Lebensversicherung bei Todesfall: Wie hoch sollte die Absicherung sein und welche Steuern fallen an?

Ein luxuriöses Ferienhaus in Bergkulisse mit Pool, das ein Beispiel für wertvolles Erbe darstellt, welches die Erbschaftsteuer auf Lebensversicherungsleistungen beeinflussen kann.

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine der schmerzhaftesten Erfahrungen im Leben. Neben der emotionalen Belastung kommen oft auch finanzielle Sorgen auf die Hinterbliebenen zu. Eine Lebensversicherung bei Todesfall bietet hier eine wichtige finanzielle Absicherung und kann dazu beitragen, die Zukunft Ihrer Familie zu sichern. Doch wie hoch sollte eine solche Versicherungssumme sein, um im Ernstfall wirklich zu helfen? Und welche steuerlichen Aspekte müssen Sie beachten, damit die Auszahlung auch tatsächlich in vollem Umfang bei den Begünstigten ankommt? In diesem Artikel beleuchten wir, wie Sie die passende Absicherungshöhe ermitteln und welche Steuern im Todesfall auf die Lebensversicherungsleistung anfallen.

Warum eine Lebensversicherung bei Todesfall so wichtig ist

Eine Lebensversicherung im Todesfall, meist in Form einer Risikolebensversicherung, ist eine wesentliche Säule der finanziellen Vorsorge. Ihr Hauptzweck ist es, die wirtschaftliche Existenz Ihrer Familie oder anderer Begünstigter zu schützen, falls Sie unerwartet versterben. Ohne diese Absicherung könnten Ihre Hinterbliebenen plötzlich vor großen finanziellen Herausforderungen stehen, wie der Deckung laufender Kosten, der Tilgung von Darlehen oder der Finanzierung der Ausbildung ihrer Kinder.

Gerade für Familien mit Kindern, Paare mit gemeinsamen Immobilienkrediten oder Alleinerziehende ist eine Todesfallabsicherung unerlässlich. Sie sichert den Lebensstandard der Hinterbliebenen und bewahrt sie davor, unvorhergesehene finanzielle Lücken füllen zu müssen. Die Auszahlung einer solchen Versicherung dient dazu, Einkommensausfälle zu kompensieren, Schulden zu begleichen und die finanzielle Stabilität der Familie zu gewährleisten.

Die richtige Versicherungssumme finden: Was ist „hoch genug“?

Die Frage, wie hoch eine Lebensversicherung bei Todesfall sein sollte, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die ideale Versicherungssumme hängt stark von Ihrer individuellen Lebenssituation, Ihren finanziellen Verpflichtungen und den Bedürfnissen Ihrer Hinterbliebenen ab. Ziel ist es, eine Summe zu wählen, die es Ihren Begünstigten ermöglicht, ihren gewohnten Lebensstandard beizubehalten und bestehende Verpflichtungen ohne Einschränkungen zu erfüllen.

Faktoren für die Berechnung der passenden Absicherungshöhe

Um die optimale Höhe der Versicherungssumme für Ihre Risikolebensversicherung zu bestimmen, sollten Sie verschiedene Faktoren berücksichtigen:

  1. Ihre jährlichen Ausgaben: Berechnen Sie, wie viel Ihre Familie monatlich oder jährlich zum Leben benötigt (Miete/Immobilienkosten, Lebensmittel, Kleidung, Freizeit, etc.). Multiplizieren Sie diesen Betrag mit der Anzahl der Jahre, für die Ihre Familie voraussichtlich auf Ihr Einkommen angewiesen wäre – oft bis zum Auszug der Kinder oder zum Rentenalter des überlebenden Partners.
  2. Bestehende Schulden und Darlehen: Haben Sie einen Immobilienkredit oder andere größere Darlehen? Die Risikolebensversicherung sollte diese Schulden im Todesfall idealerweise vollständig abdecken können, um Ihre Familie nicht mit den monatlichen Raten zu belasten. Insbesondere bei einer Baufinanzierung abzusichern ist dies entscheidend. Hierbei ist es ratsam, die Restschuld der Baufinanzierung als Richtwert für einen Teil der Versicherungssumme Risikolebensversicherung zu nehmen.
  3. Kinder und deren Ausbildung: Planen Sie für die Ausbildung Ihrer Kinder vor? Die Kosten für Kindergarten, Schule, Studium oder Berufsausbildung können erheblich sein und sollten in die Berechnung einfließen.
  4. Sonstige Verpflichtungen und Wünsche: Denken Sie an einmalige Ausgaben wie eine mögliche Bestattung oder besondere Wünsche, die Sie für Ihre Familie haben (z.B. ein Polster für unerwartete Ereignisse).
  5. Vorhandenes Vermögen und andere Einkünfte: Ziehen Sie von dem errechneten Bedarf bereits vorhandenes Vermögen, Ersparnisse oder andere Einkünfte der Hinterbliebenen ab (z.B. Witwenrente, Halbwaisenrente).
  6. Inflation: Bedenken Sie, dass der Wert des Geldes über die Jahre sinkt. Eine Absicherung, die heute ausreichend ist, könnte in 20 Jahren zu gering sein. Einige Tarife bieten eine Dynamisierung der Versicherungssumme an, um diesem Effekt entgegenzuwirken.
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Als Faustregel gilt oft das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens als erste Orientierung. Für eine Familie mit hohem Absicherungsbedarf oder bei Absicherung beim Hauskauf kann die Summe aber auch deutlich höher ausfallen. Vergleichen Sie verschiedene Angebote, beispielsweise von Anbietern wie der Generali Risikolebensversicherung oder der R+V Risikolebensversicherung, um die für Sie passende Lösung zu finden.

Risikolebensversicherung (RLV) vs. Kapitallebensversicherung (KLV) bei Todesfall

Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Lebensversicherungen, die im Todesfall Leistungen erbringen können:

  • Risikolebensversicherung (RLV): Diese dient ausschließlich der finanziellen Absicherung im Todesfall. Sie zahlt die vereinbarte Versicherungssumme an die Begünstigten aus, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Es wird kein Kapital angespart, was sie zu einer vergleichsweise günstigen Option macht, um einen hohen Todesfallschutz zu realisieren.
  • Kapitallebensversicherung (KLV): Diese kombiniert Todesfallschutz mit Vermögensaufbau. Sie zahlt entweder im Todesfall oder am Ende der Vertragslaufzeit (Erlebensfall) einen Betrag aus. Der Todesfallschutz ist hier oft geringer und die Beiträge sind aufgrund des Sparanteils höher.

Für die reine Absicherung im Todesfall ist die Risikolebensversicherung in der Regel die erste Wahl, da sie den Fokus auf eine hohe Absicherungssumme zu bezahlbaren Beiträgen legt.

Steuern auf die Auszahlung bei Todesfall: Was bleibt wirklich übrig?

Wenn eine Lebensversicherung bei Todesfall ausgezahlt wird, stellt sich die Frage nach der steuerlichen Behandlung der Leistung. Hier gibt es wichtige Unterschiede je nach Art der Versicherung und der Beziehung zwischen Versicherungsnehmer, versicherter Person und Begünstigtem.

Erbschaftsteuer: Der Knackpunkt für Begünstigte

Sollte die Auszahlung Ihrer Lebensversicherung im Falle Ihres Todes erfolgen, fällt für die Begünstigten grundsätzlich weder Abgeltungs- noch Einkommensteuer an. Allerdings kann das Finanzamt Erbschaftsteuer auf die Auszahlung der Lebensversicherung erheben, wenn die Erb*innen – zusammen mit dem weiteren Nachlass – ihren Freibetrag überschreiten.

Dies ist ein entscheidender Punkt, da die Auszahlung der Lebensversicherung zum steuerpflichtigen Erbe hinzugerechnet wird, wenn die versicherte Person gleichzeitig der Versicherungsnehmer war und eine andere Person als Begünstigter eingesetzt wurde. Die Freibeträge für die Erbschaftsteuer sind in Deutschland wie folgt geregelt:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro pro Kind
  • Enkelkinder: 200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
  • Andere Personen (z.B. unverheiratete Partner, Geschwister, Freunde): 20.000 Euro

Besonders schnell ist bei unverheirateten Partnerinnen der steuerliche Freibetrag von 20.000 Euro ausgeschöpft. Aber auch Ehepartnerinnen und Kinder können an die Grenzen stoßen, wenn beispielsweise eine hochwertige Immobilie zu Ihrem Nachlass gehört und die Lebensversicherungsleistung entsprechend hoch ist. Eine hohe Absicherungssumme, die für die finanzielle Sicherheit Ihrer Familie unerlässlich ist, kann somit unerwartete Steuerlasten verursachen.

Ein luxuriöses Ferienhaus in Bergkulisse mit Pool, das ein Beispiel für wertvolles Erbe darstellt, welches die Erbschaftsteuer auf Lebensversicherungsleistungen beeinflussen kann.Ein luxuriöses Ferienhaus in Bergkulisse mit Pool, das ein Beispiel für wertvolles Erbe darstellt, welches die Erbschaftsteuer auf Lebensversicherungsleistungen beeinflussen kann.

Konstrukt zur Umgehung der Erbschaftsteuer: Die Über-Kreuz-Versicherung

Um die Erbschaftsteuer für die Lebensversicherung zu umgehen, können Sie folgendes Konstrukt nutzen:

  1. Versicherungsnehmer und versicherte Person sind unterschiedlich: Ihre Partnerin (oder Ihr Kind) schließt eine Police auf seinenihren eigenen Namen ab. Das heißt, ersie ist derdie Versicherungsnehmerin und zahlt auch die Beiträge. Versichert ist aber Ihr Leben. Bezugsberechtigt ist in jedem Fall Ihre Partnerin (oder Ihr Kind). Im Falle Ihres Todes erhält ersie die vereinbarte Versicherungssumme – und das steuerfrei, da die Leistung nicht aus Ihrem Nachlass stammt, sondern aus einem Vertrag, den Ihre Partner*in selbst abgeschlossen hat.
  2. Über-Kreuz-Versicherung: Eine gängige Methode ist der Abschluss einer solchen Versicherung „über Kreuz“. Dabei schließen Sie eine Lebensversicherung ab, bei der das Leben IhresIhrer Partnerin versichert ist, Sie selbst aber der Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigte sind. Gleichzeitig schließt Ihre Partnerin einen separaten Vertrag ab, bei dem Ihr Leben versichert ist und er*sie der Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigte ist. So sind beide im Fall der Fälle abgesichert, und die Auszahlung erfolgt jeweils steuerfrei, da der Begünstigte gleichzeitig der Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist.
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Keine Einkommen- oder Abgeltungssteuer auf die Todesfallleistung

Wie bereits erwähnt, ist die Auszahlung einer Lebensversicherung im Todesfall grundsätzlich von der Einkommen- und Abgeltungssteuer befreit, wenn der Begünstigte die Leistung erhält. Dies gilt sowohl für die Risikolebensversicherung als auch für den Todesfallschutz einer Kapitallebensversicherung. Die einzige relevante Steuer ist hier die Erbschaftsteuer, deren Anfallen von den individuellen Freibeträgen abhängt.

Beiträge zur Lebensversicherung bei Todesfall steuerlich absetzen?

Nachdem wir die steuerlichen Auswirkungen bei der Auszahlung beleuchtet haben, stellt sich die Frage, wie die Beiträge steuerlich behandelt werden. Können Sie die Beiträge, die Sie in eine Lebensversicherung bei Todesfall einza
hlen, steuerlich absetzen?

Die Antwort hängt entscheidend davon ab, wann Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben:

Altverträge (vor 2005): Beiträge als Vorsorgeaufwendungen absetzbar

Wenn Sie Ihren Vertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen haben, sind die Beiträge für Ihre Lebensversicherung tatsächlich steuerlich absetzbar. Diese Beträge zählen dann als Vorsorgeaufwendungen, die Sie in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben eintragen dürfen.

Allerdings gibt es dafür einen Höchstbetrag von 1.900 Euro im Jahr für Arbeitnehmer*innen und 2.800 Euro für Selbstständige. Dieser Höchstbetrag ist oft bereits mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft, sodass die tatsächliche Steuerersparnis durch die Lebensversicherungsbeiträge häufig gering ausfällt.

Neuverträge (nach 2005): Beiträge in der Regel nicht absetzbar

Falls Sie Ihre Lebensversicherung erst nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen haben, ist der Höchstbetrag irrelevant: Dann können Sie die Beiträge leider nicht von der Steuer absetzen. Die Gesetzgebung hat die steuerliche Förderung von Vorsorgeaufwendungen für neu abgeschlossene Verträge stark eingeschränkt.

Mehr zu dem Thema, welche Versicherungen absetzbar sind und welche nicht, erfahren Sie in spezialisierten Ratgebern zum Thema Versicherungen und Steuern.

Kündigung oder Verkauf der Lebensversicherung vor dem Todesfall: Steuern auf den Rückkaufswert

Auch wenn der Fokus auf der Absicherung bei Todesfall liegt, ist es wichtig zu wissen, was passiert, wenn Sie sich vorzeitig von Ihrer Kapitallebensversicherung trennen. In diesem Fall erhalten Sie den sogenannten Rückkaufswert zurück. Die genaue Höhe hängt von Ihrem Vertrag ab. In der Regel sind es die Beiträge, die Sie eingezahlt haben, abzüglich einer bestimmten Summe für Risikoschutz und andere Kosten. Falls Ihre Beiträge Gewinn gemacht haben, erhalten Sie diesen ebenfalls – und genau auf diesen Ertrag müssen Sie Steuern zahlen.

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Mit Ausdauer nur die Hälfte versteuern: Das Halbeinkünfteverfahren

Der Gesetzgeber belohnt bei der Kapitallebensversicherung lange Laufzeiten und eine späte Auszahlung. So brauchen Sie nur die Hälfte Ihres Gewinns zu versteuern, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Ihr Vertrag ist mindestens zwölf Jahre gelaufen.
  • Sie bekommen Ihr Geld erst mit 60 Jahren oder später (bei Verträgen ab 2012: mit 62 Jahren oder später) ausgezahlt.
  • Die Summe, die Hinterbliebene im Todesfall bekämen, macht bis zum Ende der Laufzeit mindestens 50 Prozent aller gezahlten Beiträge aus. (Letzteres gilt nur bei Verträgen, die ab dem 1. April 2009 geschlossen wurden.)

Wenn diese Punkte auf Sie zutreffen und Sie nur die Hälfte Ihres Ertrags versteuern müssen, zahlen Sie allerdings keine Abgeltungs-, sondern Einkommensteuer. Dieses Vorgehen, das im Einkommensteuergesetz geregelt ist, nennt sich auch Halbeinkünfteverfahren. Damit wirklich nur die Hälfte Ihres Gewinns versteuert wird, müssen Sie selbst aktiv werden und die Auszahlung in Ihrer Steuererklärung angeben.

Nach Vertragsende kommt die Abgeltungssteuer

Entscheiden Sie sich am Ende der Laufzeit für die Einmalauszahlung Ihrer Kapitallebensversicherung (sofern der Vertrag nicht vor 2005 geschlossen wurde), erhebt das Finanzamt auf diesen Gewinn die sogenannte Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent auf die Abgeltungssteuer) und gegebenenfalls die Kirchensteuer (acht oder neun Prozent je nach Bundesland). Die Bank führt diese Abgaben in der Regel direkt an das Finanzamt ab.

Immerhin gibt es auf die Abgeltungssteuer einen eigenen Freibetrag, den sogenannten Sparerpauschbetrag (aktuell 1.000 Euro für Alleinstehende, 2.000 Euro für Verheiratete). Um davon zu profitieren, müssen Sie einen Freistellungsauftrag an Ihre Bank stellen.

Monatliche Auszahlung (Leibrente) nach Vertragsende: Besteuerung

Wenn Sie sich entscheiden, die angesparte Kapitallebensversicherung nicht als Einmalbetrag, sondern als regelmäßige monatliche Rente (sogenannte Leibrente) auszahlen zu lassen, müssen Sie auch hier nur den Ertragsanteil versteuern – also den Gewinn, der über Ihre eingezahlten Beiträge hinausgeht.

Auf diesen Ertragsanteil Ihrer Lebensversicherung fällt dann Einkommensteuer an, nicht Abgeltungssteuer. Der Steuersatz ist dabei unterschiedlich hoch, abhängig davon, ab welchem Alter Sie Ihre Privatrente beziehen. Startet die Auszahlung, wenn Sie 60 oder 61 Jahre alt sind, erhebt der Fiskus 22 Prozent Steuern auf den Ertragsanteil. Zum klassischen Rentenbeginn mit 67 Jahren sind es bereits fünf Prozent weniger. Die genauen Sätze können Sie der Tabelle des Einkommensteuergesetzes (EstG) entnehmen.

Bedenken Sie außerdem, dass auf Ihre private Altersvorsorge bei freiwilliger Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung auch Abgaben zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden (derzeit ca. 14 Prozent).

Fazit: Vorausschauende Planung für den Ernstfall

Die richtige Lebensversicherung bei Todesfall zu wählen und die passende Absicherungshöhe zu bestimmen, ist eine komplexe, aber entscheidende Aufgabe. Sie sichert die finanzielle Existenz Ihrer Liebsten und gibt Ihnen die Gewissheit, dass sie im Ernstfall versorgt sind. Die Höhe der Versicherungssumme sollte stets Ihren individuellen Bedürfnissen und Verpflichtungen angepasst sein.

Gleichzeitig ist es essenziell, die steuerlichen Aspekte genau zu verstehen. Während die Auszahlung einer Todesfallleistung in der Regel einkommen- und abgeltungssteuerfrei ist, kann die Erbschaftsteuer eine erhebliche Belastung darstellen. Durch kluge Gestaltung, wie beispielsweise eine Über-Kreuz-Versicherung, können Sie diese Steuerlast für Ihre Begünstigten minimieren. Informieren Sie sich umfassend, vergleichen Sie Angebote und lassen Sie sich bei Bedarf von einem unabhängigen Finanzexperten beraten, um die optimale Lösung für Ihre Familie zu finden. Eine vorausschauende Planung schafft nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch emotionalen Frieden.