Eine Risikolebensversicherung ist eine wichtige Absicherung für Hinterbliebene im Todesfall des Versicherten. Doch nicht immer zahlt die Versicherung, und es gibt verschiedene Modelle, die je nach individueller Situation mehr oder weniger sinnvoll sein können. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte, wann die Auszahlung ausgeschlossen ist, welche Varianten es gibt und worauf Sie beim Abschluss achten sollten, um optimal abgesichert zu sein.
Ausschlüsse: Wann die Risikolebensversicherung nicht leistet
Die Risikolebensversicherung dient primär der finanziellen Absicherung der Familie im Ernstfall. Um Missbrauch zu verhindern und die Kosten kalkulierbar zu halten, gibt es jedoch bestimmte Ausschlüsse, die eine Auszahlung verhindern können.
Selbsttötung innerhalb der ersten drei Jahre
Ein zentraler Ausschlussgrund ist die Selbsttötung des Versicherungsnehmers innerhalb der ersten drei Vertragsjahre. Diese Klausel soll verhindern, dass Personen in finanzieller Notlage kurz vor ihrem Tod eine Versicherung abschließen, um ihre Familie kurzfristig zu versorgen.
Gefährliche Hobbys und Extremsportarten
Je nach Versicherer können bestimmte Risikosportarten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Dazu zählen beispielsweise die Teilnahme an Rennen aller Art, Fallschirmspringen, Paragliding oder das Fahren von Motorradrennen. Bei der Antragstellung ist es unerlässlich, solche Aktivitäten offenzulegen, um spätere Probleme bei der Auszahlung zu vermeiden.
Weitere Ausschlussgründe
- Tod nach Vertragsende: Ist der Versicherungsvertrag abgelaufen, erlischt der Versicherungsschutz und es erfolgt keine Auszahlung mehr.
- Verschwiegene Vorerkrankungen: Bei Antragstellung müssen alle bekannten, insbesondere tödlichen Krankheiten offengelegt werden. Verschweigt der Versicherte eine solche Krankheit und verstirbt daran, kann die Versicherung die Leistung verweigern.
- Tod infolge einer Straftat: Wird der Versicherte durch Dritte getötet, prüft die Versicherung oft, ob die Versicherungssumme als Motiv für die Tat diente.
Die Terrorklausel
Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ist in vielen Verträgen die sogenannte “Terrorklausel” enthalten. Diese schließt Schäden aus, die durch atomare, biologische oder chemische Waffen verursacht werden.
Varianten der Risikolebensversicherung
Versicherungsgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden an den erwirtschafteten Gewinnen zu beteiligen. Dies geschieht in der Regel über zwei Hauptvarianten:
1. Todesfallbonus
Bei dieser Variante werden Gewinne dem Vertrag gutgeschrieben, wodurch sich die Versicherungssumme erhöht. Allerdings ist diese Erhöhung nicht vollständig garantiert, da sie teilweise auf Überschussbeteiligungen beruht, die je nach wirtschaftlicher Lage und Versicherer variieren können. Sinkende Gewinne können dazu führen, dass die Versicherungssumme nicht weiter steigt.
2. Beitragsverrechnung
Hierbei werden die Gewinne zur Reduzierung der Versicherungsbeiträge verwendet. Der Versicherungsnehmer zahlt also einen niedrigeren Nettobeitrag als ursprünglich vereinbart. Sollte der Versicherer keine Gewinne erwirtschaften, kann der Nettobeitrag bis zum vereinbarten Bruttobeitrag angehoben werden. Ein wesentlicher Vorteil dieser Variante ist, dass die Versicherungssumme vollständig garantiert ist.
Gewinne entstehen auch dadurch, dass die Lebenserwartung steigt und Leistungen seltener in Anspruch genommen werden müssen. Beide Varianten sind jedoch potenziellen Schwankungen aufgrund der wirtschaftlichen Gesamtlage unterworfen. Die Verbraucherzentralen empfehlen oft die Variante der Beitragsverrechnung, da sie eine höhere Planungssicherheit bietet und oft zu günstigeren Konditionen erhältlich ist.
Absicherung von Darlehen
Eine Risikolebensversicherung kann auch dazu dienen, die Rückzahlung eines Darlehens abzusichern. In solchen Fällen wird in der Regel eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme gewählt. Die Versicherungssumme wird dabei so gewählt, dass sie zu jedem Zeitpunkt der Darlehenslaufzeit mindestens der Restschuld entspricht. Daneben existieren auch Policen mit gleichbleibender oder steigender Versicherungssumme. Eine eingehende Beratung, beispielsweise bei einer Verbraucherzentrale, ist hier ratsam.
Worauf beim Abschluss einer Risikolebensversicherung zu achten ist
Bevor Sie eine Risikolebensversicherung abschließen, sollten Sie sorgfältig Ihre Bedürfnisse analysieren.
Laufzeit der Versicherung
Die Wahl der richtigen Laufzeit hängt maßgeblich davon ab, wen Sie absichern möchten. Wenn es um die finanzielle Unabhängigkeit Ihrer Kinder geht, sollte die Laufzeit mindestens bis zu dem Zeitpunkt reichen, an dem das jüngste Kind voraussichtlich finanziell eigenständig ist, oft bis zum Alter von 20 bis 25 Jahren.
Höhe der Versicherungssumme
Die angemessene Höhe der Versicherungssumme orientiert sich an Ihrer Familiensituation und Ihrem Einkommen:
- Familien mit kleinen Kindern: Mindestens das Vierfache des Jahresnettoeinkommens.
- Familien mit älteren Kindern: Mindestens das Dreifache des Jahresnettoeinkommens.
- Kinderlose Paare: Mindestens das einfache Jahresnettoeinkommen.
Vorsicht vor Fehlberatung
Seien Sie sich bewusst, dass Versicherungsvertreter manchmal eine Kapitallebensversicherung anstelle einer reinen Risikolebensversicherung empfehlen, um höhere Provisionen zu erzielen. Für die Altersvorsorge gibt es jedoch oft rentablere Anlageformen wie beispielsweise ETF-Sparpläne. Bleiben Sie daher wachsam und hinterfragen Sie Empfehlungen kritisch.
Fazit: Klug absichern mit der Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung ist ein essenzielles Instrument zur finanziellen Absicherung Ihrer Liebsten. Eine sorgfältige Prüfung der Versicherungsbedingungen, das Verständnis der verschiedenen Varianten und eine realistische Einschätzung Ihrer individuellen Bedürfnisse sind entscheidend für den richtigen Abschluss. Zögern Sie nicht, sich professionelle Beratung einzuholen, um die für Sie optimale Lösung zu finden und finanzielle Risiken für Ihre Familie zu minimieren.
