Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und unzählige Altcoins haben sich von einem Nischenphänomen zu einem festen Bestandteil der digitalen Wirtschaft entwickelt. Immer mehr Menschen investieren in diese digitalen Vermögenswerte, sei es als Spekulationsobjekt, Wertanlage oder für innovative Anwendungen. Doch mit der wachsenden Popularität stellen sich auch wichtige Fragen zur korrekten steuerlichen Behandlung. In Deutschland müssen Gewinne und Einkünfte aus Kryptowährungen korrekt in der Steuererklärung angegeben werden, um Nachzahlungen oder gar Steuerstrafverfahren zu vermeiden. Entgegen der landläufigen Meinung sind Kryptowährungen nicht anonym; alle Transaktionen werden in öffentlichen Blockchains dauerhaft festgehalten und sind nachvollziehbar. Dieser Leitfaden beleuchtet die relevanten Aspekte der portfolio performance kryptowährung und Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland für private Anleger und gewerbliche Akteure.
1. Kryptowährungen im deutschen Steuerrecht: Was Sie wissen müssen
Das deutsche Einkommensteuergesetz (EStG) behandelt Kryptowährungen nicht explizit als offizielle Währungen oder klassische Kapitalanlagen wie Aktien. Stattdessen werden sie vom Bundesfinanzministerium (BMF) als „sonstige Wirtschaftsgüter“ eingestuft, vergleichbar mit Edelmetallen, Kunstwerken oder anderen Wertgegenständen. Diese Klassifizierung ist entscheidend für die Besteuerung von Gewinnen und Einkünften, die durch den Handel oder die Nutzung von Krypto-Assets erzielt werden. Die Besonderheit liegt darin, dass Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften unter bestimmten Umständen steuerfrei sein können, während andere Einkünfte der regulären Einkommensteuer unterliegen.
2. Besteuerung für Privatpersonen: Haltefrist und Freigrenze
Für Privatpersonen, die mit Kryptowährungen handeln, sind die Konzepte der Haltefrist und der Freigrenze von zentraler Bedeutung.
Die einjährige Haltefrist
Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind für Privatpersonen steuerfrei, wenn die digitalen Assets vor dem Verkauf länger als ein Jahr gehalten wurden. Die Haltefrist beginnt dabei am Tag nach dem Anschaffungstag der jeweiligen Kryptowährung. Haben Sie beispielsweise Bitcoin am 15. Januar 2025 gekauft, beginnt die Haltefrist am 16. Januar 2025 und endet am 16. Januar 2026. Ab diesem Zeitpunkt können die Kryptowährungen steuerfrei veräußert werden.
Erfolgt der Verkauf jedoch innerhalb dieser einjährigen Spekulationsfrist, unterliegen die erzielten Gewinne der Einkommensteuer und werden mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Es gibt hierbei keine Abgeltungsteuer wie bei klassischen Kapitalerträgen.
Die Freigrenze von 1.000 Euro
Für Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften – zu denen auch Kryptowährungen zählen – gilt seit dem 1. Januar 2024 eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Kalenderjahr. Das bedeutet: Liegt die Summe all Ihrer Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (nicht nur Krypto, sondern auch Edelmetalle oder Immobilien) unter dieser Grenze, bleiben sie steuerfrei.
Wichtig ist, dass es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt. Wird die Grenze von 1.000 Euro auch nur um einen Euro überschritten (z.B. 1.001 Euro Gewinn), muss der gesamte Gewinn versteuert werden. Dies gilt pro Person, sodass Ehepaare die Freigrenze jeweils einzeln in Anspruch nehmen können. Eine sorgfältige Dokumentation aller Transaktionen auf einer Handelsplattform wie kryptowährung bison ist daher unerlässlich.
Verluste aus Kryptowährungen
Verluste, die beim Verkauf von Kryptowährungen innerhalb der einjährigen Haltefrist entstehen, können steuerlich geltend gemacht werden. Sie können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften im selben Kalenderjahr verrechnet werden. Verluste, die nach Ablauf der Haltefrist anfallen, sind hingegen steuerlich irrelevant und können nicht zur Minderung Ihrer Einkommensteuer herangezogen werden.
Dokumentationspflichten
Eine lückenlose Dokumentation Ihrer Krypto-Transaktionen ist entscheidend. Halten Sie alle Anschaffungs- und Verkaufsdaten, Kurse sowie die Haltedauer fest. Dies ist unerlässlich, um gegenüber dem Finanzamt die Einhaltung der Haltefrist oder die korrekte Ermittlung von Gewinnen und Verlusten nachweisen zu können.
3. Einkünfte aus Mining, Staking und Lending
Neben dem reinen Kauf und Verkauf von Kryptowährungen gibt es verschiedene Wege, passive Einkünfte zu erzielen. Auch diese unterliegen der Besteuerung in Deutschland.
Mining
Das Mining von Kryptowährungen kann je nach Umfang und Intensität als gewerbliche Tätigkeit oder als private Tätigkeit eingestuft werden. Findet das Mining dauerhaft und mit der Absicht statt, Gewinne zu erzielen, werden die Einkünfte in der Regel als Einkünfte aus Gewerbebetrieb behandelt. Bei geringerem Umfang kann es sich um “sonstige Einkünfte” im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG handeln.
Staking und Lending
Einkünfte aus passivem Staking, bei dem Kryptowährungen für die Validierung von Transaktionen hinterlegt werden und dafür Belohnungen erhalten werden, sowie aus Lending (Verleihen von Kryptowährungen gegen Zinsen) werden in der Regel als „sonstige Einkünfte“ gemäß § 22 Nr. 3 EStG behandelt. Für diese sonstigen Einkünfte existiert eine jährliche Freigrenze von 256 Euro. Bei Überschreitung dieser Grenze sind die gesamten Einkünfte steuerpflichtig. Es ist zu beachten, dass laut eines Urteils des Finanzgerichts Köln (2025) Einkünfte aus Krypto-Lending dem persönlichen Einkommensteuersatz unterliegen und nicht der pauschalen Abgeltungsteuer. Für Anleger, die an proof of stake kryptowährungen teilnehmen, ist diese Unterscheidung besonders wichtig. Aktives Staking oder Forging kann im Einzelfall auch als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden.
4. Gewerblicher Handel mit Kryptowährungen: Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung
Bei einer sehr intensiven und planmäßigen Tätigkeit mit Kryptowährungen kann das Finanzamt eine gewerbliche Tätigkeit annehmen. Kriterien hierfür sind ein erheblicher zeitlicher Aufwand, der Einsatz von Fachkenntnissen und eine hohe Transaktionsfrequenz, die über die bloße private Vermögensverwaltung hinausgeht.
Liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, ändern sich die steuerlichen Konsequenzen erheblich:
- Alle Gewinne sind steuerpflichtig: Die einjährige Haltefrist und die 1.000-Euro-Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte entfallen. Sämtliche erzielten Gewinne unterliegen der Einkommensteuer (und ggf. der Gewerbesteuer).
- Verluste sind abzugsfähig: Im Gegenzug können auch alle entstandenen Verluste steuerlich geltend gemacht und mit anderen Gewinnen verrechnet werden.
- Buchführungspflicht: Gewerbliche Händler müssen eine ordnungsgemäße Buchführung vorweisen und in der Steuererklärung entsprechende Jahresrechnungen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) einreichen.
Diese Grundsätze gelten sinngemäß auch für juristische Personen (z.B. GmbHs), die mit Kryptowährungen handeln. Eine professionelle Plattform wie krypto scalable capital könnte in solchen Fällen zum Einsatz kommen.
5. Deklaration in der Steuererklärung
Für Privatpersonen werden Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen, die innerhalb der Spekulationsfrist erzielt wurden, in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) der Einkommensteuererklärung deklariert. Auch Einkünfte aus Mining, Staking oder Lending, die die Freigrenze überschreiten, sind hier anzugeben. Gewerbliche Einkünfte werden in der Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) aufgeführt.
Es ist wichtig zu verstehen, dass es in Deutschland keine Vermögenssteuer auf den reinen Wert von Kryptowährungen gibt, wie dies beispielsweise in der Schweiz der Fall ist. Die Besteuerung konzentriert sich auf die Gewinne, die durch Veräußerung oder passive Einkünfte erzielt werden. Eine präzise Dokumentation und die Nutzung von Tools zur portfolio performance krypto können die Erstellung der Steuererklärung erheblich erleichtern.
Fazit
Die Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland ist ein komplexes Feld, das ständigen Entwicklungen unterliegt. Für private Anleger sind die einjährige Haltefrist und die Freigrenze von 1.000 Euro für private Veräußerungsgeschäfte (und 256 Euro für sonstige Einkünfte) die wichtigsten Eckpfeiler. Eine korrekte und lückenlose Dokumentation aller Transaktionen ist das A und O, um den Nachweispflichten gegenüber dem Finanzamt gerecht zu werden und unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Bei größeren Beträgen, komplexen Anlagestrategien oder dem Verdacht auf eine gewerbliche Tätigkeit ist es stets ratsam, professionelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen. So stellen Sie sicher, dass Sie alle Vorschriften einhalten und Ihre Steuerlast optimal gestalten.
