In Deutschland ist die Gesundheitsversorgung ein zentrales Anliegen für Familien. Die Möglichkeit, Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sowie Kinder kostenfrei mitzuversichern, bietet nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch ein hohes Maß an Sicherheit und Ruhe. Die Familienversicherung für Ehepartner und Lebenspartner bei der IKK Südwest geht dabei über die gesetzlichen Leistungen hinaus und bietet wertvolle Zusatzleistungen, um Ihre gesamte Familie bestens zu versorgen. Erfahren Sie auf dieser Seite, welche Voraussetzungen gelten und welche Einkommensgrenzen zu beachten sind, um Ihre Liebsten optimal abzusichern. Bei Fragen und Anliegen steht Ihnen unser Service-Team jederzeit gerne zur Verfügung.
Vorteile der Familienversicherung für Ehe- und Lebenspartner
Einer der größten Vorteile der Versicherung von Ehe- und Lebenspartnern besteht darin, dass für diese keine zusätzlichen Kosten anfallen, denn die Familienversicherung für Ehe- oder Lebenspartner ist beitragsfrei. Ferner genießen alle familienversicherten Angehörigen denselben, umfassenden Versicherungsschutz. Dies schafft maximale Sicherheit und die Gewissheit, dass auch Ihre Lieben im Ernstfall bestens versorgt sind. Die beitragsfreie Mitversicherung bei der IKK Südwest umfasst sowohl die Kranken- als auch die Pflegeversicherung. Darüber hinaus profitieren Familien bei uns von speziellen Zusatzleistungen und Vergünstigungen. Dazu gehören unter anderem die folgenden Services:
- spezielle Vorsorgeuntersuchungen
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Präventionsangebote
Illustration der Familienversicherung, die Ehepartner und Lebenspartner kostenfrei absichert
Voraussetzungen für die Familienversicherung von Ehe- und Lebenspartnern
Damit Ihr Ehe- oder Lebenspartner über die IKK Südwest familienversichert werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Hier sind alle Bedingungen im Überblick:
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort: Beide Partner beziehungsweise alle familienversicherten Angehörigen müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben.
- Rechtlicher Status: Eine gültige Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft muss bestehen.
- Hauptmitgliedschaft: Einer der beiden Partner muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sein.
Kinder in einer Hochschul- oder Berufsausbildung können bis zum 25. Lebensjahr familienversichert sein, wenn die Einkommensgrenzen nicht überschritten sind. Wer studiert und älter als 25 ist, kann bis zum 30. Lebensjahr die studentische Krankenversicherung nutzen.
Wann entfällt die beitragsfreie Familienversicherung?
Es ist nicht möglich, den Ehe- oder Lebenspartner mitzuversichern, wenn dieser hauptberuflich selbstständig ist oder über eine eigene Krankenversicherung als Arbeitnehmer verfügt, deren Einkommen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Auch Existenzgründer, die einen Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit erhalten und noch keine signifikanten eigenen Einkünfte erzielen, werden dem Personenkreis der hauptberuflich Selbstständigen zugerechnet und können daher die gemeinsame Familienversicherung für Ehepartner nicht in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus sind Personen, die von der Versicherungspflicht befreit sind oder ihre Krankenversicherung nicht frei wählen können – wie zum Beispiel Beamte oder Richter – von der gemeinsamen Familienversicherung ausgeschlossen. Neben diesen formalen Aspekten ist die Einkommensgrenze für den Ehepartner ein entscheidender Faktor. Mehr dazu erfahren Sie im nächsten Absatz.
Einkommensgrenze für die Familienversicherung: Das müssen Sie wissen
Die Möglichkeit der Familienversicherung für einen Lebenspartner ist auch davon abhängig, wie hoch dessen Einkommen ist. Denn wenn der Verdienst eine bestimmte Einkommensgrenze überschreitet, kann die andere Person nicht mehr kostenfrei familienversichert werden und muss eine eigene Krankenversicherung abschließen. Grundsätzlich gilt, dass das gesamte monatliche Gesamteinkommen des Partners die Grenze von 565 Euro nicht überschreiten darf. Eine Ausnahme bildet hierbei die sogenannte geringfügige Beschäftigung, umgangssprachlich oft als Minijob bezeichnet. Hier liegt das monatliche Gehalt bei unter 603 Euro, sodass geringfügig Beschäftigte die Möglichkeit haben, sich kostenfrei über ihren Ehe- oder Lebenspartner mitzuversichern. Daneben stellt eine kurzfristige Beschäftigung, die im Kalenderjahr einen Umfang von unter drei Monaten beziehungsweise 70 Arbeitstagen aufweist, ebenfalls kein Ausschlusskriterium für die gemeinsame Familienversicherung der Lebenspartner oder Ehepartner dar.
Was zum relevanten Einkommen zählt
Das Gesamteinkommen umfasst mehr als nur ein mögliches Gehalt. Daher ist es wichtig, bei der Familienversicherung und der Einkommensgrenze für den Ehepartner alle relevanten Einkünfte mit einzubeziehen. Ist geplant, einen Partner über die Familienversicherung beitragsfrei mitzuversichern, sind all dessen Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts zu beachten und für die Kalkulation der Einkommensgrenze von Bedeutung. Daher gehört nicht nur das reguläre Entgelt, sondern auch Überschuss-Einkünfte wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie Abfindungen zum Gesamteinkommen. Ferner werden Renten, Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit, aus Vermietung oder Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen dem Einkommen zugerechnet. Leistungen wie Elterngeld, Kindergeld oder das BAföG werden hingegen nicht zum gesamten Einkommen des Partners gezählt.
Bleibt die Familienversicherung für Ehepartner bestehen, wenn eine neue Stelle angetreten wird?
Nimmt der Partner einen neuen Job auf und handelt es sich nicht um eine geringfügige Beschäftigung mit einem Entgelt von bis zu 603 Euro, entfällt die Option, ihn beitragsfrei mitzuversichern. Berufstätige, egal ob sie als Arbeitnehmer oder selbstständig tätig sind, müssen prinzipiell eine eigene Krankenversicherung abschließen. Eine Ausnahme hier gilt nur, wenn der Partner vorübergehend geringfügig beschäftigt ist, etwa im Rahmen von saisonalen Aushilfstätigkeiten.
Antragstellung für die Familienversicherung Ihres Lebenspartners
Sie möchten Ihren Partner bei der IKK Südwest familienversichern und gemeinsam unseren umfassenden Gesundheitsschutz nutzen? Sie können den Antrag einfach als PDF herunterladen und uns postalisch zusenden.
So beantragen Sie die Familienversicherung
Laden Sie den Antrag als PDF herunter (öffnet in einem neuen Fenster).
Antrag auf Familienversicherung herunterladen
Senden Sie den ausgefüllten Antrag per Post an:
IKK Südwest
66098 Saarbrücken
(Die Adresse ist ohne Straßennamen gültig.)
Sie haben noch Fragen zur Familienversicherung für Lebens- und Ehepartner?
Die Familienversicherung für Ehepartner und Lebenspartner ist eine wertvolle Möglichkeit, Ihre Familie umfassend und beitragsfrei abzusichern. Es ist jedoch entscheidend, die jeweiligen Voraussetzungen und insbesondere die Einkommensgrenzen genau zu kennen, um von diesem Vorteil profitieren zu können. Bei der IKK Südwest stehen Ihnen neben den gesetzlichen Leistungen auch zahlreiche Zusatzangebote zur Verfügung, die speziell auf die Bedürfnisse von Familien zugeschnitten sind.
Falls Sie noch Fragen zur Familienversicherung für Lebens- und Ehepartner haben oder sich weiterführende Informationen wünschen, sprechen Sie uns einfach an. Unser kompetentes Service-Team steht Ihnen rund um die Uhr über unsere Service-Hotline zur Verfügung, um Sie fachkundig und schnell zu beraten.
Im rechten Bildbereich zwei Köpfe von Call-Center-Mitarbeitern mit Headset
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