Auszahlung einer Risikolebensversicherung: Was Sie wissen müssen

Eine Risikolebensversicherung bietet finanziellen Schutz für Ihre Liebsten, falls Ihnen etwas zustoßen sollte. Doch wie genau funktioniert die Auszahlung und welche Bedingungen gelten? Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte rund um die Auszahlung einer Risikolebensversicherung, von den Anspruchsberechtigten bis zu den Sonderfällen.

Wer erhält die Versicherungssumme?

Die Risikolebensversicherung ist darauf ausgelegt, im Todesfall eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an eine oder mehrere bezugsberechtigte Personen auszuzahlen. Diese Begünstigten werden vom Versicherungsnehmer im Vertrag festgelegt. Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, wird die vereinbarte Summe ausgezahlt, womit der Versicherungsschutz endet. Es ist jedoch oft möglich, anschließend einen neuen Vertrag abzuschließen.

Bezugsberechtigte, Versicherungsnehmer und Erben

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Bezugsberechtigten, dem Versicherungsnehmer und den Erben.

  • Bezugsberechtigte: Dies sind die Personen, die im Versicherungsvertrag explizit als Begünstigte genannt werden. Es können mehrere Personen benannt und mit unterschiedlichen Anteilen bedacht werden. Sie haben einen direkten Anspruch auf die Auszahlung.
  • Versicherungsnehmer: Dies ist die Person, die den Vertrag abschließt und die Prämien zahlt. Im Todesfall der versicherten Person ist der Versicherungsnehmer oft identisch mit dem Erben, es sei denn, es wurde ein Bezugsrecht an Dritte erteilt.
  • Erben: Wenn keine Bezugsberechtigten eingesetzt wurden, fällt die Versicherungssumme in den Nachlass des Versicherten und wird an die gesetzlichen oder testamentarischen Erben ausgezahlt.
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Steuerliche Aspekte bei der Auszahlung

Bei der Festlegung von Bezugsberechtigten und der Höhe der Versicherungssumme sollten steuerliche Gegebenheiten berücksichtigt werden. Übersteigen die ausgezahlten Summen die gesetzlichen Freibeträge, kann Erbschaftssteuer anfallen. Dies gilt insbesondere für unverheiratete Paare. Es gibt jedoch Gestaltungsmöglichkeiten wie verbundene Lebensversicherungen oder Über-Kreuz-Verträge, um diese Belastungen zu minimieren. Bei Fragen hierzu stehen die CLARK-Experten beratend zur Seite.

Zusammenfassung:

  • Im Todesfall zahlt die Risikolebensversicherung eine festgelegte Summe an die bezugsberechtigte Person.
  • Wurde keine Bezugsperson festgelegt, erhalten die Erben die Auszahlung.
  • Die Versicherungssumme kann bei Überschreitung der Freibeträge der Erbschaftssteuer unterliegen.

Die Auszahlung der Versicherungssumme – Was ist zu tun?

Nach einem Todesfall ist schnelles Handeln wichtig, auch in Bezug auf die Versicherung.

Benachrichtigung des Versicherers

Der Versicherer sollte so schnell wie möglich über den Todesfall informiert werden. Ein Anruf genügt oft bereits als erste Benachrichtigung; die erforderlichen Unterlagen können nachgereicht werden. In der Regel werden der Versicherungsschein im Original und die Sterbeurkunde benötigt.

Erforderliche Unterlagen für Erben

Ist der eigene Anspruch als Erbe gegeben und es besteht kein direktes Bezugsrecht, wird zusätzlich ein Erbschein benötigt. Dieser kann beim zuständigen Nachlassgericht oder über einen Notar beantragt werden und ist mit Gebühren verbunden, die sich nach der Höhe des Vermögens richten.

Sicherer Versand der Unterlagen

Um sicherzustellen, dass die Dokumente fristgerecht und sicher beim Versicherer ankommen, empfiehlt sich der Versand per Einschreiben mit Rückschein. Der Rückschein dient als Nachweis der Zustellung.

Prüfung durch den Gutachter

Nach Eingang aller Unterlagen prüft der Versicherer den Fall. Bei eindeutiger Todesursache (natürlich oder Unfall) erfolgt die Auszahlung an die bezugsberechtigte Person. Dauert die Klärung der Todesursache an, kann sich die Auszahlung verzögern.

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Zusammenfassung:

  • Informieren Sie den Versicherer umgehend über den Todesfall.
  • Versicherungsschein und Sterbeurkunde sind für die Leistungserbringung unerlässlich.
  • Ungeklärte Todesursachen können die Auszahlungsdauer verlängern.

Bedingungen für die Auszahlung

Die Auszahlung einer Risikolebensversicherung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die im Vertrag geregelt sind.

Natürlicher Tod und Unfalltod

Die Versicherungssumme wird in der Regel bei Tod aus natürlichen Ursachen oder infolge eines Unfalls geleistet. Die genauen Vertragsbedingungen der jeweiligen Anbieter sollten hierzu konsultiert werden, da Sonderfälle unterschiedlich behandelt werden können.

Verschwiegene Vorerkrankungen

Auch bei Tod durch Krankheit leistet die Versicherung, vorausgesetzt, die Krankheit trat erst nach Vertragsabschluss auf oder wurde in den Gesundheitsfragen nicht wissentlich verschwiegen. Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann zur Leistungsverweigerung seitens des Versicherers führen.

Suizid

Bei einem Suizid als Todesursache kann der Anspruch auf Auszahlung unter Umständen entfallen. Entscheidend ist oft die Dauer seit Vertragsabschluss. Die sogenannte Suizidklausel im Vertrag regelt die Details.

Tod durch Fremdeinwirkung

Bei einer vorsätzlichen Tötung wartet der Versicherer in der Regel die Ergebnisse strafrechtlicher Ermittlungen ab, um sicherzustellen, dass der Begünstigte nicht Täter ist. Erst nach Klärung der Umstände erfolgt die Auszahlung.

Zusammenfassung:

  • Die Risikolebensversicherung greift bei natürlichem Tod oder Unfalltod.
  • Das Verschweigen von Vorerkrankungen kann zur Leistungsverweigerung führen.
  • Suizid und Fremdeinwirkung sind Sonderfälle, deren Handhabung vertragsabhängig ist.

Was Sie sonst noch wissen sollten

Auszahlung nach Vertragsende

Eine Risikolebensversicherung ist primär zur Absicherung im Todesfall während der Vertragslaufzeit gedacht. Eine Auszahlung nach Vertragsende oder eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge ist in der Regel nicht vorgesehen.

Kapitallebensversicherung als Alternative

Wer neben der Absicherung der Hinterbliebenen auch für die eigene Altersvorsorge sparen möchte, kann eine Kapitallebensversicherung in Betracht ziehen. Allerdings bieten viele Versicherer diese Produkte aufgrund ihrer geringen Rentabilität kaum noch an.

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Vorzeitige Auszahlung bei unheilbarer Krankheit

Manche Versicherer ermöglichen unter bestimmten Umständen eine vorzeitige Auszahlung der Versicherungssumme, wenn beim Versicherten eine unheilbare Krankheit diagnostiziert wurde. Dies kann dem Betroffenen ermöglichen, eigene Angelegenheiten zu regeln.

Kündigung der Risikolebensversicherung

Eine Kündigung der Risikolebensversicherung während der Laufzeit führt nicht zur Auszahlung der eingezahlten Prämien. Als Alternativen zur Kündigung gibt es die Beitragsfreistellung (Reduzierung der Versicherungssumme bei Wegfall der Prämienzahlung) und die Teilkündigung (Kürzung der Versicherungssumme bei weiterlaufendem Vertrag). Beide Optionen sind sorgfältig abzuwägen, da sie mit Nachteilen verbunden sein können.

Zusammenfassung:

  • Auszahlungen erfolgen nur bei Eintritt des Versicherungsfalls während der Laufzeit.
  • Die Kapitallebensversicherung kombiniert Absicherung und Sparen.
  • Bei Kündigung werden eingezahlte Beiträge nicht erstattet; Beitragsfreistellung und Teilkündigung sind Alternativen.

Eine Risikolebensversicherung abschließen

Die Risikolebensversicherung bietet eine essenzielle finanzielle Absicherung für Ihre Familie im Ernstfall. Unsere CLARK-Experten unterstützen Sie gerne bei der Auswahl des passenden Tarifs und beantworten all Ihre Fragen.

Nächste Schritte

  1. Kontaktieren Sie unsere CLARK Expert:innen: Dies kann bequem per Chat in der CLARK App erfolgen oder indem Sie Ihre Kontaktdaten hinterlassen.
  2. Unverbindliche Beratung: Erhalten Sie ein individuelles Angebot, das auf Ihre Lebenssituation zugeschnitten ist.
  3. Antragstellung: Wählen Sie Ihren Wunschversicherer und stellen Sie den Antrag komplett digital, unterstützt von den CLARK-Experten.

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