Lebens- und Rentenversicherungen: Ein Überblick über die Besteuerung in Deutschland

Die Besteuerung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen in Deutschland ist ein komplexes Thema, das sich durch häufige Gesetzesänderungen und spezifische Regelungen auszeichnet. Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Aspekte, um Klarheit für Verbraucher zu schaffen und die wichtigsten Fragen zur steuerlichen Behandlung von Auszahlungen zu beantworten. Von der grundlegenden Ermittlung des steuerpflichtigen Kapitals bis hin zu den Sonderfällen alter Verträge und Riester-Renten – hier finden Sie die relevanten Informationen.

Wie Kapitalerträge aus Lebensversicherungen besteuert werden

Grundsätzlich gilt: Kapitalerträge, die aus Lebensversicherungen stammen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, sind steuerpflichtig. Die Ermittlung des steuerpflichtigen Ertrags basiert auf der Differenz zwischen der ausgezahlten Versicherungssumme und der Summe der eingezahlten Beiträge. Hier erfahren Sie mehr über die sinnvollsten Lebensversicherungen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch nur die Hälfte des Kapitalertrags besteuert werden. Dies ist der Fall, wenn der Versicherungsvertrag eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren aufweist und die Auszahlung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt. Bei Verträgen, die ab 2012 abgeschlossen wurden, verschiebt sich diese Altersgrenze auf die Vollendung des 62. Lebensjahres.

Automatische Steuerabführung durch den Versicherer

Bei der Auszahlung einer Lebensversicherung führt das Versicherungsunternehmen die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent, zuzüglich des Solidaritätszuschlags, direkt an das Finanzamt ab. Dies geschieht unabhängig davon, ob später im Rahmen der Steuererklärung nur die Hälfte oder der volle Kapitalertrag zu versteuern ist. Die Berechnung der Steuer erfolgt zunächst auf Basis des vollen Kapitalertrags.

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Sollte der volle Ertrag steuerpflichtig sein – beispielsweise weil die Mindestlaufzeit nicht eingehalten wurde – wirkt die einbehaltene Kapitalertragsteuer von 25 Prozent als Abgeltungsteuer. Dies bedeutet, dass keine weitere Nachzahlung fällig wird, selbst wenn der persönliche Steuersatz des Versicherten niedriger ist.

Die Günstigerprüfung: Keine Steuernachzahlung zu befürchten

Versicherungsunternehmen stellen ihren Kunden eine Bescheinigung über die abgeführten Steuern aus. Diese Bescheinigung gibt auch Auskunft darüber, ob der Kapitalertrag zur Hälfte oder vollständig steuerpflichtig ist. In Fällen, in denen der volle Kapitalertrag besteuert wurde, aber nur die Hälfte steuerpflichtig gewesen wäre, können Versicherte über die „Anlage KAP“ in ihrer Steuererklärung eine Erstattung beantragen.

Das Finanzamt führt dann eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Dabei wird geprüft, ob die Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz günstiger ist als die pauschale Abgeltungsteuer. Wichtig ist: Die Günstigerprüfung darf niemals zu einer ungünstigeren steuerlichen Situation für den Steuerzahler führen. Unterliegt der halbe Kapitalertrag der Besteuerung, muss dieser stets in der „Anlage KAP“ angegeben werden, getrennt von anderen Kapitalerträgen, die der Abgeltungsteuer unterliegen.

Welche Versicherungsbeiträge sind steuerlich absetzbar?

Viele Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, diverse Versicherungsbeiträge, insbesondere für die private Altersvorsorge, in ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Hierzu zählen beispielsweise Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge oder bestimmte private Rentenversicherungen.

Steuerfreiheit für “alte” Lebensversicherungen

Die steuerlichen Regelungen für Lebens- und Rentenversicherungen hängen maßgeblich vom Abschlussdatum des Vertrags ab. Für alle Policen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gelten folgende Steuerfreiregelungen:

  • Die Auszahlung ist steuerfrei, sofern die Versicherung eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren hat.
  • Bei Lebensversicherungen muss zusätzlich der Todesfallschutz mindestens 60 Prozent der insgesamt zu zahlenden Beiträge abdecken und die Beitragszahlungsdauer muss mindestens fünf Jahre betragen haben.
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Besteuerung von Riester-Renten

Riester-Verträge sind eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge und unterliegen besonderen steuerlichen Regelungen. Grundsätzlich müssen Auszahlungen aus Riester-Verträgen, einschließlich staatlicher Zulagen und Erträge, in voller Höhe versteuert werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Beiträge durch Zulagen oder den Sonderausgabenabzug gefördert wurden.

Wenn die Beiträge eines Riester-Vertrags nicht gefördert wurden – beispielsweise weil der Vertragspartner nicht zu den förderberechtigten Personen gehört –, werden die Rentenleistungen mit ihrem sogenannten Ertragsanteil versteuert.

Teilauszahlungen, Kapitalabfindungen und Jahresrenten bei Riester

Zu Beginn des Rentenalters ist es möglich, bis zu 30 Prozent des angesparten Altersvorsorgevermögens aus einem Riester-Vertrag als Einmalbetrag entnehmen zu lassen. Dies kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn eine größere Geldsumme benötigt wird. Für Riester-Verträge mit voraussichtlich geringer monatlicher Rentenzahlung (bis zu 35,35 Euro im Jahr 2024) besteht die Option, sich das gesamte angesparte Kapital als Abfindung auszahlen zu lassen, ohne die staatliche Förderung zu gefährden.

Anstelle der monatlichen Rentenzahlungen können Versicherte auch eine einmalige Jahresrente wählen. In beiden Fällen – bei Teilauszahlung oder Kapitalabfindung – unterliegen die Auszahlungen der nachgelagerten Besteuerung und müssen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Diese Regelungen stellen sicher, dass die staatliche Förderung zielgerichtet eingesetzt wird und die Altersvorsorge auch im Alter eine finanzielle Stütze darstellt. Die Sparkassen bieten auch Lebensversicherungen an.

Risikolebensversicherung: Nachteile bei Kreuzverzicht

Bei Abschluss einer Risikolebensversicherung mit einem sogenannten Kreuzverzicht, bei dem sich zwei Partner gegenseitig versichern, können bestimmte Nachteile entstehen, insbesondere im Hinblick auf die steuerliche Behandlung und die Flexibilität des Vertrags. Hier werden die Nachteile des Kreuzverzichts detaillierter erläutert.

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Lebensversicherung: Rente oder Auszahlung?

Bei der Auszahlung einer Lebensversicherung stellt sich oft die Frage, ob eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung die bessere Wahl ist. Beide Optionen haben unterschiedliche steuerliche Konsequenzen und Auswirkungen auf die finanzielle Planung. Die Entscheidung zwischen Rente oder Auszahlung wird hier thematisiert.

Alte Lebensversicherungen steuerfrei

Wie bereits erwähnt, sind Lebens- und Rentenversicherungen, die vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Die genauen Bedingungen für die Steuerfreiheit hängen von der Laufzeit, dem Todesfallschutz und der Beitragszahlungsdauer ab. Die Steuerfreiheit alter Lebensversicherungen ist ein wichtiger Aspekt für Altverträge.