Eine Risikolebensversicherung ist eine wichtige Absicherung für Ihre Liebsten im Falle Ihres plötzlichen Todes. Doch es gibt Situationen, in denen die Versicherungssumme nicht ausgezahlt wird. Dieser Artikel beleuchtet die häufigsten Ausschlüsse und worauf Sie beim Abschluss achten sollten, um böse Überraschungen zu vermeiden und Ihre finanzielle Zukunft zu sichern. Auch wer über eine Absicherung im Alter nachdenkt, sollte sich informieren, welche Möglichkeiten es gibt, beispielsweise über ETF-Sparpläne.
Wann zahlt die Risikolebensversicherung nicht?
Es gibt klare Gründe, warum eine Risikolebensversicherung im Todesfall nicht leistet. Einer der häufigsten Ausschlüsse ist der Selbstmord des Versicherungsnehmers innerhalb der ersten drei Vertragsjahre. Diese Klausel soll verhindern, dass Versicherungen als letzter Ausweg für finanziell angeschlagene Personen missbraucht werden, die mit Suizid ihre Familie mit der Versicherungssumme versorgen wollen.
Darüber hinaus können weitere vertragliche Ausschlüsse vereinbart werden, die je nach Versicherer variieren. Dazu zählen insbesondere die Ausübung von Extremsportarten wie:
- Teilnahme an Rennen (z.B. Kart- oder Motorradrennen)
- Gleitschirmfliegen (Paragliding)
- Fallschirmspringen
- Motorradfahren
Weitere Szenarien, die eine Auszahlung verhindern können, sind:
- Tod nach Vertragsende: Ist die vereinbarte Laufzeit des Vertrags abgelaufen, erlischt der Versicherungsschutz.
- Tod durch verschwiegene Krankheiten: Wenn Sie bei Vertragsabschluss von einer tödlichen Krankheit wussten und diese nicht angeben, kann die Versicherung die Leistung verweigern.
- Tod infolge einer Straftat: Wird der Versicherte durch Dritte getötet, muss zunächst geklärt werden, ob die Versicherungssumme ein mögliches Motiv war.
- Terrorismus: Seit den Anschlägen vom 11. September gibt es häufig eine “Terrorklausel”, die Schäden durch atomare, biologische oder chemische Waffen ausschließt.
Welche Varianten gibt es bei einer Risikolebensversicherung?
Gesetzlich sind Versicherungsgesellschaften verpflichtet, ihre Kunden an den Gewinnen des Unternehmens zu beteiligen. Bei Risikolebensversicherungen gibt es hierfür zwei gängige Varianten:
- Todesfallbonus: Bei dieser Variante werden Ihnen Gewinne gutgeschrieben, was zu einer Erhöhung der Versicherungssumme führt. Allerdings ist die Versicherungssumme nicht vollständig garantiert, da ein Teil aus der Überschussbeteiligung stammt, deren Höhe schwanken kann. Sinken die Gewinne des Versicherers, steigt die Versicherungssumme möglicherweise nicht weiter an.
- Beitragsverrechnung: Hier werden die Gewinne direkt von Ihren Versicherungsbeiträgen abgezogen, sodass Sie einen niedrigeren Nettobeitrag zahlen als den ursprünglich vereinbarten Bruttobeitrag. Sollte der Versicherer jedoch keine Gewinne erwirtschaften, kann der Nettobeitrag bis zum vereinbarten Bruttobeitrag angehoben werden. Bei dieser Variante ist die Versicherungssumme vollständig garantiert.
Gewinne können unter anderem dadurch entstehen, dass die Menschen im Durchschnitt älter werden und Leistungen daher seltener in Anspruch genommen werden. Bei beiden Varianten können die Gewinne jedoch je nach allgemeiner Wirtschaftslage schwanken.
Die Verbraucherzentralen empfehlen häufig die zweite Variante (Beitragsverrechnung), da sie eine gute finanzielle Absicherung zu einem möglichst günstigen Preis bietet.
Absicherung von Darlehen
Eine Risikolebensversicherung kann auch gezielt zur Absicherung eines Darlehens abgeschlossen werden. In diesem Fall wird eine Police gewählt, bei der die Versicherungssumme mit der Zeit fällt, da sie parallel zur Restschuld des Darlehens getilgt wird. Die Darlehens- und Versicherungssumme sollten dabei stets übereinstimmen. Es gibt jedoch auch Policen mit gleichbleibender oder sogar steigender Versicherungssumme, die für andere Zwecke geeignet sind. Hier kann eine Beratung, beispielsweise bei der Verbraucherzentrale, hilfreich sein.
Worauf muss ich achten, wenn ich eine Risikolebensversicherung abschließe?
Bevor Sie eine Risikolebensversicherung abschließen, sollten Sie sich über einige zentrale Punkte im Klaren sein:
Wen möchten Sie absichern?
Die Wahl der versicherten Person und die Dauer der Absicherung hängen stark davon ab, wen Sie schützen möchten. Geht es um die finanzielle Absicherung Ihrer Kinder, sollte die Laufzeit so gewählt werden, dass sie bis zum Auszug und zur finanziellen Eigenständigkeit der Kinder reicht. In der Regel bedeutet dies eine Laufzeit bis zum Alter von etwa 20 bis 25 Jahren des jüngsten Kindes. Für die Absicherung des Partners kann eine längere Laufzeit sinnvoll sein.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die passende Höhe der Versicherungssumme orientiert sich an Ihrer individuellen Familiensituation und Ihrem Nettoeinkommen:
- Familien mit kleinen Kindern: Mindestens das Vierfache des jährlichen Nettoeinkommens.
- Familien mit älteren Kindern: Mindestens das Dreifache des jährlichen Nettoeinkommens.
- Kinderlose Paare: Mindestens das Einfache des jährlichen Nettoeinkommens.
Diese Richtwerte sollen sicherstellen, dass Ihre Familie im Ernstfall finanziell abgesichert ist und den Lebensstandard aufrechterhalten kann.
Vorsicht vor falschen Beratungsempfehlungen
Es kommt vor, dass Versicherungsvertreter versuchen, Ihnen anstelle einer reinen Risikolebensversicherung eine Kapitallebensversicherung zu verkaufen. Der Grund dafür sind oft höhere Provisionen für den Vermittler. Für den Vermögensaufbau und die Altersvorsorge gibt es jedoch in der Regel rentablere und flexiblere Möglichkeiten wie beispielsweise ETF-Sparpläne. Seien Sie daher bei solchen Angeboten wachsam und informieren Sie sich genau über die Vor- und Nachteile verschiedener Anlageformen. Eine unabhängige Beratung kann hier wertvolle Orientierung bieten und Sie vor Fehlentscheidungen bewahren.
