Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit einem Schreiben vom 6. März 2025 die steuerlichen Anforderungen an Kryptowährungen verschärft. Ab dem Steuerjahr 2025 treten deutlich strengere Regeln für die Dokumentation und Nachweisführung von Krypto-Transaktionen in Kraft. Diese Änderungen betreffen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und können bei Nichteinhaltung zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen. Die Komplexität im Umgang mit digitalen Vermögenswerten nimmt zu, und eine lückenlose Dokumentation wird unerlässlich.
Die neuen Vorschriften stellen sicher, dass Gewinne aus dem Handel und anderen Aktivitäten mit Kryptowährungen korrekt erfasst und versteuert werden. Für Anleger bedeutet dies eine erhöhte Sorgfaltspflicht bei der Aufbewahrung von Belegen und der Nachverfolgung jeder einzelnen Transaktion. Wer diese Pflichten ignoriert, riskiert Schätzungen durch das Finanzamt, die oft nachteilig ausfallen. Die Unterstützung durch spezialisierte Steuersoftware oder die Beratung durch einen Experten ist daher ratsam.
Strengere Mitwirkungspflichten: Lückenlose Nachweise sind Pflicht
Ab 2025 sind Krypto-Gewinne nicht nur steuerlich anzugeben, sondern auch vollständig zu belegen. Die Finanzverwaltung verlangt eine durchgängige und nachvollziehbare Dokumentation aller relevanten Transaktionen, um die Angaben der Steuerpflichtigen prüfen zu können. Dies erhöht die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Anlegern erheblich.
Das bedeutet konkret für Sie:
- Jede einzelne Transaktion muss präzise dokumentiert werden, um Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
- Fehlende oder unvollständige Nachweise können dazu führen, dass das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzt, was häufig zu einer höheren Steuerlast führt.
- Steuerberichte von Krypto-Tools wie Koinly oder Accointing sind nur dann als Nachweis anerkannt, wenn sie lückenlos, vollständig und plausibel sind.
Die relevanten Ausführungen hierzu finden sich in den Randziffern 87–92 des BMF-Schreibens.
Dokumentationspflicht für private Krypto-Trades
Ob Kauf, Verkauf oder Tausch – jede Transaktion mit Kryptowährungen muss künftig nachgewiesen werden. Die Zeiten des anonymen Handels sind damit endgültig vorbei, und eine transparente Abwicklung wird zur Voraussetzung. Die genauen Angaben, die für die Dokumentation erforderlich sind, umfassen typischerweise:
Pflichtangaben für jede Transaktion:
- Datum des Kaufs und des Verkaufs.
- Art und Menge der gehandelten Kryptowährung.
- Umrechnung des Transaktionswertes in Euro zum relevanten Zeitpunkt.
- Angabe der Wallet-Adresse oder der verwendeten Handelsplattform.
- Informationen zur angewandten Verwendungsreihenfolge, wie z. B. FIFO (First-In, First-Out).
Mögliche und empfohlene Nachweise umfassen:
- Detaillierte Börsenübersichten von Handelsplattformen wie Binance, Kraken oder Coinbase.
- Auszüge aus Blockchain-Explorern wie Etherscan, die Transaktionsdetails offenlegen.
- Wallet-Backups und entsprechende Auszüge des Fiat-Kontoauszugs, die die Zuflüsse und Abflüsse belegen.
- Zertifizierte Reports von spezialisierten Krypto-Steuer-Tools, die alle relevanten Daten aggregieren.
Diese Anforderungen sind in den Randziffern 102–103 des BMF-Schreibens detailliert aufgeführt.
Aufbewahrungspflicht bei hohen Krypto-Gewinnen
Für Anleger, die besonders hohe Gewinne mit Kryptowährungen erzielen, gelten erweiterte Aufbewahrungspflichten. Wenn Ihre Krypto-Gewinne im laufenden Jahr 500.000 Euro übersteigen – und ab dem Jahr 2027 sogar 750.000 Euro –, sind Sie gesetzlich verpflichtet, sämtliche steuerlich relevanten Unterlagen für einen Zeitraum von sechs Jahren aufzubewahren. Diese Pflicht gilt auch für Privatpersonen und soll sicherstellen, dass auch hohe Gewinne nachträglich prüfbar bleiben. Die entsprechende Regelung findet sich in Randziffer 105.
Auch Staking, Lending & Airdrops müssen belegt werden
Die neuen Regelungen beschränken sich nicht nur auf klassische Krypto-Trades. Auch Erträge, die aus Aktivitäten wie Staking, Lending, Airdrops oder anderen dezentralen Finanzdienstleistungen (DeFi) generiert werden, unterliegen fortan der strengen Dokumentationspflicht. Dies schließt eine Lücke, die bisher möglicherweise für steuerliche Gestaltungen genutzt werden konnte.
Für diese Erträge müssen Sie folgende Informationen bereithalten:
- Die genaue Art des Vorgangs, beispielsweise Pool-Staking, DeFi-Lending oder Yield Farming.
- Den relevanten Zeitraum, in dem die Aktivität stattfand, einschließlich Beginn und Ende.
- Die vereinbarten Vertragsbedingungen, wie Zinssätze, Haltefristen oder sonstige Konditionen.
- Die erhaltenen Coins oder Tokens, sowohl in Art als auch Menge.
Diese Bestimmungen sind in Randziffer 103 des BMF-Schreibens dargelegt. Die Korrektheit dieser Daten ist essenziell für die Steuererklärung und die Vermeidung von Problemen mit dem Finanzamt.
Nachweispflicht zum 31.12.: Wallet-Bestände offenlegen
Zum Jahresende, genauer gesagt zum Stichtag 31. Dezember, kann das Finanzamt künftig Nachweise über Ihre gehaltenen Wallet-Bestände verlangen. Diese Anforderung besteht unabhängig davon, ob Sie im betreffenden Jahr tatsächlich Transaktionen getätigt haben oder nicht. Ziel ist es, einen umfassenden Überblick über das Krypto-Vermögen von Steuerpflichtigen zu erhalten.
Erforderlich sind insbesondere:
- Die Angabe aller relevanten Wallet-Adressen sowie der jeweiligen Bestände zum Stichtag 31. Dezember.
- Informationen zur verwendeten Plattform oder zu den Tools, mit denen die Wallets verwaltet werden.
- Transaktions-Hashes und sonstige Account-Informationen, die zur Identifizierung und Verifizierung dienen können.
Diese Regelung ist in Randziffer 104 des BMF-Schreibens zu finden und unterstreicht die gestiegene Transparenzerwartung. Wer seine Krypto-Assets im Griff behalten möchte, sollte sich frühzeitig mit der Dokumentation seiner Wallets auseinandersetzen. Mit den richtigen Tools lassen sich diese Daten auch für die Besteuerung effizient aufbereiten, um auch bei komplexen Sachverhalten wie dem Handel mit [[vielversprechende kryptowährung|vielversprechenden Kryptowährungen]] den Überblick zu behalten.
Auch nicht geclaimte Staking-Rewards sind steuerpflichtig
Ein weit verbreiteter Irrtum bezüglich der Besteuerung von Staking-Rewards wird durch das neue BMF-Schreiben korrigiert. Auch nicht aktiv “geclaimte”, aber wirtschaftlich zugängliche Staking-Rewards gelten spätestens zum Ende des Steuerjahres als steuerlich zugeflossen. Dies bedeutet, dass das Finanzamt diese Erträge zur Besteuerung heranzieht, auch wenn der Anleger sie noch nicht aktiv auf seine Wallet übertragen hat.
Ab dem Steuerjahr 2025 gilt grundsätzlich:
- Geclaimte Rewards sind im Zeitpunkt des Erhalts sofort steuerpflichtig.
- Nicht geclaimte Rewards sind spätestens zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres zu versteuern, sofern sie wirtschaftlich verfügbar sind und der Steuerpflichtige darauf zugreifen könnte.
Diese Klarstellung ist besonders wichtig für Anleger, die passives Einkommen durch Staking generieren und bisher von einer späteren Besteuerung ausgegangen sind. Es empfiehlt sich, die Details zu [[ing diba krypto|ING DIBA Krypto]] und ähnlichen Angeboten genau zu prüfen, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden.
Unser Tipp: Jetzt handeln und steuerlich auf der sicheren Seite bleiben
Die neuen Regelungen, die das BMF ab 2025 einführt, bringen eine klare Botschaft: Transparenz und eine vollständige, lückenlose Dokumentation sind unerlässlich. Angesichts der steigenden regulatorischen Anforderungen ist es für alle Krypto-Anleger von größter Bedeutung, proaktiv zu handeln und sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen.
Wenn Sie Kryptowährungen handeln, halten oder anderweitig damit Erträge erzielen, sollten Sie unverzüglich folgende Schritte unternehmen:
- Setzen Sie auf professionelle Steuer-Tools: Nutzen Sie spezialisierte Software, die Ihnen hilft, alle Transaktionen zu erfassen, zu kategorisieren und die steuerlichen Pflichten zu erfüllen. Solche Tools können auch bei der Analyse von [[kryptowährung heute|Kryptowährungen heute]] und deren Wertentwicklung unterstützen.
- Stellen Sie eine vollständige Transaktionshistorie sicher: Achten Sie darauf, dass alle Kauf-, Verkaufs-, Tausch- und sonstigen Transaktionen lückenlos dokumentiert sind. Dies gilt auch für Erträge aus Staking, Lending oder Airdrops.
- Archivieren Sie Belege dauerhaft und strukturiert: Bewahren Sie alle relevanten Dokumente sicher und geordnet auf, um sie bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen zu können. Eine gute Organisation hilft auch bei der Nachverfolgung von [[kryptowährung shiba inu|Kryptowährung Shiba Inu]] und anderen Altcoins.
Gerade bei komplexeren Themen wie DeFi, Staking oder dem Handel mit NFTs ist die Zusammenarbeit mit einem auf Kryptowährungen spezialisierten Steuerberater oft die beste Wahl. Ein Experte kann Sie individuell beraten und sicherstellen, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und keine steuerlichen Vorteile verschenken. Die Wahl der [[beste krypto kreditkarte|besten Krypto-Kreditkarte]] sollte beispielsweise auch im Hinblick auf die steuerliche Erfassung der damit verbundenen Transaktionen getroffen werden.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne umfassend zu allen Fragen rund um die Besteuerung von Kryptowährungen und helfen Ihnen, auch in diesem dynamischen Umfeld steuerlich auf der sicheren Seite zu bleiben.
