Lebensversicherung Widerruf: So beenden Sie teure Verträge dank fehlerhafter Belehrung

Millionen von Versicherungsnehmern in Deutschland halten unwirtschaftliche Lebensversicherungen, die aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen widerrufen werden können – auch Jahre nach Vertragsabschluss. Dieses verborgene Recht bietet eine signifikante Chance, finanzielle Einbußen zu vermeiden und mehr Geld zurückzuerhalten, als es bei einer regulären Kündigung der Fall wäre. In diesem Artikel erfahren Sie, wie ein bahnbrechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dies ermöglicht und welche Schritte Sie unternehmen können, um Ihre Lebensversicherung zu prüfen. Es ist eine Gelegenheit, Ihre Finanzplanung zu optimieren und möglicherweise von einem Rückzahlungsanspruch zu profitieren, der über den Eigenanteil Rentenversicherung Minijob 2021 oder ähnliche Beitragszahlungen hinausgeht.

Der Hintergrund: BGH-Urteil und fehlerhafte Widerrufsbelehrungen

Um die Tragweite der Entscheidungen des BGH zu verstehen, ist ein grundlegendes Verständnis des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) unerlässlich. Das VVG regelt unter anderem die Widerrufsrechte von Verbrauchern und die Fristen, innerhalb derer diese Rechte ausgeübt werden müssen. Ein zentraler Grundsatz besagt: Ist die Widerrufsbelehrung eines Vertrages unwirksam, gibt es für die Ausübung des Widerrufsrechts keine zeitliche Begrenzung. Dies bedeutet, dass Kundinnen und Kunden ihre Police auch viele Jahre nach dem ursprünglichen Abschluss noch widerrufen können.

Der Gesetzgeber versuchte, diesem Umstand mit § 5a VVG in seiner alten Fassung entgegenzuwirken, der vorsah, dass das Widerrufsrecht auch bei einer fehlerhaften Belehrung spätestens nach einem Jahr erlischt. Doch eine Verbraucherin klagte gegen diese Regelung und berief sich auf das sogenannte Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 BGB, da sie sich in ihren Rechten als Kundin stark eingeschränkt sah. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte diese Rechtsauffassung und erklärte § 5a VVG für nichtig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) folgte dieser Entscheidung und gab der Klägerin Recht. Die Versicherungsgesellschaft musste den Widerruf der Lebensversicherung auch Jahre nach Ablauf der ursprünglichen Kündigungsfrist akzeptieren, da die Widerrufsbelehrung unwirksam war (Urteil vom 07. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11). Dieses Urteil hat Grundsatzwirkung, da viele Versicherungsgesellschaften zwischen 1994 und 2007 identische fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in ihren Verträgen verwendeten. Dies eröffnet die Möglichkeit, auch gegen zahlreiche andere Lebensversicherungen aus diesem Zeitraum vorzugehen.

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Das Deutlichkeitsgebot: Wann eine Belehrung als fehlerhaft gilt

Gemäß § 355 Abs. 2 BGB müssen Verbraucherinnen und Verbraucher klar und verständlich über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt werden. Eine Belehrung entspricht dem Deutlichkeitsgebot nicht, wenn sie etwa in folgenden Fällen gegen die gesetzlichen Anforderungen verstößt:

  1. Versteckte Belehrung: Der Versicherer platziert die Widerrufsbelehrung im Fließtext, sodass sie sich nicht deutlich vom Rest der Vertragsbedingungen abhebt und leicht übersehen werden kann.
  2. Unklare Fristen: Beginn und Ende der Widerrufsfrist sind nicht eindeutig bezeichnet oder missverständlich formuliert.
  3. Rechtlich falsche Angaben: Die Widerrufsbelehrung enthält rechtlich inkorrekte Informationen, beispielsweise wenn sie angibt, dass die Frist bereits mit Erhalt der ersten Vertragsunterlagen beginnt. Korrekt wäre, dass die Frist erst zu laufen beginnt, wenn der Versicherungsnehmer sämtliche Teile der Police, einschließlich aller Anlagen und Informationen, vollständig erhalten hat.

Diese Mängel führen dazu, dass das Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß mitgeteilt wurde und somit zeitlich unbegrenzt bleibt.

Unrentable Lebensversicherungen: Hohe finanzielle Einbußen durch hohe Kosten

Viele Lebensversicherungen sind in den letzten Jahren zunehmend unrentabel geworden. Dies liegt insbesondere an den stetig steigenden Abschluss- und Verwaltungsgebühren, die oft einen erheblichen Teil der eingezahlten Beiträge aufzehren. Gleichzeitig sinken die Garantiezinsen, was die Renditechancen der Policen weiter schmälert. Hinzu kommt die Inflation, die die Kaufkraft des angesparten Kapitals mindert. Es ist keine Seltenheit, dass Versicherte bei Vertragsende oder Kündigung deutlich weniger Geld ausgezahlt bekommen, als sie über ihre Beiträge eingezahlt haben.

Ein weiterer Kostenfaktor ist der sogenannte Stornoaufschlag, den Versicherer vom Rückkaufswert abziehen können, wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt wird. Dieser Aufschlag muss jedoch vertraglich vereinbart sein (§ 169 Abs. 5 VVG). Bei einer vorzeitigen Kündigung nehmen Versicherte also erhebliche Nachteile in Kauf, da die hohen Kosten, insbesondere in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss, schnell dazu führen, dass der ausgezahlte Rückkaufswert weit unter den eingezahlten Beiträgen liegt. Für viele, die über ihren Mindestbeitrag Rentenversicherung nachdenken, ist die genaue Kenntnis dieser Mechanismen entscheidend.

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Das BGH-Urteil: Eine Chance für den Widerruf von Renten- und Lebensversicherungen

Seit dem wegweisenden Grundsatzurteil des BGH mussten Gerichte in zahlreichen weiteren Fällen über die Möglichkeit eines Widerrufs von Lebensversicherungen entscheiden. Die Rechtsprechung ist hierbei insgesamt als sehr verbraucherfreundlich einzustufen. Dies zeigt sich in verschiedenen Urteilen:

  • Undeutliche Hervorhebung: Wurde die Widerrufsbelehrung nicht deutlich hervorgehoben und ist somit für den Verbraucher nicht erkennbar, ist sie unwirksam (BGH vom 17. Dezember 2017, Az. IV ZR 260/11).
  • Falsche Bezeichnung: Wird die Belehrung nicht explizit als „Widerrufsbelehrung“ bezeichnet, sondern etwa als „Rücktrittsbelehrung“, informiert sie den Kunden nicht ausdrücklich über sein Recht, was sie ebenfalls unwirksam macht (LG Chemnitz vom 07. April 2014, Az. 1 O 77/12).
  • Fehlende Belehrung: Fehlt die Widerrufsbelehrung gänzlich, ist sie ebenfalls unwirksam. In einem auf den ersten Blick trivial erscheinenden Fall hat das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 03.03.2020, Az. 12 U 53/19 zugunsten des Versicherungsnehmers entschieden.

Diese Präzedenzfälle unterstreichen die Chancen für Versicherungsnehmer, sich von unrentablen oder mangelhaft belehrten Verträgen zu lösen. Dies gilt auch für Personen, die sich über die Rente für Hausfrauen informieren und dort ähnliche Vertragskonstrukte finden.

Verträge zwischen 1994 und 2007 sind besonders betroffen

In den Jahren zwischen 1994 und 2007 wurden besonders viele Lebens- und Rentenversicherungen mit unwirksamen Widerrufsbelehrungen abgeschlossen. Da die Versicherer nicht mit der späteren Entscheidung des EuGH und BGH rechneten, wurden diese Mängel in den Vertragsdokumenten über Jahre hinweg nicht behoben.
Grundsätzlich kommen für einen Widerruf alle Lebens- und Rentenversicherungen infrage, unabhängig davon, ob sie fondsgebunden sind oder nicht. Obwohl theoretisch auch ein Widerruf von Rürup-Rentenverträgen und Risikolebensversicherungen möglich wäre, ist dies in der Praxis oft nicht zielführend, da diese Policen in der Regel keinen Rückkaufswert im klassischen Sinne besitzen und daher die finanziellen Vorteile eines Widerrufs geringer ausfallen. Auch für jene, die eine Hausfrauenrente in Erwägung ziehen, können diese Informationen relevant sein, um zukünftige Verträge kritisch zu prüfen.

Widerrufen statt kündigen: Deutlich mehr als nur den Rückkaufswert erhalten

Bei einer Kündigung der Lebensversicherung zahlt der Versicherer lediglich den sogenannten Rückkaufswert aus, der nach mathematischen Grundsätzen ermittelt wird. Dieser berechnet sich (vereinfacht) nach folgender Formel:

  • Summe der eingezahlten Beiträge
  • plus erzielte Rendite/Zinsen
  • minus Abschluss- und Verwaltungskosten
  • minus Stornoabschlag wegen Kündigung
  • = Rückkaufswert
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Diese Berechnung führt oft zu erheblichen Nachteilen für Versicherte, da insbesondere in den ersten Vertragsjahren die hohen Kosten dazu führen, dass die Auszahlung deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegt.

Im Gegensatz dazu ist bei einem Widerruf der Vertrag von Anfang an unwirksam. Die genannte Formel zur Berechnung des Rückkaufswerts findet keine Anwendung. Stattdessen muss der Versicherer alle eingezahlten Beiträge sowie die gesamte Rendite, die er mit Ihrem Geld erzielt hat, auszahlen. Abziehen darf er lediglich die laufenden Verwaltungskosten, nicht aber die hohen Abschlussgebühren oder eine Pauschale für die Stornierung des Vertrags. Das Ergebnis: Sie erhalten in der Regel wesentlich mehr Geld zurück als bei einer einfachen Kündigung. Diese Überlegung ist auch wichtig für Personen, die über eine Rente mit 63 für Schwerbehinderte nachdenken und ihre Altersvorsorgeverträge auf optimale Bedingungen prüfen möchten.

Wie Sie Ihren Lebensversicherungsvertrag widerrufen

Der Widerruf eines Lebensversicherungsvertrages ist grundsätzlich mit einem einfachen Schreiben möglich, welches am besten per Einschreiben an den Versicherer zugestellt wird. Angesichts der komplexen Rechtsmaterie und der Erfahrungen aus der Vergangenheit haben Privatpersonen jedoch oft Schwierigkeiten, sich erfolgreich gegen die Rechtsabteilungen großer Versicherungsgesellschaften durchzusetzen. Es ist daher dringend ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um bei Ihrem Widerruf die maximal mögliche Summe zu erhalten und Ihre Ansprüche effektiv geltend zu machen.

Eine professionelle Prüfung Ihres Vertrages kann Ihnen einen ersten Eindruck zu einer möglichen Auszahlung bei einem Widerruf verschaffen. Spezialisierte Anwälte können dabei helfen, Ihre Ansprüche kostenfrei zu prüfen und Sie durch den Prozess zu begleiten. Sollten die Anwälte erfolgreich sein und einen Mehrwert gegenüber einer Kündigung erzielen, fällt in der Regel nur auf diesen erzielten Mehrwert ein Honorar an. Gelingt der Widerruf nicht, entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre finanzielle Situation zu verbessern und sich von einem unrentablen Versicherungsvertrag zu lösen.