Die Lebensversicherung ist für viele Deutsche ein wichtiger Baustein der privaten Altersvorsorge oder der Absicherung von Hinterbliebenen. Doch wenn es zur Auszahlung kommt, stellt sich oft die Frage: Wie werden diese Erträge eigentlich versteuert? Die Regelungen können komplex sein und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Abschlussdatum des Vertrags, der Art der Auszahlung und der Dauer der Laufzeit. Unser umfassender Leitfaden navigiert Sie durch die steuerlichen Bestimmungen und zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Lebensversicherung korrekt deklarieren, um unnötige Abgaben zu vermeiden.
Dieser Artikel konzentriert sich ausschließlich auf die Kapitallebensversicherung (auch: kapitalbildende Lebensversicherung), die neben dem Todesfallschutz auch der Vermögensbildung dient. Für die Risikolebensversicherung, die primär der finanziellen Absicherung im Todesfall dient, gelten abweichende Bedingungen, die wir gesondert am Ende des Artikels behandeln.
Steueroase Altverträge: Das gilt bei Verträgen bis 2005
Die gute Nachricht vorweg: Haben Sie Ihre Lebensversicherung vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen, ist der Ertrag aus diesem sogenannten Altvertrag in der Regel steuerfrei. Dies gilt, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Vertrag wurde bis zum 31. Dezember 2004 ausgestellt.
- Die erste Beitragszahlung erfolgte bis spätestens 31. März 2005.
- Sie haben mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt.
- Die Vertragslaufzeit betrug zwölf Jahre oder länger.
- Der vereinbarte Todesfallschutz entsprach mindestens 60 Prozent der eingezahlten Beiträge.
- Sie erhalten den Betrag als einmalige Auszahlung und nicht als regelmäßige Rente.
In der Praxis wurden Altverträge von den Versicherern oft so gestaltet, dass die Einmalzahlung am Ende steuerfrei bleibt und die Vorgabe des Todesfallschutzes erfüllt ist. Prüfen Sie diese Punkte jedoch sicherheitshalber noch einmal in Ihren Vertragsunterlagen. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, müssen auch Altverträge versteuert werden, wobei die Regeln für Neuverträge Anwendung finden.
Wichtig: Eine nachträgliche Verlängerung oder Beitragserhöhung eines Altvertrags kann unter Umständen dazu führen, dass er steuerlich als Neuvertrag behandelt wird. Im Zweifelsfall sollten Sie sich direkt an Ihren Versicherungsanbieter wenden. Auch in anderen Bereichen gibt es spezifische steuerliche Vorteile, die sich lohnen können, ähnlich wie bei einer kleinen PV-Anlage steuerfrei betrieben werden kann.
Einmalzahlung bei Neuverträgen: So funktioniert die Besteuerung
Rund zwei Drittel aller Versicherten entscheiden sich am Ende der Laufzeit für eine einmalige Auszahlung ihrer Lebensversicherung. Bei Verträgen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, unterliegt dieser Gewinn grundsätzlich der Besteuerung durch das Finanzamt. Relevant ist dabei immer nur der sogenannte Ertragsanteil – also der tatsächliche Gewinn, den Sie über die Summe Ihrer eingezahlten Beiträge hinaus erzielt haben. Wenn Sie beispielsweise 45.000 Euro eingezahlt und 55.000 Euro ausgezahlt bekommen, sind nur die 10.000 Euro Gewinn steuerpflichtig. Die Art der Lebensversicherung (klassisch oder fondsgebunden) spielt dabei für die Besteuerung keine Rolle.
Abgeltungssteuer nach Vertragsende: Was Sie wissen müssen
Läuft Ihre Lebensversicherung aus, wird auf den erzielten Gewinn die Abgeltungssteuer von 25 Prozent fällig. Diese Steuer wurde 2009 eingeführt und gilt einheitlich für alle Kapitalerträge privater Anleger, wie beispielsweise Zinsen oder Dividenden, und somit auch für Erträge aus Lebensversicherungen.
Zur Abgeltungssteuer kommt der Solidaritätszuschlag (Soli) in Höhe von 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer hinzu. Sind Sie Mitglied einer steuerberechtigten Kirche, fällt zusätzlich Kirchensteuer an, die je nach Bundesland acht oder neun Prozent der Abgeltungssteuer beträgt. Der effektive Steuersatz für Kapitalerträge liegt somit, inklusive Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer, zwischen etwa 26,38 und 27,99 Prozent.
Die gute Nachricht: Sie müssen sich in der Regel nicht selbst um die komplexe Berechnung und Abführung dieser Steuern kümmern. Die Bank oder Versicherungsgesellschaft, bei der Ihr Gewinn anfällt, führt die fälligen Abgaben eigenständig an das Finanzamt ab. Sie erhalten anschließend eine Übersicht über Ihre Kapitalerträge und die abgeführten Steuern. Eine Angabe in Ihrer Einkommensteuererklärung ist dann nicht zwingend erforderlich, kann aber in bestimmten Fällen vorteilhaft sein (siehe Halbeinkünfteverfahren). Für die Minimierung der Abgeltungssteuer können Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einreichen, um den Sparerpauschbetrag von aktuell 1.000 Euro (ab 2023) pro Person zu nutzen. Weitere Möglichkeiten zur Steuerentlastung können sich in verschiedenen Anlageformen ergeben, wie beispielsweise bei 2023 PV-Anlage steuerfrei betrieben werden können.
Mit Ausdauer nur die Hälfte versteuern: Das Halbeinkünfteverfahren
Der Gesetzgeber belohnt lange Laufzeiten und eine späte Auszahlung bei der Lebensversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie nur die Hälfte Ihres Gewinns versteuern. Dies ist der Fall, wenn:
- Ihr Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,
- die Auszahlung erfolgt, wenn Sie mindestens 60 Jahre (bei Verträgen ab 2012: mindestens 62 Jahre) alt sind, und
- der Todesfallschutz bis zum Ende der Laufzeit mindestens 50 Prozent aller gezahlten Beiträge ausmacht (gilt nur für Verträge, die ab dem 1. April 2009 geschlossen wurden).
Treffen diese Bedingungen auf Sie zu, wird der halbe Ertragsanteil nicht mit der Abgeltungssteuer, sondern mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Dieses Verfahren wird als Halbeinkünfteverfahren bezeichnet. Da die Versicherung zunächst die volle Abgeltungssteuer abführt, müssen Sie selbst aktiv werden, um von dieser Regelung zu profitieren. Geben Sie dazu unbedingt eine Steuererklärung ab und tragen Sie den Auszahlungsgewinn in der Anlage KAP ein. Das Finanzamt wendet dann automatisch Ihren persönlichen Steuersatz an und erstattet zu viel gezahlte Steuern zurück. Auch hier gibt es Parallelen zu anderen Bereichen, in denen gezielte Steuerbefreiungen wie bei steuerfrei PV 2023 greifen können.
Vorzeitiges Ende: Kündigung und Verkauf der Lebensversicherung
Wenn Sie sich vorzeitig von Ihrer Lebensversicherung trennen, erhalten Sie den sogenannten Rückkaufwert. Dieser Betrag variiert je nach Vertrag und in der Regel zieht die Versicherung Gebühren für Risikoschutz und Verwaltungskosten ab. Sollten Sie dabei dennoch einen Gewinn erzielen (der Rückkaufwert ist höher als die Summe Ihrer eingezahlten Beiträge), unterliegt dieser Ertrag der Besteuerung.
Erfüllt Ihr Vertrag die Voraussetzungen für das Halbeinkünfteverfahren (mindestens zwölf Jahre Laufzeit und Auszahlung nach dem 60. bzw. 62. Lebensjahr), müssen Sie auch bei einer vorzeitigen Kündigung nur die Hälfte des erzielten Gewinns über Ihre Einkommensteuer versteuern.
Ältere Frauen beim Einkaufsbummel, im Kontext der steuerlichen Vorteile von Lebensversicherungen.Bei einem Verkauf Ihrer Lebensversicherung gelten diese Vorteile in der Regel nicht. Hier fällt stets die Abgeltungssteuer auf den gesamten Gewinn an. Auch hier kann ein Freistellungsauftrag helfen, einen Teil der Steuern zu sparen. Sie können jederzeit bei Ihrer Versicherung den aktuellen Rückkaufswert erfragen.
Todesfall: Lebensversicherung und Erbschaftssteuer
Wird Ihre Lebensversicherung im Falle Ihres Todes ausgezahlt, fällt für die Bezugsberechtigten weder Abgeltungs- noch Einkommensteuer an. Allerdings kann das Finanzamt Erbschaftssteuer auf die Auszahlung erheben, wenn die Erb*innen – zusammen mit dem restlichen Nachlass – ihre Freibeträge überschreiten.
Die Freibeträge sind abhängig vom Verwandtschaftsgrad:
- Ehepartner*innen: 500.000 Euro
- Kinder: 400.000 Euro pro Kind
- Unverheiratete Partner*innen und andere Personen: 20.000 Euro
Besonders bei größeren Vermögen oder wenn zum Nachlass wertvolle Immobilien gehören, können diese Freibeträge schnell ausgeschöpft sein. So können Sie beispielsweise bei einer kleinen Solaranlage steuerfrei von weiteren finanziellen Vorteilen profitieren und so Ihre Gesamtsteuerlast reduzieren.
Um die Erbschaftssteuer auf die Lebensversicherung zu umgehen, gibt es die Möglichkeit eines Über-Kreuz-Vertrags:
Dabei schließt Ihr Partner (oder Ihr Kind) eine Lebensversicherung auf seinen/ihren Namen ab, wobei Ihr Leben versichert ist. Die Beiträge werden vom Versicherungsnehmer gezahlt. Im Todesfall erhalten die Bezugsberechtigten die Versicherungssumme steuerfrei. Erleben Sie das Ende der Versicherungsfrist, erhält der Versicherungsnehmer das angesparte Kapital. Dieses Konstrukt sorgt dafür, dass die Auszahlung nicht in den Nachlass fällt und somit keine Erbschaftssteuer anfällt.
Monatliche Auszahlung (Leibrente): Was Sie von Ihrer Rente abgeben müssen
Entscheiden Sie sich nicht für eine Einmalzahlung, sondern für eine monatliche Verrentung Ihrer Lebensversicherung (Leibrente), müssen Sie auch hier nur den Ertragsanteil versteuern, der über Ihre eingezahlten Beiträge hinausgeht.
Auf diesen Ertragsanteil fällt dann keine Abgeltungssteuer, sondern Einkommensteuer an. Die Höhe des zu versteuernden Ertragsanteils wird von Ihrer Versicherung berechnet. Die verrentete Lebensversicherung zählt als Rente aus privater Vorsorge und muss in Ihrer Steuererklärung in der Anlage R angegeben werden.
Der Steuersatz hängt maßgeblich von Ihrem Alter bei Rentenbeginn ab. Startet die Auszahlung beispielsweise mit 60 oder 61 Jahren, unterliegen 22 Prozent des Ertragsanteils der Besteuerung. Beginnt die Rente erst mit 67 Jahren, sind es nur noch 15 Prozent. Eine detaillierte Übersicht finden Sie in der Tabelle des Einkommensteuergesetzes (§ 22 EStG).
Luxuriöses Ferienhaus als Beispiel für ein hohes Erbe, das Erbschaftssteuer auslösen kann.Neben der Einkommensteuer müssen Sie bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf Ihre private Altersvorsorge zahlen, die derzeit bei etwa 14 Prozent liegen.
Steuerliche Behandlung der Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung dient im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung nicht dem Vermögensaufbau, sondern der reinen finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich an die Begünstigten, um deren finanzielle Situation (z.B. Tilgung eines Darlehens) zu sichern.
Die Auszahlung einer Risikolebensversicherung ist für die Hinterbliebenen einkommensteuerfrei. Allerdings unterliegt sie, genau wie bei der Kapitallebensversicherung, der Erbschaftssteuer, wenn die Freibeträge der Begünstigten überschritten werden. Hier gelten dieselben Freibeträge und Regelungen wie zuvor beschrieben. Ein Vorteil der Risikolebensversicherung: Die Beiträge können, unabhängig vom Vertragsdatum, als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden.
Beiträge zur Lebensversicherung und ihre steuerliche Absetzbarkeit
Bisher haben wir uns hauptsächlich mit der Besteuerung der Auszahlungen beschäftigt. Doch wie sieht es mit der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge aus, die Sie in Ihre Lebensversicherung einzahlen? Auch hier ist das Abschlussdatum des Vertrags entscheidend.
Haben Sie Ihren Vertrag vor 2005 abgeschlossen, können Sie die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Allerdings gibt es hierfür Höchstbeträge: 1.900 Euro pro Jahr für Arbeitnehmer*innen und 2.800 Euro für Selbstständige. Diese Höchstbeträge sind jedoch oft bereits durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.
Für Lebensversicherungsverträge, die nach 2005 abgeschlossen wurden, können die Beiträge leider nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Es ist jedoch sinnvoll, alle möglichen Steuerentlastungen zu prüfen, die sich in anderen Bereichen ergeben, wie etwa wenn PV-Anlagen steuerfrei 2023 betrieben werden konnten.
Fazit: Durchblick bei der Besteuerung ist Gold wert
Die steuerliche Behandlung von Lebensversicherungen ist ein vielschichtiges Thema, das von individuellen Faktoren wie dem Vertragsabschlussdatum, der Laufzeit und der Art der Auszahlung abhängt. Insbesondere die Unterscheidung zwischen Alt- und Neuverträgen sowie die Möglichkeit des Halbeinkünfteverfahrens können erhebliche Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Steuerlast haben. Ein umfassendes Verständnis dieser Regeln hilft Ihnen, Ihre Finanzen optimal zu planen und sicherzustellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Vorteile nutzen.
Ob Sie eine Weltreise planen, einen Wintergarten finanzieren oder einfach nur eine sichere Altersvorsorge wünschen – die Kapitallebensversicherung bietet viele Möglichkeiten. Informieren Sie sich gründlich, ziehen Sie bei Bedarf einen Steuerberater oder Ihren Versicherungsanbieter hinzu und nutzen Sie die gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten, um das Maximum aus Ihrer Lebensversicherung herauszuholen. Ein umsichtiger Umgang mit den steuerlichen Aspekten Ihrer Lebensversicherung sichert Ihnen am Ende den größten finanziellen Spielraum für Ihre Träume und Pläne.
