Immer mehr Menschen entscheiden sich dazu, ihre Allianz Lebensversicherung zu kündigen. Oft geht diesem Schritt eine Beitragsfreistellung voraus, wodurch der Vertrag nicht mehr weiter bespart wird und das Vertragsvermögen lediglich durch Überschüsse und Zinsen ansteigt. Anfang 2022 war bereits rund ein Drittel aller Lebensversicherungsverträge beitragsfrei gestellt, und etwa die Hälfte aller Lebensversicherungen wird vor dem planmäßigen Vertragsende aufgelöst. Doch woran liegt das und welche Alternativen zur Kündigung gibt es?
Dieser Artikel beleuchtet die häufigsten Gründe für die Auflösung einer Allianz Lebensversicherung und zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen müssen. Darüber hinaus vergleichen wir die Kündigung mit dem Widerruf – einer Option, die in vielen Fällen deutlich lukrativer sein kann und Ihnen hilft, mehr aus Ihrem Vertrag herauszuholen. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Möglichkeiten, um eine fundierte Entscheidung für Ihre finanzielle Zukunft zu treffen.
Warum immer mehr Kunden ihre Allianz Lebensversicherung kündigen wollen
Die Gründe für die Unzufriedenheit vieler Versicherungsnehmer sind vielfältig, doch drei Motivationen stechen bei Umfragen immer wieder hervor:
Hohe Beiträge und Kosten
In den laufenden Versicherungsbeiträgen sind sämtliche Vertragsgebühren enthalten. Diese machen insbesondere in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit oft rund ein Drittel der gesamten Prämie aus. Für viele Versicherungskunden ist die Police daher schlichtweg zu teuer, zumal auf der anderen Seite kaum noch eine nennenswerte Rendite zu erwarten ist.
Niedrige Zinsen und geringe Rendite
Die von der Europäischen Zentralbank (EZB) vorgegebenen Leitzinsen sinken bereits seit mehreren Jahren kontinuierlich. Diese Entwicklung wirkt sich direkt auf die Gewinne der Versicherungsgesellschaften aus, die dadurch auch geringere Überschussbeteiligungen an ihre Kunden auszahlen können. Gleichzeitig müssen immer mehr Rücklagen für höher verzinste Altverträge gebildet werden. Ein weiterer entscheidender Faktor ist der Garantiezins, der zwischen 2000 und 2022 von vier auf nur noch 0,25 Prozent pro Jahr gesunken ist. Dies macht kapitalbildende Lebensversicherungen unattraktiv.
Mangelnde Flexibilität
Wer sein Geld anderweitig investieren möchte, um beispielsweise den schlechten Konditionen zu entgehen, kann dies mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung kaum tun. Diese Verträge lassen sich nicht oder nur mit immensen Zusatzkosten an geänderte Wünsche anpassen, was vielen Kunden die nötige Flexibilität nimmt.
Grundsätzlich überwiegen die Nachteile kapitalbildender Lebensversicherungen die Vorteile oft deutlich. Daher raten Experten dazu, die eigene Allianz Lebensversicherung nicht vorschnell zu kündigen, sondern die Alternativen prüfen zu lassen. Insbesondere mit einem Widerruf lässt sich meist ein deutlich höherer Betrag aus dem Vertrag erzielen. Nicht jede Lebensversicherung sollte jedoch direkt gekündigt werden. Andere Formen wie die Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Risikolebensversicherung sind weiterhin sinnvolle Absicherungen. Lediglich von klassischen Kapitalpolicen mit festgelegtem Garantiezins sollten Sie aufgrund der EZB-Politik Abstand nehmen.
Schritt für Schritt: So kündigen Sie Ihre Allianz Lebensversicherung
Um Ihre Allianz Lebensversicherung zu kündigen, genügt ein Schreiben an die Versicherungsgesellschaft. Grundsätzlich gibt es für dieses Schreiben keine besonderen inhaltlichen Vorgaben. Sie sollten jedoch unbedingt die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) vorgegebene Form beachten, da es hier Unterschiede gibt:
- Textform: Bei der Textform können Sie per Brief, Fax oder E-Mail (elektronisch) kündigen. Auch eine Nachricht über das Online-Portal des Versicherers ist ausreichend.
- Schriftform: Bei der Schriftform akzeptiert der Versicherer Ihre Kündigung nur, wenn sie per Fax oder auf dem Postweg eingeht. Elektronische Kündigungen sind in diesem Fall unwirksam.
Die Einhaltung der Form ist immens wichtig. Wird sie nicht beachtet, ist Ihre Kündigung unwirksam, auch wenn sie fristgerecht eingeht. Der Versicherer wird Sie auf einen Formmangel meist nur auf Nachfrage hinweisen. Übrigens kann Ihre Allianz Lebensversicherung in Textform gekündigt werden. Eine E-Mail an den Versicherer ist daher ausreichend.
Auch wenn es für den Inhalt eines Lebensversicherungs-Kündigungsschreibens keine besonderen Vorschriften gibt, sollten Sie darauf achten, folgende Punkte aufzunehmen:
- Ihre Daten: Nennen Sie neben Ihren persönlichen Daten auch die Kunden- und Versicherungsnummer, damit der Versicherer Ihre Kündigung schnell zuordnen und bearbeiten kann.
- Wortwahl: Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Kündigungstermin: Nennen Sie einen konkreten Kündigungstermin oder kündigen Sie zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“, also zum Ende der Versicherungsperiode.
- Kündigungsgrund: Bei einer außerordentlichen Kündigung müssen Sie den Kündigungsgrund angeben, da er Voraussetzung für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts ist.
- Bestätigung: Lassen Sie sich die Kündigung schriftlich bestätigen und bitten Sie den Versicherer um Berechnung und Auszahlung des vertraglichen Rückkaufswerts.
- Unterschrift: Als Willenserklärung sollten Sie Ihre Kündigung unterschreiben, da sie nur so wirksam wird (gilt nicht bei E-Mails).
Generell gilt, dass elektronische Kündigungen dem Versicherer zugehen, sofern dieser nicht das Gegenteil beweisen kann. Bei Kündigungen in Papierform liegt die Beweislast jedoch beim Absender. Hier empfiehlt es sich, den Faxbericht aufzubewahren oder Kündigungen auf dem Postweg via Einschreiben zu versenden. So sind Sie auf der sicheren Seite. Den Zugangsnachweis können Sie entsorgen, sobald Sie die Kündigungsbestätigung erhalten haben. Lässt diese länger auf sich warten, fragen Sie einfach bei der Allianz nach dem Bearbeitungsstand. Für weitere Informationen zu ähnlichen Themen können Sie auch den Artikel über den Ruhensbetrag bei Witwenrente auf unserer Seite lesen.
Fristen bei der Kündigung Ihrer Allianz Lebensversicherung
Lebensversicherungen können – wie andere Verträge – sowohl ordentlich als auch außerordentlich gekündigt werden. Maßgeblich hierfür sind zum einen die Vorgaben in den AVB, zum anderen die gesetzlichen Vorschriften im Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Die ordentliche Kündigung
Diese wird auch als „fristgerechte“ Kündigung bezeichnet und erfordert keinen bestimmten Kündigungsgrund. Wenn Sie Ihre Allianz Lebensversicherung ordentlich kündigen möchten, müssen Sie die Kündigungsfrist zwischen einem und drei Monaten (§ 11 Abs. 3 VVG) zum Ende der Versicherungsperiode einhalten (§ 168 Abs. 1 VVG). Lebensversicherungen können nämlich immer nur zu diesem Zeitpunkt gekündigt werden.
Bei der Allianz Lebensversicherung gilt in der Regel eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende der Versicherungsperiode. Die Versicherungsperiode dauert zwar ein Jahr, entspricht aber nicht dem Kalenderjahr. Sie beginnt mit dem Abschluss der Police, beispielsweise am 01.08. (§ 12 VVG), und endet dementsprechend ein Jahr später am 31.07. Bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist muss Ihre Kündigung spätestens am 30.04. – also drei Monate vorher – bei der Allianz eingehen.
Durch die Einhaltung der Dreimonatsfrist wird Ihre Kündigung noch zum Ende der aktuellen Versicherungsperiode wirksam. Kommt sie aber verspätet an, verlängert sich die Police um ein weiteres Jahr. Spätestens mit Ablauf der Folgeperiode endet der Vertrag dann aber. Maßgeblich für die Kündigungsfrist ist einzig der Eingang Ihrer Nachricht beim Versicherer. Wann Sie diese absenden oder wann der Versicherer sie bearbeitet, spielt keine Rolle.
Die außerordentliche Kündigung
Bei der außerordentlichen oder „fristlosen“ Kündigung der Allianz Lebensversicherung müssen Sie keine Kündigungsfrist einhalten, dafür aber einen Grund angeben. Dieser ergibt sich aus § 40 Abs. 1 VVG und liegt vor, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, Sie dafür aber nicht mehr oder bessere Leistungen erhalten. Hier geht der Gesetzgeber von einer ungerechtfertigten Anpassung der Versicherungsbeiträge aus.
Der Versicherer muss Sie einen Monat vor der Anpassung darauf hinweisen, dass die Beiträge erhöht werden. Außerdem ist er verpflichtet, Sie über Ihr Sonderkündigungsrecht zu informieren (§ 40 Abs. 2 VVG). Für die Kündigung selbst gelten dieselben Grundsätze wie bei der regulären Kündigung; der Versicherer zahlt also auch hier den sogenannten Rückkaufswert aus. Bei Lebensversicherungen ist § 40 VVG vor allem dann relevant, wenn sie mit ergänzenden Risikopolicen wie einem BU- oder Todesfall-Schutz kombiniert werden.
Auszahlung des Rückkaufswerts bei der Allianz Lebensversicherung
Wenn Sie Ihre Allianz Lebensversicherung kündigen, erhalten Sie vom Versicherer den vertraglichen Rückkaufswert – den Wert der Police aus Sicht der Versicherungsgesellschaft – ausgezahlt. Der Rückkaufswert muss nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet werden (§ 169 Abs. 3 VVG). Die Berechnung wird dadurch nicht nur nachvollziehbar, sondern kann auch in vollem Umfang vor Gericht überprüft werden.
Die hinter der Berechnung stehende Versicherungsmathematik ist für Laien kaum verständlich, lässt sich aber vereinfacht mit folgender Formel darstellen:
Rückkaufswert = Summe der Beiträge ohne Risikoanteile + Überschüsse und Zinsen – Abschluss- und Verwaltungskosten – Stornopauschale
Die Stornopauschale ist eine Kündigungsgebühr. Sie wird also nur aus Anlass der Kündigung abgezogen und unterliegt daher einigen gesetzlichen Regelungen. Unter anderem ist der Abzug nur zulässig, wenn er angemessen und beziffert ist sowie im Versicherungsvertrag von vorneherein vereinbart wurde (§ 169 Abs. 5 VVG).
Der Rückkaufswert der Allianz Lebensversicherung wird immer am Ende der Versicherungsperiode berechnet (= Stichtagsprinzip). Die Folge ist, dass Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer die Überweisung des Versicherers auch frühestens hier erhalten. Im Schnitt dauert es rund eine Woche, bis der Rückkaufswert auf Ihrem Konto eingeht.
Was passiert mit der Allianz Lebensversicherung im Todesfall des Versicherungsnehmers?
Immer wieder sterben Versicherungsnehmer, bevor es zur eigentlichen Auszahlung der Versicherungssumme kommt. Da bei klassischen Kapitallebensversicherungen meist der Versicherte auch Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter ist, geht in diesem Fall der gesamte Vertrag auf den Erben über. Der Erbe führt die Lebensversicherung mit allen Rechten und Pflichten, die sich aus dem Vertrag ergeben, fort.
Ausnahme: Hat der Versicherungsnehmer vor seinem Tod ein abweichendes Bezugsrecht vereinbart, etwa zugunsten des Ehepartners, bleibt dieses auch bei einem Wechsel des Versicherungsnehmers bestehen (§ 159 Abs. 1 VVG).
Grundsätzlich übernehmen Sie die Police als Erbe schlicht. Da Sie in vollem Umfang in die Rechtsstellung des Verstorbenen eintreten, können Sie die geerbte Allianz Lebensversicherung auch kündigen. Dabei sollten Sie aber folgende Zusatzpunkte beachten:
- Der Versicherer kann die Kündigung nur bearbeiten, wenn er einen Nachweis über die Erbschaft erhalten hat (etwa den Erbschein). Dasselbe gilt bei allen anderen Vertragsänderungen, etwa einer Beitragsanpassung.
- Ändern Sie die beim Versicherer gespeicherte Bankverbindung auf Ihre eigene.
- Passen Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht an, sofern es sich um ein widerrufliches handelt und es nicht direkt beim Versicherungsnehmer liegt.
So vermeiden Sie unnötige Rückfragen der Allianz und ermöglichen eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Kündigungswunsches.
Kündigung vs. Widerruf der Allianz Lebensversicherung: Ihre Optionen im Vergleich
Während Sie auf der einen Seite Ihre Allianz Lebensversicherung kündigen können, besteht auf der anderen Seite unter Umständen die Option des Widerrufs. Vielen Kunden ist aber nur die Kündigung bekannt, wodurch sie in vielen Fällen jede Menge Geld verschenken. Wir zeigen, warum der Widerruf meist die bessere Alternative ist und wie die Auszahlungssummen jeweils berechnet werden!
Die Kündigung: Ein teurer Verlust?
Bei der Kündigung der Allianz Lebensversicherung wird der Rückkaufswert gezahlt. Bei der Berechnung berücksichtigt der Versicherer alle Kosten, wie sie im Vertrag vereinbart wurden. Der Haken: Beim Abschluss der Lebensversicherung wurden die Abschlusskosten auf Basis des Vertrags-Endvermögens kalkuliert. Damit sind sie – angesichts des im Kündigungszeitpunkt viel niedrigeren Vertragsvermögens – deutlich zu hoch, kommen aber dennoch voll zum Ansatz.
Beispiel: Sie haben Ihre Allianz Lebensversicherung vor 10 Jahren abgeschlossen und kündigen sie nun. An Überschüssen und Zinsen haben Sie bei eingezahlten Beiträgen von 12.000 Euro insgesamt 2.000 Euro erhalten. Die Abschluss- und Verwaltungskosten liegen bei 4.100 Euro (3.500 Euro Abschlusskosten + 600 Euro Verwaltungskosten). Der Rückkaufswert liegt bei 7.900 Euro, wobei der Versicherer hier noch eine Stornopauschale von 1.000 Euro abzieht – und Sie nur noch 6.900 Euro ausgezahlt bekommen!
Folglich zeigt das Beispiel, warum die Kündigung vieler kapitalbildender Lebensversicherungen ein ausgemachtes Verlustgeschäft ist. Zwar gibt es im VVG einen Mindest-Rückkaufswert von 50 Prozent der eingezahlten Beiträge, dennoch können die übrigen 50 Prozent verloren sein! Daher raten wir Ihnen von einer vorschnellen Kündigung Ihrer Allianz Lebensversicherung ab und empfehlen, zunächst die Alternativen unter die Lupe zu nehmen. So treffen Sie eine objektivere Entscheidung.
Der Widerruf: Ihr Recht auf mehr Geld
Generell ist der Widerruf einer Allianz Lebensversicherung nur innerhalb der ersten 30 Tage nach Abschluss des Vertrags möglich (§ 8 Abs. 1 VVG und § 152 Abs. 1 VVG). Macht der Versicherer aber einen Fehler – etwa, weil die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht – besteht ein „ewiges Widerrufsrecht“. In diesem Fall kann die Lebensversicherung noch Jahrzehnte nach ihrem Abschluss rückabgewickelt werden.
Der Hintergrund: Voraussetzung für den Beginn der Widerrufsfrist ist, dass der Versicherer sich an die Bestimmungen des § 8 Abs. 2 VVG hält und seine Kunden unter anderem umfassend über ihre Rechte belehrt. Tut er das nicht oder nicht ausreichend, beginnt die Widerrufsfrist nicht – und Fristen, die nicht beginnen, enden nach zivilrechtlichen Grundsätzen auch nicht.
Der Widerruf hat gegenüber der Kündigung einige entscheidende Vorteile:
- Der Versicherer muss nicht nur den Garantiezins, sondern die tatsächlich erzielte Rendite auszahlen.
- Es gibt keine Frist; der Widerruf wird also sofort und nicht erst zum Ende der Versicherungsperiode wirksam.
- Der Abzug von Abschluss- oder Stornokosten ist verboten. Der Versicherer darf lediglich die Anteile für eventuelle Risikobausteine und laufende Verwaltungsgebühren abziehen.
Beispiel: Wie oben bei der Kündigung; der Versicherer hat aber tatsächlich 3.200 Euro Gewinn mit Ihren Beiträgen erzielt. Der Auszahlungsbetrag beim Widerruf ist die Summe aus Prämien und Zinsen (15.200 Euro) abzüglich der Verwaltungskosten (600 Euro). Somit erhalten Sie 14.600 Euro ausgezahlt und machen gegenüber der Kündigung einen Gewinn von über 100 Prozent!
Die meisten Kunden, die ihre Allianz Lebensversicherung nicht kündigen und sich stattdessen für den Widerruf entscheiden, erhalten bis zu 150 Prozent der eingezahlten Beiträge ausgezahlt. Gegenüber der Kündigung ergibt sich ein Mehrwert von mehreren tausend oder zehntausend Euro!
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Zahlreiche Lebensversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Diese Policen können zu großen Teilen noch heute widerrufen werden.
Lassen Sie Ihren Vertrag noch heute prüfen und reichen Sie die entsprechenden Dokumente bei uns ein. Am Ende zahlen Sie nur dann ein Honorar, wenn wir mit dem Widerruf Ihrer Police erfolgreich sind und tatsächlich ein Mehrwert gegenüber der Kündigung entsteht. Gibt es hier keine Differenz, fällt auch kein Honorar an – so tragen Sie keinerlei Kostenrisiko! Beantworten Sie noch heute erste Fragen, senden Sie Ihre Unterlagen ein, lassen Sie Ihre Lebensversicherung kostenfrei prüfen und holen Sie Ihr Geld zurück. Jetzt mehr erfahren!
