfen, bedarf die Haltung von Hunden und Katzen einer Einzelfallprüfung und der Abwägung der Interessen von Mieter und Vermieter. Ein generelles Verbot der Haustierhaltung ist unwirksam, doch bei erheblichen Störungen oder Schäden kann der Vermieter unter Umständen die Haltung untersagen oder sogar den Mietvertrag kündigen. Bei Unsicherheiten oder Konflikten sollten Sie immer fachkundigen Rat einholen, um Ihre Rechte zu wahren und eine gute Lösung zu finden.
